Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Gründung einer gGmbH/Anforderungen an Satzung

Bei der Gründung einer gGmbH bestehen in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht keine Besonderheiten im Vergleich zu einer nicht gemeinnützigen GmbH. Allerdings sind in steuerlicher Hinsicht zwingend die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO zu beachten. Erforderlich ist, dass sich aus der Satzung der gGmbH ergibt, welchen Zweck (§§ 52–54 AO) die Gesellschaft verfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 8 Die neuen Cluster

An den oben genannten Beispielen lässt sich bereits absehen, dass die klassischen Sektoren-Cluster nicht mehr funktionieren. Händler sind zugleich Finanzierer. Handwerker sind Energie- und Fördermittelberater. Versicherungsunternehmen sind Berater für die Altersvorsorge. Lebensmittel-Lieferanten sind Gesundheitsberater. Der Steuerberater wird zum Finanz-, Unternehmens- und V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / c) Zustimmung der Mitgesellschafter

Fraglich ist zunächst, ob die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil anders als die Testamentsvollstreckung an einem GmbH-Geschäftsanteil die Zustimmung der Mitgesellschafter voraussetzt (BGH v. 13.6.1995 – IX ZR 121/94, NJW 1995, 2551, 2552; Dutta in Staudinger, Bearb. 2021, § 2205 Rz. 181, Bommert, BB 1984, 178, 183). Nach einer in der Literatur vertretenen Meinu...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / a) Formwirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung durch den Erblasser

Voraussetzung ist zunächst, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung durch letztwillige Verfügung formwirksam angeordnet hat. Eine bloße Regelung im Gesellschaftsvertrag ist nicht ausreichend (Pauli in Bengel/Reimann, Hdb. der Testamentsvollstreckung, 8. Aufl. 2023, Kap. 5 Rz. 159, Klein, DStR 1992, 326).mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / b) Der Beschluss des BGH v. 12.3.2024

Mit einem jüngst ergangenen Beschluss hat sich der II. Zivilsenat nunmehr erneut zu dieser Frage geäußert. Im konkreten Fall ging es um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen der R GmbH & Co. KG mit Stimmen des Kommanditisten gefasster Beschlüsse, mit denen der Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen der Betriebsuntergesellschaft der KG mit diesem genehmigt ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / 4. Fazit

Eine Dauertestamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil ist zulässig. Voraussetzung ist, dass die Testamentsvollstreckung durch den Erblasser formwirksam angeordnet wird, der Kommanditanteil im Erbweg übergeht und die Mitgesellschafter ihre Zustimmung zur Anordnung der Testamentsvollstreckung erteilen bzw. dies durch den Gesellschaftsvertrag zugelassen wird. Die Anordnung ein...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / c) Zwischenergebnis

Der Grundsatz der Einheitlichkeit der Beteiligung an der Personengesellschaft schließt damit im Fall des Zusammentreffens eines eigenen und eines ererbten Anteils eine Testamentsvollstreckung am ererbten Anteil nicht aus. Der eine Testamentsvollstreckung anordnende Erblasser verstößt damit nicht gegen ein gesetzliches Verbot. Seine Anordnung ist wirksam und lediglich in die ...mehr

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Disagio-Anlagen in Form von Private Placements

Kommentar Die OFD Frankfurt am Main hat auf die Anwendung einer BFH-Entscheidung zur Einordnung einer Disagio-Anlage in Form eines sog. Private Placement hingewiesen. Mit Urteil v. 16.3.2023, VIII R 10/19, hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob die Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Ziel es war, in einem Jahr Verluste insbesondere durch Zahlung eines Disagios zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Schuldrechtlich vermittelte Beherrschung

... oder unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch auf mehr als die Hälfte des Gewinns oder des Liquidationserlöses dieser Gesellschaft zusteht. Rz. 216 [Autor/Stand] (Auch) Schuldrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (s. Rz. 181...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 643 Hinweis Zum Verfahren Rdn 795 ff. Rz. 644 § 1643 BGB a.F. – Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte (Fassung bis 31.12.2022)mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 1 Sachverhalt

