Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts stand von Anfang an fest, dass der TVöD keine Nachfolgeregelungen zum Orts- und Sozialzuschlag enthalten wird, sondern das Entgelt unabhängig von familienbezogenen Bestandteilen gestaltet wird. Da andererseits sichergestellt werden sollte, dass die Beschäftigten bei der Überleitung in den TVöD keine finanziellen Einbußen haben, mussten die kind...mehr

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Kindergeld

Zusammenfassung Überblick Das Kindergeld ist im EStG geregelt und unterliegt daher den im Steuerrecht geltenden Grundsätzen. Das daneben noch bestehende sozialrechtliche Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besitzt kaum noch praktische Bedeutung. Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. In bestimmten Fällen auch ...mehr

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Kindergeld / 15 Ausschluss von Kindergeld wegen kindergeldähnlicher Leistungen/Differenz-Kindergeld

15.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift Mit der Regelung von § 65 EStG wird eine Kumulation von Kindergeld und dem Kindergeld vergleichbaren, anderen Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlung von inländischem Kindergeld tritt immer dann ein, wenn entweder der Berechtigte selbst Anspruch auf die in § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Leistungen oder eine andere Person Ans...mehr

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Kindergeld / 1.6 Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen beim Kindergeld

Lohnsteuerhilfevereine sind nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, ihre Mitglieder im Zusammenhang mit dem Kindergeld nach dem EStG zu beraten. Für das sozialrechtliche Kindergeld (Bundeskindergeldgesetz, BKGG) haben Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG keine Beratungsbefugnis. Das sozialrechtliche Kindergeld hat allerdings in der Praxis keine große B...mehr

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Kindergeld / 20.3 Bindungswirkung bestandskräftiger ablehnender Kindergeld-Festsetzungen

Eine Bindungswirkung für die Zukunft haben nur positive Kindergeld-Festsetzungen, d. h. Bescheide, mit denen Kindergeld für ein bestimmtes Kind bzw. für bestimmte Kinder in bestimmter Höhe festgesetzt wird.[1] Der Bescheid, mit dem eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben (= Aufhebungsbescheid) oder abgelehnt (Ablehnungsbescheid) wird, trifft eine Entscheidung zum Kindergeldans...mehr

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Kindergeld / 20.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr

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Kindergeld / 16.1 Kindergeld

Die monatlichen Kindergeldsätze belaufen sich nach § 66 EStG auf folgende Beträge (in EUR): Im Steuerfortentwicklungsgesetz wird außerdem geregelt, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Die konkrete Höhe des mon...mehr

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Kindergeld / 20.2 Berichtigung einer von Anfang an fehlerhaften Kindergeld-Festsetzung nach § 70 Abs. 3 EStG

Die Korrekturvorschriften der AO sind auf Dauerverwaltungsakte, um welche es sich bei der Kindergeld-Festsetzung handelt, nicht ausgerichtet. Deshalb soll § 70 Abs. 3 EStG sicherstellen, dass materielle Fehler, die in der Kindergeld-Festsetzung enthalten sind, z. B. fehlerhafte Rechtsanwendung oder unzutreffende Sachverhaltserkenntnis, mit Wirkung für die Zukunft beseitigt werd...mehr

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Kindergeld / 20 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

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Kindergeld / 15.3 Zahlung eines Differenz-Kindergelds (Unterschiedsbetrag)

Ein Differenz-Kindergeld wird i. H. d. Unterschieds zwischen dem höheren inländischen Kindergeldsatz nach § 66 Abs. 1 EStG für das betreffende Kind und der tatsächlichen niedrigeren Leistung nach § 65 Satz 1 Nr. 1 EStG (Kindergeldzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung) gezahlt. Das Differenz-Kindergeld ist ...mehr

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Kindergeld / 15.2 Leistungen, die zum Ausschluss des Kindergelds führen

Kindergeldähnliche Leistungen i. S. v. § 65 EStG sind ausländische Leistungen für Kinder, die dem inländischen Kindergeld oder den Kinderzulagen der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. den Kinderzuschüssen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, oder Leistungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung, die für Kinder gewährt werden und dem Kindergeld ve...mehr

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Kindergeld / 21 Vorläufige Einstellung der Kindergeld-Zahlung

Die Familienkasse kann die Zahlung ohne Erteilung eines Bescheids vorläufig einstellen, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die zum Ruhen oder zum Wegfall des Anspruchs führen und deshalb die Kindergeld-Festsetzung für die Vergangenheit aufzuheben ist. Die Familienkasse hat die Zahlung unverzüglich nachzuholen, soweit die Festsetzung 2 Monate nach der Zahlungseinstellung...mehr

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Kindergeld / 22 Zahlung des Kindergelds in Sonderfällen – Abzweigung/Abtretung

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Abs. 1 EStG kann gem. § 74 EStG an ein Kind oder an die für den Unterhalt des Kindes aufkommende Person oder Stelle ausgezahlt (abgezweigt) werden[1], wenn der Kindergeldberechtigte seine Unterhaltspflicht diesem Kind gegenüber verletzt.[2] Kindergeld, das für ein volljähriges Kind zugunsten eines Elternteils festgesetzt worden ...mehr

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Kindergeld / 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis für Kindergeld

2.1 Grundsätze Für Kinder i. S. d. § 63 EStG haben nur Personen Anspruch auf Kindergeld, die entweder im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen[1] oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt s...mehr

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Kindergeld / 17 Antrag auf Kindergeld

17.1 Online und rechtzeitig Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zu beantragen.[1] Die schriftliche Antragstellung ist zulässig.[2] Andere elektronische Antragstellungen, die die Voraussetzungen des § 67 Satz 1 1. Halbsatz EStG nicht erfüllen (z. B. E-Mail, Nutzung des be...mehr

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Kindergeld / 20.1 Aufhebung oder Änderung der Kindergeld-Festsetzung wegen Änderung der Verhältnisse nach § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG

20.1.1 Grundsätze Die Vorschrift des § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeld-Festsetzungen außerhalb des Einspruchsverfahrens und neben den Korrekturvorschriften der AO.[1] Für die Anwendung der Vorschrift ist es daher unerheblich, ob der aufzuhebende oder zu ändernde Bescheid bestandskräftig geworden ist. § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG kann zu einer rü...mehr

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Kindergeld / 20.4 Einschränkung für die rückwirkende Aufhebung einer Kindergeld-Festsetzung

Der Familienkasse sind die in der Kindergeldakte enthaltenen Informationen über die Verhältnisse der Kinder des Berechtigten als bekannt zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Familienkasse über längere Zeit von einer Prüfung der Dauer und der rechtlichen Bedeutung dieser Verhältnisse absieht. Prüft die Familienkasse die rechtliche Bedeutung der ihr bekannten Verhältnisse...mehr

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Kindergeld / 15.2.2 Leistungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen für Kinder

Die von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung gewährten Leistungen[1] müssen ihrer Zweckbestimmung nach dem Kindergeld vergleichbar sein. Derartige Leistungen entsprechender Einrichtungen, die zum Ausschluss inländischen Kindergelds führen, erhalten in erster Linie Beschäftigte der Europäischen Gemeinschaft, des Europäischen Patentamts und der NATO.[2] Kindergeld ka...mehr

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Kindergeld / 2.7 Ausländer mit Kindergeldanspruch

2.7.1 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer[1] Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, das ist eine Person, die nicht aus dem EU-/EWR-Bereich aus der Schweiz stammt (auch Staatenlose[2] und Kontingentflüchtlinge), hat Anspruch auf Kindergeld, wenn er entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU im Sinne des Gesetzes über den Aufe...mehr

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Kindergeld / 14.6.3 Weiterleitung des Kindergelds beim Berechtigtenwechsel

Der bisherige Berechtigte kann geltend machen, dass er den Erstattungsanspruch der Familienkasse durch Weiterleitung des Kindergelds – durch Zahlung an den allein/vorrangig Berechtigten – erfüllt hat. In den Fällen der Kindergeld-Festsetzung für einen vergangenen Zeitraum hat die Familienkasse den Erstattungsschuldner im Rahmen des Ermittlungsverfahrens, spätestens im Aufheb...mehr

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Kindergeld / 1.2 Vergleichsrechnung nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum und der ESt-Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ist bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen durchzuführen. Ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zwischen Kindergeld und den Freibeträgen für Kinder besteht nicht. Die Vergleichsrechnung ist jeweils f...mehr

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Kindergeld / 1.1 Steuerliche Entlastung für Kinder

Die Besteuerung der Bürger hat nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu erfolgen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz (insbesondere Art. 3 Abs. 1 GG – Gleichheitsgrundsatz) und den darauf gestützten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Da die Erziehung und Betreuung von Kindern für die betroffenen Eltern mit erheblichen Aufwendungen und Belastungen verbunden sind...mehr

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Kindergeld / Zusammenfassung

Überblick Das Kindergeld ist im EStG geregelt und unterliegt daher den im Steuerrecht geltenden Grundsätzen. Das daneben noch bestehende sozialrechtliche Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besitzt kaum noch praktische Bedeutung. Das Kindergeld wird grundsätzlich für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. In bestimmten Fällen auch darüber hinaus....mehr

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Kindergeld / 17.5.4 Verletzung der Mitwirkungspflicht

Kommt der Antragsteller seiner Mitwirkungspflicht nicht im erforderlichen Umfang nach, wirkt sich dies zu seinen Lasten aus (bspw. durch Ablehnung des Kindergeldanspruchs bzw. Aufhebung einer Kindergeld-Festsetzung). Auch für die Kindergeld-Festsetzung gilt der Grundsatz der Feststellungslast im Steuerrecht, wonach der Antragsteller anspruchsbegründende Tatsachen im Zweifels...mehr

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Kindergeld / 15.2.1 Ausländische Leistungen für Kinder

Die ausländischen[1] Leistungen für Kinder müssen ihrer Art nach dem inländischen Kindergeld oder den Kinderzulagen bzw. Kinderzuschüssen vergleichbar sein.[2] Über diejenigen ausländischen Leistungen, die dem Kindergeld vergleichbar sind und die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen, liegt eine Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vor.[3] Die Famili...mehr

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Kindergeld / 17.1 Online und rechtzeitig

Der Antrag auf Kindergeld ist grundsätzlich elektronisch nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zu beantragen.[1] Die schriftliche Antragstellung ist zulässig.[2] Andere elektronische Antragstellungen, die die Voraussetzungen des § 67 Satz 1 1. Halbsatz EStG nicht erfüllen (z. B. E-Mail, Nutzung des besonderen elektronischen Anw...mehr

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Kindergeld / 14.1 Grundsätzliches

Kindergeld wird nach § 64 Abs. 1 EStG nur an einen Berechtigten gezahlt.[1] Eine Halbteilung wie beim Kinderfreibetrag oder eine anderweitige Aufteilung des Kindergelds ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Da es i. d. R. mehrere Berechtigte für das Kindergeld gibt, nämlich die beiden leiblichen Elternteile bzw. die Pflegeeltern, den Stiefelternteil oder die Großeltern, ist di...mehr

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Kindergeld / 16 Höhe des Kindergelds und anderer Leistungen

16.1 Kindergeld Die monatlichen Kindergeldsätze belaufen sich nach § 66 EStG auf folgende Beträge (in EUR): Im Steuerfortentwicklungsgesetz wird außerdem geregelt, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. Die konkre...mehr

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Kindergeld / 13.4 Anwendung des Monatsprinzips

Wenn die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (Berufsausbildung, Übergangszeit, Wartezeit oder Freiwilligendienste) und von § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG (keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit des Kindes) wenigstens an einem Tag im Kalendermonat vorliegen, besteht für diesen Monat Anspruch auf Kindergeld. Hat das Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder e...mehr

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Kindergeld / 2.7.1.2 Aufenthaltserlaubnis

Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, berechtigt hat oder diese erlaubt, sind grundsätzlich bezüglich des Kindergeldes anspruchsberechtigt (zu den Ausnahmefällen s. unten).[2] Aufenthaltserlaubnis nach §§ 18g, 19, 19b AufenthG Anspruch auf Kindergeld besteht insoweit für Personen, die eine Blaue Karte EU, eine IC...mehr

