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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11.5 Elektronische Rechnungsstellung

Robert C. Prätzler
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Rz. 60

Stand: 6. A. – ET: 07/2024

Grundsätzlich gilt eine Gleichstellung digitaler Rechnungen mit Papierrechnungen (vgl. Art. 209d Mehrwertsteuergesetz).

Bei Leistungen an die öffentliche Hand sind digitale Rechnungen verpflichtend im Format TEAPPSXML 3.0 oder Finvoice 3.0. zu stellen. Alternativ kann das PEPPOL-Netzwerk verwendet werden. Dies gilt seit April 2019 für die Bundesebene und seit April 2020 für andere Gebietskörperschaften.

Seit April 2020 sollten Unternehmen das Recht haben, digitale strukturierte Rechnungen von ihren Lieferanten und Dienstleistern zu verlangen (vgl. Gesetz 241/2019). Dies wurde wegen der COVID-19-Pandemie auf den 01.04.2021 verschoben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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