Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Wegfall der Voraussetzungen für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 190 [Autor/Stand] Die Verhältnisse der Gemeinschaft können sich nach Gründung der Gemeinschaft nachhaltig derart ändern, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Begünstigung nach § 13b EStG nicht mehr gegeben sind. Der Betrieb ist deshalb nicht mehr als ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sondern als gewerblicher Betrieb anzusehen. Dem ist für die Grundsteu...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 6

Auf einen Blick Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für Unternehmerehen grundsätzlich ungeeignet. Seine ehevertragliche Modifizierung ist daher sinnvoll und möglich. Dies gilt grundsätzlich auch im Hinblick auf eine mögliche Anwendbarkeit ausländischen Rechts. Es ist daher zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die Gesellschafter durch die And...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / I. Zur Motivation satzungsmäßiger Güterstandsklauseln

Güterrechtliche Verfügungsbeschränkungen wie § 1365 BGB können die Rechtssicherheit von in Zusammenhang mit der Gesellschaft geschlossener Rechtsgeschäfte in Frage stellen. Weiterhin kann die Geltendmachung von Zugewinnausgleichsansprüchen nach § 1371 BGB die Liquidität der Gesellschaft schmälern. Zwar richtet sich dieser Anspruch gegen den Gesellschafter und nicht gegen die...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / a) Ausschluss

Die Gesellschafter sind grundsätzlich nicht in der Lage einen außenstehenden Dritten in Gestalt des Ehegatten des betroffenen Gesellschafters durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung zum Abschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags zu verpflichten. Eine solche Regelung wäre eine unzulässige Regelung zu Lasten Dritter bzw. ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschütz...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 4. Unzulässige Hinauskündigung

Schließlich soll die Sittenwidrigkeit einer Güterstandsklausel im Einzelfall daraus abgeleitet werden können, dass sie in ihren Wirkungen mit einer unzulässigen Hinauskündigungsklausel vergleichbar sei.[40] Hinauskündigungsklauseln sind unzulässig, weil die permanente Drohung der möglichen Hinauskündigung dazu führen kann, dass der betroffene Gesellschafter seine Rechte und ...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 2. Art. 6 GG

Art. 6 Abs. 1 GG garantiert die Freiheit der Gestaltung der ehelichen Lebensführung, wozu grundsätzlich auch die Freiheit gehört, die güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten autonom zu regeln. Klar ist, dass auch das Grundrecht aus Art. 6 GG Drittwirkung entfalten kann.[29] Diese Freiheit gehört allerdings nicht zum Kernbereich des Grundrechts,[30] so dass der Eingriff du...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 4. Sonstige Schutzlücken

Eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem LPartG können ähnliche Probleme aufwerfen wie Ehen und sollten daher in einer Güterstandklausel berücksichtigt werden.[67] Schutzlücken können sich weiterhin im Fall der Nichtanwendbarkeit deutschen Eherechts ergeben. Wie zuvor bereits dargelegt wurde, können sich daraus ergebende Unwägbarkeiten durch die Wahl deutschen Rechts als ...mehr

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§ 14 Internationale Bezüge / I. Muster

Rz. 3 Muster 14.1: Umfassende Vollmacht zur Aufteilung (englisch) Muster 14.1: Umfassende Vollmacht zur Aufteilung (englisch) Hinweis zu Muster.[1]mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / 3. Kontrollmöglichkeit

Drittkontrahierungsklauseln können nur effektiv sein, wenn die Gesellschaft in der Lage ist die Einhaltung der gesellschaftsvertragliche Obliegenheit zum Abschluss eines satzungsgemäßen Ehevertrags durch die Gesellschafter innerhalb einer bestimmten Frist zu kontrollieren.[63] Die erforderliche Kenntnis der Gesellschaft von der familienrechtlichen Situation der Gesellschafte...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / c) Temporäres Ruhen des Stimmrechts

Weiterhin wird vorgeschlagen, das Stimmrecht des betroffenen Gesellschafters so lange zu suspendieren, wie dieser gegen die Güterstandsklausel verstoße.[52] Alternativ ist angedacht worden das Stimmrecht in Bezug auf Beschlüsse, die die Gewinnverteilung betreffen, während der An- und Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens ruhen zu lassen.[53] Diese Sanktion eignet sich in...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / 1. Aktives Zuhören

