Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.4 Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 137 Eine Übertragung eines Wirtschaftsguts gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn die durch die Übertragung eintretende Minderung des Vermögens der Gesellschaft dem Kapitalkonto des Gesellschafters belastet wird, in dessen Privatvermögen das Wirtschaftsgut gelangt. Eine Übertragung gegen Minderung von Gesellschaftsrechten wird nur dann vorliegen, wenn i...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.2 Handelsrechtlicher Umfang

Rz. 8 Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, alle Vermögensgegenstände, die dem Gesamthandsvermögen zuzurechnen sind, sowie sämtliche Gesamthandsverbindlichkeiten im Jahresabschluss auszuweisen. Rz. 9 Was handelsrechtlich zum Gesamthandsvermögen zählt, entscheidet sich bei Gesellschaftsgründung nach Inhalt des Gesellschaftsvertrages, der sic...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Regelungsinhalt

Während für den Ort der Geschäftsleitung, wie oben ausgeführt, gem. § 10 AO die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind, wird der Sitz einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.d.R. durch Rechtsgeschäft (Gesellschaftsvertrag, Satzung ...) oder durch Gesetz festgelegt. Hierbei handelt es sich um den Sitz im zivilrechtlichen Sinn, wenn es im Gesetz heißt...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 2. Regelungssubjekt

Unter § 11 AO fallen juristische Personen aller Art. Wie die Bezugnahme auf einen Gesellschaftsvertrag zeigt, sind aber auch andere Gesellschaften gemeint, die unter ihrer Firma am Wirtschaftsverkehr teilnehmen, auch wenn sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Das Wort Satzung deutet auf Vereine und Stiftungen hin. Die Regelung ist im Übrigen nicht auf Rechtsgebilde...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Gemäß § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist. Diese Regelung entspricht in ihrer Funktion der im ersten Teil dieses Beitrages vorgestellten Wohnsitzregelung bei natürlichen Personen. Sie ist insb. für die Steuerpflicht releva...mehr

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Verfahrensrechtliche Aspekt... / 3. Einzelfälle

Wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet, ist Tatfrage. Bei einer Kapitalgesellschaft sind es i.d.R. die Büroräume der Geschäftsführung (BFH v. 29.4.1987 – X R 6/81, BFH/NV 1988, 63), ggf. auch, wie bereits angeführt, der Wohnsitz des Leiters (BFH v. 23.1.1991 – I R 22/90, BStBl. II 1991, 554), nicht aber der Ort der Zweigniederlassung (BFH v. 8.4.1976 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die GmbH zeichnet sich gegenüber einer AG, KGaA bzw. SE dadurch aus, dass das Recht der GmbH in einigen Teilen dispositiv ist. So kann die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander im Gesellschaftsvertrag abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden (vgl. § 45 Abs. 1 GmbHG). Diese sog. Satzungsautonomie einer GmbH erlaub...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Antragsberechtigte Personen

Rn. 87 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 Abs. 3 Satz 1 legt fest, welche Personen berechtigt sind, einen Antrag auf gerichtliche Ersetzung des AP zu stellen: Dies sind die gesetzlichen Vertreter, der AR/Verwaltungsrat sowie die Gesellschafter. Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist damit eine bestimmte Stellung im UN. Die in § 318 Abs. 3 Satz 1 geregelte Antragsberechti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 34 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargelegten Möglichkeiten, die Wahl des AP bei einer GmbH sowie PersG i. S. d. § 264a gesellschaftsvertraglich zu regeln, gelten grds. auch für die Wahl des KA-Prüfers. Dies bedeutet auch, dass im Gesellschaftsvertrag unterschiedliche Wahlverfahren bezüglich der Wahl von JA- und KA-Prüfer vereinbart werden können. So kann die Wahlkompeten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Wahlverfahren bei einer GmbH

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei der GmbH wählt gemäß der gesetzlichen Grundregel des § 318 Abs. 1 Satz 1 die Gesellschafterversammlung den AP. Indes kann der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung vorsehen (vgl. § 318 Abs. 1 Satz 2). Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes regelt, ist für die Wahl des AP in der Gesellschafterversammlung eine einfache...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsbereich der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 stellen "zwingendes Recht" (vgl. ADS (1995), Vorbemerkungen zu §§ 252–256, Rn. 1) für alle Kaufleute dar. Weder ist es möglich, dass im Gesellschaftsvertrag von PersG oder GmbH eine Modifikation oder ein Außerkrafttreten dieser Vorschriften rechtswirksam erfolgt, noch kann dies in der Satzung von AG, KGa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zum Abschlussprüfer wählbarer Personenkreis

