Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat und Generalver... / 1 Einberufung der Generalversammlung (Vertreterversammlung)

Einberufungskompetenz Gemäß § 44 Abs. 1 GenG wird die Generalversammlung durch den Vorstand einberufen, soweit nicht nach der Satzung oder dem GenG auch andere Personen dazu befugt sind. Folglich kann die Satzung die primäre Einberufungskompetenz auch auf den Aufsichtsrat oder dessen Vorsitzenden übertragen, allerdings ohne das Einberufungsrecht des Vorstands zu beschränken.[...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (1)

Leitsatz Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. Normenkette § 14 Abs. 1 KStG, § 291 Abs. 1, § 292 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Organschaft und atypisch stille Beteiligung (2)

Leitsatz 1. Besteht an einer Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung, kann sie dennoch Organgesellschaft im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft sein, da sie ihren – unter Berücksichtigung der Gewinnbeteiligung des stillen Gesellschafters ermittelten – handelsrechtlichen Jahresüberschuss als "ganzen Gewinn" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes an den Organträger abführen kann. 2. Bestehen unabhängig voneinander mehrere atypisch stille Betei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 2. Gewinnabführungsvertrag

Rz. 126 Aus dem Gewinnabführungsvertrag folgt die Verpflichtung des herrschenden Unternehmens, jeden Jahresfehlbetrag der abhängigen GmbH auszugleichen (vgl. § 302 Abs. 1 AktG). Die Übernahme eines Fehlbetrags kann nicht durch Aufrechnung vorgenommen werden (Thür. OLG GmbHR 2005, 1059; zust. Petersen GmbHR 2005, 1031). Es stellt sich das gleiche Ergebnis ein wie bei einem Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 2. Gewinnabführungsvertrag

Rz. 69 Durch den Gewinnabführungsvertrag verpflichtet sich ein Unternehmen, den ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (§ 291 Abs. 1 S. 1 AktG). Als Vertrag über die Abführung des ganzen Gewinns gilt auch ein Vertrag, durch den ein Unternehmen es übernimmt, ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen Unternehmens zu führen (Betriebsführungsvertrag, § 291 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

UVZ-Nr. [Nummer]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Der Erschienene erklärte: Ich handele nachfolgend nicht für mich persönlich, sondernmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / III. Wirksamkeitsvoraussetzungen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 105 Auf den Gewinnabführungsvertrag finden grds. die Vorschriften über den Beherrschungsvertrag Anwendung (vgl. Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 286). Der Gewinnabführungsvertrag kann zusammen mit einem Beherrschungsvertrag, aber auch isoliert – und dies v.a. aus steuerlichen Gründen, vgl. § 14 KStG – vorkommen (vgl. Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 285). Bei Zusammentreffen v...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 67. Anmeldung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

An das AG – Registergericht – [Anschrift] HRB [Nummer] [Name beherrscht] GmbH Als einzeln zur Vertretung berechtigter und einziger Geschäftsführer melde ich zur Eintragung in das Handelsregister an: Die Gesellschaft [Name beherrscht] GmbH hat am [Datum] mit der [Name beherrschend] GmbH mit Sitz in [Ort] als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag a...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Gewinnabhängige Vergütungen Dritter/Gewinnabführungsverträge

Rz. 13 Die Gewinnbeteiligung von Dritten (Nichtgesellschafter, Tantiemen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat), partiarische Rechtsverhältnisse, Genussrechte (vgl. BGH v. 9.11.1992 – 230/91, NJW 1993, 400), stille Beteiligungen Dritter, satzungsmäßig verankerte Gewinnabführungsverträge etc.) werden überwiegend nicht als echte Gewinnbeteiligung, sondern als gewinnmindernde Ansprüch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags – vollwertige Deckung

Rz. 23 Nach dem durch MoMiG 2008 eingefügten S. 2 gilt Auszahlungsverbot des S. 1 nicht für Leistungen, die im Rahmen eines bestehenden Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den betreffenden Gesellschafter gedeckt sind. Die Ergänzung erfolgte vor dem Hintergrund der Unsic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Konzernrecht

Inhaltsverzeichnis Literatur: Authenrieth Geschäftsführerhaftung bei fehlerhaftem Gewinnabführungsvertrag, GmbHR 1990, 113; Bachmann Zum Verbot von In-sich-Geschäften im GmbH-Konzern, ZIP 1999, 85; Baetge Konzernbilanzen, 3. Aufl. 1997; Basserjea Haftungsfragen in Fällen materieller Unterkapitalisierung und im qualifizierten faktischen Konzern – Zugleich Besprechung des Urteil...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht (C. F. Müller), Kapitel IV Formulare und Muster: 66. Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter des beherrschten Unternehmens sowie des beherrschenden Unternehmens

Beurkundung UVZ-Nr. [Nr.]/[Jahr] Verhandelt zu [Ort] am [Datum] Vor dem unterzeichneten Notar [Name] im Bezirk des Oberlandesgerichts [Ort] mit Amtssitz in [Ort], erschien heute, von Person bekannt: [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Anschrift]. Ich bin der einzige Gesellschafter sowohl der Dem Notar liegt die a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 5. Folgen der Beendigung des Unternehmensvertrags

Rz. 157 Bis zur Beendigung ist der Unternehmensvertrag als wirksam zu behandeln. Das beherrschende Unternehmen muss z.B. bei einem Gewinnabführungsvertrag die Verluste weiterhin übernehmen. Endet der Gewinnabführungsvertrag während des Wirtschaftsjahres der beherrschten Gesellschaft, so beschränkt sich die Verlustübernahme auf den Verlust des Rumpfwirtschaftsjahres. Zu diese...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, For... / R. Organschaftsverträge

65. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 66. Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter des beherrschten Unternehmens sowie des beherrschenden Unternehmens 67. Anmeldung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertragsmehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 2. Vollzug des Unternehmensvertrags

Rz. 145 Zum Vollzug des Unternehmensvertrags reicht es aus, wenn das durch ihn geschaffene Organisationsgefüge "in Gang gesetzt" worden ist, also zu leben begonnen hat. Das kann durch Ausgleich von Verlusten der abhängigen Gesellschaft oder durch Eingriff in die Geschäftsführung geschehen (vgl. BGHZ 116, 37). Ein Unternehmensvertrag ist z.B. vollzogen, wenn auf Grund eines (...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 5. Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsvertrag

Rz. 79 Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge (§ 292 Abs. 1 Nr. 3 AktG) stellen nur dann Unternehmensverträge dar, wenn sie den ganzen Betrieb umfassen. Gemeinsam ist beiden Vertragstypen, dass die Gesellschaft aufhört, das Unternehmen selbst zu betreiben. Im Falle der Betriebspacht betreibt der Pächter den Betrieb im eigenen Namen und für eigene Rechnung (§§ 581 ff...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Beherrschungsvertrag

Rz. 65 Ein Beherrschungsvertrag ist Gesellschaftsrechtlicher Organisationsvertrag, durch den sich eine Gesellschaft der Leitung eines anderen Unternehmens unterstellt (§ 291 Abs. 1 S. 1 AktG). Der Gesellschaftszweck wird am Interesse des Gesamtkonzerns ausgerichtet; insoweit wird der Status der beherrschten Gesellschaft geändert (vgl. BGHZ 103, 1; 105, 324; KG NZG 2000, 1223...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Rechtsnatur der Unternehmensverträge

Rz. 60 Die Integration eines Unternehmens in einen Konzern erfolgt häufig durch den Abschluss von Unternehmensverträgen. Die Vertragsteile eines Unternehmens (§§ 291, 292 AktG) sind verbundene Unternehmen (§ 15 AktG). Bei Bestehen eines Unternehmensvertrags werden vielfach auch die Voraussetzungen für ein anderes in § 15 AktG genanntes verbundenes Unternehmen gegeben sein (z...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VII. Unternehmensverträge bei Verschmelzung

Rz. 138 Bei einer Verschmelzung zur Aufnahme (§§ 4 ff. UmwG) geht das Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die aufnehmende Gesellschaft über (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG). Ist die übertragende Gesellschaft herrschende Gesellschaft, so geht der Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag auf die aufnehmende Gesellschaft über (LG Bonn GmbHR ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 1. Schriftform

Rz. 92 Der Unternehmensvertrag (Beherrschungsvertrag, Gewinnabführungsvertrag) bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (BGHZ 105, 342; Rowedder/Pentz/Schnorbus Anh. nach § 52 Rz. 101; Scholz/Emmerich Anh. § 13 Rz. 185; Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 74). Notarielle Beurkundung ist ausnahmsweise erforderlich, wenn der Vertrag ein Umtausch- oder Abfindungsangebot (§ 15 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VI. Aufhebung des Unternehmensvertrags

Rz. 132 Die Aufhebung eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags bedarf als bloße Maßnahme der Geschäftsführung bei der AG nach § 296 Abs. 1 AktG nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. Es erhebt sich die Frage, ob diese Grundsätze auf die GmbH analog anwendbar sind oder ob die Aufhebung als Satzungsänderung den Bestimmungen der §§ 53, 54 unterliegt. OLG Karlsruhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 30, 31 normieren den Grundsatz der Kapitalerhaltung für die GmbH. Gesellschaftsvertragliche Regelung zur Abbedingung oder Abschwächung des Kapitalschutzes ist wegen des Gläubigerschutzes unzulässig, Abs. 1 S. 1, insoweit zwingendes Recht (Wicke § 30 Rz. 1, Scholz/Verse § 30 Rz. 6). Daher auch weite Auslegung (Altmeppen § 30 Rz. 3). Ausnahme gem. Abs. 1 S. 2 Alt....mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Teilgewinnabführungsvertrag

Rz. 77 Ein Teilgewinnabführungsvertrag liegt vor, wenn sich eine Gesellschaft verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner ihrer Betriebe ganz oder z.T. an einen anderen abzuführen (§ 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG). Der Empfänger der Gewinnabführung muss nicht Unternehmer sein. Rz. 78 Teilgewinnabführungsverträge stehen weitgehend einem Gewinnabführungsvertrag gle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Betroffene Kreditnehmer

Rz. 3 Kredite dürfen nicht an Geschäftsführer, andere gesetzliche Vertreter, Prokuristen oder zum gesamten Geschäftsbetrieb ermächtigte Handlungsbevollmächtige (§ 54 HGB) gegeben werden. Zu den "anderen gesetzlichen Vertretern" gehören z.B. die Liquidatoren. Die Aufzählung der Personen, an die Kredite nicht ausgereicht werden dürfen, ist abschließend. Eine Ausdehnung z.B. au...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 4. Beendigung fehlerhafter Unternehmensverträge

Rz. 149 Ein in Vollzug gesetzter Unternehmensvertrag (z.B. Ergebnisabführungsvertrag) wird als wirksam angesehen, solange die Beteiligten diesen durchführen (z.B. Gewinnabfuhren oder Verlustübernahmen, vgl. BGH BGHZ 103, 1; BGHZ 116, 37). Rz. 150 Die Beendigung kann von jedem Vertragsteil jederzeit vorgenommen werden (vgl. BGH GmbHR 2002, 62; Noack Anh. C. II. 3. Rz. 115; Lut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttungen im Organkreis

Tz. 1804 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Hauptfälle der vGA im Organkreis sind – wie auch außerhalb von Organschaften – unangemessene Vergütungen bei schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen OG und OT. Beispielsfälle für vGA bei Organschaften: Die OG liefert Waren oder erbringt Dienstleistungen verbilligt an den OT. Der OT veräußert WG zu einem zu hohen Preis an die OG. Der OT erbri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / V. Vertragsänderung – Kündigung

Rz. 127 Die Änderung des Unternehmensvertrags ist an die Zustimmung der Gesellschafterversammlung gebunden (vgl. § 295 Abs. 1 S. 1 AktG; OLG Karlsruhe GmbHR 2001, 523; Rowedder/Pentz/Schnorbus Anh. nach § 52 Rz. 124). Die Änderung des Unternehmensvertrags steht einer Satzungsänderung gleich und bedarf der hierfür erforderlichen qualifizierten Mehrheit wie bei Vertragsabschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / I. Ausgangspunkt – Begründung und Vermeidung der faktischen Abhängigkeit

Rz. 159 Die Mehrzahl der GmbH-Konzerne sind faktische Konzerne. Die Bezeichnung "faktischer" Konzern ist insofern ungenau, als i.d.R. nicht tatsächliche Umstände den Konzern begründen, sondern Rechtsbeziehungen (Anteilsbesitz z.B., vgl. Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 61 ff.; vgl. auch Noack Anh. B. Rz. 29: Nichtvertragskonzern). Vertragskonzerne, in denen die Beherrschung v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Schutz des gutgläubigen Gewinnbeziehers

Rz. 2 Voraussetzungen sind: kein Verstoß gegen § 30 Abs. 1, Gewinnbezug im Vollzug des § 29, auf der Grundlage eines Gewinnverwendungsbeschlusses oder Gewinnabführungsvertrages (d.h. Dividenden – sowohl Bar- als auch Sachdividenden –, nicht Zinsen, Gewinnvorschüsse, zurückgezahlte Nachschüsse, sonstige Zahlungen an den Gesellschafter auch bei Gewinnabhängigkeit (Tantiemen), ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / 6. Betriebsführungsvertrag

Rz. 85 Der Betriebsführungsvertrag gilt als eine Unterart des auf den ganzen Gewinn gerichteten Gewinnabführungsvertrags (§ 291 Abs. 1 S. 2 AktG). Durch diesen verpflichtet sich die GmbH, ihr Unternehmen für Rechnung eines anderen zu führen. Die GmbH wird nur noch als Geschäftsführer tätig, so dass sie das Erlangte an den Vertragspartner herausgeben muss (§ 667 BGB). Rz. 86 D...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Kon... / VIII. Eintragung der Beendigung in das Handelsregister

Rz. 139 Die Beendigung des Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags bedarf zur Wirksamkeit nicht der Eintragung; denn die Eintragung hat keine konstitutive Wirkung (Lutter/Hommelhoff Anh. § 13 Rz. 115; BGH GmbHR 1992, 34). Das ändert nichts daran, dass die Beendigung zur Eintragung anzumelden ist. Rz. 140 Das Registergericht hat nicht zu prüfen, ob der Gesellschafterbesch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Vermehrung der Gesellschafterleistungen

Rz. 13 Sie kommt grds. in Betracht, sofern nur alle betroffenen Gesellschafter zustimmen. Nicht erforderlich ist die Zustimmung der Nichtbetroffenen. Eine Herabsetzung von Leistungen kommt in Betracht, solange i.Ü. die Grundsätze der Kapitalerhaltung gewahrt bleiben. Der diesbezügliche Beschluss kann in diesem Fall mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Typische "Vermehrunge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Umfang der Vertretungsmacht – Unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungsmacht

Rz. 49 Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist grds. unbeschränkt (das folgt daraus, dass es ohne abw. Regelung im Gesellschaftsvertrag kein anderes Vertretungsorgan gibt) und auch nicht beschränkbar. Davon zu unterscheiden sind nur im Innenverhältnis wirksame Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis (§ 37 Abs. 2). Rz. 50 Die Vertretungsmacht für Rechtsgeschäfte, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Jahresüberschuss, Ergebnisverwendung und Gewinnbezugsrecht

Rz. 5 Nach Abs. 1 S. 1 haben die Gesellschafter Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags. Im Falle des S. 2 haben die Gesellschafter Anspruch auf den "Bilanzgewinn". Der Jahresüberschuss ist das positive Ergebnis (sonst: Jahresfehlbetrag) der nach § 275 aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (vgl. § 275 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.2 Verpflichtungen auf Gewinnverzicht und aus künftigen Gewinnen zu tilgende Verbindlichkeiten

Rz. 485 Die wirtschaftliche Belastung kann bei einer Verbindlichkeit fehlen, wenn der Verpflichtete auf einen in der Zukunft möglicherweise anfallenden (Teil seines) Reingewinn(s) verzichtet. Eine solche Verbindlichkeit kann einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit nahe kommen, wenn der tatsächliche Anfall eines Reingewinns in der Zukunft als aufschiebende Bedingung anzu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Corona-Pandemie kein wichtiger Grund für Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Allein die wirtschaftlichen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie stellen keinen wichtigen Grund dar, eine ertragsteuerliche Organschaft vorzeitig zu beenden. Sachverhalt Eine GmbH ist Teil eines europaweit tätigen Handelskonzerns. Zwischen der GmbH und ihrer Konzernmutter bestand seit 2017 ein ertragsteuerliches Organschaftsverhältnis. Der bestehende Gewinnabführ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abführungssperre und Gewinnabführungsverträge (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 306 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Besteht zwischen zwei UN ein GAV, so darf eine Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag, den Zuführungsbetrag zur gesetzlichen Rücklage und den ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wird der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.1 Verlustübernahme gem. § 302 Abs. 1 AktG

Rz. 66 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 302 Abs. 1 AktG wird der bilanzielle Jahresverlust einer Aktiengesellschaft durch das andere Unternehmen (Mutterunternehmen) ausgeglichen, wenn es abhängiges Unternehmen bei einem Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag ist. Auf eine körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14ff. KStG) kommt es nicht an. Das Mutterunternehmen muss n...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 1.1.2.4.3.2 Die anderweitige Verlustübernahme

Rz. 69 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 302 Abs. 1 AktG erfasst nur den Verlustausgleich bei einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einer Aktiengesellschaft. § 302 Abs. 2 AktG führt zu einem Verlustausgleich bei einem Betriebspacht- oder Betriebsüberlassungsvertrag mit einer abhängigen Aktiengesellschaft. Bei der Betriebspacht wird das gepachtete Unternehmen vom and...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.6.2 Einzelfälle

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 4.1.2 Die vertraglich abhängige AG

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Handelt es sich bei der AG um eine durch Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abhängige AG, muss gem. § 302 AktG ihr Jahresfehlbetrag durch das herrschende Unternehmen ausgeglichen werden; der Jahresüberschuss ist gem. § 301 AktG abzuführen. Wird unzutreffend hoher Jahresüberschuss abgeführt bzw. zu wenig vom Jahresfehlbetrag ausgeglic...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.5.4 Auf die Beteiligung entfallender Teil des Jahresüberschusses

Rz. 284 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Auf die Beteiligung entfallen grundsätzlich die in der Vorschrift genannten Dividenden oder Gewinnanteile, wozu auch der gem. § 301 AktG abzuführende Jahresgewinn beim Gewinnabführungsvertrag zählt.[1] Eine Vorabausschüttung im GmbH-Recht kann nach den Darlegungen zur Vorabausschüttung bzw. Abschlagszahlung unproblematisch als Beteiligungser...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.3 Ausstehende Einlagen

Rz. 188 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gesellschaftsrechtliche Ausgangslage: Die Aktiengesellschaft bzw. eine Kapitalerhöhung werden nur eingetragen, wenn die Bareinlage wenigstens zu einem Viertel geleistet (§ 36 Abs. 2, § 188 Abs. 2 AktG) wurde. Zur Bareinlage gehört das Agio.[1] Dieses muss in der AG vollständig geleistet werden (§ 36a Abs. 1 AktG).[2] Sacheinlagen sind vollst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.9 Beteiligungsbesitz (Nr. 11)

Rz. 62 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 11 HGB muss die bilanzierende KapGes besondere Angaben über ihren Anteilsbesitz in ihren Anhang aufnehmen, wenn sie Beteiligungen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB hält. Der Zweck dieser Anhangangabe besteht darin, dem Adressaten die Kapitalverflechtungen der Gesellschaft aufzuzeigen und so die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und E...mehr