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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 2. Wesentliche Arten sonstiger betrieblicher Erträge

Prof. Dr. Peter Kajüter
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Rz. 77

[Autor/Zitation]

Im Einzelnen kommen für den Ausweis als sonstige betriebliche Erträge unter Nr. 4 in Betracht (so auch Baumeister/Freisleben in BeckOGK HGB, § 275 Rz. 70 [9/2024]; Kirsch/Ewelt-Knauer/Schmitz in BKT, Bilanzrecht, § 275 HGB Rz. 94 [7/2023]; Kliem/Müller in Beck BilKomm.[14], § 275 HGB Rz. 91; Lenz in HdJ, Abt. VI/2 Rz. 59 [8/2023]; Winzker in Beck HdR, B 331 Rz. 151 [8/2018]; WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 814):

  • Zahlungseingänge auf in früheren Jahren ausgebuchte Forderungen,
  • Erträge (Buchgewinne) aus dem Abgang von VG des Anlagevermögens (vgl. Rz. 78 ff.), soweit die Erlöse nicht, wie zB beim Mobilien-Leasing, den Umsatzerlösen zuzurechnen sind (Buchwerte dann unter Aufwendungen für verkaufte Leasinggegenstände),
  • Buchgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens oder von Bezugsrechten dieser Wertpapiere,
  • Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen (vgl. Rz. 81 ff.),
  • Kursgewinne aus Währungen,
  • Kostenerstattungen sowie Rückvergütungen und Gutschriften für frühere Jahre,
  • Verwaltungskostenumlagen von Tochtergesellschaften,
  • Erträge aus der Weiterbelastung von Steuern an Organgesellschaften, soweit nicht als Unterposten des Postens "Ertrag aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages" ausgewiesen,
  • Erträge aus Ausgleichsansprüchen nach § 311 Abs. 2 AktG,
  • Erträge aus Zuschüssen und Zulagen, soweit nicht unter Umsatzerlösen auszuweisen (vgl. St/HFA 1/1984, WPg 1984, 612, sowie St/HFA 2/1996, WPg 1996, 709, 711),
  • Erträge aus Schadensersatzleistungen und Versicherungsentschädigungen (soweit nicht für verkaufte Erzeugnisse – dann Nr. 1),
  • Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten (Schuldnachlässe),
  • Erträge aus der Heraufsetzung von Festwerten des Sachanlagevermögens,
  • Ausgleichsposten bei Inanspruchnahme von solchen Rückstellungen,...

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