Die Kl. nimmt den beklagten VR aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Anspruch, nachdem über das Vermögen der mitversicherten T GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Dem Versicherungsvertrag lagen die AVB und BBR zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Patentanwält...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / c. Stellungnahme

Die Beweggründe der Finanzverwaltung sind rechtspolitisch nachvollziehbar, dogmatisch jedoch mehr als zweifelhaft. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sind die gemeinnützigkeitsrechtlichen Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag im Rahmen der Bewertung (erste Stufe) zu berücksichtigen und nicht als Last zu qualifizieren.[78] Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass §...mehr

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zfs 07/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[12] 1. Mit der gegebenen Begründung hat das BG nicht annehmen dürfen, der Versicherungsschutz sei nach Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S ausgeschlossen. [13] Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils in einem Verfahren zweier weiterer Anleger der Fondsgesellschaft gegen die Bekl. entschieden und im Einzelnen begründet hat, ergibt die Auslegung von Teil 3 A. 5.3 a) BBR-S, dass ein ...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / d. Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG

Zu den wesentlichen Bestandteilen des Gesellschaftsvertrags zählen zudem die Angaben über die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt,[16] wobei diesbezüglich für die gGmbH keine Besonderheiten zu berücksichtigen sind.mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / B. Rechtliche Grundlagen

Die gGmbH ist eine GmbH, deren Gesellschaftszweck in der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO besteht. Dabei handelt es sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche Sonderform der GmbH, sondern um eine GmbH mit steuerrechtlichem Sonderstatus.[3] Die gGmbH unterliegt daher vollumfänglich dem GmbH-Recht. Die Einhaltung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten von Personengesellschaftern und Mitunternehmern (Satz 2)

... 2 Bei den unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft, die an einer Zwischengesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, wird ein Zusammenwirken durch abgestimmtes Verhalten widerlegbar unterstellt. Rz. 265 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 4 Satz 2. Den Gesellschafter einer an einer Zwischengesellschaft ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen an eine gGmbH

Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht muss die Satzung vollumfänglich den Anforderungen der §§ 59–61 AO i.V.m. Anlage 1 zu § 60 AO entsprechen, d.h. die gGmbH muss nach ihrer Satzung ausschließlich, selbstlos und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen (sog. formelle Satzungsmäßigkeit). Der Satzung muss unmittelbar entnomme...mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.4 Mitunternehmerschaft

Für den Verlustabzug bei gewerblich geprägten Personengesellschaften gelten dieselben Maßstäbe wie bei der Prüfung der Unternehmensidentität von Einzelunternehmen. Die Zurechnung der sich für die Mitunternehmerschaft insgesamt ergebenden Fehlbeträge auf die einzelnen Mitunternehmer sowie der Abzug nach Maßgabe des § 10a Sätze 1 und 2 GewStG von dem sich für die Mitunternehmer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.6.1 Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft/Fortführung eines Einzelunternehmens in der Form einer Personengesellschaft

Unternehmeridentität ist nur in der Person des vorherigen Einzelunternehmers gegeben. Daraus folgt, dass ein evtl. im Einzelunternehmen entstandener Fehlbetrag nur von dem Betrag abgezogen werden kann, der von dem gesamten Gewerbeertrag der Personengesellschaft entsprechend dem sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Gewinnverteilungsschlüssel auf den früheren Einzelunt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.1 Auflösung

Gründe für eine Auflösung einer Kapitalgesellschaft können u. a. sein: Ablauf der in der Satzung oder im Gesellschaftsbetrag bestimmten Zeit,[1] Beschluss der Haupt-/Gesellschafterversammlung mit Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen[2], Gerichtsurteil Bei einer GmbH können Gesellschafter, die zusammen mehr als 10 % der Anteile halten, per Auflösungsklage einen Gerichtsbesch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unternehmensbewertung: Vora... / 2.2 Widerstreitende Interessen bei mehreren Beteiligten

