Fachbeiträge & Kommentare zu Kindergeld

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 1 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Rz. 605 Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zah...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.9 Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen

Rz. 546 [Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41] Der Steuerpflichtige kann grds. die Aufwendungen, die er als Versicherungsnehmer schuldet und geleistet hat, als Sonderausgabe abziehen. Beiträge für die eigene Person und die des Ehegatten sind in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 11–27) einzutragen. Hat der Steuerp...mehr

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Anlage Kind 2023 – Leitfaden / 5 Alleinerziehende, Auswärtsausbildung, Schulgeld, Kinder mit Behinderung (Seite 3)

Rz. 116 [Alleinerziehende → Zeilen 44–50] Alleinerziehende, die mit steuerlich berücksichtigungsfähigen Kindern (d. h. Kindergeld; Zeile 45) eine Haushaltsgemeinschaft bilden (d. h. in der Wohnung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet; Zeile 44), können hier den Abzug eines Entlastungsbetrags von 4.260 EUR im Jahr für das erste bzw. 240 EUR für jedes weitere Kind beantragen ...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die ­Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der e...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 560 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 401 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 374). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.9 Steuerberatungskosten

Rz. 453 Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Rz. 454 Betriebsausgaben und Werbungskoste...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 2 Voraussetzungen

Rz. 506 Für energetische Maßnahmen kann der Steuerpflichtige nach § 35c EStG auf Antrag eine Steuerermäßigung erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Gebäude älter als zehn Jahre, maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung (erstmaliger Bauantrag). Wohnung im eigenen Haus, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Durchführung energetischer Maßnahmen i. S. d. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.1 Grundsätze

Rz. 40 Nach § 40 Abs. 1 3. Alt. FGO kann durch Klage auch die Verurteilung zu einer anderen Leistung begehrt werden. Damit ist die sog. allgemeine Leistungsklage angesprochen. Wie die Verpflichtungsklage, ist auch die Leistungsklage auf die Verurteilung zu einer Leistung gerichtet. Im Unterschied zur Verpflichtungsklage ist die Leistungsklage jedoch nicht auf den Erlass eines...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Beispiele für Verpflichtungsklagen

Rz. 39a Mit der Verpflichtungsklage kann z. B. erreicht werden: der Erlass eines Steuerbescheids [1] oder eines Feststellungsbescheids[2]; die Anpassung der Vorauszahlungen [3]; die Zustimmung zu einer Steueranmeldung [4]; die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 EStG [5] ; der Wechsel der Veranlagungsart bei der ESt nach den §§ 26-26b EStG [6] ; die Korrektur eines Steuerbescheids ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3.1.4 Anfechtung antragsablehnender Verwaltungsakte

Rz. 19 Eine Regelung, mit der die Finanzbehörde einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts ganz oder teilwiese ablehnt, hat zwar selbst die Rechtsqualität eines Verwaltungsakts. Dagegen ist an sich auch eine Anfechtungsklage denkbar. Sie würde jedoch nur zur Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts führen. Soweit der Kläger jedoch weiterhin den Erlass des begehrten Verwa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Hinzurechnung von Kindergeld

Rz. 150 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Hat das FA für Zwecke der ESt-Festsetzung Freibeträge iSv § 32 Abs 6 EStG abgezogen, so muss es die Kindergeldbeträge, auf die ein Anspruch besteht, der tariflichen ESt in entsprechendem Umfang (> Rz 156) hinzurechnen (§ 31 Satz 4, § 2 Abs 6 Satz 3 EStG). Unberücksichtigt bleibt bei der Hinzurechnung jedoch der KiG-Anspruch für nach § 70 Ab...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Bezüge zum Kindergeld

Rz. 8 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Kind wird unter bestimmten Voraussetzungen (> Rz 40–119) bei der Besteuerung seiner Eltern für den Familienleistungsausgleich und damit auch beim Kindergeld berücksichtigt (§ 63 EStG). Zum Verfahren > Rz 120 ff sowie > Kindergeld Rz 45 ff. Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die im Folgenden dargestellten Voraussetzungen haben gleichermaßen f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines zum Kindergeld als Steuervergütung

I. Einführung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eltern verwenden einen Teil ihres Einkommens für den Unterhalt ihrer Kinder. Auf den notwendigen Lebensbedarf darf der Staat nicht zugreifen. Dem Gesetzgeber steht es aber frei, ob er das sog > Existenzminimum von Kindern bei der Besteuerung der Eltern durch Kinderfreibeträge berücksichtigt oder ob er es in anderer Weise, zB durc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Festsetzung des Kindergelds (§§ 67 bis 72 EStG)

1. Zuständigkeit für die Festsetzung Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der W...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VIII. Auszahlung des Kindergelds

1. Auszahlung durch die Familienkasse Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt (§ 70 Abs 1 Satz 1 EStG). Auf Antrag eines Berechtigten erteilt sie eine Bescheinigung über das für ein Kalenderjahr ausgezahlte KiG (§ 68 Abs 3 EStG). Den Antrag kann auch ein nachrangig Berechtigter stellen (BFH 244, 416 = BStBl 2014 II, 783). Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kindergeld