Rn. 47 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 JA und Lageberichte sowie KA und Konzernlageberichte prüfungspflichtiger Gesellschaften dürfen grds. nur von WP oder WPG geprüft werden (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1); eine Ausnahme gilt lediglich für mittelgroße GmbH sowie mittelgroße PersG i. S. d. § 264a Abs. 1, deren JA und Lageberichte auch von vBP bzw. BPG geprüft werden dürfen (vgl. § 319 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der EK-Bereich kann, sofern die Bilanz nach teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, wie folgt gegliedert werden: Der Posten "IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ergibt sich dabei aus folgender Rechnung:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Wirkung der Kündigung

Rn. 154 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit der Kündigung des AP erlischt seine Stellung als gesetzlicher AP; zugleich endet der Prüfungsvertrag. Der AP ist damit i. S. d. § 318 Abs. 4 Satz 2 "weggefallen". Ist bei der ursprünglichen AP-Wahl kein Ersatz-AP gewählt worden, muss ein neuer AP gewählt bzw. die gerichtliche Bestellung eines neuen AP gemäß § 318 Abs. 4 beantragt werden....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Geltungsbereich der Norm

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 318 regelt die Bestellung und Abberufung des AP für alle Gesellschaften, die aufgrund der Vorschrift des § 316 prüfungspflichtig sind: Dies sind zum einen alle KapG, die nicht klein i. S. d. § 267 Abs. 1 sind, und zum anderen die unter § 264a fallenden besonderen PersG. Für beide Gruppen von UN gilt die Vorschrift des § 318 unmittelbar. Darü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auswahlverfahren (Art. 16 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75b Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Bestellung des AP von PIE ist in Art. 16 der AP-VO geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 316a, Rn. 31). Konkret enthält Art. 16 der AP-VO Vorgaben zum Wahlvorschlag sowie zum Ausschreibungsverfahren. Dabei soll mit den Regelungen die Bedeutung des Prüfungsausschusses für die Wahl des AP gestärkt werden. Indem der Prüfungsausschuss nach einem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Fiktion der Bestellung des Jahresabschlussprüfers zum Konzernabschlussprüfer (Abs. 2)

Rn. 76 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird grds. von den Gesellschaftern des MU gewählt wird (vgl. § 318 Abs. 1 (2. Halbsatz)). Allerdings geht der Gesetzgeber davon aus, dass der AP des JA des MU i. d. R. auch den KA prüft. Der AP des JA gilt als zum KA-Prüfer gewählt, wenn keine weitere Wahl (wie bei einer AG, KGaA und SE) auf der HV bzw. durch den zur Wahl eines ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Inhalt der gerichtlichen Entscheidung

Rn. 137 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Mit der gerichtlichen Bestellung des AP verlieren die Gesellschaftsorgane jeden direkten Einfluss auf die Bestellung des AP. Das Gericht ist bei der Auswahl des AP nur an die §§ 319 und 319b sowie bei PIE (zusätzlich) an die Vorgaben der Art. 16f. der AP-VO gebunden, nicht aber an etwaige Vorschläge der Gesellschaftsorgane. In der Frage, ob ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschluss über das noch nicht feststehende Jahresergebnis

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind zwei Arten solcher Beschlüsse denkbar. Zum einen kann durch die Schaffung einer Satzungsklausel bzw. einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Verwendung der Jahresergebnisse künftiger Jahre festgeschrieben werden und zum anderen kann eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bereits während des laufenden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Verbot von Vereinbarungen zur Beeinflussung der Prüferwahl (Abs. 1a)

Rn. 75q Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Nach § 318 Abs. 1a ist eine Vereinbarung, die die Wahlmöglichkeiten nach Abs. 1 auf bestimmte Kategorien oder Listen von Prüfern oder Prüfungsgesellschaften beschränkt, nicht erlaubt. Mit dem Verbot von Vereinbarungen zur Beeinflussung der Prüferwahl wurde Art. 37 Abs. 3 der AP-R umgesetzt. Rn. 75r Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei § 318 Abs. 1a ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gliederungsschema nach § 266 gilt in erster Linie für KapG und ist seit der Verabschiedung des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) mit Ausnahme der EK-Gliederung (vgl. dazu § 264c Abs. 2) ebenso für entsprechende OHG und KG i. S. d. § 264a anzuwenden. Diese Gesellschaften...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Literaturverzeichnis

Rn. 164 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 APAS (2021a), Verlautbarung Nr. 15 vom 13.12.2021: Zu Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und dessen Verhältnis zu Art. 41 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (AP-VO), URL: https://tinyurl.com/4jj667p9 (Stand: 29.08.2024). APAS (2021b), Verlautbarung Nr. 16 vom 20.12.2021: Zum Stichtag, an dem die Eigenschaft eines Unternehmens als U...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wahl des Abschlussprüfers für den Konzernabschluss (Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz))

