Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags – vollwertige Deckung

Rz. 23 Nach dem durch MoMiG 2008 eingefügten S. 2 gilt Auszahlungsverbot des S. 1 nicht für Leistungen, die im Rahmen eines bestehenden Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den betreffenden Gesellschafter gedeckt sind. Die Ergänzung erfolgte vor dem Hintergrund der Unsic...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 66. Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter des beherrschten Unternehmens sowie des beherrschenden Unternehmens

Beurkundung UVZ-Nr. [Nr.]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Ich bin der einzige Gesellschafter sowohl der Dem Notar liegt die a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 5. Folgen der Beendigung des Unternehmensvertrags

Rz. 157 Bis zur Beendigung ist der Unternehmensvertrag als wirksam zu behandeln. Das beherrschende Unternehmen muss z.B. bei einem Gewinnabführungsvertrag die Verluste weiterhin übernehmen. Endet der Gewinnabführungsvertrag während des Wirtschaftsjahres der beherrschten Gesellschaft, so beschränkt sich die Verlustübernahme auf den Verlust des Rumpfwirtschaftsjahres. Zu diese...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / R. Organschaftsverträge

65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 66. Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter des beherrschten Unternehmens sowie des beherrschenden Unternehmens 67. Anmeldung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertragsmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 5. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rz. 79 Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge (§ 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG) stellen nur dann Unternehmensverträge dar, wenn sie den ganzen Betrieb umfassen. Gemeinsam ist beiden Vertragstypen, dass die Gesellschaft aufhört, das Unternehmen selbst zu betreiben. Im Falle der Betriebspacht betreibt der Pächter den Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung (§§ 581 ff...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 2. Vollzug des Unternehmensvertrags

Rz. 145 Zum Vollzug des Unternehmensvertrags reicht es aus, wenn das durch ihn geschaffene Organisationsgefüge "in Gang gesetzt" worden ist, also zu leben begonnen hat. Das kann durch Ausgleich von Verlusten der abhängigen Gesellschaft oder durch Eingriff in die Geschäftsführung geschehen (vgl. BGHZ 116, 37). Ein Unternehmensvertrag ist z.B. vollzogen, wenn auf Grund eines (...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

Rz. 65 Ein Beherrschungsvertrag ist Gesellschaftsrechtlicher Organisationsvertrag, durch den sich eine Gesellschaft der Leitung eines anderen Unternehmens unterstellt (§ 291 Abs. 1 S. 1 AktG). Der Gesellschaftszweck wird am Interesse des Gesamtkonzerns ausgerichtet; insoweit wird der Status der beherrschten Gesellschaft geändert (vgl. BGHZ 103, 1; 105, 324; KG NZG 2000, 1223...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Rechtsnatur der Unternehmensverträge

Rz. 60 Die Integration eines Unternehmens in einen Konzern erfolgt häufig durch den Abschluss von Unternehmensverträgen. Die Vertragsteile eines Unternehmens (§§ 291, 292 AktG) sind verbundene Unternehmen (§ 15 AktG). Bei Bestehen eines Unternehmensvertrags werden vielfach auch die Voraussetzungen für ein anderes in § 15 AktG genanntes verbundenes Unternehmen gegeben sein (z...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Schriftform

Rz. 92 Der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag) bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (BGHZ 105, 342; Rowedder/Pentz/Schnorbus Anh. nach § 52 Rz. 101; Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 185; Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 74). Notarielle Beurkundung ist ausnahmsweise erforderlich, wenn der Vertrag ein Umtausch- oder Abfindungsangebot (§ 15 A...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VII. Unternehmensverträge bei Verschmelzung

Rz. 138 Bei einer Verschmelzung zur Aufnahme (§§ 4 ff. UmwG) geht das Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Gesellschaft über (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Ist die übertragende Gesellschaft herrschende Gesellschaft, so geht der Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag auf die aufnehmende Gesellschaft über (LG Bonn GmbHR ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VI. Aufhebung des Unternehmensvertrags

Rz. 132 Die Aufhebung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags bedarf als bloße Maßnahme der Geschäftsführung bei der AG nach § 296 Abs. 1 AktG nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. Es erhebt sich die Frage, ob diese Grundsätze auf die GmbH analog anwendbar sind oder ob die Aufhebung als Satzungsänderung den Bestimmungen der §§ 53, 54 unterliegt. OLG Karlsruhe...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 30, 31 normieren den Grundsatz der Kapitalerhaltung für die GmbH. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abbedingung oder Abschwächung des Kapitalschutzes ist wegen des Gläubigerschutzes unzulässig, Abs. 1 S. 1, insoweit zwingendes Recht (Wicke § 30 Rz. 1, Scholz/Verse § 30 Rz. 6). Daher auch weite Auslegung (Altmeppen § 30 Rz. 3). Ausnahme gem. Abs. 1 S. 2 Alt....mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Teilgewinnabführungsvertrag

Rz. 77 Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt vor, wenn sich eine Gesellschaft verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z.T. an einen anderen abzuführen (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Der Empfänger der Gewinnabführung muss nicht Unternehmer sein. Rz. 78 Teilgewinnabführungsverträge stehen weitgehend einem Gewinnabführungsvertrag gle...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffene Kreditnehmer

Rz. 3 Kredite dürfen nicht an Geschäftsführer, andere gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtige (§ 54 HGB) gegeben werden. Zu den "anderen gesetzlichen Vertretern" gehören z.B. die Liquidatoren. Die Aufzählung der Personen, an die Kredite nicht ausgereicht werden dürfen, ist abschließend. Eine Ausdehnung z.B. au...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / V. Vertragsänderung – Kündigung

Rz. 127 Die Änderung des Unternehmensvertrags ist an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden (vgl. § 295 Abs. 1 S. 1 AktG; OLG Karlsruhe GmbHR 2001, 523; Rowedder/Pentz/Schnorbus Anh. nach § 52 Rz. 124). Die Änderung des Unternehmensvertrags steht einer Satzungsänderung gleich und bedarf der hierfür erforderlichen qualifizierten Mehrheit wie bei Vertragsabschlu...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Beendigung fehlerhafter Unternehmensverträge

Rz. 149 Ein in Vollzug gesetzter Unternehmensvertrag (z.B. Ergebnisabführungsvertrag) wird als wirksam angesehen, solange die Beteiligten diesen durchführen (z.B. Gewinnabfuhren oder Verlustübernahmen, vgl. BGH BGHZ 103, 1; BGHZ 116, 37). Rz. 150 Die Beendigung kann von jedem Vertragsteil jederzeit vorgenommen werden (vgl. BGH GmbHR 2002, 62; Noack Anh. C. II. 3. Rz. 115; Lut...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Ausgangspunkt – Begründung und Vermeidung der faktischen Abhängigkeit

Rz. 159 Die Mehrzahl der GmbH-Konzerne sind faktische Konzerne. Die Bezeichnung "faktischer" Konzern ist insofern ungenau, als i.d.R. nicht tatsächliche Umstände den Konzern begründen, sondern Rechtsbeziehungen (Anteilsbesitz z.B., vgl. Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 61 ff.; vgl. auch Noack Anh. B. Rz. 29: Nichtvertragskonzern). Vertragskonzerne, in denen die Beherrschung v...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 6. Betriebsführungsvertrag

Rz. 85 Der Betriebsführungsvertrag gilt als eine Unterart des auf den ganzen Gewinn gerichteten Gewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 S. 2 AktG). Durch diesen verpflichtet sich die GmbH, ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen zu führen. Die GmbH wird nur noch als Geschäftsführer tätig, so dass sie das Erlangte an den Vertragspartner herausgeben muss (§ 667 BGB). Rz. 86 D...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VIII. Eintragung der Beendigung in das Handelsregister

Rz. 139 Die Beendigung des Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags bedarf zur Wirksamkeit nicht der Eintragung; denn die Eintragung hat keine konstitutive Wirkung (Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 115; BGH GmbHR 1992, 34). Das ändert nichts daran, dass die Beendigung zur Eintragung anzumelden ist. Rz. 140 Das Registergericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesellschafterbesch...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Umfang der Vertretungsmacht – Unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht

Rz. 49 Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist grds. unbeschränkt (das folgt daraus, dass es ohne abw. Regelung im Gesellschaftsvertrag kein anderes Vertretungsorgan gibt) und auch nicht beschränkbar. Davon zu unterscheiden sind nur im Innenverhältnis wirksame Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis (§ 37 Abs. 2). Rz. 50 Die Vertretungsmacht für Rechtsgeschäfte, die...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Schutz des gutgläubigen Gewinnbeziehers

