Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Unternehmensverträge / 4.2.3.1 Untergesellschaft (verpflichtetes Unternehmen)

Rz. 19 Das Aktienrecht formuliert eindeutige Anforderungen an die Rechtsform der unterstellten Gesellschaft. Die durch den Beherrschungsvertrag verpflichtete Gesellschaft, die ihre Leitung dem herrschenden Unternehmen unterstellt, muss – dem Aktienrecht folgend – eine dem deutschem Recht unterliegende AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Aber auch eine SE mit Sitz im Inl...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.2 Praktische Bedeutung und Gewinngemeinschaftsvertragsmuster

Rz. 49 In der gegenwärtigen Vertragspraxis kommt dem Gewinngemeinschaftsvertrag eine nur untergeordnete Bedeutung zu,[1] weil er nicht mehr als Grundlage der steuerlichen Organschaft anerkannt wird.[2] Dennoch schließen sich auch heute noch vereinzelt Unternehmen zu Gewinngemeinschaften zusammen. Die Motivation für einen derartigen Zusammenschluss resultiert nicht zuletzt au...mehr

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Vorsicht bei der Teilaufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen

Zusammenfassung Ein einheitlicher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag lässt sich später im Regelfall nicht mehr in einen alleinstehenden Gewinnabführungsvertrag ändern. Entsprechende Änderungsvereinbarungen werden als Aufhebung und Neuabschluss interpretiert, was zum rückwirkenden Verlust der steuerlichen Organschaft führen kann. Hintergrund Zur Begründung einer steuerl...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und daher als Forderungen gegen verbundene ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.5 Organschaft

Rz. 79 Die Fußstapfentheorie (§§ 23 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 3 S. 1 und 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG) gilt auch für die körperschaftsteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen. Aus den § 4 Abs. 2 S. 3 und § 12 Abs. 3 Hs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 UmwStG folgt, dass die übernehmende Körperschaft umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eint...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Spartenrechnung i.S. des § 8 Abs. 9 KStG

Leitsatz 1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des §...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers

Leitsatz Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbu...mehr

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Genussrechte in der Rechnun... / 2.5.7 Kündigungsrechte

Rz. 28 Vorbemerkungen Hinsichtlich der Einräumung von Kündigungsrechten kann zum einen zunächst einmal auf die vertragliche Gewährung von Kündigungsrechten vollständig verzichtet werden. Das jeweilige Genussrecht ist dann unkündbar. Der Genussrechtsvertrag endet in einem solchen Fall entweder durch den Ablauf einer vereinbarten Laufzeit oder durch die Auflösung der emittieren...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2021 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.3 Rechtslage bis zur Neuregelung

Rz. 36 Nach der Übergangsregelung des § 34 Abs. 10b KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] müssen Ergebnisabführungsverträge, die nach bisherigem Recht wirksam vereinbart worden sind, nicht an das neue Recht angepasst werden. Nur Verträge, bei denen das nicht der Fall war, sind bis spätestens zum 31.12.2014 an das neue Recht anzupassen. Das bisherige Recht ist für Altve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.1 Handelsrechtliche Wirksamkeit

Rz. 11 Nach § 17 Abs. 1 S. 1 KStG ist Voraussetzung für die Organschaft bei einer anderen Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft, dass sie sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen i. S. d. § 14 KStG, also an ein einziges gewerbliches Unternehmen, abzuführen. Damit setzt § 17 KStG, ebenso wie § 14 KStG, den Abschluss eines wirksamen Gewinna...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.4 Übergangsregelung für Altverträge aufgrund des Gesetzes v. 18.12.2013

Rz. 44 § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Ergebnisabführungsverträge (Rz. 34). Für Verträge, die vor dem 27.2.2013 abgeschlossen worden sind, die sog. Altverträge, enthält § 34 Abs. 10b S. 2–4 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] eine Übergangsregelung; diese ist aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 2 KStG auch nach der Abs. 10b nicht m...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.2 Verlustübernahmeverpflichtung ab 27.2.2013