Rn. 24 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der KA-Prüfer wird gemäß § 318 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) von den Gesellschaftern des MU gewählt. Das Wahlverfahren entspricht demjenigen für den Prüfer des JA (vgl. Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 94). Ist das MU eines Konzerns eine AG, KGaA oder SE, wählt deren HV den KA-Prüfer. Bei einer GmbH als MU wählen deren Gesellschafter den KA-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Fehlende Wahl des Abschlussprüfers

Rn. 127 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Antragsgrund des § 318 Abs. 4 Satz 1 ist gegeben, wenn vor dem Ablauf des GJ kein AP gewählt worden ist. Maßgebliches Kriterium ist dabei allein die AP-Wahl und nicht der Abschluss des Prüfungsvertrags (vgl. ebenso ADS (2000), § 318, Rn. 403; Bonner HGB-Komm. (2022), § 318, Rn. 181). An der Wahl eines AP fehlt es dann, wenn die zuständig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Lageberichts

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts ergibt sich aus dem HGB und aus Spezialgesetzen. Sie hängt in erster Linie von der Rechtsform und der Größe des UN ab. So sind nach § 264 Abs. 1 mittelgroße und große KapG sowie ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte PersG i. S. v. § 264a Abs. 1 verpflichtet, ihren JA um einen Lagebericht zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Handelsregistervollmachten – Anforderungen und Umgang bei Rückfragen des Handelsregisters

Zusammenfassung Stellen ein Geschäftsführer und ein Prokurist in 2 Urkunden jeweils als "Vollmachtgeber" eine Handelsregistervollmacht aus, ist keine Bevollmächtigung im Namen der GmbH anzunehmen. Verweigert der Anmeldende die vom Registergericht geforderte Ergänzung, ist der Eintragungsantrag abzulehnen. Handelsregistervollmachten werden bei einer GmbH von der Geschäftsführu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 178 Träger... / 2.2.1 Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (Nr. 1)

Rz. 12 Die erforderliche Leistungsfähigkeit des Trägers bezieht sich auf die Fähigkeit, die zugelassenen Maßnahmen qualitativ hochwertig und zuverlässig durchzuführen. Nur ein leistungsfähiger Bildungsträger kann die Leistungs- und Qualitätsstandards für die zugelassenen Maßnahmen erfüllen. Erforderlichkeit ist dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entnommen und bringt zum A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Latente Steuern bei Persone... / 4 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern im Einzelabschluss von Personengesellschaften

Für Personengesellschaften gelten die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung latenter Steuern nur für die Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass latente Steuern auf temporäre Wertunterschiede zwischen steuerlicher Gesamthandelsbilanz und Handelsbilanz grundsätzlich abzugrenzen sind. Dabei sind auch Unterschiede zu berücksichtigen, die sich erst bei Aufgabe oder Veräußerung de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.1.2 Steuerbare Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen

Bei Leistungen aufgrund eines gegenseitigen Vertrags[1], durch den sich der Gesellschafter zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet und die Gesellschaft sich hierfür zur Zahlung einer Gegenleistung verpflichtet, sind die Voraussetzungen für einen steuerbaren Leistungsaustausch regelmäßig erfüllt, falls der Gesellschafter Unternehmer ist. Dies gilt auch, wenn Austau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.4 Gestaltungsmöglichkeiten und tatsächliche Handhabung

Nach der BFH-Rechtsprechung und auch der Verwaltungsauffassung können Gesellschafter ihre Verhältnisse so gestalten, dass sie zu einer möglichst geringen steuerlichen Belastung führen.[1] Die Gesellschaft und ihre Gesellschafter haben es in der Hand, durch entsprechende zivilrechtliche Vereinbarungen ihr Verhältnis so zu regeln, dass das gewünschte Ergebnis zustande kommt. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.2.1 Entnahmerechte

Entnahmen, zu denen der Gesellschafter nach Art eines Abschlags auf den nach der Anzahl der Gesellschafter und ihrem Kapitaleinsatz bemessenen Anteil am Gewinn der Gesellschaft berechtigt ist, begründen grundsätzlich kein Leistungsaustauschverhältnis.[1] Damit führen die üblichen Entnahmen eines Personengesellschafters (vom Kapitalkonto II) nicht zu einem Leistungsaustausch ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.1.1 Nicht steuerbare Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen

Ein Gesellschafter kann an "seine" Gesellschaft Leistungen erbringen, die auf einem gesellschaftsrechtlichen Beitragsverhältnis beruhen, sog. nicht steuerbare Gesellschafterbeiträge. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft abgegolten sind. Dagegen sind Leistungen des Gesellschafters gegen ein Sonderentgelt auf ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / B. Form

