Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.5 Organgesellschaften

Organgesellschaften können den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge (Verluste) kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben.[1] Diese Regelung verbietet die Nutzung vorvertraglicher Verlustvorträge einer Organgesellschaft.[2] Verluste einer Organgesellschaft, die während einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft ent...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Ein Gewinnabführungsvertrag erfordert, dass die darin begründete Verpflichtung zur Abführung des Gewinns auch tatsächlich innerhalb angemessener Zeit durchgeführt wird. Sachverhalt Zwischen der A-GmbH und deren Alleingesellschafter A wurde im Jahr 2002 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag entsprach den formellen Anforderungen. Im Rahmen einer Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abführungssperre und Gewinnabführungsverträge (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 306 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht zwischen zwei UN ein GAV, so darf eine Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag, den Zuführungsbetrag zur gesetzlichen Rücklage und den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auswirkungen einer Umwandlung auf einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag

2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum AktG, § 291 AktG Rn 72; Grunewald, in Lutter, UmwG, 5. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Umwandlung der Organgesellschaft als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 19 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wird aufgrund der Verschmelzung, Spaltung usw des Unternehmens der OG ein noch nicht fünf Jahre lang durchgeführter GAV beendet, ist die Umwandlung als wichtiger Grund iSd R 14.5 Abs 6 S 2 KStR 2015 anzusehen, dh die Organschaft ist bis zum stlichen Übertragungsstichtag anzuerkennen (s UmwSt-Erl 2011, Rn 26). Stand jedoch bereits bei Abschlus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Umwandlung des Organträgers als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Umwandlung des Unternehmens des OT begründet das Recht, den GAV aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 12; ebenso Rn Org 04für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT auf die OG). Das gilt nicht für den Formwechsel der OT (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 12 S 2), wobei Rödder/Jonas/Montag (in FGS/BDI, UmwSt-Erl 201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen Identität der b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung der Organgesellschaft auf den Organträger bzw Umkehrfall

Tz. 14 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit dem Zusammenfallen der bisher zwei zu künftig einem Unternehmen enden zwingend der GAV und die zwischen diesen Unternehmen bisher bestehende Organschaft (s OLG Hamm, WM 1988, 1164, 1168; weiter s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 04für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT; s Grunewald, in Lutter, 5. Aufl, § 20 UmwG Rn 39 u 45; weiter s nachstehe...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 46 AktG Rn 30; Grunewald, in Lutter, 5. Aufl., § 20 UmwG Rn 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei der Verschmelzung oder Spaltung eines dritten Rechtsträgers auf die OG geht das Vermögen dieses Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die OG über. Ein zwischen OT und OG bestehender GAV bleibt davon unberührt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 29). Tz 18a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In dem Fall der Aufwärtsverschmelzung oder -spaltung e...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten S...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 8. Organschaft

Eine optierende Gesellschaft kann Organträgerin (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG) sein (BMF Rz. 55). Nach Verwaltungsauffassung kann eine optierende Gesellschaft aber keine Organgesellschaft sein (BMF Rz. 56). Dies wird damit begründet, dass der dafür erforderliche Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) nach dem deutschen Gesellschaftsrecht nicht in das Handels...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3 Gewinnabführungsvertrag

4.3.1 Begriff Rz. 37 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG definiert den Gewinnabführungsvertrag als einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (die Ausführungen zur SE unter Rz. 19 gelten analog). Obwohl der Gewinnabführungsvertrag äußerlich nur eine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, handelt ...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.5 Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 42 Grundsätzlich gelten für das Zustandekommen des Gewinnabführungsvertrags die Ausführungen der Rz. 23 ff. analog. So finden die §§ 293–294 AktG ebenfalls für den Gewinnabführungsvertrag Anwendung. Der Gewinnabführungsvertrag wird wie der Beherrschungsvertrag zunächst von den Vertretern der beteiligten Vertragsparteien vorbereitet und abgeschlossen. Der Gewinnabführungs...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.6 Vertragsinhalt

