Kindergeldanspruch eines EU-Staatsbürgers
Das FG Düsseldorf musste die Unionsrechtskonformität einer im Jahre 2019 in das Einkommensteuergesetz eingefügten kindergeldrechtlichen Regelung beurteilen. Folgender Sachverhalt wurde verhandelt: Der Kläger (bulgarischer Staatsangehöriger) war von März 2021 bis Ende Oktober 2022 als Arbeitnehmer tätig. Er lebte gemeinsam mit seiner schulpflichtigen Tochter und der Kindsmutter in einem Haushalt in Deutschland und nahm die elterliche Sorge für seine Tochter tatsächlich wahr.
Kindergeldanspruch bei Erwerbslosigkeit
Dem Kläger wurde seine Anstellung zum Ende Oktober aus betrieblichen Gründen gekündigt. Daraufhin bezog er ausschließlich Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Die Familienkasse hob ab Dezember 2022 die Kindergeldfestsetzung auf. Dies wurde mit der fehlenden Erwerbstätigkeit begründet.
Der Kläger vertrat jedoch die Ansircht, dass Kindergeldanspruch bestehe, da seine Tochter erst 12 Jahre alt sei. Die Familienkasse wies den Einspruch des Klägers als unbegründet zurück, da die von ihr angeforderten Unterlagen nicht nachgereicht worden seien und keine von § 62 EStG geforderte Freizügigkeitsberechtigung erkennbar sei. Das FG Düsseldorf gab der Klage hingegen statt.
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch
Das FG führte aus, dass zwar die Voraussetzungen nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG nicht erfüllt seien. Insbesondere lasse sich im Streitzeitraum keine freizügigkeitsbegründende Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche des Klägers feststellen. Allerdings begründe sich der Kindergeldanspruch Streitzeitraum aus einem sog. abgeleiteten Freizügigkeitsrecht nach Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 und einem damit einhergehenden Gleichbehandlungsgebot nach Art. 7 Abs. 2 VO 492/2011. Demnach sei entscheidend, dass dem Kind ein Aufenthaltsrecht nach Art. 10 VO 492/2011 zustehe und der Elternteil, der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehme, beschäftigt ist oder beschäftigt gewesen sei. Es sei jedoch unerheblich, ob ausreichende Existenzmittel und umfassender Krankenversicherungsschutz vorlägen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 30.11.2023, 9 K 1192/23 Kg, veröffentlicht mit dem Januar-Newsletter des FG Düsseldorf
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
375
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
250
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
204
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
110
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
108
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
103
-
5. Gewinnermittlung
100
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
100
-
Alle am 5.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.06.2026
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026
-
Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
-
Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
-
Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
-
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
-
Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
-
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
-
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026