Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Rechtslage nach § 17 S 2 Nr 2 KStG idFd StÄndG 1992

Tz. 21 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Nach § 17 S 2 Nr 2 KStG idFd StÄndG 1992 war Voraussetzung für die Anerkennung einer Organschaft im Verhältnis zu einer GmbH als OG, dass eine Verlustübernahme entspr den Vorschriften des § 302 AktG vereinbart worden ist. Während es § 17 S 2 Nr 1 KStG für die Gewinnabführung ausreichen ließ, dass die Abführung den in § 301 AktG Betrag nicht ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das 2. KostRMoG in die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Nach § 304 AktG muss an außenstehende Gesellschafter einer AG, KGaA oder SE, die ihren Gewinn aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an das herrschende Unternehmen abzuführen hat, ein Ausgleich gezahlt werden (Ausgleichszahlung); ohne die Vereinbarung eines solchen Ausgleichs ist der Gewinnabführungsvertrag handelsrechtlich nichtig. Ist das abhängige Unternehmen ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.3 Besteuerung bei dem Anteilseigner

Rz. 73 Bei dem Anteilseigner sind die Ausgleichszahlungen, die die Organgesellschaft leistet, wie Gewinnauskehrungen zu behandeln. Sie werden gezahlt, weil der Gesellschafter Anteilseigner der Gesellschaft ist und stellen damit einen Ertrag aus den Anteilen dar. Die Ausgleichszahlungen werden anstelle der wegen der Ergebnisabführung ausfallenden Dividende gezahlt. Sie sind d...mehr

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Anpassungsbedarf für ältere Gewinnabführungsverträge

Kommentar Soweit eine Gewinnabführung noch auf einem älteren Vertrag beruht, besteht dringender Anpassungsbedarf. Darauf weist das BMF hin und räumt eine Übergangsfrist ein. Zum 1.1.2021 trat eine Änderung des § 302 AktG in Kraft (Art. 15 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vom 22.12.2020, BGBl 2020 I S. 3256). Es wurde zwar lediglich das Wort...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.2 Gewinnabführungsvertrag

Rz. 42 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist Voraussetzung zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Abschluss eines Unternehmensvertrags gem. § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, durch den sich der Organträger verpflichtet, Gewinne und Verluste (§ 302 AktG) der Organgesellschaft zu übernehmen bzw. auszuglei...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.1 Organgesellschaft

Rz. 11 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 17 Satz 1 KStG kommen als Organgesellschaften alle Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens in Betracht. Dies wären insbesondere die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE), Aktiengesellschaft und Kommandi...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.3 Steuerumlagen

Rz. 231 Der Organträger ist im Falle der ertragsteuerlichen Organschaft Steuerschuldner für die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer, soweit ihm das Ergebnis der Organgesellschaft zuzurechnen ist. Weiterhin schuldet der Organträger für die Umsätze der Organgesellschaft die Umsatzsteuer bei umsatzsteuerlicher Organschaft. Rz. 232 Die Organgesellschaft weist eigene St...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.1.2 Organgesellschaft

Rz. 146 Gem. § 15 Satz 1 Nr. 1 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlustabzug im Sinne des § 10d EStG nicht zulässig. Damit besteht keine Möglichkeit, zu versteuerndes Einkommen der Organgesellschaft z. B. aufgrund von Ausgleichszahlungen mit einem Verlustvortrag zu verrechnen. Der Ausgleich des eigenen Einkommens mit einem vorvertraglichen...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.2 Ausgleichszahlungen

Rz. 149 Ein Gewinnabführungsvertrag muss gem. § 304 Abs. 1 AktG zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre[1] einen angemessenen Ausgleich dieser durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung; Dividendengarantie) vorsehen, weil die außenstehenden Aktionäre aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ihr Gewinnbezugsrecht verloren habe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.7 Heilungsmöglichkeiten