Anders als beim Verbot der Tätigkeit, wenn eigene Interessen mit denen der Mandantschaft kollidieren, ist die Rechtslage, wenn durch die Tätigkeit die Interessen mehrere am Verfahren Beteiligter betroffen sind und diese gegensätzlich sind. Nicht erlaubt ist es- unabhängig von dem Vorliegen einer Interessenkollision – in derselben Sache mehrere daran Beteiligte unabhängig vone...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften: Ste... / 4.7 Gewinnaufteilung

Zunächst erhält jeder Gesellschafter seine Sondervergütungen bzw. das Ergebnis seiner Sonderbilanz bzw. Sondergewinnrechnung vorab zugewiesen. Gleiches gilt für die Werte aus einer ggf. bestehenden Ergänzungsbilanz; auch diese werden nur dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sodann wird das Gesamthandsergebnis der Personengesellschaft (1. Stufe) anteilig den einzelnen Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser An...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.5 Nachschüsse

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung ermächtigen, über die Stammeinlagen hinaus die Zahlung beschränkter oder unbeschränkter Nachschüsse zu beschließen.[1] Nachschüsse stellen Zusatzkapital für die GmbH dar, das variabel gehalten, d. h. bei Bedarf ein- und zurückgezahlt werden kann. Wurden Nachschüsse eingefordert, aber bis zum Bilanzstichtag...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführungspflicht / 3 Beginn und Ende

Die handelsrechtliche und damit auch die steuerrechtliche Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit durch den Istkaufmann; mit der Eintragung in das Handelsregister durch den Kannkaufmann; mit dem Überschreiten der Größenkriterien nach § 241a HGB; bei einer Vorgründungsgesellschaft, sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird; bei einer Vorgesellschaft mit dem erste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / III. Optionsantrag bei Neugründung

Bei der Neugründung einer Personengesellschaft konnte diese bisher zwar "sofort" nach ihrer Gründung nach § 1a Abs. 1 KStG a.F. zur KSt optieren. Diese Option war aber nicht für das (mit der Gründung beginnende) erste WJ möglich. Dies resultierte aus der Optionsfrist nach § 1a Abs. 1 S. 2 a.F. KStG, nach der die Option "...spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Änderungen bei der Opti... / VI. Zufluss der Gewinnanteile an die Gesellschafter

Die Entnahme von Gewinnanteilen aus der optierenden Gesellschaft führt zu einer Gewinnausschüttungsfiktion an deren Gesellschafter (§ 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Zeitpunkt des Zuflusses von Gewinnanteilen wird durch § 1a Abs. 3 S. 5 KStG bestimmt. Nach der bisherigen Gesetzesfassung waren zwei Ereignisse für den Zufluss relevant: die Gewinnant...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.3.1 Vergleichbarkeit in der Haftung

Rz. 387 Eine "sinngemäße Geltung" des § 15a EStG kann deshalb nur zum Zug kommen, wenn die normalen Rechtsfolgen des Zivilrechts ausgeschlossen sind. Der Gesetzestext grenzt hier mit der Formulierung ab, "… soweit die Inanspruchnahme des Gesellschafters für Schulden … durch Vertrag ausgeschlossen oder nach Art und Weise des Geschäftsbetriebs unwahrscheinlich ist". Rz. 388 Im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.2 Abweichende Haftungsvereinbarungen

Rz. 114 Nach den Vorstellungen des HGB spielt der Kommanditist im Rahmen der KG eine untergeordnete Rolle; er tritt im Normalfall als Geldgeber auf, während die Geschäfte vom Komplementär geführt werden, der dadurch und durch sein eigenes finanzielles Engagement die Geschicke der KG zur Hauptsache bestimmt. Rz. 115 Diese Verhältnisse haben sich in der Praxis seit längerem völ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.2 Drei-Konten-Modell