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Kindergeld als Sozialleistung

Rz. 95 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit das KiG als Sozialleistung organisiert ist, wird der auf die Steuern begrenzte Erläuterungsbereich des ABC-Führer Lohnsteuer überschritten. Das Folgende enthält deshalb nur die zum Verständnis der Zusammenhänge erforderlichen Hinweise; zur Vertiefung wird auf die Kommentare zum BKGG und zum SGB verwiesen. Rz. 96 Stand: EL 136 – ET: 11/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Festsetzung des Kindergelds

Rz. 55 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Auf Antrag setzt die zuständige Familienkasse das KiG nach Maßgabe der §§ 155 – 177 AO durch Bescheid fest und zahlt es aus (§ 70 Abs 1 EStG; vgl V 10 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familienkasse prüft eigenständig (zur Zusammenarbeit besonders mit dem FA > Rz 67 ff), ob die Voraussetzungen für die Zahlung von KiG aus § 32 Abs 3 bis 5 EStG vorliegen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eltern verwenden einen Teil ihres Einkommens für den Unterhalt ihrer Kinder. Auf den notwendigen Lebensbedarf darf der Staat nicht zugreifen. Dem Gesetzgeber steht es aber frei, ob er das sog > Existenzminimum von Kindern bei der Besteuerung der Eltern durch Kinderfreibeträge berücksichtigt oder ob er es in anderer Weise, zB durch ein KiG, si...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufrechnung gegen und Pfändung von Kindergeldansprüchen

Rz. 94 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine Pfändung des KiG-Anspruchs ist ausschließlich wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes zulässig, das bei der Festsetzung berücksichtigt worden ist (§ 76 EStG). Bei der Nachzahlung von KiG ist eine > Aufrechnung nicht zulässig (EFG 2005, 1250).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs 1 EStG)

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird monatlich gezahlt. Es beträgt Rz. 40/1 Zusätzlich sind in den Jahren 2020 bis 2022 einmalige Kinderboni aufgrund der Corona-Krise gezahlt worden (> Rz 7/3; § 66 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kinder (§ 63 EStG)

1. Kindbegriff Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Als Kinder werden berücksichtigt (vgl § 63 EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Berechtigte (§ 62 EStG)

1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in Betracht, also solche,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Weitere Berechtigte

a) Territorialitätsprinzip mit Ausnahmen Rz. 12 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Territorialitätsprinzip verweist nicht unbeschränkt steuerpflichtige Ausländer auf das KiG oder eine vergleichbare Leistung in ihrem Wohnsitzland. Deshalb hat ein Ausländer, der sich lediglich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im > Inland aufhält, keinen Anspruch auf KiG (BFH 217, 443 = ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Kindergeldanspruch nach dem EStG

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuständige Familienkasse (> Rz 45 ff) setzt das KiG nach folgenden Kriterien fest: I. Berechtigte (§ 62 EStG) 1. Unbeschränkt steuerpflichtige Deutsche Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für ein in Deutschland lebendes Kind (zu Ausnahmen > Rz 20 ff), kommen als Berechtigte für das KiG nur unbeschränkt steuerpflichtige Personen (§ 62 Abs 1 EStG) in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderbonus

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zu den in den Jahren 2020 bis 2022 aufgrund der Corona-Krise gezahlten Kinderboni > Kindergeld Rz 40/1. Siehe zudem die Beispiele 4 bis 6 in > Kinderfreibeträge Rz 152 und 154. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde für 2021 zudem zusätzlich als Sozialleistung ein sog Kinderfreizeitbonus gezahlt (vgl § 6d BKGG; > Kindergeld Rz 102).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Abzweigung an das Kind

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Auszahlung des KiGs an das Kind selbst kommt in Betracht (vgl § 74 Abs 1 Satz 1 bis 3 EStG), wennmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Auszahlung an einen anderen als den Berechtigten (§ 74 EStG)

Rz. 80 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG ist in bestimmten Fällen an das Kind (> Rz 81 ff) oder eine dritte Person (> Rz 85 ff) auszuzahlen, die dem Kind Unterhalt gewährt. Bei dieser Entscheidung der Familienkasse bleibt die Festsetzung zugunsten des Berechtigten bestehen (> Rz 92). Dies wird als Abzweigung bezeichnet. Außerdem ist das KiG an einen Sozialleistungsträger zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 In der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unterschiedliche Wege beschritten, um die Belastung der Eltern mit Kindern zu mindern. Sie waren gekennzeichnet von politischen Vorstellungen des Gesetzgebers, den Vorgaben des BVerfG und den Zwängen der öffentlichen Haushalte. Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 1975 minderten Kinderfreibeträge die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammenarbeit der Familienkasse mit anderen Behörden

