Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vermögensverwaltung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 58 [Autor/Zitation] Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute, deren Geschäftsbetriebe auf die Vermögensverwaltung beschränkt sind und die nicht die Aufgaben der Konzernleitung übernehmen, sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gem. PublG verpflichtet. Nach hM besitzt die Regelung klarstellenden Charakter, da bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitgeber (inländischer, ... / 3 Praxisfragen

Die Begriffe der Betriebsstätte und des ständigen Vertreters für den LSt-Abzug richten sich auch bei grenzüberschreitenden Beziehungen nicht nach dem DBA, sondern nach §§ 12, 13 AO. Der Arbeitgeber hat den LSt-Abzug daher auch dann durchzuführen, wenn die im Inland unterhaltenen Einrichtungen nicht die Voraussetzungen einer Betriebsstätte bzw. eines ständigen Vertreters nach...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 895 Aufwendungen aus Gewinnabführungsvertrag

Diese Gruppe ist den Kapitalgesellschaften vorbehalten. Hierunter ist der aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an die Obergesellschaft abzuführende Gewinn zu erfassen.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... /   Klasse 8Aufwendungen

Klasse 8 enthält die Konten für sämtliche Aufwendungen, gleichgültig ob es sich um betriebliche oder außerbetriebliche, laufende oder einmalige Aufwendungen handelt. Die Aufwendungen sind primär ohne Verrechnung zu buchen. In den unter der Bezeichnung "Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen" zusammengefassten Kontengruppen 80 bis 83 sind die Aufwendungen für die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 3.2.2 Klasse 8: Aufwendungen

In dieser Klasse werden alle Aufwendungen – unabhängig davon, ob es sich um betriebstypische oder nicht betriebstypische, ordentliche oder außerordentliche handelt – erfasst. Die in der Klasse 8 aufgeführten Aufwendungen lassen sich in sieben Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe fasst mit den Kontengruppen 80 bis 83 die bei der Erstellung wohnungswirtschaftlicher Leistung a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Verstößt die "Switch-over"-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 43 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (jetzt Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes entgegensteht, die für bestimmte Einkünfte aus einer ausländischen Betriebsstätte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung anstelle der abkommensrechtlich gelt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Abhängigkeitsverhältnis

Rz. 11 Abhängigkeit ist nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 1 AktG gegeben, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Die tatsächliche Ausübung ist hierfür nicht entscheidend; vielmehr genügt für das Abhängigkeitsverhältnis nach § 17 Abs. 1 AktG die Möglichkeit, einen beherrschenden Einfluss aus...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gewinnabführungsvertrag (§ 300 Nr. 1 AktG)

Rz. 329 [Autor/Zitation] Zielwert der beschleunigten Zuführung ist der Sollbetrag der gesetzlichen Rücklage, nämlich der zehnte Teil des Grundkapitals oder der in der Satzung bestimmte höhere Betrag. Die Formulierung entspricht insoweit § 150 Abs. 2 AktG. Die Kapitalrücklage ist anzurechnen, wobei hier – wie bei § 150 Abs. 2 AktG – nur die Rücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Anwendung auf unterschiedliche Arten von Gewinnabführungsverträgen

Rz. 336 [Autor/Zitation] § 300 Nr. 3 AktG unterscheidet den Fall, dass ein isolierter Beherrschungsvertrag besteht (dazu Rz. 337 ff.) und den Fall, dass auch ein Teilgewinnabführungsvertrag besteht (dazu Rz. 342). Der Fall, dass eine Gesellschaft neben der Beherrschung auch zur Abführung ihres gesamten Gewinns verpflichtet ist, fällt unter § 300 Nr. 1 AktG, dies ergibt sich b...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Verbundbeziehungen im Aktienrecht im Vergleich zum Handelsrecht

Rz. 122 [Autor/Zitation] Die rechtliche Bestimmung der verbundenen Unternehmen gibt es einerseits im HGB und andererseits im AktG. Beide Begriffe sind in den jeweiligen Normenkomplexen unabhängig voneinander anwendbar, wobei die handelsrechtlichen Bestimmungen vor allem für die Rechnungslegung und der aktienrechtliche Begriff vor allem für das formelle und materielle Recht de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Gewinnabführungen

Rz. 61 [Autor/Zitation] Als Verträge der hier in Rede stehenden Art kommt in erster Linie der in § 291 Abs. 1 AktG angesprochene Gewinnabführungsvertrag in Betracht, ferner die in § 292 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AktG definierten Gewinngemeinschaften und Teilgewinnabführungsverträge. Im Hinblick auf den Sinn des Ausweises ist es ohne Bedeutung, ob die jeweiligen Verträge den genannte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Eingegliederte Gesellschaften

Rz. 343 [Autor/Zitation] Für eingegliederte Gesellschaften gelten besondere Vorschriften, da hier der Schutz der Gläubiger über die gesamtschuldnerische Haftung der Hauptgesellschaft (§ 322 Abs. 1 AktG) sowie über die Verpflichtung zum Ausgleich der laufenden Verluste (§ 324 Abs. 3 AktG) sichergestellt wird. Daher ordnet § 324 Abs. 1 AktG an, dass die Vorschriften über die ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Isolierter Beherrschungsvertrag

