Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

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Unternehmensnachfolge im Fa... / b) Veranlassung durch Einlage

Die durch den Bilanzansatz für den Verlustübernahmeanspruch bei der Organgesellschaft verursachte Betriebsvermögenserhöhung (BV-Erhöhung) ist m.E. auch durch eine Einlage veranlasst, weil es sich bei der gewinnwirksamen Einbuchung der Verlustübernahmeforderung als "Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" gem. § 277 Abs. 3 S. 2 HGB um eine gesellschaftsrechtlich vera...mehr

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Unternehmensnachfolge im Fa... / II. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust sollen an folgendem Beispiel veranschaulicht werden. Beispiel A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit Wirkung zum 1.2.2023. Im Wirtschaftsjahr (WJ) 2022 ergab sich bei der OG...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Leitsatz Sieht die Satzung der Organgesellschaft für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung generell eine qualifizierte Mehrheit vor, muss der Organträger über eine entsprechend qualifizierte Mehrheit der Stimmrechte verfügen, um die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu erfüllen. Normenkette § 1...mehr

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Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch eine inländische Muttergesellschaft

Leitsatz Eine grenzüberschreitende Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die "Organschaft" zuvor in dem Sinne faktisch "gelebt" worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der Muttergesellschaft nach den Vorgaben der anzuwendenden nationalen Regelungen ta...mehr

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Der Familienkonzern in der ... / 2. "Organgesellschaftsverlust": Verlustübernahmeforderung als junge Finanzmittel

Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Besonderheiten der Verlustübernahmeforderung beim Organgesellschaftsverlust soll am folgenden Fallbeispiel veranschaulicht werden: Beispiel 1 A überträgt schenkweise seinen Kommanditanteil an der OT GmbH & Co. KG (Organträger) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge m.W. zum 1.2.2003. Im Wirtschaftsjahr 2022 ergab sich bei der OG-1 GmbH ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Anpassungsprüfung im Konzern

Rz. 370 Grds. ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 BetrAVG nur auf die wirtschaftliche Lage des konkret zur Anpassungsprüfung verpflichteten Arbeitgebers abzustellen, also des ehemaligen Arbeitgebers, mit dem der Rentner seinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte (BAG v. 29.9.2010 – 3 AZR 427/08, DB 2011, 362). Dies ist das einzelne Konzernunternehmen und nicht etwa der...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft(Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Organschaft

Organträger und Organgesellschaft sind jeweils selbstständige Körperschaftsteuersubjekte, auf deren Einkommensermittlung die allgemeinen Vorschriften anwendbar sind. Im Verhältnis beider Gesellschaften zueinander sind auch die Regeln über die verdeckte Gewinnausschüttung anwendbar.[1] Dabei ist der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Organgesel...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personen­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 4 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übert...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch

Leitsatz 1. Stellt bei einem qualifizierten Anteilstausch im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 2006 der übernehmende Rechtsträger (Organträger) den Antrag, die Anteile unter dem gemeinen Wert anzusetzen, tritt er hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in ...mehr

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"Finanzielle Eingliederung" bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapital­gesellschaft; Feststellungsgegenstand des § 14 Abs. 5 KStG

Leitsatz 1. Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsst...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.1 Wohnungsbaugesellschaften von Gebietskörperschaften (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 28 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 1 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschafte...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

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Übertragung von Unternehmen... / a) Implementierungsrisiken bei Installation von Gewinnabführungsverträgen

Gerade vor dem Hintergrund einer Verlustnutzung im Gesamtverbund kann es sinnvoll sein, in Beteiligungsketten ein steuerliches Organschaftsverhältnis zu begründen. Vor diesem Hintergrund kommt dem förmlichen Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags (GAV) [11] maßgebende Bedeutung zu. Auch hier kann es bei verzögerter Registereintragung im Einzelfall zu steuerlichen Gesamtrisik...mehr

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Übertragung von Unternehmen... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA/FASt / Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Das immanente Krisenumfeld hat nahezu sämtliche Kernmärkte ins Schwanken gebracht. Zahlreiche Unternehmen haben insoweit mit starken Umsatz- und Gewinneinbrüchen bzw. hohen Verlustepisoden zu kämpfen. Der M&A-Markt scheint daher ein wichtiger Krisenkompensator zur Ergebnisverbesserung – gerade im gehob...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nach ausländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

4.2.2.1 Allgemeines Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden (s R 55 Abs 1 S 1 KStR 1995). Dazu auch s Urt des FG Bln-BB v 21.08.2007 (EFG 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Steuerliche Rechtslage für den Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, und ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 348 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 2 KStG idF des StVergAbG ist das Einkommen der OG dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj endet, in dem der GAV wirksam wird. § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG wurde parallel geändert. Bei nicht iSd §§ 319ff AktG eingegliederten OG wird der GAV mit seiner Eintragung in das HReg wirksam; bei eingegliederten OG tritt die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Der Gewinnabführungsvertrag und seine Durchführung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.3 Gewinnabführungsvertrag "minderer Art" ausreichend?

Tz. 344 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für nach ausl Recht gegründete TG mit inl Geschäftsleitung, bei denen die in Tz 342 genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, stellt sich die Frage, ob der von § 14 Abs 1 KStG verlangte GAV durch einen schuldrechtlichen Vertrag ersetzt werden kann, dessen Inhalt dem GAV nachgebildet ist ("GAV minderer Art"). Bejahend s Urt des FG SchlH v 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Gewinnabführungsvertrag nach ausländischem Recht liegt vor

Tz. 342 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Reaktion auf die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission v 26.07.2019 (dazu s Tz 100) erkennt D nunmehr einen nach ausl Recht abgeschlossenen GAV unter folgenden Voraussetzungen an (s Vfg der OFD Ffm v 12.11.2019, DStR 2019, 2701 und v 09.07.2020, DB 2020, 1768): Zitat Die Regelungen des ausl GA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.2 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag nach dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist, ansonsten ab dem Veranlagungszeitraum 2003

Tz. 882 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 iVm mit S 2 KStG muss der GAV auf mind fünf Jahre abgeschlossen sein; das Einkommen der OG ist dem OT erstmals für das Kj zuzurechnen, in dem das Wj der OG endet, in dem der GAV wirksam wird. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst im Wj 02 in das HReg eingetragen wird, kann die kstlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2 Wichtiger Grund rechtfertigt vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

4.4.9.2.1 Allgemeines Tz. 609 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, DStR 2023, 264) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Abhängigkeit des Beginns der Organschaft vom Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags (§ 14 Abs 1 S 2 KStG)

4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9 Beendigung des Gewinnabführungsvertrags und der Organschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjäh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag

Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines Unternehmensvertrags zwingend die strengen Satzungsregelungen des AktG beacht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Hinausgeschobener Beginn des Gewinnabführungsvertrags auf Grund aufschiebender Bedingung

Tz. 351 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Als Laufzeitbeginn des GAV kann auch ein Zeitpunkt nach der Eintragung in das HReg festgelegt werden. Sofern dieser Zeitpunkt bestimmt oder zumindest hinreichend bestimmbar ist, sollte eine Eintragung in das HReg auch schon vorher möglich sein (s Hahn, DStR 2009, 589, 591 und s Scheifele/Marx, DStR 2014, 1793, 1796). Da die Organschaftswirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags vor dem Beginn der körperschaftsteuerlichen Organschaft

11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.2 Beendigung und anschließender Neuabschluss des Gewinnabführungsvertrags mit demselbem Organträger bei nicht unterbrochener Organschaft

Tz. 1464 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn während der Laufzeit des ersten GAV bei der OG zB eine zur Anwendung des § 14 Abs 4 KStG beim OT führende Minderabführung vorlag, die sich während der Laufzeit des zweiten GAV durch eine Mehrabführung wieder auflöst, ist durchgängig von einem Anwendungsfall des § 14 Abs 4 KStG auszugehen (s Tz 938). Die spätere Mehrabführung ist nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.4 Nachträgliche Abführung von in organschaftlicher Zeit gebildeten Rücklagen nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags, aber bei fortbestehender Beteiligung

Tz. 891 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei Beendigung des GAV trotz fortbestehender Beteiligung ist nach R 14.8 Abs 4 S 7 KStR 2022 ein bestehender besonderer AP in der St-Bil fortzuführen. Zur Bildung solcher AP kann es nur bis zum 31.12.2021 kommen (s § 34 Abs 6e S 5 KStG). Zur gewinnwirksamen Auflösung kommt es im Regelfall erst bei der Veräußerung der Organbeteiligung (s § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.2 Nachträgliche Abführung von später festgestellten Mehrgewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 886 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Damit ist der Sachverhalt des bis heute nicht amtl veröffentlichten Urt des BFH v 05.04.1995 (DB 1995, 1593) gemeint. Im Urt-Fall stellte eine Außenprüfung des FA bei einer GmbH für eine Zeit, in der diese noch OG war, Mehrgewinne fest. Die GmbH passte ihre H-Bil erst für ein nachorganschaftliches Jahr an die geänderte St-Bil des organschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.1 Allgemeines

Tz. 609 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die vorzeitige, ggf auch unterjährige, Beendigung eines GAV bedarf es eines "wichtigen Grundes", wobei das Gesellschaftsrecht und das StR in dessen Definition nicht zwingend übereinstimmen (s Tz 614). Der BFH (s Urt des BFH v 02.11.2022, DStR 2023, 264) hat klar gestellt, dass der wichtige Grund nur zur Unschädlichkeit der Vertragskündi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.4 Die unterjährige Beendigung der Organschaft wirkt auf den Beginn des Wirtschaftsjahrs zurück (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG)

Tz. 643 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Kündigung oder Aufhebung des GAV auf einen Zeitpunkt während des Wj der OG wirkt gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 3 KStG auf den Beginn dieser Wj zurück. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zivilrechtlich ausnahmsweise eine unterjährige Beendigung des GAV möglich ist und dass von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht wird. Zur A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit der Wirkung einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Handelsrechtliche Grundlagen

4.2.1 Nach inländischem Handelsrecht abgeschlossener Gewinnabführungsvertrag Tz. 325 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 291 Abs 1 AktG ist der GAV ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine SE, eine AG bzw eine KGaA verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen (beliebiger Rechtsform) abzuführen. Während eine OG in der Rechtsform einer AG beim Abschluss eines U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 In vororganschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- und Kapitalrücklagen

4.4.2.4.1 Nicht eingegliederte Organgesellschaft Tz. 412 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei einer nicht gem § 319 AktG eingegliederten OG dürfen – anders als bei einer eingegliederten OG (dazu s Tz 419) – vororganschaftliche (Gewinn- und uE auch Kap-) Rücklagen nicht während der Dauer der Organschaft aufgelöst und als Gewinn an den OT abgeführt werden (so auch s Beschl des BFH v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Umfang der Gewinnabführung nach Handelsrecht

4.4.2.1 Allgemeines Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.11 Fallübersicht zu fehlerhaften Bilanzansätzen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3 Zwingende Beachtung handelsrechtlicher Abführungsbegrenzungen

Ausgewählte Literaturhinweise Althoff, Einbringung immaterieller Vermögensgegenstände des AV – mit Ausschüttungssperre? BB 2016, 2027; Thaut, Offene Fragen zur Anwendung des HGB-Abzinsungssatzes auf Pensionsrückstellungen und dessen Auswirkungen auf Unternehmensgewinne und -ausschüttungen, DB 2016, 2185; Fuhrmann, H-rechtliche Neubewertung von Pensionsrückstellungen, NWB 2017, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6 Heilungsmöglichkeit bei unrichtiger Gewinnabführung infolge fehlerhafter Bilanzansätze (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 4, 5 KStG)

4.4.6.1 Allgemeines; zeitliche Anwendung Tz. 500 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits ausgeführt (s Tz 24), brachte das Ges zur Änderung und Vereinfachung der Untenehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts mit Geltung für alle noch nicht bestandskräftig durchgeführten Veranlagungen deutliche Erleichterungen bei der GAV-Voraussetzung. Mit dieser Ges-Änderung wurde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Rücklagenbildung (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG)

4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5 In organschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- und Kapitalrücklagen

4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Abführung des ganzen Gewinns (§ 14 Abs 1 S 1 KStG)

4.4.1 Allgemeines Tz. 356 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Umfang der hr-lichen Gewinnabführung ergibt sich für OG in der Rechtsform einer nicht eingegliederten AG bzw SE oder einer KGaA aus § 301 AktG. Dort sind aber nur Höchstgrenzen für die Gewinnabführung geregelt. Weil grds Vertragsfreiheit besteht und weil das HR andere Ziele als das StR verfolgt, ist hr-lich auch ein GAV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Verspätete Registereintragung durch Behördenverschulden

Tz. 353 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung des § 14 Abs 1 S 2 KStG, wonach die erstmalige organschaftliche Einkommenszurechnung (frühestens) für das Wj der OG greift, in dem der GAV (durch Eintragung in das HReg, Ausnahme: Eingegliederte AG, s Tz 331) wirksam wird, gilt auch dann, wenn die verspätete Eintragung des GAV in das HReg auf eine schuldhafte Verzögerung des Am...mehr