Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Dingliches Wohnungsrecht

Rz. 203 Ähnliche Fragen stellen sich beim dinglichen Wohnungsrecht. Fraglich ist, ob und wie ein dingliches Wohnungsrecht endet und ob und mit welchen Rechtsfolgen dies für die Beteiligten verbunden ist. Ein Wohnungsrecht kann von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart sein. Das kommt in den hier interessierenden Fällen so gut wie nicht vor. Ebenso wenig inte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung der Abzugsteuer nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 121 [Autor/Stand] Die Abzugsteuer wird nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und den Tarifvorschriften im Zeitpunkt des letzten Erwerbs ermittelt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Rz. 122 [Autor/Stand] Sind in der Zeit zwischen dem Vorerwerb und dem Letzterwerb die persönlichen Freibeträge erhöht worden, ist bei der Berechnung der fiktiven Abzugsteuer der damalige ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Sozialhilferegress – Strukturprinzipien und vorbereitende Auskunft

Rz. 370 Den Begriff des Sozialhilferegresses kennt weder das SGB XII noch ein anderes nachrangiges Gesetz. Das SGB XII kennt nur die "Verpflichtungen anderer", beginnend mit den §§ 93 ff. SGB XII und Maßnahmen, mit denen eine vorläufige Hilfegewährung möglich gemacht bzw. repariert wird. Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechtes bilden sich nicht nur im sozialhilferechtli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 85 Satz 1 AO) ist nur möglich, wenn die zuständigen Finanzämter (§ 35 ErbStG) über alle steuerbaren Erwerbsvorgänge umfassend informiert werden. Zu diesem Zweck trifft die potenziellen Steuerschuldner[2] – den Erwerber, bei Schenkungen auch den Schenker und bei Zweckzuwendungen de...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Die umgekehrte Vermächtnislösung

Rz. 90 Als "Königsweg" zur Verminderung der Nachteile des klassischen Behindertentestaments und der Vor- und Nachvermächtnisvariante wird in der Literatur eine sog. umgekehrte Vermächtnislösung vorgeschlagen,[142] die folgende Elemente hat:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Der zumutbare Einkommenseinsatz für Hilfen in speziellen Lebenslagen – §§ 85 ff. SGB XII

Rz. 132 In § 92 SGB XII wird die Frage der Zumutbarkeit des Einkommenseinsatzes bei Unterbringung in stationären Einrichtungen für die Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII konkretisiert. Für die Hilfen in speziellen Lebenslagen des 5.–9. Kapitels füllen die §§ 85 ff. SGB XII den Begriff des zumutbaren Einkommenseinsatzes im Sinne von § 19 Abs. 3 SGB XII. Die §§ 8...mehr

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zfs 09/2021, Auslagenentsch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag des Betroffenen ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Die Bußgeldbehörde hat den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen, wenn er "verurteilt" wird, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußge...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wie sind Einnahmen aus Erbfall zu bewerten, wenn der Erbfall im Antragszeitraum eingetreten ist? Vermögen oder doch Einkommen?

Rz. 42 Ein Erbfall im Leistungszeitraum begründete nach altem Recht unproblematisch sowohl für den Erben wie für den Pflichtteilsberechtigten oder ggf. auch für Vermächtnisnehmer immer Einkommen, und die Mittel wurden nach § 11 SGB II angerechnet, sobald sie zur Bedarfsdeckung "bereit" waren.[72] Nach neuem Recht bleibt das auch so für eine Einnahme in Geld (z.B. die Geldsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Überlegungen

Rn. 7 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die erweiterte Berichtspflicht nach § 259 Abs. 1 Satz 2 AktG verpflichtet den Sonderprüfer über den eigentlichen Prüfungsauftrag hinaus, auch über eine Überbewertung von Bilanzposten (vgl. § 256 Abs. 5 Satz 6 AktG) oder einen Verstoß gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA oder über die Nichtbeachtung von Formblättern zu berichten. E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Subjektiver Tatbestand

Rz. 626 [Autor/Stand] Die Ahndung der Tathandlungen nach § 379 Abs. 2 Nr. 1, 1a-1g und 2 AO erfordert, dass der Täter vorsätzlich oder leichtfertig (s. § 378 Rz. 55 ff.) die dort genannten Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Die leichtfertige Begehung dürfte vor allem bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht nach § 138 Abs. 2 AO (Nr. 1) in Betracht kommen. Dagegen w...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (4) Vorzeitig verbrauchte Mittel – Schaffen von Fakten

Rz. 561 Ein Handeln ist "sozialwidrig" und begründet objektiv einen Anspruch Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe noch einmal leisten zu müssen. "Sozialwidrig ist ein solches vollendete Tatsachen schaffendes Verhalten, weil es eine "Selbsthilfe" ist, die geg...mehr