Rz. 9 Das BGB bestimmt noch keine besondere Form, wie der Abschluss des Gesellschaftsvertrags der rechtsfähigen GbR zu erfolgen hat. Folglich kann der Gesellschaftsvertrag konkludent durch schlüssige Handlungen von Gründungsgesellschaftern zustande kommen. Rz. 10 Soll bereits zur Gründung ein GbR-Gesellschafter verpflichtet werden, den Gesellschaftszweck zu fördern durch Über...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Besitz bzw. Erwerb von Immobilien

Rz. 36 Im Notariat kommt die GbR insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft eine Immobilie hat oder erwerben will. Manchmal haben die Gesellschafter es mit ihrer Gründung und der Kaufvertragstransaktion eilig. Auch heute noch haben Personen die Möglichkeit, sich zu einer GbR zusammenschließen und im Zuge dieser Gründung sogleich einen notariellen Immobilienerwerb zu tätige...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / V. Identitätswahrender Wechsel der Eintragungsart der GbR

Rz. 49 Wie die Bewilligung zur Berichtigung des Gesellschafters der noch nicht eingetragenen (Alt-GbR) oder die Bewilligung nach dem Tod oder Ausscheiden aus sonstigen Gründen im Grundbuchverfahren nachgewiesen werden soll, ist umstritten.[30] Auch nach dem 1.1.2024 hat der Nachweis der Bewilligungsberechtigung noch Bedeutung für eine GbR, die keine eGbR ist. Rz. 50 Zum Wechse...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Muster: Erste Anmeldung einer eGbR zum Register

Rz. 24 Die Anmeldung zum GbR-Register kann erledigt werden, wenn eine neue GbR gegründet wird (siehe hierzu Muster 4.1) und wenn eine bestehende GbR angemeldet wird (siehe hierzu Muster 4.2). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.1: Neuanmeldung einer eGbR UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Amtsgericht _________________________ – Ge...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / G. Unzulässige Kündigungsbeschränkung

Rz. 59 Wird der Notar gebeten, einen GbR-Vertrag für die Beteiligten zu entwerfen und/oder zu beurkunden, so gilt es ggf. zu bedenken: Nach Auffassung des BGH[44] stellt die Regelung in einem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalanlagegesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die dem nur in geringem Umfang kapitalmäßig beteiligten Anleger eine ordentliche ...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster eines Kaufvertrags über einen GbR-Anteil

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.4: Kaufvertrag über einen GbR-Anteil UVZ- Nr. _________________________/_________________________ Eingangsformel _________________________ Kaufvertrag über einen Gesellschaftsanteil 1. Vorbemerkung Im Gesellschaftsregister des Amtsgerichts _________________________ unter GesR-Nr. _________________________ eingetra...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Motive für die Wahl der Rechtsform

Rz. 15 Die Rechtsform "GbR" kommt im Notariat oft vor, wenn eine Gesellschaft Grundstücke erwerben will. Die Gesellschaft erwirbt eine Immobilie zur späteren Vermögensverwaltung. Die Gründer der Gesellschaft sehen es als Vorteil, dass jeder von ihnen seinen Anteil an der Gesellschaft später ggf. veräußern und abtreten kann ohne die Erledigung einer notariellen Beurkundung un...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / A. Begriff/Arten

Rz. 1 Es gibt zwei Arten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, §§ 705 ff BGB, und zwar:mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / VII. Muster: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter bei Fortsetzungsklausel

Rz. 56 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.7: Grundbuchrichtigstellung aller Gesellschafter (bei Fortsetzungsklausel) Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ steht in der Ersten Abteilung als Eigentümerin die _________________________-GbR mit deren Gesellschaftern ___________...mehr

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AGS 11/2024, Rechtsnachfolg... / III. Unklare Inhaberschaft

Das LG sah die Beschwerde teilweise als begründet an. Nämlich insoweit, als dass die Inhaberschaft des Vergütungsanspruchs unklar sei. Folgerichtig sah es den Antrag als begründet an, den Betrag zu hinterlegen. Nach Ansicht des Beschwerdegerichts ergibt sich dies aus § 372 S. 2 BGB. Es bestehe aus Sicht des Schuldners eine nicht auf Fahrlässigkeit beruhende Ungewissheit über...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / IV. Muster einer Registeranmeldung (Eigenurkunde) durch den Notar

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.4: Registeranmeldung – Eigenurkunde – durch den Notar Eigenurkunde § 378 Abs. 2 FamFG Registeranmeldung Amtsgericht – Registergericht Notarielle Eigenurkunde zu meiner Urkunde UVZ-Nr. _________________________/_________________________ HRB _________________________ _________________________ GmbH Unter Übermittlung e...mehr