Rz. 337 [Autor/Zitation] Ist keine Gewinnabführungspflicht vereinbart, ist der Betrag nach § 300 Nr. 1 AktG zuzuführen (die Berechnung beruht in diesem Fall auf einem tatsächlich vorhandenen, nicht auf einem fiktiven Jahresüberschuss), mindestens jedoch der nach § 150 Abs. 2 AktG berechnete Betrag. Rz. 338 [Autor/Zitation] Verbreitet wird die Auffassung vertreten, die Dotierung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlustübernahmen

Rz. 66 [Autor/Zitation] Verlustübernahmen können auf gesetzlichen Vorschriften oder vertraglichen Vereinbarungen beruhen oder auch freiwillig getätigt werden. Für die Pflicht zum gesonderten Ausweis der Erträge bzw. Aufwendungen aus Verlustübernahmen nach § 277 Abs. 3 Satz 2 ist dies ohne Belang. Rz. 67 [Autor/Zitation] Nach § 302 AktG besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 59 [Autor/Zitation] Für Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisausgleichsverträgen (Verlustübernahmen und für aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene oder abgeführte Gewinne) enthalten die gesetzlichen Gliederungsschemata (§ 275 Abs. 2 und 3) keine besonderen Posten. § 277 Abs. 3 Satz 2 bestimmt indes, das...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angaben

Rz. 221 [Autor/Zitation] Die Gesellschaft hat außer dem Namen und Sitz des Unternehmens, an dem sie eine Beteiligung iSv. § 271 hält, weiterhin die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten GJ dieses Unternehmens, für das ein JA vorliegt, anzugeben. Die Angaben sind in jedem Anhang zu machen; eine Bezugnahme auf die im Vorjahr gemachten Angabe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Rechtverbindliche Erklärung und Umfang der Einstandspflicht

Rz. 355 [Autor/Zitation] Voraussetzung für die Befreiung nach Abs. 3 ist ferner, dass sich das MU "bereit erklärt [hat], für die von dem Tochterunternehmen bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen im folgenden Geschäftsjahr einzustehen". Die Regelung ersetzt die bis zum BilRUG v. 22.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) geltende Fassung, nach welcher eine gesetzliche "Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Organschaftsverhältnisse

Rz. 55 [Autor/Zitation] Liegt ein Organschaftsverhältnis iSd. §§ 14 ff. KStG vor, so sind die – technisch auf der Stufe der Organgesellschaft ermittelten – latenten Steuern in die latenten Steuerposten des Organträgers einzubeziehen (vgl. DRS 18.32). Auf der Ebene der Organgesellschaft entfällt somit grds. der Ausweis von latenten Steuern, da sich die Differenzen zwischen den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Erträge

Rz. 77 [Autor/Zitation] Im Einzelnen kommen für den Ausweis als sonstige betriebliche Erträge unter Nr. 4 in Betracht (so auch Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 70 [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 94 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 91; Lenz in HdJ, Abt. VI/2 Rz. 59 [8/2023]; Winzker in Beck HdR, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 277 ergänzt die Vorschriften des § 275 zur Gliederung der GuV, indem wichtige GuV-Posten definiert und zusätzliche Vorschriften zum Ausweis bestimmter Erträge und Aufwendungen kodifiziert werden. Definiert werden zum einen die Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1) und zum anderen die Bestandsveränderungen (§ 277 Abs. 2). Während die Definition der Umsatzerlöse ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / Schrifttum:

Goerdeler, Probleme des Publizitätsgesetzes, in Bartholomeyczik (Hrsg.), Beiträge zum Wirtschaftsrecht, Festschrift Heinz Kaufmann, 1972, 169; Kaligin, Das internationale Gesellschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland, DB 1985, 1449; Biener/Berneke, Bilanzrichtliniengesetz, 1986; Hartmann, Das neue Bilanzrecht und der Gesellschaftsvertrag der GmbH, Diss. 1986; Hommelhoff/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unterlassen der Angabe wegen untergeordneter Bedeutung (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 46 [Autor/Zitation] Von der Aufnahme der Angaben zu einzelnen Unternehmen, an denen eine KapGes. mindestens zu 20 % beteiligt ist (§ 285 Nr. 11) oder an denen eine börsennotierte KapGes. eine Beteiligung hält, die mehr als 5 % der Stimmrechte umfasst, sofern es sich um eine große KapGes. handelt (§ 285 Nr. 11b), in den Anhang kann abgesehen werden, wenn diese für die Dars...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zwingende beschleunigte Zuführung zur Rücklage

