Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 409 Wenn der Sozialhilfeträger den Bedarf eines Hilfesuchenden mit den Mitteln des SGB XII decken muss, weil der Antragsteller dem Grunde nach vorhandene – aber nicht "bereite" – Mittel nicht zur eigenen Bedarfsdeckung aktivieren kann, handelt es sich sozialhilferechtlich um einen "Störfall". Das Mittel zur Beseitigung der Leistungsstörung im sozialhilferechtlichen Leistu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verjährung

Rz. 718 [Autor/Stand] Für die Verjährung der Steuergefährdung gilt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – abweichend von § 31 OWiG (zwei Jahre) – fünf Jahre. Zu den Einzelheiten und zu den gesetzgeberischen Motiven für die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist (Entdeckung der Steuerordnungswidrigkeiten während einer Außenprüfung) vgl. im Einzelnen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Um die zum Schutz der Minderheitsaktionäre und Gläubiger (vgl. § 317 Abs. 4 AktG i. V. m. § 309 Abs. 4 AktG; Hüffer-AktG (2021), § 313, Rn. 1: Informations- und Präventionszweck des Abhängigkeitsberichts) vorgesehene Berichterstattung des Vorstands einer abhängigen AG, KGaA oder SE (vgl. zur Anwendbarkeit der Vorschriften zum Abhängigkeitsberi...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausnahmetatbestand und Vergleich zu § 103 SGB XII

Rz. 229 Verwendet der Leistungsberechtigte die aus Erbfall oder Schenkung stammenden Mittel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird dadurch die (teilweise) Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, kann dies einen Kostenersatzanspruch nach § 34 SGB II auslösen.[372] § 34 SGB II ist als enger Ausnahmetatbestand konzipiert.[373] Er darf nicht, "durch eine weitreichende und n...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Landesrecht

Rz. 215 Neben dem sozialrechtlichen Bundesrecht gibt es auch sozialrechtliches Landesrecht. Dazu gehören das Blindengeld und in einzelnen Bundesländern auch das Gehörlosengeld.[115] Nach den Landesblindengeldgesetzen der Länder wird das Blindengeld unabhängig von Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung sind daher leistungsneutral. Subsid...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (5) Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)

Rz. 187 Zum Recht der sozialen Hilfen in der Form der sozialen Förderung gehört seit 1.1.2020 auch das Eingliederungshilferecht (§§ 10, 28a SGB I). Es war bisher Hilfe für behinderte Menschen in speziellen Lebenslagen nach §§ 53 ff. SGB XII. Diese Hilfe unterlag einem gemäßigten Nachrangprinzip. Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz aus dem SGB XII aus- und in das SGB IX ...mehr

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zfs 09/2021, Auslagenentsch... / Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurde wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h ein Bußgeld in Höhe von 150,00 EUR mit Fahrverbot festgesetzt. Nach Einspruch wurde mit Bußgeldbescheid vom 8.7.2020 der Bußgeldbescheid vom 16.6.2020 "aufgrund des Fehlers im neuen Gesetz" zurückgenommen und gegen den Betroffenen ein Bußgeld i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.2 Reichweite des § 77 BPersVG

§ 77 Abs. 1 BPersVG regelt umfassend und abschließend die Gegenstände des Initiativrechts der Personalvertretung. Es ist bewusst, entsprechend der bisherigen Norm des § 70 BPersVG a.F., ein umfassendes Vorschlagsrecht geschaffen. Da aber ausdrücklich auf die Mitbestimmungsfälle der §§ 78-80 BPersVG Bezug genommen wird, ist die Regelung insoweit auch abschließend. Einen über ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Kosten- und Lastentragung

Rz. 100 Einkommensteuerlich ist bei vermietetem Grundbesitz die über das Gesetz hinausgehende Belastung des Vorbehaltsnießbrauchers geboten (sog. Nettonießbrauch), um den Nießbraucher die volle Anerkennung der Lasten als Werbungskosten zu ermöglichen. Trägt er diese nämlich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kommt es zu einen steuerschädlichen "Werbungskostenleerlauf". Neben...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Beweisfragen

Rz. 94 Das Bestehen einer Entgeltlichkeitsverknüpfung muss nach den Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall ermittelt werden. Die Qualifizierung eines Vertrages als Schenkung oder Vorwegnahme der Erbfolge durch einen Notar beweist die Schenkung nicht. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Anhaltspunkt, dem entgegentreten werden kann. Es ist Aufga...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 3. § 534 BGB – Pflicht- und Anstandsschenkung

Rz. 16 Nach § 534 BGB besteht keine Herausgabeverpflichtung für Pflicht- und Anstandsschenkungen. Pflicht- und Anstandsschenkungen können auch nicht widerrufen werden. Eine Schenkung kann auch nur teilweise unter § 534 BGB fallen, weil sie das Maß einer Pflicht- oder Anstandsschenkung überschreitet.[35] Die Begriffe tauchen an vielen anderen Stellen im Gesetz auf (§§ 814, 180...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4 Brandenburg

§ 43 LPVG-BB § 43 Abs. 1 LPVG-BB enthält sowohl für den Personalrat als auch die Jugend- und Ausbildungsvertretung das ausdrückliche Recht getrennter, wie aber auch gemeinsamer Sprechstunden. In § 43 Abs. 2 LPVG-BB wird für den Fall getrennter Sprechstunden, der Zutritt wechselseitig für je ein Mitglied geregelt § 43 Abs. 3 LPVG-BB gewährt dem Personalrat ausdrücklich das Recht...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / IV. Unterhaltsrecht

Über Reformbedarf im Unterhaltsrecht sprach Rechtsanwalt Rolf Schlünder aus Mannheim und griff zunächst ebenfalls die Problematik des Wechselmodells auf. Er bedauerte, dass es nicht wenigstens zu der Minireform gekommen sei, die bereits im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums enthalten war: im paritätischen Wechselmodell soll jeder Elternteil Unterhaltsansprüche de...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / A. Das Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament)

Rz. 1 Mit den vorstehenden Erläuterungen zum sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis, seinem Entstehen, seinen Störfällen und seinen Störfallregelungen wurde ausgelotet, welche rechtlichen Spielräume für erbrechtlich Begünstigte, Beschenkte und Erblasser überhaupt verbleiben, was gar nicht funktioniert und was ggf. nur im Einzelfall sinnvoll und machbar ist. Daraus ergibt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgeblicher Zeitpunkt – erste Bilanz nach Unanfechtbarkeit

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Auswirkungen der abschließenden Feststellungen, nämlich der "Ertrag aufgrund höherer Bewertung gemäß dem Ergebnis der Sonderprüfung", sind jeweils im ersten JA, der nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung der Sonderprüfer aufgestellt wird, zu berücksichtigen (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG; ADS (1997), § 261 AktG, Rn. 3). Aus § 261 Abs. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Verhältnis zu § 93 SGB XII

Rz. 614 Wenn eine Forderung vor dem Tod wirksam übergeleitet wurde, dann gehört sie nicht mehr zum Nachlass. § 102 SGB XII kann sich also darauf nicht mehr beziehen, soweit der Sozialhilfeträger damit Forderungen realisiert. Forderungen können nach der Rechtsprechung des BVerwG aber auch nach dem Tod noch übergeleitet werden, "denn aus dem Gesetz ergibt sich keinerlei Anhalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anpassungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (Abs. 3)

Rz. 11 [Autor/Stand] Eingefügt durch Art. 6 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes v. 22.12.2009,[2] ordnet Abs. 3 Satz 1 die Anwendung der §§ 13a, 19a Abs. 5 ErbStG n.F. für alle Erwerbe von Unternehmensvermögen mit Steuerentstehungszeitpunkt nach dem 31.12.2008 an. Dass sich betroffene Erwerber des Jahres 2009 gegen die sie bewusst rückwirkend begünstigende[3] Verkürzung der...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / II. Versorgungsbezüge

Rz. 5 Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insbesondere:[1]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Amtsermittlung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist Teil des grundsteuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Der Steuermessbetrag ist von Amts wegen aufzuheben. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Einheitswert (Grundsteuerwert) aufgehoben wird als auch für die im Gesetz genannten zwei Aufhebungskonstellationen ohne Aufhebung des Maßstabswerts. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm s...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Sittenwidrigkeit als Ausnahme

Rz. 18 Die Sittenwidrigkeit eines Testamentes ist der absolute Ausnahmefall.[45] Die allgemeinen Regeln dazu stehen fest:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erläuterung der Gründe von Maßnahmen

Rn. 73 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Berichterstattungspflicht für den Kreis der berichtspflichtigen Maßnahmen wird – im Vergleich zu den Angaben, die der Abhängigkeitsbericht in Bezug auf berichtspflichtige Rechtsgeschäfte enthalten muss – erweitert. So sind bei Maßnahmen nach § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG nicht nur die Vor- und Nachteile, sondern auch die Gründe der Maßnahme an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Bei grenzüberschreitender Umwandlung ggf keine Rückbeziehung des Umwandlungsstichtags (§ 2 Abs 3 UmwStG)

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach dem Abs 3 des § 2 UmwStG sind dessen Abs 1 und 2, die den stlichen Rückbezug einer Umwandlung regeln, nicht anzuwenden, "soweit Eink auf Grund abweichender Regelungen zur Rückbeziehung eines in § 1 Abs 1 UmwStG bezeichneten Vorgangs in einem anderen Staat der Besteuerung entzogen werden". Bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung besteht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemeines

Rn. 51 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 313 Abs. 3 AktG hat der AP einen BV zu erteilen, wenn nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind. Der Wortlaut des BV ist in § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG vorgeschrieben; ggf. sind Anpassungen nach § 313 Abs. 4 AktG vorzunehmen. Der BV des AP wird zum einen unmittelbar zum – d. h. auf dem – Abhängigkeits...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / F. Sonderregeln: Minderjährige

Rz. 35 Im Eingliederungshilferecht gibt es für minderjährige Bedürftige Sonderregeln. Grundsätzlich kommt es im Eingliederungshilferecht auf die Verhältnisse des Hilfesuchenden an. Ist ein Bedürftiger aber noch minderjährig und lebt im Haushalt der Eltern, so stellt das Gesetz auf die Verhältnisse der Eltern ab. Rz. 36 § 136 Abs. 5 SGB IX bestimmt, dass dann, wenn der Leistung...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Dauertestamentsvollstreckung

Rz. 83 Nur durch Maßnahmen, die mit dem klassischen Behindertentestament vergleichbar sind, kann der Zugriff von Gläubigern ausgeschlossen werden. Eine allgemeine Vermächtnistestamentsvollstreckung ist, auch wenn sie im Gesetz nicht geregelt ist, zulässig. Das gilt auch für die Form der Verwaltungsvollstreckung. Sie muss wiederum eine Dauertestamentsvollstreckung sein. Für d...mehr

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ZErb 09/2021, Alles neu mac... / X. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde

In einer leider erst am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 12.11.2020 stellte dieser klar, dass durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vollmachten grundbuchtauglich und transmortal wirksam sind.[15] Die transmortale Wirkung soll zukünftig gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG [16] entfallen, was die Betreuungsbehördenbeglaubigung mit einem Federstr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2.5 Frist

