Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gliederung der Bilanz

Rn. 8 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten für die Gliederung der Bilanz die §§ 266 und 268 bis 274, dazu die allg. Grundsätze gemäß § 265. Diese Vorschriften sind nicht unmittelbar, sondern "sinngemäß" anzuwenden. Die Verweisung in § 5 Abs. 1 PublG auf die sinngemäße Anwendung von § 266 erlaubt keine eindeutige Aussage, ob das Gliederungsschema für ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kriterium der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder gesellschaftsvertraglichen Bestimmtheit

Rn. 8 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die einschränkende Formulierung in § 270 Abs. 2 muss im Gesamtzusammenhang mit der Struktur einer juristischen Person und den wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Personen gesehen werden (vgl. AktG-GroßKomm. (1973), § 58, Rn. 1f.). § 270 Abs. 2 bezieht sich nur auf Gewinnrücklagen. Gewinnrücklagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 24 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können die Gewinn- und Verlustrechnung nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen" (§ 5 Abs. 5 Satz 1 PublG). Eine Ausnahme besteht nur beim Vorhandensein von Formblattvorschriften (vgl. HdR-E, PublG § 5, Rn. 11f., sinngemäß für die GuV). Zunächst ist auf den Gesellschafts...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 6 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 270 Abs. 1 sind Einstellungen und Auflösungen im Zusammenhang mit der Kap.-Rücklage angesprochen. Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 270 Abs. 2 bezieht sich lediglich auf die Gewinnrücklagen und enthält im Vergleich zu § 270 Abs. 1 offensichtlich zwei einschränkende Formulierungen. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass eine Berücksichtigu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesamtbezüge des Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung

Rn. 421 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Es kommt nicht auf die Bezeichnung des Gremiums an, sondern auf seine Funktion. Grds. wird man davon ausgehen müssen, dass ein Beirat "immer dann vorliegt, wenn sich die Zuständigkeit dieser Einrichtung auf den Gesamtbetrieb erstreckt. [...] Erstreckt sich die Zuständigkeit nur auf Teilbereiche, kann je nach Lage des Einzelfalles etwas ander...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zurechnung von Anteilen (§ 16 Abs. 4 AktG)

Rn. 50 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Um eine Umgehung des § 16 Abs. 1 AktG zu vermeiden, muss sich ein UN Anteile Dritter oder Anteile aus dem PV seines Inhabers mit dem Ergebnis zurechnen lassen, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung ergeben können. Ohne eine solche Regelung wäre es in der Tat sehr einfach, durch die Verteilung des Anteilsbesitzes auf verbundene UN oder durch Eins...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die dem PublG unterliegenden UN sind zur Aufstellung eines handelsrechtlichen JA und ggf. Lageberichts nach den Vorschriften des § 5 PublG verpflichtet. Sie können für die Rechnungsperiode des JA freiwillig zusätzlich einen Abschluss nach den Normen der IFRS aufstellen. Eine Offenlegung dieses IFRS-Abschlusses im UN-Register befreit das UN gr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten

Rn. 24 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten werden solche Einstellungen bezeichnet, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden, sondern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage basieren. Denkbar sind hier gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Satzungsermächtigungen. Bei der Gestaltung dieser Ermächtigungen sind die...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Name, Sitz und gezeichnetes Kapital von Komplementärgesellschaften (§ 285 Nr. 15)

Rn. 1044 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 haben im Anhang anzugeben "Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital" (§ 285 Nr. 15). § 285 Nr. 15 wurde durch das KapCoRiLiG in das HGB eingefügt. Die Angaben sind von allen mittelgroßen und großen PersG i. S. d. § 264a Abs. 1 zu machen. Auch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vertraglicher Gleichordnungskonzern

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Liegen der einheitlichen Leitung im Gleichordnungskonzern vertragliche Absprachen zwischen den beteiligten UN zugrunde, so spricht man von einem vertraglichen Gleichordnungskonzern. In einem solchen sog. Gleichordnungsvertrag kann festgelegt werden, welche UN-Bereiche der einheitlichen Leitung unterliegen und nach welchen Regeln die Konzernl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesetzliche Einstellungswahlrechte

