Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270, 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführung j...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 18 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2021 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Zeile 78 In Zeile 78 ist der auf die Sparte entfallende Teil des festgestellten vortragsfähigen Verlusts aus Zeile 98 des Vordrucks ÖHG des Vorjahres einzutragen. Da eine Organgesellschaft nach § 10a Satz 3 GewStG einen vororganschaftlichen Verlustvortrag nicht verrechnen kann, kommt diese Zeile bei Organgesellschaften nicht in Betracht. Von der Organgesellschaft aufgrund ein...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile des Vordrucks GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werden. Bei der Hi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.3 Präjudizielle Rechtsverhältnisse

Rz. 51 Eine Tatsache, deren nachträgliches Bekanntwerden eine Aufhebung oder Änderung einer Steuerfestsetzung rechtfertigt, kann auch in einem steuerlichen oder nicht steuerlichen Rechtsverhältnis bestehen, das präjudiziell ist. "Präjudiziell" i. d. S. bedeutet, dass der fragliche Vorgang für eine bestimmte Steuerfestsetzung (bestimmte Steuerart, bestimmter Vz) maßgeblich is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 291 Beherrschungsvertrag. Gewinnabführungsvertrag

A. Regelungsgegenstand I. Vertragsarten Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 AktG führt den Begriff des UN-Vertrags ein. Der UN-Vertrag fungiert als Oberbegriff und Sammelbezeichnung für die in den §§ 291f. AktG – nach h. M. abschließend (vgl. nur Baumbach/Hueck (1968), § 291 AktG, Rn. 1) – aufgeführten Vertragsarten und erfasst damit den BHV, den GAV, den Geschäftsführungsve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gewinnabführungsvertrag

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit dem GAV übernimmt eine AG, KGaA oder SE die Verpflichtung, ihren ganzen Gewinn an ein anderes UN abzuführen. Der GAV ist insbesondere von der Gewinngemeinschaft nach § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG und dem TGAV nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG zu unterscheiden. Die Parteien eines GAV sind verbundene UN i. S. d. § 15 AktG, so dass auf sie die aktienre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Auswirkungen von Umwandlungen auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den Auswirkungen einer Umwandlung auf einen BHV ist je nach Umwandlungsform zu differenzieren. Außerdem kommt es darauf an, ob das herrschende oder das beherrschte UN umgewandelt wird. Grds. sind die Voraussetzungen des § 297 AktG und damit die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts zu prüfen. Wird eine Vertragspartei auf di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Grenzüberschreitende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Rn. 56 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Grenzüberschreitende BHV oder GAV mit einer deutschen AG, KGaA oder SE als beherrschtem UN sind von Rspr. und Lehre anerkannt. Soweit es der Schutz des TU, seiner außenstehenden Aktionäre und seiner Gläubiger erfordert, gelten die §§ 291ff. AktG. Allerdings bestimmt das Personalstatut des herrschenden UN, ob dessen HV dem Vertrag zustimmen mu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besondere Konzernverbindungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zulässig ist sowohl der Abschluss eines mehrstufigen GAV zwischen MU, TU und EU als auch der Abschluss eines Vertrags mit mehreren MU (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 72, Rn. 10). Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Noch nicht abschließend geklärt ist die Zulässigkeit von GAV zugunsten Dritter. Diese besondere Ausgestaltung kann in einem mehrstufigen K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vertragsinhalt

Rn. 24 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein GAV wirkt sich weitreichend auf das verpflichtete UN aus: Es kann kein ausschüttungsfähiger Gewinn mehr entstehen, die Gewinnverwendungskompetenz der HV und das Gewinnbezugsrecht der Aktionäre werden faktisch entwertet und Vorstand und AR dürfen Teile des Jahresüberschusses nicht mehr thesaurieren. Die Gewinnabführung erfolgt unentgeltlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Lockerung der Vermögensbindung (Konzernprivileg)

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 291 Abs. 3 AktG normiert eine Lockerung der sonst strikt einzuhaltenden Regelungen der Kap.-Bindung gemäß der §§ 57, 58 und 60 AktG. In der seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl. I 2008, S. 2026ff.) geltenden Fassung des § 291 Abs. 3 AktG ist die Kap.-Bindung scho...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 78 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Altmeppen (1991), Abschied vom qualifiziert faktischen Konzern: Verflechtungen im faktischen Unternehmensverbund und ihre Auswirkungen, Heidelberg. Altmeppen (1998), Die Haftung des Managers im Konzern, München. Altmeppen (2007), Die historischen Grundlagen des Konzernrechts, in: Bayer/Habersack (Hrsg.), Aktienrecht im Wandel (Bd. II), Tübingen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umwandlung beim Mutterunternehmen

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei einer Verschmelzung gehen der BHV und GAV im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf den verschmolzenen Rechtsträger als herrschendes UN über; möglicherweise steht dem beherrschten UN aus § 297 Abs. 1 AktG ein Kündigungsrecht zu. Auch wenn ein beherrschendes UN ein drittes UN im Wege der Verschmelzung oder Spaltung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umwandlung beim Tochterunternehmen

Rn. 33 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wenn das beherrschte UN auf ein drittes UN verschmolzen wird, erlischt seine Rechtspersönlichkeit und alle Verbindlichkeiten gehen auf den übernehmenden Rechtsträger über. Dies gilt allerdings nicht für den BHV; dieser wird vielmehr durch die Verschmelzung beendet. Wird dagegen auf das TU ein dritter Rechtsträger verschmolzen, geht dessen Ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger Personengesellschaft

Leitsatz 1. Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein BgA (hier: BgA Beteiligung) begründet (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 29.11.2017 ‐ I R 83/15, BFHE 260, 327, BStBl II 2018, 495, Rz 18, m.w.N.). Fungiert die Personengesellschaft als Holdinggesellschaft und beg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / C. Rechtsfolgen

Rz. 18 Soweit bei Kapitalgesellschaftsanteilen, Gewerbebetrieben oder gewerblichen bzw. gewerblich geprägten Personengesellschaften die Wertermittlung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten erfolgt (§ 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG), ist der Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens grundsätzlich eröffnet. Rz. 19 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "kann das verei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3.1 Optierende Gesellschaft als Organträgerin

Rz. 211 Eine optierende Gesellschaft kann unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit Organträgerin i. S. v. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG sein.[1] Auch nach Ausübung der Option wird eine bestehende Organschaft fortgeführt. Die Optionsausübung hat keinen Einfluss auf die fünfjährige Mindestlaufzeit (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG) des Gewinnabführungsvertrags. Eine bestehend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.3.2 Optierende Gesellschaft als Organgesellschaft

Rz. 215 Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann die optierende Gesellschaft keine Organgesellschaft sein. Sie gründet ihre Rechtsauffassung darauf, dass die Regelungen des Gewinnabführungsvertrages in eintragungspflichtiger Form vereinbart werden und organisationsrechtlichen Charakter haben müssen. Nach dt. Gesellschaftsrecht bestehe weder eine Eintragungspflicht für Unterneh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. 2. Kommt es wäh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

Leitsatz 1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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zfs 11/2022, Verjährung des... / 2 Aus den Gründen:

[6] Die Revision hat Erfolg. [7] I. Das Berufungsgericht hat – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – ausgeführt, der Klägerin stehe gemäß §§ 826, 31 BGB analog i.V.m. § 249 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatzes zu; des Weiteren könne sie Verzugszinsen, vorgerichtliche Anwaltskosten und die Feststellung des Annahmeverzugs beans...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 34 Schlussvorschriften

Rz. 1 Die KSt ist wie die ESt (§ 2 Abs. 7 S. 1 EStG) eine Jahressteuer. Der Gesetzgeber kann die Besteuerungsvoraussetzungen und -folgen nach dem Abschnittsprinzip für jedes Steuerjahr neu bestimmen. Eine rückwirkende Änderung, insbesondere Verschärfung, ist zwar nach der gefestigten Rückwirkungs-Rechtsprechung des BVerfG[1] innerhalb des Jahres bis zum 31.12. jeweils zuläss...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 11.1 Sachverhalt

Zwischen der T GmbH als Untergesellschaft und der M GmbH als Obergesellschaft bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (EAV). Da der Unternehmensverbund getrennt werden sollte, wurde zwischen T und M einvernehmlich die Aufhebung des EAV mit Wirkung zum 11.12.2016 vereinbart; hierzu bildete die T ein förmliches Rumpfgeschäftsjahr (s. § 296 AktG analog). Der Aufh...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 11.3 Würdigung

Der Entscheidung des BGH ist vollumfänglich zuzustimmen. Sie verdeutlicht einmal mehr, dass bei der Ermittlung des Verlustausgleichsanspruchs nach § 302 Abs. 1 AktG nicht einfach das Ergebnis der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung vor Ergebnisabführung verwendet werden kann. Neben der im Urteilsfall behandelten Entschädigungsleistung können insbesondere die Abfüh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Vertragsteile eines Unternehmensvertrags

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG gehören zu den verbundenen UN auch solche UN, die Vertragsteile eines UN-Vertrags i. S. d. §§ 291f. AktG sind. Vertragliche Vereinbarungen zwischen UN, deren Inhalt sich nicht unter diese Vertragstypen subsumieren lässt, fallen nicht unter den Begriff der UN-Verträge im aktienrechtlichen Sinne. Bezugnehmend auf die §§ 291f. Akt...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.4 Gewinnabführungsvertrag (GAV)

Die Organgesellschaft muss sich durch einen Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten ihren gesamten Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen (keine Mehrmütterorganschaft!). Gleichzeitig ist der Organträger zum Ausgleich eines Verlustes der Organgesellschaft verpflichtet.[1] Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 6 Überblick über steuerliche Organschaften

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.5 Beteiligungserträge der Organgesellschaft

Ist eine Organgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält sie daraus eigene Beteiligungserträge, wären diese bei ihr ohne Bestehen eines Organschaftsverhältnisses grds. steuerfrei nach § 8b Abs. 1 bzw. Abs. 2 KStG. Als nicht abziehbare Betriebsausgaben würden pauschal 5 % der Beteiligungserträge angesetzt werden.[1] Somit wären die Beteiligungserträge letz...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag

Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (Gewinnabführungsvertrag). Beide Verträge werden als "Unternehmensverträge" bezeichnet. Achtung Verlustfalle Besteht ...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1.2 Gründungsvoraussetzungen: Zustimmung der Hauptversammlung und Eintrag ins Handelsregister

Ein Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag greift massiv in die Rechte der Anteilseigner ein (Gewinnabführung, Verlustübernahme). Ein Unternehmensvertrag bedarf daher der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften[1]. Dazu ist mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erforderlich. In der Satzung kann eine höhere Mehrheit...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 5 Wichtige Begriffe

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Messzahlenermäßigungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auch wenn die Bewertung von Grundstücken unabhängig davon erfolgt, ob bebaute oder unbebaute Grundstücke vorliegen, werden bestimmte Grundstücke durch eine Messzahlenermäßigung begünstigt.[2] § 40 LGrStG BW sieht in Absatz 3 eine Messzahlenermäßigung von 30 Prozent für Grundstücke vor, die überwiegend (> 50 Prozent) Wohnzwecken dienen, die dem Sozialsta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 118 [Autor/Stand] (1) Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Steuermesszahl 0,55 Promille. (2) Für Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 1,30 Promille. (3) Die Steuermesszahl nach Absatz 2 wird um 30 Prozent ermäßigt, wenn das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken dient. Überwiegend dient ein Grundstück zu Wohnzwecken, wenn der Anteil der Wohnnutzung an de...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften bzw. Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (Mehrabführung) oder darunter (Minderabführung). In organschaftlicher Zeit verursacht...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.1 Wirkung

Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit Gewinnen der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft verpflichtet.[2] K...mehr

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Organschaft: Überblick über... / Zusammenfassung

Überblick In Fällen der Organschaft übernimmt der Organträger das Jahresergebnis der Organgesellschaft; dadurch wird die Besteuerung einer Firma (Organgesellschaft) letztendlich bei einem zweiten, anderem Unternehmen (Organträger) vorgenommen. Hierbei ist zwischen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu unterscheiden; teilweise sind aktienrechtliche Vorschrifte...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.7 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 158 Abs. 1 AktG bestimmt, wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem in § 275 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Schema bei einer AG fortzusetzen ist, um eine Überleitung zum Bilanzgewinn herzustellen.[1] Dies gilt allerdings nicht für Kleinstgesellschaften, wenn sie von den Erleichterungen Gebrauch machen.[2] Die Fortführung der Gewinn- und Verlustrechnungen ist im Normalfal...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.3 Aktiengesetz

Rz. 15 Im Jahre 1985 wurde mit der Verabschiedung des BiRiLiG die europäische Richtlinie 83/349/EWG [1] zur Konzernrechnungslegung umgesetzt, indem konkrete Vorschriften zur Konzernrechnungslegung in das Handelsgesetzbuch aufgenommen wurden. Vor dieser Harmonisierungsmaßnahme war das Konzernrechnungslegungsrecht im Aktiengesetz von 1965 normiert. Aus diesem Grunde existieren ...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 5.2 Aufstellungs-, Prüfungspflicht und Prüfungsgegenstand

Rz. 86 Ein gesetzliches Benachteiligungsverbot besteht nach § 311 AktG für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die gem. § 17 AktG abhängig sind und weder einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen haben noch eingegliedert wurden. Liegt ein solches faktisches Konzernverhältnis vor, müssen die Vorstandsmitglieder der abhängigen AG ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung eines Gewinnabführungsvertrags – Zur Frage der steuerlichen Rückwirkung eines notariellen Nachtragsvermerks nach § 44a Abs. 2 Satz 1 BeurkG

Leitsatz 1. Gewinnabführungsverträge sind nach objektiven Gesichtspunkten einheitlich aus sich heraus auszulegen. Umstände, für die sich keine ausreichenden Anhaltspunkte im Vertrag finden, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag durch einen notariellen...mehr

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Gesellschaft mit beschränkt... / 5.3 Grundsatz der Kapitalerhaltung

Rz. 41 Der Grundsatz der Kapitalerhaltung soll sicherstellen, dass während der Existenz der GmbH zumindest das Stammkapital erhalten bleibt, um den Gläubigern der Gesellschaft als Haftungsgrundlage zur Verfügung zu stehen. Sichergestellt wird die Kapitalerhaltung insbesondere durch § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, welcher regelt, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlic...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 392 Neben einer Normierung der Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten des BetrVG und des EBRG sowie der Wahlordnungen bei dem Entleiher (§ 14 Abs. 2 S. 4 AÜG) wird vom Gesetzgeber zusätzlich eine Bestimmung getroffen, nach der Leiharbeitnehmer ab dem 1.4.2017 ergänzend bei der Unternehmensmitbestimmung mitzuzählen sein sollen. Dies überrascht, ers...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.5 Organgesellschaften

Organgesellschaften können den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge (Verluste) kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben.[1] Diese Regelung verbietet die Nutzung vorvertraglicher Verlustvorträge einer Organgesellschaft.[2] Verluste einer Organgesellschaft, die während einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft ent...mehr