Rz. 30 Aufgrund der Vielzahl der Probleme, die die bis dahin unbestimmte Regelung des § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG verursacht hat, wurde die Vorschrift durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] neu gefasst.[2] Danach muss die Verlustübernahmeverpflichtung durch einen Verweis auf § 302 AktG in der jeweiligen Fassung vereinbart werden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der gesamte § 302 Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.3 Verbot der Abführung von Rücklagen

Rz. 21 Anders als zur handelsrechtlichen Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags gibt es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abführung von vorvertraglichen Rücklagen bei einer GmbH als Organgesellschaft; diese ist für Aktiengesellschaften nach § 301 AktG unzulässig. Aus diesem Grund bestimmt § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KStG für die steuerrechtliche Anerkennung der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.1 Ausschluss des Abzugs vororganschaftlicher Verluste

Rz. 8 Nach § 15 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG ist ein Verlustabzug nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft nicht zulässig. Die Vorschrift hat eine doppelte Dimension. Einerseits folgt aus ihr, dass Verluste, die die Organgesellschaft während des Bestehens der Organschaft erzielt, bei ihr nicht abgezogen werden können, also auch nicht in einen verbleibenden Verlustvortrag eingeh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Eine dem § 17 Abs. 1 KStG entsprechende Vorschrift war bereits in der erstmaligen gesetzlichen Regelung der Organschaft in § 7a Abs. 5 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 15.8.1969[1] enthalten. Rz. 4 § 17 KStG i. d. F. ab 1976 enthielt in 4 Nrn. Regelungen über den Ergebnisabführungsvertrag. Diese Regelungen erschienen notwendig, da für die Ergebnisabführung einer GmbH keine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 14 KStG knüpft an § 291 AktG an und gilt daher unmittelbar nur für eine unter das AktG fallende Gestaltung, in der eine AG, SE oder KGaA Organgesellschaft ist. § 17 KStG erweitert die Anwendbarkeit der Organschaftsregelungen darüber hinaus auf Fälle, in denen andere Kapitalgesellschaften als AG, SE oder KGaA Organgesellschaften sind. Rz. 2 § 17 Abs. 1 KStG definiert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.13 Optierte Personengesellschaften, § 1a KStG

Rz. 558a Die optierende Personengesellschaft als Besteuerungssubjekt ist Ergebnis der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[1] eingeführten Option zur Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 34 Abs. 1a KStG regelt, dass die Besteuerung der optierenden Gese...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Unternehmensnachfolge durch Verkauf an das eigene Management

Zusammenfassung Über die Hälfte der Unternehmensinhaber übergeben, laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn, ihr Unternehmen familienintern, um die Unternehmensfortführung zu sichern. Fehlen familiäre Optionen, kommt ein Verkauf an das bestehende Management in Betracht (sog. Management Buy-Out – MBO). MBO in der Praxis Ein MBO ist eine bestimmte Art des Unternehmenskaufs. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anerkennung einer Organschaft

Das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG) ist auch dann erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz

a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolve...mehr

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§ 13 Konzernrecht / b) Gewinnabführungsvertrag

Rz. 15 Durch den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages (§ 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2. AktG) verpflichtet sich ein Unternehmen (verpflichtetes Unternehmen, Untergesellschaft) seinen gesamten Bilanzgewinn (Jahresüberschuss i.S.d. § 301 AktG) an das andere Unternehmen (Obergesellschaft) abzuführen. Er wird daher auch als Ergebnisabführungsvertrag bezeichnet.[37] Die Abführung...mehr

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§ 13 Konzernrecht / Literaturtipps

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§ 2 Handels- und Unternehme... / g) Unternehmensverträge

Rz. 200 Schließt eine GmbH als "beherrschte" Gesellschaft einen Unternehmensvertrag (Beherrschungs-, bzw. Gewinnabführungsvertrag) ab, so ist dieser erst wirksam, wenn er samt dem Datum des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung in das Handelsregister der "beherrschten" Gesellschaft eingetragen wurde[216] (s. Rdn 49 f.). Der Inhalt des Unternehmensvertrages ist...mehr

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§ 13 Konzernrecht / V. Beendigung der Eingliederung

Rz. 116 § 327 Abs. 1 AktG benennt vier Fälle, in denen die Eingliederung kraft Gesetzes endet. Die Eingliederung kann zunächst einmal durch Beschluss der eingegliederten Gesellschaft beendigt werden (Nr. 1). Es bedarf dazu lediglich einer entsprechenden Erklärung des Vorstandes der Hauptgesellschaft, die nach erfolgter Eingliederung zwingend Alleingesellschafter ist (§ 320a A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Stille Beteiligung

Rz. 1815 Statthaft ist es, sich im Wege einer stillen Beteiligung nach §§ 230 ff. HGB an einer AG zu beteiligen. Bei der Einlage des stillen Gesellschafters handelt es sich um Fremdkapital. Rz. 1816 Die stille Beteiligung an einer AG [4639] stellt einen Teilgewinnabführungsvertrag i.S.d. § 292 Abs. 2 Nr. 2 AktG dar, der zwingend in das Handelsregister einzutragen ist.[4640] Ei...mehr

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§ 13 Konzernrecht / I. Allgemeines

Rz. 82 Eine weitere Möglichkeit zur Verbindung zweier selbstständiger Unternehmen ist die Eingliederung einer Tochter- in die Muttergesellschaft (sog. Hauptgesellschaft). Wirtschaftlich ist sie mit einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung vergleichbar, unterscheidet sich von dieser jedoch insofern, als die Selbstständigkeit der beteiligten Rechtsträger gewahrt bleibt. Mit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Berücksichtigung im Rahmen der Prüfung der Insolvenzeröffnungsgründe

Rz. 445 Auch eine abhängige Gesellschaft kann insolvent werden, etwa wenn die herrschende Gesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge (Unternehmensverträge nach § 291 AktG) verpflichten die herrschende Gesellschaft nach § 302 AktG, die Verluste der abhängigen Gesellschaft auszugleichen. Der Verlustausgleichsanspruch der abh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft

Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlust auszugleichen.[892] Der Insolvenzverwa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Schicksal des Unternehmensvertrages in der eröffneten Insolvenz

aa) Beendigung des Unternehmensvertrages Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Beg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verlustausgleichsanspruch

(1) Insolvenz der abhängigen Gesellschaft Rz. 451 Schließt man sich der herrschenden Auffassung an, nach der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Gewinnabführungsvertrag endet, so ist auf diesen Zeitpunkt eine Abschichtungsbilanz zu erstellen. Das gewinnabführungsberechtigte Unternehmen ist verpflichtet, den bis zu dem Stichtag des Rumpfgeschäftsjahres entstandenen Verlu...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 2. Kündigung

Rz. 73 In § 297 AktG ist die Beendigung von Unternehmensverträgen durch einseitige Kündigung geregelt. Ist sowohl ein Gewinnabführungs- als auch ein Beherrschungsvertrag geschlossen worden, kann der Gewinnabführungsvertrag nicht isoliert gekündigt werden. Es liegt dann vielmehr eine Änderung i.S.d. § 295 AktG eines Organschaftsvertrages vor.[209] a) Kündigung aus wichtigem Gr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Insolvenz der herrschenden Gesellschaft

Rz. 453 In der Insolvenz des herrschenden Unternehmens ist der Verlustausgleichsanspruch des abhängigen Unternehmens eine Insolvenzforderung. Selbstverständlich kann auch hier nur der bis zur Vertragsbeendigung entstandene Fehlbetrag geltend gemacht werden.mehr

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§ 13 Konzernrecht / c) Besonderheiten im GmbH-Konzern

Rz. 46 § 293 AktG und § 130 AktG gelten nur für die AG/SE und KGaA, jedoch nicht für die GmbH. Es bedarf dennoch eines beurkundeten Gesellschafterbeschlusses der Untergesellschaft.[127] Unternehmensverträge i.S.d. § 291 AktG ändern die Zweckrichtung der abhängigen GmbH. Mit Wirksamkeit des Unternehmensvertrages hört diese auf, unabhängig am Wirtschaftsverkehr teilzunehmen un...mehr

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§ 13 Konzernrecht / IV. Änderung von Unternehmensverträgen