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die AG/KGaA gelten beim Bestehen eines Beherrschungs-, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 Satz 1, § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG) besondere Vorschriften zum Schutz der unternehmensvertraglich gebundenen Gesellschaft und ihrer Gläubiger (§§ 300 bis 303 AktG). Zielsetzung ist die Erhaltung des bilanzmäßigen Vermögens bei Begi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Forderungen gegen verbundene Unternehmen (B.II.2.)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Unabhängig von ihrer Entstehungsursache sind alle dem Umlaufvermögen zurechenbaren Forderungen gegen verbundene Unternehmen (zum Begriff und zur Abgrenzung s. § 271 Rz. 78 ff.) unter diesem Posten auszuweisen (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 413). Daher kommen sowohl Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ggf. unter Vermerk ihrer Mitzugehörigkeit) als ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigentümerversammlung: Auss... / 4 Die Entscheidung

Das LG ist der Ansicht, die Y-GmbH sei in Bezug auf TOP 3 vom Stimmrecht ausgeschlossen gewesen! So liege es zwar nicht, wenn über einen Beschlussantrag abgestimmt werde, der die eigene Bestellung eines Wohnungseigentümers zum Verwalter oder seine Abberufung vom Verwalteramt zum Gegenstand habe, weil diese Entscheidungen in Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen erfolgt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Dr. Daniel Sommer, RA/FASt/StB[*] Die Ausgleichszahlung an den außenstehenden Minderheitsgesellschafter (= ein nicht demselben Konzern zugehöriger Gesellschafter) ist eine Entschädigung, die ein Minderheitsgesellschafter erhält, wenn ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger abgeschlossen w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 26): Organs... / I. Zivilrechtliche Fragen

Der Gewinnabführungsvertrag (GAV) muss von der Hauptversammlung der Organgesellschaft sowie des Organträgers mit einer Mehrheit von mindestens 75 % des vertretenen Kapitals genehmigt werden (§ 293 AktG). Beachten Sie: Über die bei einer beteiligten GmbH i.R.d. zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zu erfüllenden Mehrheitserfordernisse wird gestritten[1]; nach der Rechtsprec...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 6. Wohnraumförderung (Abs. 4)

Rz. 388 [Autor/Stand] Schließlich sieht auch das NGrStG eine ermäßigte Grundsteuermesszahl für den sozialen Wohnungsbau vor. Rz. 389 [Autor/Stand] Nach § 6 Abs. 4 Nr. 1 NGrStG wird die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 NGrStG, ggf. auch in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 3 NGrStG, um (weitere) 25 Prozent ermäßigt, soweit die Woh...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 3. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl

Rz. 360 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 365 aufgeführten Ermäßigungstatbestände des NGrStG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Teilbetrieb

Ausgewählte Literaturhinweise: Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722; Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813; Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219; Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041; Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 100...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Voraussetzungen für die Organschaft mit dem aufnehmenden Rechtsträger als neuem Organträger

Gliedert ein Einzelunternehmer, der zwar wirtschaftlich Alleineigentümer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Organgesellschaft) ist, bei der zivilrechtlich aber ein Rechtsanwalt als Treuhänder die Mehrheit der stimmrechtsberechtigten Anteile hält, das Vermögen seines Einzelunternehmens – einschließlich der im Ausgliederungsvertrag bezeichneten "anderen Beteiligung an Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.1 Gemeinsame Regelungen von KStG und GewStG

Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht enthalten Sondervorschriften für die Besteuerung von SE, AG oder KGaA oder einer anderen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 KStG, [1] jeweils mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland, die als Organgesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags nach § 291 Abs. 1 AktG [2] ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 1.3 Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz (AktG)

Nach dem AktG gehören zu den verbundenen Unternehmen im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen oder mit Mehrheit beteiligte Unternehmen, abhängige oder herrschende Unternehmen, Konzernunternehmen, wechselseitig beteiligte Unternehmen sowie Vertragsteile eines Unternehmensvertrags. Unternehmensverträge sind Verträge, durch die eine AG oder KGaA die Leit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IV. Dritte Variante: Vertragskonzern

Rz. 8 Nach der dritten Variante in A-4 AVB D&O, die den Wortlaut des § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB übernimmt, liegt eine Tochtergesellschaft vor, wenn das Recht der Versicherungsnehmerin besteht, die Finanz- und Geschäftspolitik auf Grund eines mit diesem Unternehmen geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Bestimmung in der Satzung dieses Unternehmens zu bestimmen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2023 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Die Organgesellschaft hat die Zeilen 78-100 und 101-107...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.3 Durchgriffshaftung

Rz. 88 Ist ein Unternehmen nicht in der Lage, die nach dem Sozialplan vorgesehenen Abfindungsansprüche mangels Vermögen zu befriedigen, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls – soweit vorhanden – die Muttergesellschaft dafür einzustehen hat. Grundsätzlich gilt, dass ein Sozialplan betriebs- bzw. unternehmensbezogen, nicht aber konzernbezogen ist. Nach der Rechtsprechung kom...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft

Leitsatz Ausschüttungen, die eine deutsche Organgesellschaft von einer dänischen Tochter-Kapitalgesellschaft bezieht, sind in dem der deutschen Organträger-Personengesellschaft zuzurechnenden Einkommen in voller Höhe – ohne Anwendung des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) – enthalten (§ 15 Satz 1 Nr. 2 KStG). Ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitglied...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr