Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.2 Grundsteuervergünstigung § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG [Zeilen 13 bis 22]

Liegen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung für den gesamten Grundbesitz vor, ist [in der Zeile 13] die entsprechende Nummer der Vergünstigung einzutragen. Es wird dann ein prozentualer Abschlag von der Steuermesszahl vorgenommen. Steuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG kommen für bebaute Grundstücke, die der Wohnraumförderung unterliegen bei ausgewähl...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten

Leitsatz 1. Die Steuerentlastungen nach § 9b und § 10 StromStG sind Beihilfen i.S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV. 2. Der Anwendung von § 9b, § 10 StromStG steht im Jahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV entgegen. 3. Für die Einordnung eines Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten kommt es nach Art. 2 Nr. 18 Buchs...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IV. Auswirkungen der europarechtlichen Rechtsprechung auf die deutschen Organschaftsregeln

Rz. 105 Aus der Zusammenschau der ergangenen Entscheidungen ist abzulesen, dass die grenzüberschreitende Ausweitung der deutschen Organschaft nicht erforderlich ist und nur definitive Verluste, d.h. Verluste, die nach dem ausländischen Steuerrecht nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, beim inländischen Organträger abzuziehen sind. Rz. 106 Zumindest wurde als Konsequenz durc...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / A. Einführung

Rz. 1 Die Tendenz zu einer zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit nicht nur von Großunternehmen, sondern auch seitens vieler Mittelständler hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Gerade innerhalb von Unternehmensgruppen stellt sich dabei häufig die Frage nach Zulässigkeit und Durchführung von Unternehmensverträgen. In Deutschland ist die Mot...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XVII. Konzernverhältnisse

Rz. 153 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grundsätzlich an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern[208] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht der abhängigen Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Materiell-rechtliche Zulässigkeit

Rz. 67 Zum Teil wird dabei darauf verwiesen, dass die Schutzvorschriften des Aktiengesetzes nicht gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft gelten würden,[178] was jedoch bei der vorgenommenen kollisionsrechtlichen Beurteilung, dass stets das Personalstatut der abhängigen Gesellschaft heranzuziehen ist, als Fehleinschätzung zu bezeichnen ist.[179] Rz. 68 Nach anderer Ans...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / II. Stand in der Literatur

Rz. 66 In der Literatur werden grenzüberschreitende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge nicht durchweg als zulässig anerkannt.[177] 1. Materiell-rechtliche Zulässigkeit Rz. 67 Zum Teil wird dabei darauf verwiesen, dass die Schutzvorschriften des Aktiengesetzes nicht gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft gelten würden,[178] was jedoch bei der vorgenommenen koll...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XIII. Portugal

Rz. 18 Das portugiesische Konzernrecht[50] enthält den Oberbegriff des verbundenen Unternehmens, worunter einfache Beteiligungsverhältnisse, Beherrschungsverhältnisse und Konzernverhältnisse zu fassen sind. Nach portugiesischem Recht können Beherrschungs- (contrato de subordinação) oder Gewinnabführungsverträge (contrato de atribuição de lucros) abgeschlossen werden, so dass...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XVIII. Tschechische Republik

Rz. 24 Das tschechische Konzernrecht[68] findet sich mit allgemeinen Bestimmungen und Regelungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im tschechischen HGB.[69] Obwohl die Regelungen zum Vertragskonzern dort für das Aktienrecht normiert sind, gelten sie rechtsformübergreifend.[70] Wie im deutschen Recht, hat im faktischen Konzern die Mutter die Tochtergesellschafte...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangspunkt: Die nationalen Regelungen zur steuerlichen Organschaft und der Einfluss durch die Rechtsprechung des EuGH