Rz. 43 Um einen Vertrag als Gewinnabführungsvertrag zu klassifizieren, muss eine abhängige Gesellschaft die vertragliche Verpflichtung eingehen, ihren ganzen Gewinn (vgl. dazu Rz. 38 f.) an die begünstigte Gesellschaft abzuführen. Die Verpflichtung muss sich auf den Gewinn erstrecken, der im Jahresabschluss ohne eine Abführung des Gewinns als Bilanzgewinn[1] auszuweisen wäre...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.3 Praktische Bedeutung und Gewinnabführungsvertragsmuster

Rz. 40 Die praktische Bedeutung des Gewinnabführungsvertrags resultiert vor allem aus dem Steuerrecht, weil die körperschaftsteuerliche Organschaft das Bestehen eines solchen Vertrags voraussetzt.[1] Aufgrund der bis zum Veranlagungszeitraum 2004 gültigen Rechtslage wurde der Gewinnabführungsvertrag in der unternehmerischen Praxis üblicherweise mit einem Beherrschungsvertrag...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.2 Abzuführender Gewinn

Rz. 38 Was unter dem "ganzen Gewinn" i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Damit gemeint ist jedoch der Bilanzgewinn.[1] Da beim Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags in der Handelsbilanz der verpflichteten Gesellschaft kein Gewinnausweis erfolgt, muss diese den abzuführenden Gewinn in einer Vorbilanz nach den hand...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.1 Begriff

Rz. 37 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 AktG definiert den Gewinnabführungsvertrag als einen Vertrag, durch den sich eine AG oder KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (die Ausführungen zur SE unter Rz. 19 gelten analog). Obwohl der Gewinnabführungsvertrag äußerlich nur eine schuldrechtliche Verpflichtung darstellt, handelt es sich bei i...mehr

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Unternehmensverträge / 4.3.4 Vertragsparteien

Rz. 41 Die rechtlichen Anforderungen an die an einem Gewinnabführungsvertrag beteiligten Vertragsparteien entsprechen denen des Beherrschungsvertrags. Aus diesem Grund wird an dieser Stelle auf die Ausführungen der Rz. 19 ff. verwiesen.mehr

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Unternehmensverträge / 4.1 Rechtsnatur

Rz. 12 Die aktienrechtlichen Unternehmensverträge i. S. d. § 291 AktG konstituieren und gestalten unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragsparteien sowie den außenstehenden Aktionären[1] der verpflichteten Gesellschaft und deren Gläubigern.[2] Die Verträge entfalten für die Dauer ihres Bestehens verfassungsändernde Wirkung, greifen in...mehr

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Unternehmensverträge / 3 Überblick über die aktienrechtlichen Unternehmensverträge

Rz. 7 An der Spitze der Vorschriften über Unternehmensverträge steht § 291 AktG, der zusammen mit § 292 AktG festlegt, welche Vertragsarten das Aktienrecht unter dem Begriff "Unternehmensverträge" zusammenfasst. Die Bezeichnung "Unternehmensvertrag" dient dabei dem rechtstechnischen Zweck einer sprachlichen Vereinfachung und ist als Oberbegriff zu verstehen.[1] Die Verwendun...mehr

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Unternehmensverträge / 7.1 Dauer von Unternehmensverträgen

Rz. 78 Generell können alle aktienrechtlichen Unternehmensverträge befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Nur der Gewinnabführungsvertrag muss aus steuerlichen Gründen für mindestens 5 Jahre abgeschlossen und tatsächlich durchgeführt werden, um die Voraussetzungen der steuerlichen Organschaft zu erfüllen.[1] Bei einer Befristung des Vertrags können die Ver...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Unternehmensverträge / 7.2 Vertragsänderung

Rz. 79 Für die Änderung von aktienrechtlichen Unternehmensverträgen ist § 295 Abs. 1 AktG maßgeblich. In seinen Anwendungsbereich fällt jede wesentliche oder unwesentliche Vertragsänderung materieller oder redaktioneller Art.[1] § 295 Abs. 1 Satz 2 AktG folgend sind bei Vertragsänderungen sowohl die Vorschriften über den Abschluss von Unternehmensverträgen[2] als auch die Re...mehr

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Unternehmensverträge / 5.3.3 Vertragsparteien

Rz. 58 Der Vertragsteil, der sich zur teilweisen Gewinnabführung verpflichtet, muss – so wie schon beim Gewinnabführungsvertrag -[1] eine AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[2] Das Aktienrecht stellt an den anderen Vertragsteil hinsichtlich Rechtsform und Sitz keine besonderen Anforderungen, sodass jede denkbare Rechtsform (aber auch eine Privatperson) infrage kommt.[3] De...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.5 Vertragsinhalt

Rz. 52 Vertraglich müssen sich die einzelnen Parteien dazu verpflichten, ihren Gewinn oder beliebige Teile davon zur Bildung eines gemeinschaftlichen Gewinns zusammenzulegen, um diesen anschließend nach einem frei wählbaren Verteilungsschlüssel wieder zu ihrer freien Verfügung zurückzuerhalten.[1] Dieser Verteilungsschlüssel ist im Vertrag zu dokumentieren. Da das Gesetz kei...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.1 Begriff

Rz. 17 § 291 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AktG definiert den Beherrschungsvertrag als einen Vertrag, durch den eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt. Der Kern eines solchen Vertrags besteht somit darin, dass der Vorstand der unterstellten Gesellschaft die Leitungsbefugnis [1] an das herrschen...mehr

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Unternehmensverträge / 5.2.2 Praktische Bedeutung und Gewinngemeinschaftsvertragsmuster

Rz. 49 In der gegenwärtigen Vertragspraxis kommt dem Gewinngemeinschaftsvertrag eine nur untergeordnete Bedeutung zu,[1] weil er nicht mehr als Grundlage der steuerlichen Organschaft anerkannt wird.[2] Dennoch schließen sich auch heute noch vereinzelt Unternehmen zu Gewinngemeinschaften zusammen. Die Motivation für einen derartigen Zusammenschluss resultiert nicht zuletzt au...mehr

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Unternehmensverträge / 4.2.3.1 Untergesellschaft (verpflichtetes Unternehmen)

Rz. 19 Das Aktienrecht formuliert eindeutige Anforderungen an die Rechtsform der unterstellten Gesellschaft. Die durch den Beherrschungsvertrag verpflichtete Gesellschaft, die ihre Leitung dem herrschenden Unternehmen unterstellt, muss – dem Aktienrecht folgend – eine dem deutschem Recht unterliegende AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Aber auch eine SE mit Sitz im Inl...mehr

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Unternehmensverträge / 7.3 Vertragsbeendigung

Rz. 80 Neben den allgemeinen Vorschriften sind für die Beendigung von Unternehmensverträgen aus aktienrechtlicher Sicht die §§ 296–299 AktG und § 307 AktG einschlägig. Die Unternehmensverträge nach den §§ 291, 292 AktG enden üblicherweise durch Zeitablauf, Aufhebung oder ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung. Generell ist für die Beendigung eines Unternehmensvertrags d...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.2 Anlässe einer Unternehmensbewertung

Kategorisierung von Bewertungsanlässen Die Bewertungspraxis unterscheidet im Wesentlichen 5 Kategorien von Anlässen für eine Unternehmensbewertung. Unternehmerische Initiativen In dieser Kategorie findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Anlässen. Beispielhaft seien genannt: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Kapitalerhöhungen (Eigen- od...mehr

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Offenlegung / 5.2 Jahresabschlussersetzende Veröffentlichung eines Konzernabschlusses

Nach § 264 Abs. 3 HGB besteht für Kapitalgesellschaften und nach § 264 b HGB für Personenhandelsgesellschaften ohne natürlichen Vollhafter die Möglichkeit, statt eines Jahresabschlusses einen befreienden Konzernabschluss zu veröffentlichen, wenn sie selber Tochterunternehmen sind.[1] Der Reiz dieser Variante liegt darin, dass die Informationen des Jahresabschlusses für die E...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wir der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen an...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal "vororganschaftlich" in § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG ist nur in zeitlicher, nicht auch in sachlicher Hinsicht zu verstehen; außerorganschaftlich verursachte Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit sind nicht erfasst (entgegen Rz Org.33 des sog. Umwandlungssteuererlasses 2011, BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314). Normenkette § 14 Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr