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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Dr. Thomas Heidel
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Rz. 145

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Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Geschäftsordnung der Taxelex GmbH

§ 1 Geschäftsführung

1. Die Geschäftsführung besteht aus dem Hauptgeschäftsführer, den Geschäftsführern und den Prokuristen.
2. Die Geschäftsführer haben ihr Amt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Sie sind verpflichtet, die Geschäfte in Übereinstimmung mit den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag in seiner jeweiligen Fassung, der Geschäftsordnung und den Weisungen der Gesellschafterversammlung zu führen.

§ 2 Vorsitzender der Geschäftsführung (Hauptgeschäftsführer)

1. Der Hauptgeschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft gesamtverantwortlich nach unternehmerischen Zielsetzungen und den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
2. Der Hauptgeschäftsführer stellt mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung den Geschäftsverteilungsplan auf, der den Geschäftsbereich eines jeden Geschäftsführers und der Prokuristen festlegt. Die anderen Mitglieder der Geschäftsführung berichten an ihn. Sie sind an seine Weisungen gebunden.

§ 3 Aufgaben der Geschäftsführer

1. Jeder Geschäftsführer handelt in seinem Ressort eigenverantwortlich und ist zum Erlass von Anordnungen nur innerhalb seines Ressorts berechtigt, ausgenommen bei Gefahr in Verzug.
2. Jeder Geschäftsführer hat dafür zu sorgen, dass die ressortbezogenen Interessen stets dem Gesamtwohl des Unternehmens untergeordnet sind. Dementsprechend haben sie die für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft wichtigen Umstände laufend zu verfolgen und auf zweckmäßige Änderungen durch Anrufung der Geschäftsleitung oder Unterrichtung des Hauptgeschäftsführers hinzuwirken. Bei Maßnahmen oder Entwicklungen, die für das Unternehmen besonders bedeutend sein können, müs...

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