Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 80 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 28 Die Einhaltung der in § 275 Abs. 2 und 3 HGB alternativ vorgegebenen Mindestgliederungsformen sowie die Beachtung der allgemeinen Grundsätze für die Gliederung (§ 265 HGB) sind zwingend, sodass von einer Verbindlichkeit des Gliederungsschemas gesprochen werden kann. Abweichende Gliederungen sind prinzipiell nicht zulässig. Allerdings sind i. R. weiterer gesetzlicher B...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.6 Erwerb der Verwertungsbefugnis

Der GrESt unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, ohne dass ein Anspruch auf Übereignung zugrunde liegt. Verwertungsbefugnis Die Verwertungsbefugnis kann in 2-facher Weise gegeben sein: im Recht zur Nutzung des Grundstücks. Die Nutzung muss sich über die üblich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dispositionsbefugnis über das Rechtsverhältnis.

Rn 5 Das Rechtsverhältnis muss der Dispositionsbefugnis der Parteien unterliegen. Sie fehlt, wenn Rechte Dritter (s Rn 14) oder zwingendes Recht betroffen sind. Bsp: Rn 6 Gesellschaftsrecht: (1.) Im Aktienrecht wird (a) die Befugnis zum Abschluss eines Vergleichs zunächst eingeschränkt durch § 50 AktG (Ersatzansprüche gg Gründer), § 53 AktG (Ersatzansprüche bei Nachgründung),...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 9)

Rz. 1 Erträge aus Gewinnabführung Hierunter sind Erträge aus den in Tzn. 2 bis 5 genannten Vertragsgestaltungen auszuweisen, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die jeweiligen Verträge den genannten aktienrechtlichen Vorschriften unterliegen oder ihnen nur sinngemäß entsprechen, wie beispielsweise bei entsprechenden Vertragsgestaltungen zwischen zwei oder mehreren GmbHs oder zwis...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Bedarfsposition (nach GuV 16)

Rz. 1 Erträge aus Verlustübernahme Nur für Kapitalgesellschaften Hierunter sind Erträge sowohl aus gesetzlichen Verlustübernahmeverpflichtungen im Rahmen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 302 AktG) als auch aufgrund anderer Verträge außerhalb von § 302 AktG, die dem Ziel dienen, Verluste zu übernehmen, auszuweisen. Rz. 2 Eine Verlustübernahme liegt auch vor,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligung einer GmbH an a... / 2 Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen

Wenn eine GmbH ein anderes Unternehmen gründet oder sich zu 100 % an einem anderen Unternehmen beteiligt, handelt es sich um eine Tochtergesellschaft, wobei man auch bei einer Mehrheitsbeteiligung von einer Tochtergesellschaft spricht. Tochtergesellschaften werden meist in der Rechtsform der GmbH gegründet. Der Geschäftsführer der 100 %igen Tochtergesellschaft wird von dem zu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Darlehen an Gesellschafter / 6 Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter: Vorsicht Haftung!

Hier läuft der Geschäftsführer als Handelnder für die GmbH Gefahr, zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden. Denn nach § 43 a GmbHG darf den Geschäftsführern, anderen gesetzlichen Vertretern und zum gesamten Geschäftsbereich ermächtigten Handlungsbevollmächtigten Kredit nicht aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Ein...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.1 Erträge aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags (Pos. 9a GKV, 8a UKV)

Rz. 192 Dem Grunde nach muss es sich um Erträge handeln, die aufgrund eines der 3 genannten Rechtsverhältnisse (bei Abführungsverträgen bei der Obergesellschaft) anfallen. Rz. 193 Gewinngemeinschaft (Interessengemeinschaft) liegt vor, wenn sich ein Unternehmen verpflichtet, seinen Gewinn oder den Gewinn einzelner seiner Betriebe ganz oder zum Teil mit dem Gewinn anderer Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern (Pos. 14 GKV, 13 UKV)

Rz. 173 Dem Grunde nach sind sowohl unter Pos. 14 GKV bzw. 13 UKV als auch unter Pos. 16 GKV bzw. 15 UKV sachlich nur "Steuern" auszuweisen, das sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.4 Aufwendungen aus Verlustübernahme (Pos. 12a GKV, 11a UKV)

Rz. 202 Dem Grunde nach gelten die Ausführung unter Abschn. 4.6.2 entsprechend. Es werden hier die von einer Gewinngemeinschaft oder einer Untergesellschaft übernommenen Verlustdeckungsbeiträge erfasst. Auch Verlustübernahmen aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sollten hier ausgewiesen werden.[1] Hinzu kommen auch Dividendengarantiezahlungen an außen stehende ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 191 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unternehmensverträgen sind im gesetzlichen Gliederungsschema keine Positionen vorgesehen; bei Kapitalgesellschaften und entsprechend bei Genossenschaften verlangt jedoch § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB für deren Darstellung jeweils einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung. Damit müssen aufgrund dieser gesetzlichen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gg das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen eine...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.3.4 Gewinnabführungsvertrag (GAV)