Rz. 193 Einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und damit der Organschaft steht entgegen, wenn infolge von fehlerhaften Handelsbilanzen ein Gewinn abgeführt wird, der entweder die Höchstgrenze des § 301 AktG überschreitet bzw. unterhalb des korrekten Handelsbilanzgewinns liegt, sodass nicht der ganze Gewinn i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG abgeführt wir...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.1 Organschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 166 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft weicht in der Regel von der durch die Gewinnabführung oder die Verlustübernahme eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung in der Steuerbilanz des Organträgers ab, sodass sich sog. Mehr- bzw. Minderabführungen ergeben. Um eine spätere Doppel- bzw. Nichterfassung des infolge der Einkommenszu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 204 Gem. § 271 Abs. 2 HGB handelt es sich um verbundene Unternehmen,[1] wenn gleichzeitig folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: es muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis im Sinne des § 290 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB vorliegen und das Tochterunternehmen ist in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einzubeziehen, auch wenn die...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1.2 Gewerbesteuerliche Teilwertabschreibung

Rz. 255 Eine Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung, die aufgrund von Verlusten des Organs vorgenommen wird, darf sich nicht mindernd auf den Gewerbeertrag auswirken, auch wenn die Teilwertabschreibung bilanzsteuerrechtlich anzuerkennen ist. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organträgers sind diese Verluste wieder hinzuzurechnen, wenn sich die negativen Ergeb...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.2 Vororganschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 180 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 enden, ist bei vororganschaftlich verursachten Mehr- und Minderabführungen die gesetzliche Neuregelung des § 14 Abs. 3 KStG 2002[1] anzuwenden. Danach gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger. Minderabführungen, die ihre ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2 Voraussetzungen der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 7 Seit dem Veranlagungszeitraum 2001 setzt die Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sowohl die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger als auch das Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft voraus.[1] Rz. 8 Bis zum Veranlagungszeitraum 2000 wurde für das Entstehen einer Organschaf...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 33 Die finanzielle Eingliederung setzt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG voraus, dass der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen und unmittelbar in einem solchen Maße beteiligt ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Eine Beteiligung des Organträgers an d...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.3 Steuerliches Einlagekonto bei Minder- und Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit

Rz. 116 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Mehr- oder Minderabführungen, führt aber in § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG aus, dass Mehr- oder Minderabführungen insbesondere vorliegen, wenn der an den Organträger abgeführte Gewinn von dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Das "Mehr" od...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Organschaft ist ein rein steuerliches Rechtsinstitut und bedeutet, dass eine zivil- und steuerrechtlich selbstständige juristische Person aufgrund eines rechtlichen und tatsächlichen Unterordnungsverhältnisses gegenüber einem anderen Unternehmen wirtschaftlich unselbstständig ist.[1] Der wirtschaftlichen Unselbstständigkeit des Organs hat das Steuerrecht dadurch Rechnu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2.3 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 280 Das selbstständige Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung setzt für das Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses voraus, dass die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse wirtschaftlich in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die Organgesellschaft muss im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Organträge...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3 Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung in der Organschaft sowie organschaftliche Besonderheiten

Rz. 76 Gem. §§ 14 ff. KStG ist das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen, wenn alle tatbestandlichen Voraussetzungen der Organschaft erfüllt sind. Zum erstmaligen Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft infolge des Abschlusses des Gewinnabführungsvertrags im laufenden Wirtschaftsjahr siehe Rz. 42 ff. Rz. 77 Eine Ausnahme von der Einkommenszurechn...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.2 Abgrenzung latenter Steuern im Organkreis

Rz. 218 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz[1] (BilMoG) ist am 29.5.2009 in Kraft getreten und regelt insbesondere die Bilanzierung von latenten Steuern neu. Gem. §§ 274, 306 HGB sind latente Steuern nach dem Temporary-Konzept (Bilanzposten-Differenzmethode) abzugrenzen. Dies betrifft mittelgroße und große Unternehmen sowie gem. § 264a HGB gleichgestellte Personengesellsch...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2 Eingliederungsvoraussetzungen

Rz. 32 Die Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses setzt ab Veranlagungszeitraum 2001 gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG nur noch die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers sowie gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG das Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags zwischen Organgesellschaft und Organträger voraus. Zu den beiden Tatbes...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1 Gewerbesteuer

Rz. 242 Ab Erhebungszeitraum 2002 gilt gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG eine Kapitalgesellschaft als Betriebsstätte des Organträgers, wenn die Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft im Sinne der §§ 14, 17 oder 18[1] KStG ist. Damit stimmen ab 2002 die Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig überein, sodass für die ertragsteuerliche ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.3 Verdeckte Einlagen

Rz. 157 Das Steuerrecht bezeichnet Zuwendungen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft als verdeckte Einlage, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns der Gesellschaft diese nicht einräumen würde.[1] Weil für die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft, abgesehen von einigen Ausnahmen, die allgemeinen Vorschriften gelte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2 Umsatzsteuer

Rz. 262 Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die umsatzsteuerliche Organschaft blieb damit von den Änderungen im Rahmen der ertragsteuerlichen Organschaft unberührt. Im Gegensa...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3 Gewinnabführungsvertrag

4.3.1 Begriff Rz. 37 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG definiert den Gewinnabführungsvertrag als einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (die Ausführungen zur SE unter Rz. 19 gelten analog). Obwohl der Gewinnabführungsvertrag äußerlich nur eine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, handelt ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.2 Abzuführender Gewinn

Rz. 38 Was unter dem "ganzen Gewinn" i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Damit gemeint ist jedoch der Bilanzgewinn.[1] Da beim Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags in der Handelsbilanz der verpflichteten Gesellschaft kein Gewinnausweis erfolgt, muss diese den abzuführenden Gewinn in einer Vorbilanz nach den hand...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.4 Vertragsparteien

Rz. 41 Die rechtlichen Anforderungen an die an einem Gewinnabführungsvertrag beteiligten Vertragsparteien entsprechen denen des Beherrschungsvertrags. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auf die Ausführungen der Rz. 19 ff. verwiesen.mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.1 Begriff

Rz. 37 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG definiert den Gewinnabführungsvertrag als einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (die Ausführungen zur SE unter Rz. 19 gelten analog). Obwohl der Gewinnabführungsvertrag äußerlich nur eine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, handelt es sich bei i...mehr

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Unternehmensverträge / 4.1 Rechtsnatur

Rz. 12 Die aktienrechtlichen Unternehmensverträge i. S. d. § 291 AktG konstituieren und gestalten unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragsparteien sowie den außenstehenden Aktionären[1] der verpflichteten Gesellschaft und deren Gläubigern.[2] Die Verträge entfalten für die Dauer ihres Bestehens verfassungsändernde Wirkung, greifen in...mehr

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Unternehmensverträge / 3 Überblick über die aktienrechtlichen Unternehmensverträge

Rz. 7 An der Spitze der Vorschriften über Unternehmensverträge steht § 291 AktG, der zusammen mit § 292 AktG festlegt, welche Vertragsarten das Aktienrecht unter dem Begriff "Unternehmensverträge" zusammenfasst. Die Bezeichnung "Unternehmensvertrag" dient dabei dem rechtstechnischen Zweck einer sprachlichen Vereinfachung und ist als Oberbegriff zu verstehen.[1] Die Verwendun...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Unternehmensverträge / 7.2 Vertragsänderung

Rz. 79 Für die Änderung von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen ist § 295 Abs. 1 AktG maßgeblich. In seinen Anwendungsbereich fällt jede wesentliche oder unwesentliche Vertragsänderung materieller oder redaktioneller Art.[1] § 295 Abs. 1 Satz 2 AktG folgend sind bei Vertragsänderungen sowohl die Vorschriften über den Abschluss von Unternehmensverträgen[2] als auch die Re...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.3 Vertragsparteien

Rz. 58 Der Vertragsteil, der sich zur teilweisen Gewinnabführung verpflichtet, muss – so wie schon beim Gewinnabführungsvertrag –[1] eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[2] Das Aktienrecht stellt an den anderen Vertragsteil hinsichtlich Rechtsform und Sitz keine besonderen Anforderungen, so dass jede denkbare Rechtsform (aber auch eine Privatperson) infrage kommt.[3] D...mehr

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Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.1 Begriff

Rz. 17 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Der Kern eines solchen Vertrags besteht somit darin, dass der Vorstand der unterstellten Gesellschaft die Leitungsbefugnis [1] an das herrschen...mehr