Rz. 78 Von besonderem Interesse sind angesichts der getroffenen Feststellungen über die Zulässigkeit grenzüberschreitender Unternehmensverträge die Auswirkungen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten bzw. die Frage, inwiefern das deutsche Steuerrecht den Anforderungen gerecht wird, welche das Gemeinschaftsrecht aufstellt.[207] Für die steuerrechtliche Organschaft nach deuts...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / II. Nationale steuerrechtliche Ausgangslage

Rz. 48 Im Rahmen des Steuerrechts spielen Unternehmensverträge eine Rolle, sofern hierdurch eine Organschaft begründet wird, §§ 14 ff. KStG. Zur Verwirklichung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Folgen der Organschaft bedarf es neben der finanziellen Eingliederung des Abschlusses eines Ergebnis- bzw. Gewinnabführungsvertrags, §§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 17 KStG. Darin ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 241 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist weitere Voraussetzung für die Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen Organträger und Organgesellschaft. Dieser muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, für das er erstmals gelten soll, auf mindestens fünf Jahre bindend abgeschlossen sein. Darüber hinaus muss er durch Eintragung i...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Ausländische Gesellschaft als herrschende Gesellschaft

Rz. 73 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, die zwischen einer deutschen Gesellschaft als abhängiger Gesellschaft und einer ausländischen Gesellschaft als herrschendem Unternehmen abgeschlossen werden, sind somit zulässig.[199] Sie unterfallen dem deutschen Recht.[200] Damit ist auch die Frage geklärt, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss e...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / g) Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung

Rz. 243 Jenseits der Regelung des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG stellt sich die Frage, ob bei einer Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft eine Ergebniszurechnung auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit nicht auch dann erfolgen muss, wenn die Voraussetzungen einer Organschaft mit der EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft (Rechtsform, finanzielle Eingliederung, ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Kollisionsrecht – schuldrechtliche Anknüpfung

Rz. 51 Man könnte bei kollisionsrechtlicher Betrachtung von (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsverträgen davon ausgehen, dass es sich hierbei um dem Schuldrecht unterfallende Vereinbarungen handelt, über die gem. Art. 27 EGBGB eine freie Rechtswahl erfolgen kann. Dem ist jedoch der BGH in seiner Supermarkt-Entscheidung entgegengetreten, da er Unternehmensverträge als gesel...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Kapitalerhaltungsregeln

Rz. 165 Von Interesse sind hier aber die Regelungen über die Kapitalerhaltung, die im Interesse der Gläubiger abstrakt präventiv den Abzug solcher Gesellschaftsmittel, die zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich sind, durch die Gesellschafter verhindern sollen und damit bereits im Vorfeld der Insolvenz der Absicherung der Gläubigerbefriedigung dienen.[456] Die Regelunge...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Begründung

Rz. 53 Begründungsansätze für die überwiegend vertretene Ansicht werden unter verschiedenen Gesichtspunkten geliefert. Rz. 54 Verwiesen wird zunächst auf die enge Verflechtung von Konzern- und Gesellschaftsrecht, die eine einheitliche Regelung des Gesellschafter- und Gläubigerschutzes innerhalb derselben Rechtsordnung verlange.[161] Rz. 55 Ein anderer Begründungsansatz geht da...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.4 § 264 HGB im mehrstufigen Konzern mit einer GmbH & Co. KG als Zwischenholding

Zentrales Tatbestandsmerkmal des § 264 Abs. 3 HGB ist die Einstandspflicht i. S. d. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, der eine Verlustübernahmepflicht i. S. d. § 302 AktG gleichwertig ist (im Folgenden nur noch: Einstandspflicht). Die Einstandspflicht muss von dem Mutterunternehmen erklärt werden, das die befreiende Konzernrechnungslegung, in der das zu befreiende Tochterunterne...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.6 Zum Zusammenspiel von Ausschüttungssperre und (Nicht-)Abführungssperre bei § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB

MU ist Alleingesellschafter der TU-GmbH. Zwischen MU und TU-GmbH bestehe seit dem 1.1.2016 ein Gewinnabführungsvertrag (EAV), um eine ertragsteuerliche Organschaft zu begründen. Die TU-GmbH hat vororganschaftliche, frei verfügbare Rücklagen i. H. v. 500 TEUR. In den Jahren 2016 – 2020 hat die TU-GmbH insgesamt Bewertungsgewinne (= "Unterschiedsbetrag" i. S. d. § 253 Abs. 6 S...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 2.4 Pflicht zur Anpassung von Alt-Ergebnisabführungsverträgen infolge Änderung des § 302 AktG (BMF, Schreiben v. 24.3.2021)

Eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzte bis zum Inkrafttreten der sog. kleinen Organschaftsreform im Jahr 2013 nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. voraus, dass zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft ausdrücklich die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG vereinbart worden ist. Mit dem Inkrafttreten der kleinen Or...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.3 Abweichende Regelungen in den Steuergesetzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Nach § 41 Abs. 1 S. 2 AO gilt "dies" nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Unter "dies" ist die in dem vorangehenden S. 1 getroffene Regelung zu verstehen, dass die Unwirksamkeit oder das Unwirksamwerden eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.7 Ansprüche aus Cash-Pooling-Vereinbarungen

Rz. 13 Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (2008) hatte u. a. das Ziel, den Einsatz von Cash-Pools zu erleichtern. So wird diesbezüglich in § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG formuliert: "Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen, oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinnabführungsvertrag als Tatbestandsvoraussetzung

Rn. 2 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Anwendung von § 316 AktG setzt das isolierte Vorliegen eines GAV i. S. v. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) AktG voraus; wenn gleichzeitig auch ein BHV i. S. v. § 291 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG vorliegt, sind die §§ 311ff. AktG ohnehin nicht anwendbar. Im Fall anderer UN-Verträge i. S. v. § 292 AktG mit GAV teilweise ähnlichen ...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2 Voraussetzungen der Organschaft

Damit eine körperschaftsteuerliche Organschaft vorliegt, müssen die folgenden einzelnen Tatbestandsmerkmale kumulativ vorliegen: Anforderungen an die Gesellschaft des Organträgers, Anforderungen an die Gesellschaft der Organgesellschaft, eine finanzielle Eingliederung und ein Gewinnabführungsvertrag. 1.2.1 Organträger Als Organträger kommen zunächst grundsätzlich alle im Inland st...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.1 Grundschema

Eine Organschaft kann vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft – die Organgesellschaft – nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell in ein anderes Unternehmen – den Organträger – eingegliedert ist und zudem durch einen Gewinnabführungsvertrag zivilrechtlich verpflichtet ist, ihren ganzen Gewinn an den Organträger abzuführen. In steuerrechtlicher Hinsicht wird das gesamt...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 1 Begriffserläuterungen

Mehr- bzw. Minderabführungen sind nichts anderes als Differenzen zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung an den Organträger und dem maßgebenden steuerlichen Bilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Ist der abgeführte Gewinn laut Handelsbilanz höher als das steuerliche Ergebnis, liegt eine Mehrabführung vor, ist der abgeführte Gewinn geringer als der Steuerbilanzgewinn, i...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.2 Organgesellschaft

Einfacher sind die persönlichen Voraussetzungen an die Organgesellschaft. Als Organgesellschaft kommt nur eine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG in Frage. Dies sind: die AG, eine SE und die KGaA,[1] doch auch eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann Organgesellschaft sein.[2] Ab 2022 wird auch eine kraft Option nach § 1a KStG wie ei...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.1 Organträger

Als Organträger kommen zunächst grundsätzlich alle im Inland steuerpflichtigen gewerblichen Unternehmen in Betracht.[1] Konkret sind dies: Nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. § 1 KStG; dies sind vor allem Kapitalgesellschaften. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind, da auch diese st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.5 Querverbindung zur körperschaftsteuerlichen Organschaft