Die Organgesellschaft muss sich durch einen Gewinnabführungsvertrag gem. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten ihren gesamten Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen (Organträger) abzuführen (keine Mehrmütterorganschaft!). Gleichzeitig ist der Organträger zum Ausgleich eines Verlustes der Organgesellschaft verpflichtet.[1] Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1.1 Unternehmensverträge: Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag

Gem. § 291 Abs. 1 AktG kann eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellen (sog. Beherrschungsvertrag) oder sich verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen (sog. Gewinnabführungsvertrag). Beide Verträge werden als "Unternehmensverträge" bezeichnet. Achtung Verlustfal...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 6 Überblick über steuerliche Organschaften

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.5 Beteiligungserträge der Organgesellschaft

Ist eine Organgesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erhält sie daraus eigene Beteiligungserträge, wären diese bei ihr ohne Bestehen eines Organschaftsverhältnisses grds. steuerfrei.[1] Als nicht abziehbare Betriebsausgaben würden pauschal 5 % der Beteiligungserträge angesetzt werden.[2] Somit wären die Beteiligungserträge letztendlich zu 95 % steuerbefreit....mehr

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Organschaft: Überblick über... / 1.2 Gründungsvoraussetzungen: Zustimmung der Hauptversammlung und Eintrag ins Handelsregister

Ein Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag greift massiv in die Rechte der Anteilseigner ein (Gewinnabführung, Verlustübernahme). Ein Unternehmensvertrag bedarf daher der Zustimmung der Hauptversammlungen beider Gesellschaften.[1] Dazu ist mindestens eine 3/4-Mehrheit des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erforderlich.[2] In der Satzung kann eine höhere Mehrh...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 5 Wichtige Begriffe

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften oder Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (sog. Mehrabführung) oder darunter (sog. Minderabführung). Für die steuerliche Behan...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.1 Wirkung

Die Organgesellschaft (OG) führt ihren Gewinn auf Grundlage eines Gewinnabführungsvertrags [1] an den Organträger (OT) ab. Dadurch kann ein Verlust der einen Gesellschaft mit einem Gewinn der anderen Gesellschaft verrechnet werden. Erwirtschaftet die Organgesellschaft einen Verlust, ist der Organträger zur Übernahme dieses Jahresfehlbetrags der Organgesellschaft verpflichtet....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 6.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen

Rz. 226 § 27 Abs. 6 KStG befasst sich mit Korrekturen des steuerlichen Einlagekontos infolge in organschaftlicher Zeit verursachter Mehr- und Minderabführungen der Organgesellschaft.[1] Nach dieser Vorschrift erhöhen Minderabführungen und mindern Mehrabführungen das Einlagekonto der Organgesellschaft, sofern diese ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben. Die Vorschrift ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.4 Mitunternehmer und stille Gesellschaft

Rz. 364 Zur zivilrechtlichen Einordnung der stillen Beteiligung Rz. 249. Steuerrechtlich gehören mitunternehmerische stille Gesellschaften als Innengesellschaften zu den "anderen" Gesellschaften i. S . von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.[1] Die dem gesetzlichen Grundfall entsprungene – typische – stille Gesellschaft (§§ 230ff HGB) ist keine Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Ab...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags aus wichtigem Grund

Streitig ist, ob ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) aus wichtigem Grund i.S.d. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 KStG beendet wurde. Das FG entschied: Die durch das Auftreten der Corona-Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Unsicherheiten rechtfertigen nicht – unabhängig von der Bewertung der konkreten Umstände im Einzelfall – die Annahme eines wichtigen Grunds für die vorzeitige A...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.7 Ansprüche aus Cash-Pooling-Vereinbarungen

Rz. 13 Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (2008) hatte u. a. das Ziel, den Einsatz von Cash-Pools zu erleichtern. So wird diesbezüglich in § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG formuliert: "Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen, oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rü...mehr

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Eigene Anteile in Handels- ... / 3.1 Aktiengesellschaft

Rz. 16 Der Nennbetrag von eigenen Anteilen ist gem. § 272 Abs. 1a HGB grundsätzlich auf der Passivseite offen – und zwar in der Vorspalte – vom gezeichneten Kapital abzusetzen. Die eigenen Anteile sind dabei mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen. Wenn kein Nennbetrag vorliegt, tritt an dessen Stelle der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile.[1] Die Regelungen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Auswirkungen einer Umwandlung auf einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag

2.1 Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104 und s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774). Das gilt für den Übergang der Organbeteiligung durch Verschmelzung des Unternehmens des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265 ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Umwandlung der Organgesellschaft als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 19 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird aufgrund der Verschmelzung, Spaltung usw des Unternehmens der OG ein noch nicht fünf Jahre lang durchgeführter GAV beendet, ist die Umw als wichtiger Grund iSd R 14.5 Abs 6 S 2 KStR 2022 anzusehen, dh die Organschaft ist bis zum stlichen Übertragungsstichtag anzuerkennen (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.26). Der UmwSt-Erl 2025 wurde sprachlich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Umwandlung des Organträgers als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 11 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Umw des Unternehmens des OT begründet das Recht, den GAV aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.12; ebenso Rn Org.04 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT auf die OG). Der UmwSt-Erl 2025 wurde sprachlich an R 14.5 Abs 6 KStR 2022 angepasst, indem das Wort "ist" durch das Wort "kann" ersetzt wurde. Nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bredow/Liebscher, Erhalt des steuerlichen Querverbundes bei Teilprivatisierungen durch Änderung von Unternehmensverträgen im GmbH-Konzern, BB 2003, 393; Baldamus, Gestaltungsspielraum bei Art und Maß von Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG, Ubg 2010, 483; Schöneborn, Aktuelle Formfragen der ertragsteuerlichen Organschaft, DB 2010, 245. Rn. 1950 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag Tz. 4 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104 und s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774). Das gilt für den Übergang der O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21 und Org.23; weiter s Fedke, DK 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen Identität der b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2025 Rn Org.21 und Org.23; weiter s Fedke, DK 2008, 533, 534; s Heidenhain, NJW 1995, 2873, 2877 und s Müller, BB 2002, 157, 161). De...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Bei der Verschmelzung oder Spaltung eines dritten Rechtsträgers auf die OG geht das Vermögen dieses Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die OG über. Ein zwischen OT und OG bestehender GAV bleibt davon unberührt (s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.29). Tz. 18a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 In dem Fall der Aufwärtsverschmelzung oder -spaltung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsfolgen der Nichtigkeit

Rz. 22 [Autor/Zitation] Bei Nichtigkeit gibt es (von Anfang an) keinen rechtswirksamen JA. Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des JA sind öffentlich-rechtliche Pflichten, deren Nichtbeachtung sanktioniert wird. Die Gesellschaft hat deshalb das ihr Mögliche zu tun, um dem Mangel abzuhelfen. Für die Nichtigkeit des Jahresabschlusses aufgrund des § 10 PublG bedeutet dies, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung der Organgesellschaft auf den Organträger bzw Umkehrfall

Tz. 14 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit dem Zusammenfallen der bisher zwei zu künftig einem Unternehmen enden zwingend der GAV und die zwischen diesen Unternehmen bisher bestehende Organschaft (s OLG Hamm, WM 1988, 1164, 1168; weiter s UmwSt-Erl 2025 Rn Org.04 für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT; weiter s nachstehende Tz 43). Obwohl R 14.5 Abs 6 KStR 2022 diesen Fall ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erträge aus Beteiligungen (Abs. 5 Satz 3 Nr. 2)

Rz. 296 [Autor/Zitation] Die Angabe der "Erträge aus Beteiligungen" scheint auf den ersten Blick mit der entsprechenden GuV-Position im Gliederungsschema nach § 275 HGB (Abs. 2 Nr. 9 bzw. Abs. 3 Nr. 8) zu korrespondieren. § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 verweist indes – anders als bei den Umsatzerlösen – nicht auf eine Legaldefinition bzw. einen konkreten GuV-Posten im Gliederungssch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Ist der JA nichtig, liegt kein JA im Rechtssinne vor. Damit erfüllen der Einzelkaufmann oder die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens weder ihre öffentlich-rechtliche Pflicht zur Aufstellung eines JA, noch können die zuständigen Organe wirksam über einen (nicht existenten) Gewinn disponieren, sei es durch einen Gewinnverwendungsbeschluss, sei es du...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Erträge (Abs. 2 Nr. 3 iVm. Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 30 [Autor/Zitation] Die Erträge im Berichtszeitraum sind nach Abs. 2 Nr. 3 anzugeben. Sie haben explizit auch Erträge aus Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu enthalten. Konkretisiert wird die Angabe der Erträge im Berichtszeitraum durch Abs. 3 Nr. 2, wobei Abs. 3 Nr. 2 danach differenziert, nach welchen Rechnungslegungsvorschriften die JA der in den E...mehr