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Kindergeld / 20.6 Zahlungsverjährung

Kindergeld, das irrtümlich ohne eine entsprechende Festsetzung ausgezahlt wird, kann nicht mehr zurückgefordert werden, wenn nach §§ 228 ff. AO Zahlungsverjährung eingetreten ist. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung sind im Rückforderungsfall nicht anzuwenden.[1]mehr

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Kindergeld / 16.3 Zahlungszeitraum

Anspruch auf Kindergeld besteht dem Grunde nach für jedes Kind, für das im Kalendermonat mindestens an einem Tag die Voraussetzungen vorgelegen haben.[1] Diese Verwaltungsauffassung wurde vom BFH immer wieder bestätigt.[2] Der Wechsel des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes von einem Abkommensstaat in das Inland oder umgekehrt beeinflusst die Höhe des Kinde...mehr

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Kindergeld / 14.5 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Bestimmung des Berechtigten (Zählkindvorteil)

Das Kindergeld beträgt seit 2025 für jedes Kind einheitlich 255 EUR.[1] Der Begriff des Zählkindes besagt, dass ein Kind bei einem Berechtigten zu berücksichtigen, also mitzuzählen ist, ohne dass dieser das Kindergeld erhält.[2] Durch die Vereinheitlichung des Kindergeldes ist der bisherige Effekt, dass ein Berechtigter für ein Kind aufgrund vorhandener sog. Zählkinder ein höh...mehr

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Kindergeld / 17.3 Antragstellung im berechtigten Interesse

Nach § 67 Satz 2 EStG können außer dem Berechtigten den Kindergeldantrag auch stellen das Kind selbst, die Person, die dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist (z. B. der andere Elternteil bei getrennt lebenden Eltern[2]), die Stelle, zu deren Gunsten eine Auszahlung des Kindergelds erfolgen könnte.[3] Das ist i. d. R. der Sozialhilfeträger oder ein sonstiger Träger, der a...mehr

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Kindergeld / 20.1.1 Grundsätze

Die Vorschrift des § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Kindergeld-Festsetzungen außerhalb des Einspruchsverfahrens und neben den Korrekturvorschriften der AO.[1] Für die Anwendung der Vorschrift ist es daher unerheblich, ob der aufzuhebende oder zu ändernde Bescheid bestandskräftig geworden ist. § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG kann zu einer rückwirkenden Aufhe...mehr

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Kindergeld / 15.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Mit der Regelung von § 65 EStG wird eine Kumulation von Kindergeld und dem Kindergeld vergleichbaren, anderen Leistungen ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlung von inländischem Kindergeld tritt immer dann ein, wenn entweder der Berechtigte selbst Anspruch auf die in § 65 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Leistungen oder eine andere Person Anspruch auf die Leistungen i. S. v. § ...mehr

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Kindergeld / 17.4 Antrag bei Kindern über 18 Jahren

Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet und erfüllt es ab dem Folgemonat der Volljährigkeit die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld (z. B. als arbeitsuchendes Kind, in Berufsausbildung usw.), ist stets ein schriftlicher Neuantrag zur weiteren Zahlung von Kindergeld erforderlich. Der Nachweis über die Voraussetzungen von § 32 Abs. 4 EStG ist z. B. zu füh...mehr

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Kindergeld / 2.5 Grenzüberschreitende Sachverhalte mit EU-/EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz

Ein im Inland wohnender deutscher Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger eines anderen EU-/EWR-Staats bzw. der Schweiz, der in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat bzw. der Schweiz beschäftigt ist, hat Anspruch auf volles deutsches Kindergeld, wenn das Recht des Beschäftigungsstaats weder Kindergeld noch eine vergleichbare Leistung vorsieht (z. B. wegen Überschreitung einer ...mehr

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Kindergeld / 2.1 Grundsätze

Für Kinder i. S. d. § 63 EStG haben nur Personen Anspruch auf Kindergeld, die entweder im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, jedoch nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen[1] oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig...mehr

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Kindergeld / 3.1 Grundsätzliches

Anspruchsberechtigt auf Kindergeld kann ein Elternteil auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sein, wenn er entweder nach § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten ESt-Pflicht unterliegt oder nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht).[1]mehr

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Kindergeld / 4.1 Überblick

§ 63 Abs. 1 Satz 1 EStG definiert den Kreis der berücksichtigungsfähigen Kinder nach dem Kindschaftsverhältnis zum Anspruchsberechtigten auf Kindergeld nach § 62 EStG. Danach sind Kinder zu berücksichtigen, die mit dem Anspruchsberechtigten im 1. Grad verwandt sind oder die als Kinder des Ehegatten (= Stiefkinder) vom Berechtigten (= Stiefelternteil) in dessen Haushalt aufgenom...mehr

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Kindergeld / 17.5 Aufklärung des anspruchsbegründenden Sachverhalts

17.5.1 Ermittlungspflicht Für das Verfahren der Kindergeld-Festsetzung gilt der Untersuchungsgrundsatz nach § 88 AO. Danach sind die Familienkassen verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären. Den Familienkassen obliegt die Ermittlungspflicht hinsichtlich des Sachverhalts.[1] Ein Verstoß gegen diese Ermittlungspflicht kann...mehr

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Kindergeld / 2.7.1.1 Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Sowohl die Niederlassungserlaubnis als auch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und sind zeitlich und räumlich unbegrenzt.[2]mehr

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Kindergeld / 1.7 Bundeszentralamt für Steuern

Für die steuerlichen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Familienleistungsausgleich ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)[1] zuständig. Die Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) wird vom BZSt als Verwaltungsanweisung für die Familienkassen veröffentlicht (aktuelle Fassung: DA-KG 2025).mehr

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Kindergeld / 14.4 Uneinigkeit zwischen Kindergeldanspruchsberechtigten – Verfahrensweise

In Fällen, in denen der vorrangige Kindergeldanspruch zwischen mehreren Berechtigten streitig ist, ist das gesamte Verfahren von einer Familienkasse zu führen. Zuständig für die Führung des Verfahrens ist diejenige Familienkasse, bei der zuerst Einspruch gegen die Kindergeld-Festsetzung eingelegt wurde. Der andere Beteiligte wird von dieser zuständigen Familienkasse zum Verf...mehr

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Kindergeld / 14.6.1 Widerruf der Berechtigtenbestimmung

Ein Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Familienkasse erfolgen. Die einseitige Erklärung eines Elternteils genügt für den Widerruf.[1] Der Widerruf oder eine Änderung der Bestimmung des Berechtigten hat grundsätzlich nur Wirkung[2] für die Zukunft.[3] Ausnahmsweise kann die Berechtigtenbestimmung rückwirke...mehr

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Kindergeld / 1.3 Andere kindbedingte Steuervergünstigungen

Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gibt es im Einkommensteuerrecht eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen. Voraussetzung für die Gewährung aller anderen kindbedingten Steuervergünstigungen ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG ...mehr

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Kindergeld / 1.5 Berücksichtigung von Kindern bei den Zuschlagsteuern

Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) ist grundsätzlich die festgesetzte Einkommensteuer.[1] In den Fällen, in denen nach dem Ergebnis der Vergleichsrechnung der Anspruch auf Kindergeld im gesamten Veranlagungszeitraum höher ist, unterbleibt der Abzug der Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bei der ESt-Veranlagung. Um au...mehr

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Kindergeld / 14.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

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Kindergeld / 14.2.2 Bei fehlender Haushaltsaufnahme

Regel 2.1: Vorrang des Barunterhaltleistenden Ist das Kind von keinem der Anspruchsberechtigten in den Haushalt aufgenommen worden, und zahlt nur einer der Berechtigten an das Kind laufend und gleichmäßig Unterhaltsrente (Barunterhalt), erhält dieser vorrangig das Kindergeld.[1] Als Unterhaltsrente i. S. v. § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG gelten nur Geldleistungen, die mit einer gewi...mehr