Rz. 139 Die Struktur nach dem Zwei-Konten-Modell hat zur Folge, dass entgegen § 169 Abs. 2 HGB vollständig eine Verrechnung von bereits bezogenen Gewinnen mit zukünftigen Verlusten stattfindet. Dies führt dazu, dass in vielen Gesellschaftsverträgen ein Drei-Konten-Modell bevorzugt wird. Wie auch beim Zwei-Konten-Modell wird im Rahmen des Drei-Konten-Modells die ursprüngliche ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.6.4 Kapitalkonto und Kapitalnebenkonten

Rz. 59 Das HGB sieht als gesetzliches Ausgangsmodell für den Kommanditisten zwei Gesellschafterkonten vor. Erstes Konto ist ein – dem des Komplementär entsprechendes – bewegliches Kapitalkonto gem. § 120 Abs. 2 HGB. Im Unterschied zum Komplementär ist der Kapitalanteil des Kommanditisten aber gem. § 167 Abs. 2 HGB auf den Betrag seiner gesellschaftsvertraglich bedungenen Ein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.6 Wechsel in der Art der Haftung

Rz. 367 Insbesondere bei Familiengesellschaften ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Komplementär zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Kommanditistenstellung einrückt, während umgekehrt ein Kommanditist zum Komplementär wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was mit den bisher als ausgleichsfähig oder nur verrechenbar behandelten Verlusten geschieht, wenn sie nach der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.1 Zwei-Konten-Modell

Rz. 137 Das erste Alternativmodell zur gesetzlich vorgesehenen Kontenaufteilung kommt mit 2 Konten aus. Dabei wird das erste Konto – das sog. Kapitalkonto I – als festes Kapitalkonto geführt.[1] Auf ihm wird in der Regel die vereinbarte Einlage des Gesellschafters verbucht; nach diesem starren Betrag richten sich anschließend die Beteiligungsverhältnisse zwischen den Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die neuen Regelungen des Kr... / b) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis muss die in § 10 Abs. 3 KrZwMG aufgelisteten Unterlagen enthalten. Darunter fallen u.a. der Handelsregisterauszug sowie Kopien des Gründungsakts und des Gesellschaftsvertrags des Unternehmens, die erforderlichen Nachweise über die oben genannten Merkmale der Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter sowie ein tragfähiger, nachvollziehbarer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaften: Grundsätze ... / 7.3 Einlagen der Gesellschafter

Ausschließlich auf gesellschaftsrechtlichen Vorgängen beruhende Erhöhungen des Betriebsvermögens bleiben unberücksichtigt. Hierzu zählen Einzahlungen von Gesellschaftern, die freiwillig oder aufgrund eines Gesellschaftsvertrags geleistet werden; das sind vor allem Einlagen durch die Gesellschafter. Dies können offene Einlagen, wie z. B. Einlagen bei Kapitalerhöhungen, Nachschü...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gemeinsame Führung

Rz. 29 [Autor/Zitation] Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer gemeinsamen Führung sind im Gesetz nicht definiert. Dabei ist die gemeinsame Führung eine der zentralen Tatbestandsvoraussetzungen für die Beurteilung eines Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen und gleichzeitig das Unterscheidungskriterium von den anderen Einflussmöglichkeiten, die ein MU ausüben kann (M...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mehrheit der Stimmrechte (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 92 [Autor/Zitation] Steht einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter bei einem anderen Unternehmen zu, besteht stets ein beherrschender Einfluss der Kapitalgesellschaft auf das andere Unternehmen (TU), weshalb sie gem. Abs. 1 iVm. Abs. 2 Nr. 1 grds. zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Beherrschender Einfluss aufgrund einer Satzungsbestimmung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Der aus dem Recht, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen, resultierende beherrschende Einfluss und die daran anknüpfende Konzernrechnungslegungspflicht nach Abs. 2 Nr. 3 kann außer aufgrund eines Beherrschungsvertrags auch aufgrund einer Satzungsbestimmung vermittelt werden. Obwohl sich der Begriff "Bestimmung in der Satzung" nur auf AG/KGaA b...mehr