Rz. 61 Die Beteiligten des Unternehmensvertrages sind frei darin, den Inhalt des Vertrages jederzeit zu ändern. Die Änderung des Vertrages bedarf wie sein Abschluss ebenfalls der Schriftform. Eine Änderung liegt immer dann vor, wenn durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung inhaltlich auf die nach der bisherigen Vertragslage bestehenden Rechte und Pflichten der Parteien ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Haftung aus Rechtsgeschäft

Rz. 333 Ein Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der Gesellschafter ist zunächst möglich, wenn diese eine Haftungsübernahme übernommen haben. Insb. bei der Vergabe von Krediten an die GmbH ist den Kreditinstituten in aller Regel das Gesellschaftsvermögen als Haftungsmasse zu gering für den Fall, dass der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Daher verlangen sie zusätzlic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 449 Bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit der abhängigen Gesellschaft ist der entstandene Verlustausgleichsanspruch in der Liquiditätsbilanz nur zu berücksichtigen, wenn der Zufluss innerhalb von max. drei Wochen überwiegend wahrscheinlich ist. Streitig ist, ob die abhängige Gesellschaft bei erwartbarem Verlust und aktuellem Liquiditätsbedarf bereits vor dem Abschlussst...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beendigung des Unternehmensvertrages

Rz. 450 Die Auswirkungen der Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines der beteiligten Unternehmen sind umstritten. Mit der herrschenden Meinung gehe ich davon aus, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eines der beteiligten Unternehmen der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, EAV) automatisch beendet ist.[889] Zur Begründung ist anzuführen, dass der Fortbes...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Ertragsteuerliche Organschaft

Rz. 454 Häufig werden Unternehmensverträge nach § 291 AktG zum Zweck der Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft geschlossen. Für deren Anerkennung ist die Durchführung über volle fünf Jahre erforderlich. Die Beendigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von fünf Jahren kann zur rückwirkenden Nichtanerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft führen. Dies gilt auch für ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch besteht, denn die herrschende Gesel...mehr

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§ 13 Konzernrecht / c) Gemeinsame Vertragsbestandteile

Rz. 20 Zum Mindestinhalt sowohl eines Beherrschungs- als auch eines Gewinnabführungsvertrages zählen außerdem Regelungen zur Kompensation der übrigen bzw. außenstehenden Aktionäre für den mit dem Abschluss und der Durchführung des Vertrages verbundenen wirtschaftlichen Einschnitt bei der Dividendengewähr (§§ 304, 305 AktG).[58] Als außenstehend werden Aktionäre bezeichnet, d...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / (2) Juristische Personen und sonstige Einrichtungen

Rz. 119 Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 26 lit. d) MMVO zählt zu den Meldepflichtigen auch eine juristische Person, Treuhand- oder Personengesellschaft, Zitatmehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Unternehmensverträge bei einer GmbH

Rz. 49 Wie dargestellt (s. Rdn 39) gehen Rspr. und Lit. davon aus, dass die Eintragung von nicht ausdrücklich dem Gesetz nach bestimmten oder zugelassenen Tatsachen in das Handelsregister dann zulässig ist, wenn der Sinn und Zweck des Handelsregisters die Eintragung erfordern und für die Eintragung ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht.[50] Zu derartigen Fällen...mehr

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§ 13 Konzernrecht / a) Beherrschungsvertrag

Rz. 11 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als Vereinbarung, mit der die Leitung (i.S.d. § 76 AktG) einer Gesellschaft (Untergesellschaft, beherrschte Gesellschaft) der Leitung einer anderen Gesellschaft (Obergesellschaft, herrschende Gesellschaft) unterstellt wird.[24] Die Leitung der abhängigen Gesellschaft ist dann entgegen § 76 AktG weisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Ermäßigungen wegen Wohnraumförderung und Denkmalschutz (Abs. 2)

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 GrSt-Saar dient der gesetzlichen Klarstellung, dass Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände im § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die bundesgesetzliche Förderung im gleichen Verhältnis auch im Saarland gilt. Folglich sind für ...mehr