Die Dienststelle ist durch das Gesetz gehalten, unverzüglich eine Entscheidung zu treffen. Auch die Entscheidung ist auf einem dauerhaften Datenträger mitzuteilen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, wobei je nach Gegenstand und Dringlichkeit des Antrags die Bearbeitungszeit unterschiedlich sein kann. Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann einen Zw...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (1) Oberhalb des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 63 Durch die Enterbung eines Kindes entstehen Pflichtteilsansprüche (§§ 2303 ff. BGB), die sozialhilferechtlich verwertbar sind. Die Enterbung eines Kindes ist daher nur ausnahmsweise dann einmal sinnvoll, "wenn es nicht darauf ankommt", wenn also der Nachlass so klein ist, dass dem Kind so oder so kaum etwas zugutekommen kann.[98] Rz. 64 Je nach Zielsetzung wird bei der ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 4. Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern im Rahmen der (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 54 Regelmäßig übertragen Eltern Immobilien aus zunächst rein erbschaftsteuerlichen Motiven unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder. Soll eine solche Überlassung dann später im Lichte zwischenzeitlicher Verteilungsüberlegungen korrigiert werden, stellen sich neben schenkungsteuerlichen insbesondere auch grunderwerbsteuerliche Fragen. Rz. 55 Erhält das vormals beschenkte Kind...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Normativer Zufluss bei Anfall eines Anspruchs aufgrund Erbfalls (z.B. Pflichtteil/Vermächtnis)

Rz. 41 Die Regeln zum "normativen" Zufluss für Forderungen aus Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen, die zwar vor dem Leistungszeitraum angefallen sind, aber erst im Leistungszeitraum in Geld erfüllt werden, wurden von der Rechtsprechung bisher ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgte die Monetarisierung einer solchen Forderung noch vor dem Antragszeitraum, so sei das Gel...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / IV. Begründetheit der Anhörungsrüge

Nach Auffassung des OVG Lüneburg war die Anhörungsrüge des Klägers unbegründet. Dieser habe nicht dargetan, dass das Gericht seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe (§ 69a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GKG). Eine entsprechende Verletzung des rechtlichen Gehörs sei entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht darin zu sehen, dass das Gesetz...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / II. Verteidigungsstrategie I: Es war keine Schenkung – die Zuwendung ist vom Schenkungstatbestand ausdrücklich ausgeschlossen.

Rz. 7 Die anwaltliche Verteidigung gegen den Schenkungsrückforderungsanspruch des § 528 BGB beginnt mit der Suche nach Ausschlusstatbeständen. Das Gesetz kennt ausdrückliche Tatbestände, bei denen die Zuwendung nicht als Schenkung bewertet wird oder bei denen Schenkungsrückforderungsansprüche zeitweise oder endgültig ausgeschlossen sind (z.B. § 534 BGB).[15] Solche Tatbestän...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.2 Einschränkung

Vorausgesetzt ist, dass die Angelegenheit nicht nur einzelne Beschäftigte betrifft. Das Gesetz verlangt zwar nicht eine Auswirkung oder Betroffenheit der Gesamtheit, schließt aber das Antragsrecht aus, wenn sich die Angelegenheit nur auf einzelne bezieht. Allerdings bleibt der Antrag dennoch zulässig, wenn dem Betroffenen kein individueller Rechtschutz zur Verfügung steht. Der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ausstellen unrichtiger Belege (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

a) Allgemeines Rz. 53 [Autor/Stand] Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, und dadurch – sei es auch unbeabsichtigt – ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Unmaßgeblich ist es, ob eigene oder fremde Steuern betr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.11.4 Frist

Das Gesetz hat in § 74 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz LPersVG RP keine konkrete Bearbeitungsfrist genannt, verwendet aber den Begriff "unverzüglich". Unverzüglich wird als eine kurze Zeitspanne entsprechend § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB [1] verstanden. Gemeint ist damit eine Entscheidung ohne schuldhaftes Zögern, die damit der Dienststellenleitung genug Zeit zur Prüfung und Abwägung gew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Verstoß von Kreditinstituten gegen die Abfragepflicht (§ 154 Abs. 2b AO)