Rz. 74 Durch die sog. kleine Organschaftsreform[1] wurde § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG eingefügt, wonach der Gewinnabführungsvertrag unter anderem als durchgeführt fingiert wird, wenn der abgeführte Gewinn oder ausgeglichene Verlust auf einem Jahresabschluss beruht, der fehlerhafte Bilanzansätze enthält, sofern die Fehlerhaftigkeit bei Erstellung des Jahresabschlusses...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 u 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % des übersteigenden Betrags ist in § 10a GewStG über...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / X. Muster: Anmeldung des Organschaftsvertrages zum Handelsregister

Rz. 22 Muster 46.4: Anmeldung des Organschaftsvertrages zum Handelsregister Muster 46.4: Anmeldung des Organschaftsvertrages zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – _____ HRB _____ der Y GmbH Zum Handelsregister der Y GmbH überreichen wir:mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / f) Privilegierung von Leistungen "bei Bestehen" eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsgesetzes

Rz. 288 Gem. § 30 Abs. 1 S 2 GmbHG gilt das Auszahlungsverbot "nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen". Die Ausnahme ist nicht auf Leistungen zwischen den Vertragspartnern beschränkt, sondern umfasst Leistungen an Dritte auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens; auf die Rechtmäßigkeit der Einzelwe...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin

Rz. 38 Falls auch die Pächterin in der Rechtsform der AG organisiert ist, ist entsprechende Beschlussfassung erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht. § 293 Abs. 2 AktG bezieht das Zustimmungserfordernis nur auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Rz. 39 Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Praktische Hinweise

Rz. 10 In der anwaltlichen Praxis erweist sich immer noch, dass kartellrechtliche Überlegungen häufig zu spät oder gar nicht angestellt werden. Die einschneidende Folge der zivilrechtlichen Nichtigkeit [17] kartellrechtswidriger Verträge (§ 1 GWB i.V.m. § 134 BGB; Art. 101 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 6 VO 1/2003) bzw. die Unwirksamkeit eines ohne Anmeldung vollzogenen Zusammensch...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 282 Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf die GmbH das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen[1024] an die Gesellschafter nicht auszahlen (Auszahlungsverbot). Die bilanzielle Betrachtung ist gem. § 30 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GmbHG maßgebend für die Beurteilung der (Un-)Zulässigkeit der Auszahlung.[1025] Das Verbot gilt gem. § 30 Abs. 1 S. 2 GmbHG nicht bei (1) Leist...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Zusammenschlusstatbestände

Rz. 63 Ein Zusammenschluss liegt gem. § 37 GWB vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens ganz oder teilweise erworben wird (Vermögenserwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ein Zusammenschluss kann auch durch Erwerb der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle durch ein oder mehrere Unternehmen über die Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen erfolgen; die K...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Zielgruppen

Rz. 88 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll es Existenzgründern einfach machen, ihre Ziele in Angriff zu nehmen; in Kombination mit dem Musterprotokoll seien Flexibilität, Schnelligkeit, Einfachheit und Kostengünstigkeit erreicht.[273] Sie soll auch für kurzfristige, riskante, aber wenig kapitalintensive Geschäfte nutzbar sein.[274] Grundsätzlich ist sie man...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Verhältnis zwischen Betriebsaufspaltung und Organschaft

Rz. 70 Eine körperschaftsteuerliche Organschaft [94] nach §§ 14 ff. KStG kann zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen vorliegen, wenn die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung erfüllt ist und zwischen den Gesellschaften ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird. Folglich ist die Organschaft im Rahmen einer Einheits-Betriebsaufspaltung re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Organschaft (§ 10a S. 3 GewStG)

Rz. 104 Unternehmen eines gewerbesteuerlichen Organkreises bleiben selbstständige Gewerbebetriebe. Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird der Gewerbeertrag für jeden Gewerbebetrieb innerhalb des Organkreises selbstständig ermittelt. Danach werden die Gewerbeerträge zusammengerechnet, dem Organträger gegenüber festgesetzt und bei ihm der GewSt...mehr