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die gesetzlichen Regelungen sehen einige Möglichkeiten vor, Einstellungen in die Gewinnrücklagen vorzunehmen, ohne dass diese Dotierungen zwingend vorgeschrieben werden:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XI. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11 müssen bestimmte Angaben zum Beteiligungsbesitz des bilanzierenden UN in seinem JA dargestellt werden. Danach sind im Anhang anzugeben "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, so...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Reichweite

Rn. 95 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG eröffnet die Möglichkeit, steuerliche Wahlrechte ohne Vorprägung durch handelsrechtliche GoB, d. h. steuerlich autonom auszuüben. Der steuergesetzliche Wahlrechtsvorbehalt erfasst Ansatz- ebenso wie Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG bezieht sich konkret zwar ledigl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berechnung der Stimmenmehrheit (§ 16 Abs. 3 AktG)

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Da die Anteils- oder Kap.-Mehrheit im Einzelfall von der Stimmenmehrheit abweichen kann (vgl. HdR-E, AktG §§ 15–19, Rn. 41), wird in § 16 Abs. 3 AktG auch die Stimmenmehrheit zur Begründung einer Mehrheitsbeteiligung herangezogen. Dabei wird grds. in derselben Weise vorgegangen wie bei der Feststellung der Anteilsmehrheit. Die Berechnung erfo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ausweis von Ergebnisanteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rn. 278 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Beim Ausweis von stehen gelassenen Gewinnanteilen an PersG wird entsprechend der steuerrechtlichen Verfahrensweise in der Praxis (vgl. dazu Dietel, DStR 2002, S. 2140 (2141)) sowohl der zeitkongruente Ausweis als Zugänge als auch der Ausweis als Zuschreibung gewählt (befürwortend noch HFA 3/1976, WPg 1976, S. 591ff. (aufgehoben); ADS (1997),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Honorare für den Abschlussprüfer (§ 285 Nr. 17)

Rn. 567 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Angabepflicht zu den AP-Honoraren wurde mit dem BilReG in das HGB eingeführt sowie mit dem BilMoG an die EU-Vorgaben des Art. 43 Abs. 1 Nr. 15 Unterabs. 1 der 4. EG-R (derweil: Art. 18 Abs. 1 lit. b) der Bilanz-R) i. d. F. der AP-R 2006/43/EG vom 17.05.2006 (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006) angepasst. Entsprechende Angabepflichten be...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.5 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 23 Satzungsmäßige – auch gesellschaftsvertragliche oder statutarische Rücklagen genannt – sind alle die Rücklagen, zu deren Bildung eine Gesellschaft aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages, ihrer Satzung oder ihres Statuts verpflichtet ist. Die satzungsmäßigen Rücklagen können entweder zweckgebunden oder zweckfrei sein. Beispiele für zweckgebundene Rücklagen: Werkerneuerung...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen und Entnahme aus Gewinnrücklagen

Rz. 14 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so sind Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen worden sind, bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen

Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufolge schreibt § 266 Abs. 3 A III HGB für...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 163 Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen der Gesellschaft kann bei einem zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstück im Allgemeinen nur durch zivilrechtliche Übertragung auf Dritte oder auf die Gesellschafter beendet werden. Anstelle der Gesellschaft müssen die Dritten bzw. die Gesellschafter im Grundbuch eingetragen werden.[1] Rz. 164 Ein z...mehr

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Ehe ohne Ehevertrag? § 1365 BGB im Gesellschaftsrecht

Zusammenfassung Die weitaus meisten Ehen werden in Deutschland ohne Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt der gesetzliche Güterstand der "Zugewinngemeinschaft", § 1363 BGB. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird beim Ende der Ehe geteilt. Jeder Ehepartner kann dessen ungeachtet grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellt § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschaftsvertragliche Zustimmungserfordernisse für Abtretungen im Rahmen von Verschmelzungen

Zusammenfassung Gesellschaftsrechtliche Zustimmungserfordernisse für Abtretungen gelten auch bei Verschmelzungen. Sie sind dabei aber nicht starr anzuwenden, sondern nach Sinn und Zweck auszulegen. Gesellschaftsverträge beinhalten regelmäßig Zustimmungserfordernisse für Abtretungen von Geschäftsanteilen. Insbesondere in Familiengesellschaften sind Geschäftsanteile oder Aktien...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern

Leitsatz Ist bei einer KGaA die nicht am Kapital beteiligte Komplementärin, eine GmbH & Co. KG (KG), zu 100 % an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, einer GmbH, beteiligt, und sind in dieser GmbH sowohl Kommanditisten der KG als auch nicht an der KG beteiligte Personen Geschäftsführer, führt die Übertragung der Geschäftsführung der KGaA durch Anstellungsvertrag auf ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding bezüglich bestimmter Leistungsbezüge, die die Holding für Sacheinlagen in ihre Tochtergesellschaften als Gesellschafterbeitrag verwendete. Dem Verfahren lag der Fall einer GmbH (Klägerin) zugrunde, die im Streitjahr 2013 als Kommanditistin an zwei Projekten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Buchführungspflicht / 3 Beginn und Ende

Die handelsrechtliche und damit auch die steuerrechtliche Buchführungspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit durch den Istkaufmann; mit der Eintragung in das Handelsregister durch den Kannkaufmann; mit dem Überschreiten der Größenkriterien nach § 241a HGB; bei einer Vorgründungsgesellschaft, sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird; bei einer Vorgesellschaft mit dem erste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.2 Mehrheit der Stimmen

Tz. 32 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Maßgebend für die Einordnung der Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges oder Gen als qualifizierter Anteilstausch ist ausschließlich die Stimmrechtsbefugnis des (stlichen) AE der Anteile. Dies gilt sowohl für die eingebrachte Beteiligung als auch für Anteile an der erworbenen Gesellschaft, die die Übernehmerin bereits innehat. Stimmrecht i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Einbringungskosten der Übernehmerin

Tz. 72 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Zu den Einbringungskosten zählt auch die GrESt, die durch den Vermögensübergang entsteht. Die Frage nach der Zurechnung der Einbringun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3 Ausländischer "Formwechsel"

Tz. 16 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bestimmungen von § 25 S 1 iVm § 20 bis 23 UmwStG gelten auch für ausl Vorgänge, die dem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges gem § 190 UmwG vergleichbar sind (s § 1 Abs 3 Nr 3 Alternative 2 UmwStG und § 25 S 1 Alt 2 UmwStG). Im EuR findet sich keine Leitlinie für die Grundsätze eines Formwechsels; insbes die EU-FRL behandelt den Fo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 45 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG zählen Anteile an Kapitalgesellschaften zum begünstigten Vermögen, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und der Erblasser oder Schenker am Nennkapital d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insbesondere das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und da...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 11.1 Haftung, Abrechnung, Organisation

Aus Sicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (sowie analog für Rechtsanwälte) stellt sich die Frage der Haftungsrisiken und deren Abdeckung. Für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gilt gemäß Abstimmung zwischen DStV und BMWi: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben ihre allgemeinen Berufspflichten zu beachten. Eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem die Überb...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen der Abschlussprüfung

Die zentralen Rechtsgrundlagen für die gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB ergeben sich aus § 316 HGB sowie § 6 PublG. Vom Abschlussprüfer sind somit zu prüfen: Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften sowie von Kapitalgesellschaften & Co., wenn es sich hierbei um mittelgroße oder große Gesellschaften handelt;[1] Der Jahresabschluss nebst Lagebericht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Allgemeines

Rz. 80 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung ist das Ergebnis einer Vermögensverschiebung im Rechtssinne.[1] Daran zeigt sich das enge systematische Zusammenspiel der Steuerbarkeit nach § 7 ErbStG und der Steuerentstehung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Besteuerungsgegenstand der...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.4 Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 34 Abbildung 5 zeigt eine umfassende Darstellung des Ablaufs der Wahl und der Bestellung des Abschlussprüfers bei einer AG, der im Aktiengesetz im Einzelnen geregelt ist (AP = Abschlussprüfer, AR = Aufsichtsrat, BW = Börsenwert, GK = Grundkapital, HV = Hauptversammlung, VSt = Vorstand). Typisch für die aktienrechtliche Verfassung sind das grundsätzliche Vorschlags- und W...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.7 Abschlussprüfung, -billigung und -feststellung

Rz. 47 Abbildung 7 verdeutlicht die Einbindung der handelsrechtlichen Abschlussprüfung in das aktienrechtliche Gesamtsystem der Aufstellung, Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses. Sofern der Abschlussprüfer nach der Prüfung des durch den Vorstand erstellten Jahresabschlusses und Lageberichts,[1] der Vorlage des Prüfungsberichts[2] sowie der Beurteilung des Prüfung...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.8 Prüfungsergebnis

Rz. 51 Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung zunächst in einem Prüfungsbericht zu dokumentierten, der vertraulichen Charakter trägt und sich primär an die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat des geprüften Unternehmens richtet.[1] Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft besteht aber auc...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.6 Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Rz. 164 Die Abschlussprüfung ist grundsätzlich nicht darauf ausgerichtet, strafrechtliche Tatbestände (z. B. Untreuehandlungen, Unterschlagungen, Kollusion) und außerhalb der Rechnungslegung begangene Ordnungswidrigkeiten aufzudecken und aufzuklären. Gemäß § 317 Abs. 1 Satz 3 HGB hat der Abschlussprüfer seine Prüfung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die ...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.1 Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 48 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Kreis der prüfungsberechtigten Personen wird in § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB weiter konkretisiert, indem ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als mögliche Abschlussprüfer genannt werden. Zudem muss der Abschlussprüfe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 4.3 Konzernprüfungsbericht

Rz. 72 In einem Konzernprüfungsbericht muss der Konzernabschlussprüfer gem. § 321 HGB die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat[1] des Mutterunternehmens schriftlich über die Art und den Umfang der Prüfung sowie das Prüfungsergebnis informieren. Der Aufbau und die Gliederung des Konzernprüfungsberichts sollten sich an den GoA orientieren, die in den Prüfungsstandards ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 4.2.1 Prüfungsgrundsätze und Prüfungstechnik

Rz. 51 Die Durchführung der Konzernabschlussprüfung ist, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen vorzunehmen.[1] Die Konkretisierung dieser Prüfungsgrundsätze erfolgt in den IDW PS 200 und 201 n. F.[2] Während der IDW PS 200 allgemeine Grundsätze der Durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.1 Einbezogene Jahresabschlüsse

Rz. 58 Da sich der Konzernabschluss aus den modifizierten Einzelabschlüssen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen nach § 290 Abs. 1 HGB ergibt,[1] können Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Regelungen aus Satzungen oder Gesellschaftsverträgen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken, vom...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH-Gründung seit 1.8.2022 von zu Hause aus möglich

Zusammenfassung Mit der Digitalisierungsrichtlinie gibt es seit dem 1.8.2022 die Möglichkeit zur (Bar-)Online-Gründung von GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt). Möglichkeit zur Online-Gründung durch die Digitalisierungsrichtlinie Wer in Deutschland eine GmbH gründen will, muss dafür bisher persönlich zu einem Notar. Doch warum sollte man sich in einer Zeit, in der Videokonferenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 310 Gesells... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gematik ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. S. d. GmbHG. Es handelt sich daher um eine juristische Person des Privatrechts, der jedoch durch Gesetz hoheitliche Befugnisse verliehen worden sind. Die gematik ist damit eine Beliehene, die ihre gesetzlich geregelten Aufgaben als Behörde i. S. v. § 1 Abs. 2 SGB X erfüllt und dazu Verwaltungsakte erlässt (§...mehr