Rz. 2 Voraussetzungen sind: kein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, Gewinnbezug im Vollzug des § 29, auf der Grundlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses oder Gewinnabführungsvertrages (d.h. Dividenden – sowohl Bar- als auch Sachdividenden –, nicht Zinsen, Gewinnvorschüsse, zurückgezahlte Nachschüsse, sonstige Zahlungen an den Gesellschafter auch bei Gewinnabhängigkeit (Tantiemen), ve...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Vermehrung der Gesellschafterleistungen

Rz. 13 Sie kommt grds. in Betracht, sofern nur alle betroffenen Gesellschafter zustimmen. Nicht erforderlich ist die Zustimmung der Nichtbetroffenen. Eine Herabsetzung von Leistungen kommt in Betracht, solange i.Ü. die Grundsätze der Kapitalerhaltung gewahrt bleiben. Der diesbezügliche Beschluss kann in diesem Fall mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Typische "Vermehrunge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Corona-Pandemie kein wichtiger Grund für Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Allein die wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie stellen keinen wichtigen Grund dar, eine ertragsteuerliche Organschaft vorzeitig zu beenden. Sachverhalt Eine GmbH ist Teil eines europaweit tätigen Handelskonzerns. Zwischen der GmbH und ihrer Konzernmutter bestand seit 2017 ein ertragsteuerliches Organschaftsverhältnis. Der bestehende Gewinnabführ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abführungssperre und Gewinnabführungsverträge (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 306 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Besteht zwischen zwei UN ein GAV, so darf eine Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag, den Zuführungsbetrag zur gesetzlichen Rücklage und den ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wird der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.1 Verlustübernahme gem. § 302 Abs. 1 AktG

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 302 Abs. 1 AktG wird der bilanzielle Jahresverlust einer Aktiengesellschaft durch das andere Unternehmen (Mutterunternehmen) ausgeglichen, wenn es abhängiges Unternehmen bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag ist. Auf eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14ff. KStG) kommt es nicht an. Das Mutterunternehmen muss n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.2 Die anderweitige Verlustübernahme

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 302 Abs. 1 AktG erfasst nur den Verlustausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Aktiengesellschaft. § 302 Abs. 2 AktG führt zu einem Verlustausgleich bei einem Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag mit einer abhängigen Aktiengesellschaft. Bei der Betriebspacht wird das gepachtete Unternehmen vom and...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.2 Die vertraglich abhängige AG

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelt es sich bei der AG um eine durch Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abhängige AG, muss gem. § 302 AktG ihr Jahresfehlbetrag durch das herrschende Unternehmen ausgeglichen werden; der Jahresüberschuss ist gem. § 301 AktG abzuführen. Wird unzutreffend hoher Jahresüberschuss abgeführt bzw. zu wenig vom Jahresfehlbetrag ausgeglic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.4 Auf die Beteiligung entfallender Teil des Jahresüberschusses

Rz. 284 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf die Beteiligung entfallen grundsätzlich die in der Vorschrift genannten Dividenden oder Gewinnanteile, wozu auch der gem. § 301 AktG abzuführende Jahresgewinn beim Gewinnabführungsvertrag zählt.[1] Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht kann nach den Darlegungen zur Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung unproblematisch als Beteiligungser...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.3 Ausstehende Einlagen

Rz. 188 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsrechtliche Ausgangslage: Die Aktiengesellschaft bzw. eine Kapitalerhöhung werden nur eingetragen, wenn die Bareinlage wenigstens zu einem Viertel geleistet (§ 36 Abs. 2, § 188 Abs. 2 AktG) wurde. Zur Bareinlage gehört das Agio.[1] Dieses muss in der AG vollständig geleistet werden (§ 36a Abs. 1 AktG).[2] Sacheinlagen sind vollst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.9 Beteiligungsbesitz (Nr. 11)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 11 HGB muss die bilanzierende KapGes besondere Angaben über ihren Anteilsbesitz in ihren Anhang aufnehmen, wenn sie Beteiligungen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB hält. Der Zweck dieser Anhangangabe besteht darin, dem Adressaten die Kapitalverflechtungen der Gesellschaft aufzuzeigen und so die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und E...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.2.2.3 Ausweis außerplanmäßiger Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Rz. 58 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gesondert auszuweisen. Es betrifft die Posten § 275 Abs. 2 Nr. 7b, 12 HGB bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 2, 4, 5, 7, 11 HGB (n. F.).[1] Gem. § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB sind Erträge und Aufwendungen aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinng...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.8 Praktikabilität