Rz. 624 [Autor/Stand] Erfragt das Kreditinstitut unter den in § 154 Abs. 2b AO genannten Umständen (s. Rz. 558) nicht bis zum Ablauf des dritten Monats nach Begründung der Geschäftsbeziehung beim BZSt in einem maschinellen Verfahren die Identifikationsnummer nach § 139b AO des Vertragspartners, handelt es tatbestandsmäßig i.S.d. § 379 Abs. 2 Nr. 2 AO. Für die Frist ist der E...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Gegenleistungen und Auflagen

Rz. 4 Als erwerbsmindernde Gegenleistungen und Auflagen bei einer lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kommen in Betracht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Feststellung von Unterbewertungen gemäß § 259 Abs. 4f. AktG durch den Sonderprüfer und ggf. die hierüber getroffene gerichtliche Entscheidung aufgrund von § 260 AktG bilden nicht die abschließenden Sanktionen für die Unvollständigkeit von Angaben i. S. v. § 258 Abs. 1 Satz 1 AktG; vielmehr sieht § 261 AktG vor, dass nun zunächst der unterb...mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unwesentliche oder keine Unterbewertung (§ 259 Abs. 3 AktG)

Rn. 23 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Stellt der Sonderprüfer fest, dass die bemängelten Posten nicht oder nur unwesentlich unterbewertet sind, so hat er auch hierüber in einer abschließenden Feststellung zu berichten. Der Wortlaut der entsprechenden abschließenden Feststellung, die den Charakter eines Negativtestats hat, ist weitgehend durch das Gesetz vorgegeben. Zweckmäßigerwe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 314 AktG wurde zuletzt durch das sog. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) materiell geändert. In Abs. 1 wurde die Vorlagepflicht des Vorstands des Abhängigkeitsberichts an den AR und das Recht der einzelnen AR-Mitglieder auf Aushändigung des Abhängigkeitsberichts sowie ggf. d...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Die echte sozialrechtliche Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Rz. 582 Bezieher von Leistungen nach SGB XII können unter bestimmten Umständen selbst zu den Erblassern mit werthaltigem Nachlass gehören. Das ist immer dann der Fall, wenn ihnen lebzeitig "Schutzschirme" für den Einsatz und die Verwertbarkeit ihres Einkommens oder Vermögens zugutegekommen sind und diese Mittel bis zu ihrem Tod "sozialhilfefest" waren. Damit diese Schutzvorsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Übernahme des Unterbewertungsbetrags in den Jahresabschluss

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 261 Abs. 1 AktG regelt den Fall, dass die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers (vgl. § 259 Abs. 2 AktG) rechtskräftig geworden sind, weil das Gericht nicht innerhalb der Monatsfrist des § 260 Abs. 1 Satz 1 AktG angerufen wurde. Rn. 4 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Gesetz geht davon aus, dass der JA, in dem die bemängelten Posten ent...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / A. Einleitung

Rz. 1 Hinweis Ab 1.1.2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft! Auf wichtige Neuregelungen wird nachfolgend hingewiesen. Durch eine gesetzliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen, z.B.:mehr

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FF 09/2021, Familienrecht a... / V. Versorgungsausgleichsrecht

Am 1.8.2021 tritt eine Änderung im Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. In dieser kleinen Reform geht es um Grenzwerte, die auf eine neue Art berechnet werden und um die Möglichkeit für den Ausgleichsberechtigten, den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich zu wählen, wenn der Ehegatte Rente bezieht und der kapitalgedeckte Teil verzehrt ist. Die letzte große Reform im Versorg...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. § 24 Abs. 1 SGB II

Rz. 162 § 24 Abs. 1 SGB XII ermöglicht Darlehensleistungen, wenn ein von den Regelbedarfen umfasster Bedarf nicht gedeckt werden kann. Die Bedarfsdeckung muss unabweisbar geboten sein. Und auf keine andere Art gedeckt werden können. Es stellte sich bisher häufig wie im SGB XII die Frage, ob dann, wenn der Hilfesuchende Mittel aus Erbfall oder Schenkung "verprasst", nicht dar...mehr