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§ 2 Gemeinschaftliches Test... / 6. Ausübung des Bestimmungsrechts (bzw. der Bestimmungsrechte)

Rz. 25 Für den Fall, dass der Bestimmungsberechtigte (insbesondere überlebende Elternteil) geschäftsunfähig wird oder verstirbt, bevor das Bestimmungsrecht (bzw. Bestimmungsrechte) ausgeübt worden ist, stellt sich die Frage, nach dessen Schicksal. Geht man davon aus, dass das Bestimmungsrecht – gegenteiliges im Lichte der Testamentsauslegung bzw. entsprechender Anordnung im T...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgabe der Steuererklärung

Rz. 12 [Autor/Stand] Enthält die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung alle für die Entscheidung über die Steuerpflicht des Erwerbs notwendigen Angaben (§ 31 Abs. 2 ErbStG), kann die Steuer umgehend festgesetzt werden. Besteht jedoch noch Klärungsbedarf, gilt der Verjährung höchste Aufmerksamkeit. Vor allem, wenn sich die Sachverhaltsermittlung verzögert hat – beispielsweise d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Hinterlegung und Glaubhaftmachung

Rn. 10 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Fall, dass der Antrag auf gerichtliche Überprüfung von Aktionärsseite gestellt wird, müssen diese ihre Aktien gemäß § 258 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 260 Abs. 1 Satz 2 AktG hinterlegen. Die Hinterlegung hat bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag anzudauern (vgl. ADS (1997), § 260 AktG, Rn. 7; KK-AktG (2017), § 260, Rn. 15; Mün...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Vom BVerfG erzwungene Anpassung des ErbStG (Abs. 12)

Rz. 19 [Autor/Stand] Bekanntlich waren die den Erwerb von Betriebsvermögen begünstigenden Normen des reformierten, seit 1.1.2009 geltenden ErbStG verfassungswidrig. Trotzdem gewährte das Bundesverfassungsgericht, verknüpft mit einer Weitergeltungsanordnung, dem Gesetzgeber, wie gewohnt, erneut eine Frist zur Beseitigung dieser Situation: Spätestens am 30.6.2016 musste gelief...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 236 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkung...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Leistungsversagung wegen vorsätzlichen Handelns § 41 SGB XII

Rz. 545 Für eine Leistungsverweigerung aufgrund verschuldeter Bedürftigkeit gibt es im SGB XII nur § 41 SGB XII. Wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Dieser Leistungsausschluss bezieht sich somit ausschließlich auf Grundsicherungsleistungen und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz hatte die Fälle, in denen jemand Vermögen erwirbt, dessen Nutzungen einem anderen als dem Erwerber zustehen, oder das mit einer Rentenverpflichtung oder mit der Verpflichtung zu einer sonstigen Leistung belastet ist, in zwei verschiedenen Vorschriften geregelt: § 25 ErbStG regelte die Besteuerung des Erwerbers des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Unzureichende Übermittlung des länderbezogenen Berichts (§ 138a Abs. 1, 3, 4 AO)

Rz. 407 [Autor/Stand] Zunächst ist für die primär Berichtspflichtigen (s. Rz. 401) mit Geldbuße bedroht die fehlende, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Übermittlung des länderbezogenen Berichts und damit ein Verstoß gegen die Regelungen in § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO. Soweit die Person, die zur Erstellung und Übermittlung des Berichts verpflichtet ist, nach den abges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG kennt keine originäre, sondern lediglich eine potenzielle Steuererklärungspflicht der Beteiligten eines Erwerbsvorgangs (s. aber Rz. 24). Erklärungspflichtig werden sie daher nur durch entsprechende Aufforderung der Finanzbehörde (§ 149 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO).[2] Mit der Entscheidung, eine Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung anzufordern, entschl...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen:

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 24.4.2012 – VI ZR 329/10 (VersR 2012, 924), dass ein Anspruchsübergang auf einen Sozialversicherungsträger das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses zur Voraussetzung hat. Diese Voraussetzung entfalle nicht dadurch, dass Leistungen für den Geschädigten ernsthaft in Betracht zu ziehen oder tatsächl...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung in erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG ist im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Kostenerstattung ausgeschlossen wegen Diese Vorschrift weicht für das erstinstanzliche Urteilsverfahren von der über § 46 Abs. 2 S. 1 ArbGG geltende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Zusätzliche Anzeigepflichten (§ 138a Abs. 5 AO)

Rz. 418 [Autor/Stand] Das Gesetz enthält in § 138a Abs. 5 Satz 1 und 2 AO einige weitere Anzeigepflichten bzgl. der Stellung eines Unternehmens bzw. einer Betriebsstätte innerhalb eines Konzerns (s. Rz. 392 ff.). Hiernach hat jedes inländische Unternehmen in seiner Steuererklärung anzugeben, ob es eine inländische Konzernobergesellschaft i.S.v. § 138a Abs. 1 AO (Nr. 1), eine...mehr

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AGS 09/2021, Umfang der Bes... / II. Umfang der Bestellung

Dem Angeklagten stehe – so der BGH – keine PKH zu. Denn ihm sei bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstrecke sich auf das Adhäsionsverfahren. 1. Streitstand Die Frage, ob bei bereits bestehender Pflichtverteidigung PKH für das Adhäsionsverfahren gewährt und der Verteidiger insoweit beigeordnet werde, sei umstritten. Während einerseits angenommen we...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Dritter "Schutzring" = Verwaltungsanordnungen des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 BGB)

Rz. 75 Wenn der Vorerbe die Herausgabe der Nutzungen einer Erbschaft vom Testamentsvollstrecker nur nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 2216 BGB verlangen kann,[117] so grenzt das die Möglichkeiten des Zugriffs der Sozialhilfe bzw. des Vorerben selbst schon erheblich ein. Für einen effektiven Schutz gegen die Einsatzpflicht der Mittel in der Sozialhi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bestattungsplätze (Nr. 2)

Rz. 61 [Autor/Stand] Nach § 4 Nr. 2 GrStG sind Bestattungsplätze von der Grundsteuer befreit. Der Befreiungstatbestand des § 4 Nr. 2 GrStG besteht ausschließlich aus dem einzigen Tatbestandsmerkmal "Bestattungsplätze". Eine derart reduzierte Formulierung für einen Befreiungstatbestand führt dazu, dass maßgeblich eine wörtliche Auslegung des Begriffs für die Festlegung des An...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (b) Alterswertminderung

Rz. 77 Vom Gebäuderegelherstellungswert ist gem. § 190 Abs. 4 S. 1 BewG eine Alterswertminderung abzuziehen, da das Gesetz beim Herstellungswert von einem neu errichteten Gebäude ausgeht. Die Alterswertminderung wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 zum BewG bestimmt, § 190 Ab...mehr

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§ 3 Der Erbfall / a) Behandlung bei weichenden Erbprätendenten

Rz. 150 Wird einem Erbprätendenten vergleichsweise das Alleinerbrecht gegen Abfindungszahlung an einen anderen Erbprätendenten zuerkannt, stellt die Abfindungszahlung nach alter Rechtlage beim weichenden Erben keinen Erwerb von Todes wegen dar. Dem lag die Auffassung des BFH zugrunde,[121] dass es sich bei § 3 ErbStG um eine abschließende Aufzählung von Erwerben von Todes we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflichten des Vorstands

Rn. 30 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Für den Vorstand ergeben sich nach Vorlage des Sonderprüfungsberichts eine Reihe von Handlungspflichten. Nach § 259 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 145 Abs. 6 Satz 5 AktG hat der Vorstand den Bericht dem AR vorzulegen. Gemäß § 259 Abs. 5 AktG sind die abschließenden Feststellungen des Sonderprüfers vom Vorstand mit dem vom Sonderprüfer vorgegebenen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerfestsetzung (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erhebungszeitraum für die Grundsteuer ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG das Kalenderjahr. Der Grundsteuerbetrag für ein Kalenderjahr ergibt sich durch Anwendung des von der Gemeinde bestimmten Hebesatzes auf den durch das zuständige Finanzamt gesondert festgestellten Grundsteuermessbetrag (§ 13 GrStG). Im Falle einer Zerlegung wird der Hebesatz auf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Person des Verdächtigen

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht jede Person, die in einem frühen Stadium der Ermittlungen tatverdächtig erscheint, ist sogleich auch Beschuldigter. Neben dem Tatverdacht müssen Tatsachen auf die naheliegende Möglichkeit schließen lassen, dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat[2]. Grundsätzlich gilt als Beschuldigter derjenige Tatverdächtige, gegen den die Straf...mehr

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AGS 09/2021, Anhörungsrüge ... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen, sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Entscheidung über die Gerichtskosten Der VGH Baden-Württemberg war in seinem Beschl. v. 23.4.2021 mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Senatsbeschluss vom 19.3.2021 befasst. Hierüber hat der Senat auch entschieden. Er hat jedoch darüber hinaus Ausführunge...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Was versteht man unter Einkommen (§§ 82 ff. SGB XII)?

Rz. 51 Was sozialhilferechtlich unter Einkommen verstanden wird, ergibt sich in einem ersten Schritt aus § 82 SGB XII und der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII,[85] ergänzt in einem 2. Schritt durch eine Vielzahl von Besonderheiten der modifizierten Zuflusstheorie. Zu den Einkünften gehören nach § 82 SGB XII und § 1 DVO zu § 82 SGB XII:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Einleitung

Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schontatbestand grei...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Möglichkeit der Steuerverkürzung

a) Gefährdung inländischer Abgaben Rz. 265 [Autor/Stand] Die in § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 AO umschriebenen Handlungsweisen müssen eine Gefährdung für das geschützte Rechtsgut derart darstellen, dass durch sie eine Verkürzung von Steuereinnahmen ermöglicht wird. Eine abstrakte Verkürzungsgefahr genügt, d.h. die bloße objektive Eignung der Handlung, Steuern zu verkürzen oder ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verletzung der Aufzeichnungspflicht beim Warenausgang (§ 379 Abs. 2 Nr. 1a AO)

a) Allgemeines Rz. 330 [Autor/Stand] Die mit Wirkung zum 14.12.2010 eingeführte Bußgeldandrohung im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten von Großhandelsunternehmen zielt auf eine stringente Einhaltung der Pflicht zur Dokumentation des Warenausgangs ab und bezweckt damit die Bekämpfung von Schwarzverkäufen. Die Norm knüpft an § 144 AO an, wonach gewerbliche Unternehmer und ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (b) Exkurs: Kindergeld für Menschen mit Behinderung nach dem EStG

Rz. 164 Der Schwerpunkt des Kindergeldrechts liegt heute im Einkommensteuerrecht (§§ 31 f., 62 ff. EStG). Das Kindergeld ist keine klassische Sozialleistung i.S.d. sozialen Nachteilsausgleichs mehr. Rz. 165 Der Bezug von Kindergeld kann für einen behinderten Menschen im Zusammenhang mit Erbfall oder Schenkung aber eine ganz besondere Bedeutung haben, nämlich dann, wenn der be...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Das Ziel der Prüfung des Abhängigkeitsberichts wird in § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgegeben; danach richtet sich die Prüfung i.W. auf drei Fragestellungen, nämlich (1) die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben in dem Bericht, (2) die Ausgeglichenheit von Leistung und Gegenleistung bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften und (3) die Pla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse

Rz. 411 [Autor/Stand] Ob eine Einrichtung objektiv der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse dient, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen oder Betriebe dienen. Ein Staubecken dient insoweit keinem steuerbegünstigten Zweck i.S.d. § 4 Nr. 4 Alt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Einmalige Zuflüsse und der Sechs-Monats-Verteilzeitraum

Rz. 75 "Normativ" ist etwas anders in § 82 Abs. 7 SGB XII geregelt. Danach werden einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Grundsätzliches

Rz. 507 Durch die Ausschlagung nach § 1942 BGB wird die Erbenstellung beseitigt und dem Sozialleistungsträger wird der Zugriff auf die Erbschaft verwehrt.[848] Das ist ein Verzicht auf eine Erwerbsquelle, die nach der Entscheidung des BGH zum Pflichtteilsverzicht[849] nichts an der Verpflichtung ändert, vorhandenes Vermögen und vorhandene Einkünfte im sozialhilferechtlichen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nichtaufzeichnen, unrichtiges Aufzeichnen oder Nicht- oder Falschaufzeichnenlassen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Aufnahme der Tathandlungsvarianten des Nichtaufzeichnens, des unrichtigen Aufzeichnens oder der Nicht- oder Falschaufzeichnenlassens in den Tatbestand des § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO diente nach der Gesetzesbegründung dem Zweck, künftig auch die nachträgliche Manipulation von Grundaufzeichnungen sanktionieren zu können.[2] Die Tatbestandsmäßigkeit ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / (1) Was genau ist Pflege? Was Versorgung? Was Betreuung/Kümmern?

Rz. 127 Der Zuwendungsempfänger kann sich verpflichten bzw. verpflichtet haben, dem Zuwendenden "Pflege und Wart" zu erbringen. Die Pflegeverpflichtung kann durch Eintragung einer Reallast (§ 1105 BGB) im Grundbuch gesichert sein. Der Zuwendungsempfänger kann sich der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen der Pflegeverpflichtung unterwerfen (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) und der Zu...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 22 [Autor/Stand] Die zivilrechtlichen Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, die in § 313 BGB seit dem 1.1.2002 gesetzlich festgelegt sind,[2] geben auch nach § 313 Abs. 3 BGB ein Rücktrittsrecht, sofern wesentliche Vorstellungen der Vertragsparteien, die bereits Vertragsgrundlage waren, sich später als falsch herausstellen.[3] Ein Irrtum über die durch die ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / b) "Verschieben" und Belasten

Rz. 64 Für vor der Antragstellung rechtsmissbräuchlich auf eine dritte Person übertragenes Vermögen hat die Rechtsprechung die Rechtsfigur der rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung entwickelt. Neben dem ohnehin zu berücksichtigenden Schenkungsrückforderungsanspruch nach §§ 528 ff. BGB handelt es sich um eine Fallkategorie, wonach Vermögen, das rechtsmissbräuchlich versc...mehr