Rz. 87 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die praktische Bedeutung von § 264 Abs. 3 HGB ist zweifelhaft. Zwar hat die Vorschrift durch die Einstandspflicht für Verbindlichkeiten eine andere Struktur gegenüber der bislang geltenden Regelung erhalten, wo es um die Verlustübernahme ging. Daher ist ihr Anwendungsbereich auf Konstellationen ohne eine körperschaftsteuerliche Organschaft ge...mehr

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Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 4.3.1 HGB

Rz. 879 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verbundene Unternehmen sind in § 271 Abs. 2 HGB definiert. Dabei handelt es sich um einen gesonderten bilanzrechtlichen Tatbestand der verbundenen Unternehmen, der einige Unterschiede zu § 15 AktG aufweist. Wegen des Rückgriffs auf § 290 HGB ist es notwendig, dass das herrschende Unternehmen bei Erreichen der Schwellengrenzen des § 293 Abs. ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.2 Organschaften

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle des Vorliegens einer ertragsteuerlichen Organschaft (§§ 14ff. KStG bzw. 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) sind während des Organschaftzeitraums die latenten Steuern der Organgesellschaft beim Organträger zu bilanzieren, da die ertragsteuerlichen Vorgänge der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet werden und dieser die Ertragsteuern sch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.1.2.2.4 Beherrschungsvertrag oder Satzungsbestimmung

Rz. 24 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Begriff des Beherrschungsvertrags ist im HGB nicht definiert. Das Aktienrecht (§ 291 AktG) beschreibt den Beherrschungsvertrag als Unternehmensvertrag, durch den eine AG, KGaA oder SE[1] mit Sitz im Inland die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Da ein solches anderes Unternehmen in der Lage ist, die Geschäft...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.32 Angaben zu Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung (Nr. 31)

Rz. 104 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 31 HGB sind im Anhang jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung anzugeben, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Anhangangabe ermöglicht eine Analyse der Aufwendungen und Erträge[1] im Wege der Erfolgsspa...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.5 Andere Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB)

Rz. 234 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital sind gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zu erfassen. Die Abgrenzung zu den anderen Kapitalrücklagen ist wichtig, weil andere Zuzahlungen nicht der Verrechnungsbeschränkung von § 150 Abs. 3, 4 AktG unterliegen. Die Abgrenzung zur Gewinnrücklage ist wichtig, weil eine innerorganschaftliche (und damit während des...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 16 Aktuelle Fristen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6.1 516

Die körperschaftsteuerliche und die gewerbesteuerliche Organschaft haben die gleichen Voraussetzungen: Es muss ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen und die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft gegeben sein;[1] der Gewinnabführungsvertrag muss im Handelsregister eingetragen sein.mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.6.2 517

Eine GmbH & Co. KG kann nur dann Organträger sein, wenn sie eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet; damit kann eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht Organträger sein. Zudem muss gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 KStG die finanzielle Eingliederung im Verhältnis zur GmbH & Co. KG erfüllt sein; die Anteile an der Organgesellschaft müssen...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.1.3.1 Kriterium des Erwerbs

Rz. 37 Die für einen Erwerb maßgebenden Voraussetzungen sind: (1) Erwerb von Dritten: Neben Kaufvorgängen kommen dafür vor allem Tauschvorgänge und gesellschaftsrechtliche Sachverhalte in Betracht.[2] Bei Anerkennung dessen, dass sich der Erwerb am Markt konkretisieren muss,[3] ist vor allem fraglich, ob bei einem Kauf von einem Konzernunternehmen oder von einem Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.3 Grundsätzliche Unabänderbarkeit

Rz. 11 Der durch Tatbestandsverwirklichung entstandene Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis kann grundsätzlich nicht rückwirkend abgeändert werden. Zwar können die Stpfl. ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen auch mit steuerlicher Wirkung frei gestalten. Dies gilt allerdings nur für die Gegenwart und Zukunft...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.7 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung

§ 158 Abs. 1 AktG bestimmt, wie die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem in § 275 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Schema bei einer AG fortzusetzen ist, um eine Überleitung zum Bilanzgewinn herzustellen.[1] Dies gilt allerdings nicht für Kleinstgesellschaften, wenn sie von den Erleichterungen Gebrauch machen.[2] Die Fortführung der Gewinn- und Verlustrechnungen ist im Normalfal...mehr