Rz. 67 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur Weiterleitung von Anträgen auf KiG zwischen den Familienkassen und Trägern der EU/EWR-Mitgliedstaaten > Rz 49. Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Im Verhältnis zum FA des Berechtigten, das für denselben Sachverhalt über die Gewährung oder Nichtgewährung eines Kinderfreibetrags entscheidet (> Kinderfreibeträge Rz 145 ff), entscheidet die Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Behördenorganisation für das KiG nach EStG

Rz. 9 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufnahme der Vorschriften über das KiG in Abschn X des EStG (vgl §§ 62ff) durch das JStG 1996 (> Rz 4) dokumentiert den Ansatz, das steuerliche Existenzminimum eines Kindes sicherzustellen und nicht mehr eine Sozialleistung zu gewähren. Als Folge dessen verfahren die das KiG auszahlenden Familienkassen nach der Abgabenordnung (vgl BFH/NV ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Beginn und Ende der Kindergeldzahlung (§ 66 Abs 2 EStG)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anspruch auf KiG besteht ab dem Kalendermonat, in dem das Kind lebend geboren wurde und für jeden vollen Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 63 Abs 1 Satz 2 EStG iVm § 32 Abs 3 EStG; ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 47 ff). Bei Zuzug aus dem Ausland vom Einreisemonat an; bei Wegzug ins Ausland le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Territorialitätsprinzip mit Ausnahmen

Rz. 12 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Territorialitätsprinzip verweist nicht unbeschränkt steuerpflichtige Ausländer auf das KiG oder eine vergleichbare Leistung in ihrem Wohnsitzland. Deshalb hat ein Ausländer, der sich lediglich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im > Inland aufhält, keinen Anspruch auf KiG (BFH 217, 443 = BStBl 2009 II, 905; BFH 220, 45 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Freistellung des Existenzminimums eines Kindes von der Besteuerung

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Existenzminimum eines Kindes wird in zweierlei Weise von der Besteuerung befreit:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 145 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei der Veranlagung prüft das FA von Amts wegen, ob der Stpfl Anspruch auf die Freibeträge für Kinder des § 32 Abs 6 EStG hat, und zwar unabhängig von den bis dahin gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmalen (> Rz 122 ff). Besteht ein Anspruch, hat das FA auch festzustellen, ob die Voraussetzungen in allen Monaten des VZ oder nur zeitanteilig vor...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständigkeit für die Festsetzung

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er sich vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ändern sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des KiGs erheblich sind, so muss die Familienkasse die Festsetzung aufheben oder ändern, soweit das rechtlich zulässig ist (BFH 233, 41 = BStBl 2011 II, 722); zu Ausnahmen > Rz 57, 58. Zur Festsetzungsverjährung > Rz 39. Dafür kann sowohl eine Veränderung in der Person des Berechtigten al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Antrag des Berechtigten und seine Mitwirkungspflichten

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Berechtigte (> Rz 10 ff) muss das KiG bei der für ihn zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen (§ 67 Satz 1 EStG; vgl V 5.2 DA-KG [> Rz 9/3]). Zulässig ist auch ein elektronischer Antrag (V 5.1 Abs 2 DA-KG; BZSt vom 27.04.2021, BStBl 2021 I, 819). Anträge an eine Familienkasse der > Bundesagentur für Arbeit können auch bei einer ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Auszahlung durch die Familienkasse

Rz. 75 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG wird von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt (§ 70 Abs 1 Satz 1 EStG). Auf Antrag eines Berechtigten erteilt sie eine Bescheinigung über das für ein Kalenderjahr ausgezahlte KiG (§ 68 Abs 3 EStG). Den Antrag kann auch ein nachrangig Berechtigter stellen (BFH 244, 416 = BStBl 2014 II, 783). Rz. 76 Festgesetztes KiG wird nur für di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Erstattung an Sozialleistungsträger

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Eine Erstattung (> Rz 80) kommt in Betracht, wenn ein Sozialleistungsträger nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und an den Berechtigten oder unmittelbar an das Kind Leistungen ohne Anrechnung des KiGs erbracht hat. § 74 Abs 2 EStG verweist auf die entsprechende Anwendung der §§ 102 bis 109, 111 bis 113 SGB X. Voraussetzung ist außer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Entscheidung der Familienkasse, zB die Festsetzung des KiGs oder ihre (teilweise) Ablehnung, ist ein > Verwaltungsakt. Für seine Anfechtung gelten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Regelungen der AO (BFH/NV 1999, 1597). Deshalb ist der Einspruch gegenüber der Familienkasse gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 17). Für das gerichtli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abzweigung an einen Dritten

Rz. 85 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KiG kann auch an eine Person oder (behördliche Dienst-)Stelle, zB das Jugend- oder das Sozialamt, ausgezahlt werden, die dem Kind Unterhalt gewährt (vgl § 74 Abs 1 Satz 4 iVm Satz 1 und 3 EStG). Die Abzweigung ist grundsätzlich zulässig, wenn sowohl das haushaltszugehörige Kind als auch die Eltern von Sozialleistungen leben; so zB bei ein...mehr