Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.2 Regelmäßige Auflösung

Rz. 896 Der aktive oder passive Ausgleichsposten ist regelmäßig aufzulösen, wenn der Vorgang, der zu seiner Bildung geführt hat, durch einen gegenläufigen Vorgang in einem späteren Wirtschaftsjahr neutralisiert wird.[1] Der Vorgang, der zu einer Minderabführung geführt hat, hat in einem späteren Jahr eine Mehrabführung zur Folge, und umgekehrt. Dabei handelt es sich z. B. um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stille...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.3 Beibehaltung oder Auflösung der Ausgleichsposten (bis Vz 2021) bzw. Auswirkungen auf den Beteiligungsansatz (ab Vz 2022)

Rz. 1023 § 14 Abs. 4 S. 5 KStG a. F. bestimmte, dass die Umwandlung der Organgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person der Veräußerung der Beteiligung gleichgestellt wird und daher zur Auflösung des aktiven oder passiven Ausgleichspostens führte. Der aktive oder passive Ausgleichsposten war daher aufzulösen. Diese Auflösung erfolgte nach Abs. 4 S. 3 e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.7 Andere Gesellschaftsformen

Rz. 331 Ist die Organgesellschaft keine AG oder KGaA, gelten entsprechende Regelungen.[1] Ist der Organträger ein ausl. Unternehmen, gelten die Ausführungen in den Rz. 327a ff. Ist der Organträger eine Personengesellschaft, muss der Ergebnisabführungsvertrag mit der Personengesellschaft abgeschlossen werden. Es genügt nicht, dass der Ergebnisabführungsvertrag mit einem der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.1 Grundlagen

Rz. 417 Grundsätzlich folgt das Steuerrecht dem Handelsrecht. Das bedeutet, dass ein Ergebnisabführungsvertrag keine steuerliche Wirkung entfalten kann, wenn er tatsächlich nicht durchgeführt oder der Betrag des handelsrechtlich höchstens abführungsfähigen Jahresüberschusses überschritten wurde. Steuerlich kann ein solcher Fehler allerdings nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 4-6...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.7 Ergebnisabführungsvertrag mit einer Personengesellschaft als Organträger

Rz. 463 Der Ergebnisabführungsvertrag ist in allen Fällen mit der Personengesellschaft selbst zu schließen, die Organträger ist. Es genügt nicht, wenn der Ergebnisabführungsvertrag im Verhältnis zu einem der Gesellschafter der Personengesellschaft besteht.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.4 Begriff der Minder- und Mehrabführungen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 915 Die Definition der Minder- und Mehrabführungen ist aus § 14 Abs. 4 S. 6 KStG a. F. nahezu unverändert in § 14 Abs. 4 S. 3 KStG übernommen worden. Die einzige Änderung besteht darin, dass nicht mehr nur auf S. 1, sondern jetzt auf S. 1 und 2 verwiesen wird. Eine sachliche Änderung ist damit nicht verbunden. Minder- und Mehrabführungen liegen danach vor, wenn der Hande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.4 Eingegliederte Gesellschaft

Rz. 327 Ist die Organgesellschaft eine nach § 319 AktG eingegliederte Gesellschaft, bestehen für den Abschluss des Ergebnisabführungsvertrags Formerleichterungen. Diese sind gerechtfertigt, weil die Eingliederung selbst nach § 319 Abs. 4 AktG in das Handelsregister eingetragen werden muss, also genügende Publizität besteht. Entsprechendes gilt für die Mitwirkung der Hauptver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.4 Sonderposten mit Rücklageanteil

Rz. 437 Wurden steuerlich Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet, beeinträchtigte ihre Bildung die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags nicht. Die Bildung solcher Rücklagen war ohne die Einschränkungen des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG zulässig. Daher beschränkt § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG die Wirkungen dieser Vorschriften auf Gewinnrücklagen, dehnt sie a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.7 Folgen der verunglückten Organschaft

Rz. 692 Wird die Organschaft steuerlich nicht anerkannt, etwa weil der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt wurde, treten die Rechtsfolgen der Organschaft für den Besteuerungszeitraum des Verstoßes gegen die Organschaftsvoraussetzungen bzw. wenn der 5-Jahres-Zeitraum nicht eingehalten wurde, von Beginn an nicht ein. In allen Fällen ist handelsrechtlich dennoch wie be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.4 Einbringungsfälle

Rz. 992 Wird eine Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung oder Einbringung eines Teilbetriebs mit Rückwirkung auf den steuerlichen Übertragungsstichtag[1] neu gegründet, besteht ab dem steuerlichen Übertragungsstichtag finanzielle Eingliederung.[2] Voraussetzung ist allerdings, dass nach § 20 Abs. 7, 8 KStG steuerlich eine Rückwirkung eintritt. Das ist nur der Fall bei Einbr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.1 Allgemeines

Rz. 141a Durch Gesetz v. 20.2.2013[1] wurde der Inlandsbezug des Organträgers in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4–7 KStG neu geregelt. Dabei wurden die Unterscheidungen zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht sowie die nach dem Ort der Geschäftsleitung und dem des Sitzes aufgegeben. Entsprechend wurde § 18 KStG ersatzlos aufgehoben. Stattdessen wird der Inlandsbezu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.2.1 Verschmelzung

Rz. 948 Wird ein Organträger nach den Vorschriften des UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, so tritt handelsrechtlich Gesamtrechtsnachfolge ein. Die Gesamtrechtsnachfolge, d. h. der kraft Gesetzes eintretende Übergang der Rechtsstellung der untergehenden auf die aufnehmende Gesellschaft, ist auch für die Organträgereigenschaft zu berücksichtigen. Das bedeutet, das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.1.1 Problemstellung

Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durch die Einlagelösung ersetzt. Minderabfü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.4.4 Gewinnabführung und Übernahme- bzw. Übertragungsgewinn

Rz. 595 Ist die Organgesellschaft übernehmende Körperschaft bei einer Verschmelzung oder Spaltung, kann sie einen Übernahmegewinn erzielen. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob die übernehmende Organgesellschaft an der übertragenden Gesellschaft beteiligt ist. Bei der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Organgesellschaft wird der Übernahmegewinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.1 Zweck der Organschaft

Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderregelungen für die Besteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften

Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf Gegenseitigkeit sind dies insbes. Vereine, Anstalten, Stif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.5 Gewinn- und Verlustvortrag

Rz. 438 Die steuerrechtliche Behandlung der Gewinn- und Verlustvorträge folgt dem Handelsrecht.[1] Ein vorvertraglicher Gewinnvortrag ist wie eine vorvertragliche freie Rücklage zu behandeln, darf also nicht abgeführt werden. Ein vorvertraglicher Verlustvortrag braucht steuerrechtlich nicht – muss aber handelsrechtlich – ausgeglichen zu werden. Wird er vom Organträger durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.2 Einstellung der werbenden Tätigkeit

Rz. 671 Stellt die Organgesellschaft ihre werbende Tätigkeit ein, ohne dass sie aufgelöst und liquidiert wird, kann sie weiterhin als Vermögensverwaltungsgesellschaft Organgesellschaft sein. Das gilt m. E. auch dann, wenn sie nur noch Vermögen in Höhe ihres Stammkapitals hält. Die Gegenauffassung nimmt eine "faktische Liquidation" an, bei der ebenso wie bei einer wirklichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.2 Abführung von vorvertraglichen Rücklagen

Rz. 418 Für vorvertragliche Rücklagen gelten bei Organgesellschaften, die keine eingegliederten Gesellschaften sind, gegenüber der handelsrechtlichen Regelung[1] keine Besonderheiten. Da die Abführung vorvertraglicher Rücklagen schon handelsrechtlich zur Nichtdurchführung des Ergebnisabführungsvertrags führt, zerstört sie auch die steuerrechtliche Wirksamkeit der Organschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG kann nur ein gewerbliches Unternehmen Organträger sein. Während der Unternehmensbegriff nur eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr voraussetzt, also z. B. auch land- und forstwirtschaftliche und freiberufliche Unternehmen erfasst, engt das Merkmal "gewerblich" die Fähigkeit, Organträger zu sein, erheblich ein. Die Frage, ob der Organträger ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.6 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 440 Die Organgesellschaft bleibt trotz Bestehens der Organschaft zivilrechtlich selbstständiges Rechts- und Wirtschaftssubjekt und kann daher selbstständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Sie kann daher auch Geschäftsbeziehungen zum Organträger zu unterhalten. Damit ist es auch möglich, dass diese Beziehungen zu Bedingungen abgewickelt werden, die einem fremden D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.6 Abwicklungsgewinne

Rz. 462 Der Ergebnisabführungsvertrag erfasst nicht die während der Liquidation der Organgesellschaft erzielten Ergebnisse.[1] Nach § 301 AktG ist der Jahresüberschuss abzuführen, nach § 302 AktG der Jahresfehlbetrag auszugleichen. Beide Begriffe verweisen auf die Bilanzierung bzw. Gewinnermittlung nach den §§ 238ff. HGB. Im Rahmen der Liquidation der Organgesellschaft wird ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.3 Die GmbH & Co. KG als Organträger

Rz. 166 Die GmbH & Co. KG kann grundsätzlich Organträger sein, wenn die Voraussetzungen, die § 14 KStG für Personengesellschaften aufstellt, erfüllt sind. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH & Co. KG auf die Vermögensverwaltung, unterhält sie infolge der in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gesetzlich verankerten Geprägerechtsprechung des BFH[1] zwar einen Gewerbebetrieb, wenn neben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.6.1 Organschaftskette

Rz. 917 Besteht eine Organschaftskette, sind Minder- und Mehrabführungen im Verhältnis der jeweiligen Organgesellschaft zu dem unmittelbar vorgelagerten Organträger zu ermitteln. Innerhalb einer solchen Organschaftskette können Minder- und Mehrabführungen auf jeder Stufe der Organschaftskette entstehen. Sie führen dann bei dem jeweiligen Organträger zur Erhöhung oder Minderu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.3 Anteilige Bildung der Ausgleichsposten

Rz. 854 Entsprechend dem Ziel, die richtige Besteuerung der dem Organträger zuzurechnenden Beträge auch im Fall der Veräußerung der Beteiligung sicherzustellen, sind die Ausgleichsposten nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG anteilig zu bilden, d. h. nur in der Höhe, die der Beteiligung des Organträgers an der Organgesellschaft entspricht. Dies entspricht der h. M., die schon bisher vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 8 Auflösung einer Mehrmütterorganschaft

Rz. 1036 Das Merkmal der finanziellen Eingliederung in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG spricht an sich dafür, dass Organträger immer nur ein einziges Unternehmen sein kann; die Mehrheit der Stimmrechte kann regelmäßig nur einer einzigen Person zustehen. Trotzdem hatte die Praxis Gestaltungen entwickelt, bei denen organschaftsähnliche Verhältnisse zu 2 oder mehr Unternehmen unter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.8 Zurechnung des Einkommens bei dem Organträger

Rz. 608 Das nach § 8 KStG i. V. m. den besonderen Vorschriften über die Ermittlung des Einkommens im Organschaftsverhältnis ermittelte Einkommen der Organgesellschaft ist nach § 14 Abs. 5 KStG gesondert festzustellen und dem Organträger zur Versteuerung zuzurechnen.[1] Diese Zurechnung erfolgt vorbehaltlich des § 16 KStG. Daraus folgt, dass das Einkommen dem Organträger nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.1 Allgemeines und Systematik

Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werden.[1] Dabei ist auf den einzelne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.3.3 Organgesellschaft mit Ausgabe von Genussrechten

Rz. 206 Entsprechend der Frage, ob eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypische stille Gesellschaft besteht, Organgesellschaft sein kann, ist die Frage zu beantworten, ob eine Kapitalgesellschaft, an der Genussrechte bestehen, Organgesellschaft sein kann. Handelt es sich um nicht beteiligungsähnliche Genussrechte, werden diese steuerlich als darlehensähnlich behandelt. Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 36 Die körperschaftsteuerliche Organschaft wurde außerhalb einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage von der Rspr. entwickelt.[1] Die Wirkungen der Organschaft wichen danach insoweit von der heutigen gesetzlichen Regelung ab, als die Organgesellschaft das Einkommen, das neben den Ausgleichszahlungen aus den nicht abziehbaren Betriebsausgaben resultierte, als eigenes Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.2 Technik der Bildung und Auflösung der Ausgleichsposten

Rz. 850 Der Grundfall, der zu einer Minderabführung mit Ursache in organschaftlicher Zeit führt, ist die Bildung einer Rücklage in der Bilanz der Organgesellschaft. Entsprechend kommt es zu einer Mehrabführung, wenn während der Laufzeit des Gewinnabführungsvertrags die Rücklage aufgelöst wird, da dann der Auflösungsbetrag von der Gewinnabführung erfasst wird. Die Technik der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.2 Ergebnisabführung und Gewinnausschüttung

Rz. 553 Die handelsrechtliche Ergebnisabführung aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ist keine Gewinnausschüttung. Es handelt sich weder um Leistungen nach § 27 Abs. 3 KStG noch um Gewinnausschüttungen nach § 37 Abs. 2 KStG, § 38 Abs. 2 KStG. Das gilt auch, wenn handelsrechtlich Gewinne aus der Zeit des Bestehens des Ergebnisabführungsvertrags nach dessen Beendigung abgefüh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinnabführungsvertrag als Tatbestandsvoraussetzung

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Anwendung von § 316 AktG setzt das isolierte Vorliegen eines GAV i. S. v. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) AktG voraus; wenn gleichzeitig auch ein BHV i. S. v. § 291 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG vorliegt, sind die §§ 311ff. AktG ohnehin nicht anwendbar. Im Fall anderer UN-Verträge i. S. v. § 292 AktG mit GAV teilweise ähnlichen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zuweisung bei Gewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 In § 300 Nr. 1 AktG wird die Existenz eines GAV i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Fall) AktG vorausgesetzt. Danach muss betreffende AG, KGaA bzw. SE verpflichtet sein, ihren gesamten Gewinn abzuführen. Miteinbezogen ist auch ein Geschäftsführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, ihre gesamte geschä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG Vorwort zur 48. Ergänzungslieferung

Basierend auf der Darstellung zu den Grundlagen der Bilanzierung und ausgewählter Bilanzierungsfragen enthält das Werk ausführliche Kommentierungen sämtlicher einschlägiger Normen des HGB, PublG, AktG und GmbHG für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung einzelgesellschaftlicher (Jahres-)Abschlüsse. Im Anschluss an die Kommentierung der jeweiligen Vorschriften des HGB beinh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vertraglich zu leistender Ausgleich für außenstehende Gesellschafter (§ 158 Abs. 2 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Vorschrift des § 158 Abs. 2 AktG regelt Teilaspekte von GAV aus Sicht des beherrschenden UN (vgl. Hüffer-AktG (2025), § 158, Rn. 9). Eine entsprechende Definition des Begriffs "Gewinnabführungsvertrag" findet sich in § 291 Abs. 1 AktG, die eines TGAV in § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG. Hat betreffende Gesellschaft als herrschendes UN aus einem GA...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG festzustellenden vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2024 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 12.1 Neutralisierung der im bilanziellen Ergebnis des Organträgers aufgrund der Organschaft berücksichtigten Werte

Vor Zeilen 270–271 In den vom Organträger auszufüllenden Zeilen 270 und 271wird der Bilanzgewinn um die handelsrechtliche Gewinnabführung korrigiert. Handelsrechtlich werden die Ergebnisse der Organgesellschaften an den Organträger abgeführt, der handelsrechtliche Bilanzgewinn des Organträgers enthält also bereits die Organergebnisse. Steuerrechtlich wird die Ergebnisabführun...mehr