Rz. 20 Das aktive Zuhören ist die wichtigste Technik im helfenden und beratenden Gespräch.[19] Die Technik des aktiven Zuhörens geht auf Carl Rogers und Thomas Gordon zurück. Erst das genaue Hinhören ermöglicht Antworten. Zuhören ist gleichzusetzen mit Zu-Wendung.[20] Wer zuhört, ist aufmerksam, d.h. ist mit seinen Gedanken in der Gegenwart. Er benutzt ganz bestimmte Kommuni...mehr

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

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Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschluss-Mehrheiten in der... / 1 Stimmrecht und Geschäftsanteil

Jeder Euro des Geschäftsanteils an der GmbH gewährt eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen treffen. Stimmrecht und nominaler Geschäftsanteil müssen dabei nicht übereinstimmen. Im Gesellschaftsvertrag können als Sonderrecht auf den Anteil zusätzliche Stimmrechte vereinbart werden. Praxis-Tipp Einheitliches Stimmrecht Verfügt der Ge...mehr

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Liquidation: Keine Löschung der GmbH bei laufendem Passivprozess

Zusammenfassung Die Liquidation einer GmbH kann nicht abgeschlossen werden, wenn die Gesellschaft noch beklagte Partei in einem laufenden Zivilprozess ist. Zum Sachverhalt In dem vom KG Berlin entschiedenen Fall ging es um die Liquidation einer GmbH. Das Liquidationsverfahren, also die Abwicklung der Gesellschaft, war bereits weitgehend abgeschlossen. Die GmbH war lediglich no...mehr

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Maßstab für die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH

Zusammenfassung Auf die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG findet § 43 Abs. 2 GmbHG entsprechende Anwendung. Zum Sachverhalt Der Beklagte zu 2) war einer der Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH einer mittlerweile insolventen GmbH & Co. KG ("Schuldnerin"). Die Schuldnerin stellte einer in de...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 35 Ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft mit dem Erben, bei mehreren Miterben jedoch nur mit einem bestimmten Miterben, aber unverändert und in vollem Umfang fortgeführt wird, so liegt eine sog. qualifizierte Nachfolgeklausel vor. Sie schränkt den Kreis der Gesellschafternachfolger ein. Zivilrechtlich geht der Gesells...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.1 Fortsetzungsklausel

Rz. 32 Wird im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass beim Tode eines Gesellschafters die Gesellschaft nur unter den bisherigen üblichen Gesellschaftern fortgesetzt wird, so spricht man von einer sog. Fortsetzungsklausel. Zivilrechtlich scheidet in diesem Fall der verstorbene Gesellschafter mit seinem Tode in der Weise aus der Gesellschaft aus, dass seine Beteiligung den übrige...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.3 Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 34 Bei der sog. einfachen Nachfolgeklausel ist gesellschaftsvertraglich bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit allen Erben dieses Gesellschafters fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsanteil ist frei vererblich, ohne Rücksicht auf die Person des Erben. -Er geht automatisch im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf den jeweiligen Erben über. Dies gibt...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.5.2 Eintrittsklausel

Rz. 33 Der Gesellschaftsvertrag enthält eine Eintrittsklausel dann, wenn in ihm bestimmt ist, dass ein oder mehrere Erben nach dem Tod eines Gesellschafters das Recht haben, in die Gesellschaft einzutreten. Der Gesellschaftsanteil des verstorbenen Gesellschafters wächst mithin den übrigen Gesellschaftern an, die eintrittsberechtigten Erben erwerben lediglich das Eintrittsrec...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 48b Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Unternehmensbewertung: Vora... / 2.2 Widerstreitende Interessen bei mehreren Beteiligten

Anders als beim Verbot der Tätigkeit, wenn eigene Interessen mit denen der Mandantschaft kollidieren, ist die Rechtslage, wenn durch die Tätigkeit die Interessen mehrere am Verfahren Beteiligter betroffen sind und diese gegensätzlich sind. Nicht erlaubt ist es- unabhängig von dem Vorliegen einer Interessenkollision – in derselben Sache mehrere daran Beteiligte unabhängig vone...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Körperschaftsteuerpflicht vor Erlangung der Rechtsfähigkeit

Tz. 104 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Unstreitig ist, wie in Tz 103 ausgeführt, dass die StPflicht spätestens mit Beginn der Rechtsfähigkeit einsetzt. Ein KSt-Subjekt kann jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, dh quasi im pränatalen Stadium des Rechtsgebildes, vorliegen. Die Rspr unterscheidet hier im Wes zwischen zwei Phasen, der sog Vorgründungsgesellschaft und der sog V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Ehegatten- oder Familiengesellschaften

Tz. 61 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Wie die Einpersonengesellschaft ist auch die ausschl aus Familienmitgliedern bestehende Kap-Ges mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inl als selbständiges KSt-Subjekt iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG anzusehen. Die Rspr hat jedoch betont, dass bei derartigen Gesellschaften besondere Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag und sonstige Vereinbarungen zu...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / III. Teleologischer Ansatz

Dies führt unmittelbar zum teleologischen Ansatz: Zweck des sog. Nebengüterrechts ist ein billiger, sach- und interessengerechter Ausgleich zugunsten des benachteiligten Ehegatten, wo dieser Ausgleich güterrechtlich nicht zu erlangen ist (nachteiliger Ehevertrag oder gestörter Zugewinnausgleich, s.o.), und zwar durch Beteiligung an der Wertschöpfung über einen schuldrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Sitz

Tz. 23 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse hat nach § 11 AO ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist (s Urt des BFH v 28.02.1990, BStBl II 1990, 553). Während die Geschäftsleitung (s Tz 22) auf den Ort der tats Leitung des Unternehmens abstellt (Ist-Zustand), bez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Nicht rechtsfähige Vereine

Tz. 45 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB. Er unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein im Wes dadurch, dass er nicht ins Vereinsregister eingetragen ist und deshalb auf ihn zivilrechtlich die Vorschriften über die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.1 Am Umwandlungsvorgang beteiligte Gesellschaften (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als Gesellschaften iSd Art 54 AEUV gelten die GbR und des HR einschließlich der Genossenschaften und der sonstigen jur Pers d öff Rechts und des privaten Rechts. Gesellschaften idS sind alle einen Erwerbszweck verfolgenden, rechtlich konfigurierten Marktakteure, die auch als solche im Rechtsverkehr auftreten (s Callies/Ruffert, Art 54 AEUV ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nicht rechtsfähige Körperschaften

Tz. 111 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei nicht rechtsfähigen Vereinen, Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen des privaten Rechts beginnt die KSt-Pflicht mit dem Errichtungsakt. Das kann zB der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Verabschiedung einer Satzung, die nach außen erkennbare Beteiligung am wirtsch Verkehr, bei Stiftungen der Vollzug des Stiftungsgeschäft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Synchronisation von IAB-Abzug und Hinzurechnung bei PersGes/Gemeinschaften (§ 7g Abs 7 S 2, 3 EStG)

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschrift s Rn 5. Zur bisherigen Situation s Rn 118. Rn. 252 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die künftige Investition kann sich dabei bei PersGes beziehen auf: das Gesamthandsvermögen das Sonder-BV. Rn. 253 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Wie bereits unter s Rn 118 ausgeführt, sah BFH BStBl II 2019, 466 eine begünsti...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 9.2 Mandatsspezifische Zeiten und Tätigkeiten

Identifizierung des Antragstellers (Einholung aktueller HR-Auszug, Ausweis, Bevollmächtigung, Gesellschaftsvertrag, Prüfung Bankverbindung beim Finanzamt usw.) Vorbereitung und Einholung Auftrag Unterlagenanforderung, Bearbeitung der Checkliste der BStBK für Steuerberater zu Unterlagen, Erklärungen & Belehrungen des Antragstellers Prüfung der Antragsberechtigung und Antragsvora...mehr

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Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / I. Der "Stiftungsbegriff"

Rz. 4 § 80 Abs. 1 S. 1 BGB n.F. sieht eine Art Definition der Stiftung vor. Danach ist die Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person." Das ist neu, denn eine solche gesetzliche Definition gab es bisher im Stiftungsrecht nicht. In der Gesetzesbegründung wird ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Gliederungsschema nach § 266 gilt in erster Linie für KapG und ist seit der Verabschiedung des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) mit Ausnahme der EK-Gliederung (vgl. dazu § 264c Abs. 2) ebenso für entsprechende OHG und KG i. S. d. § 264a anzuwenden. Diese Gesellschaften...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gewinnrücklagen

Rn. 113 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Gewinnrücklagen sind in der in § 266 Abs. 3 A. III. Nr. 1 bis 4 vorgeschriebenen Form zu untergliedern; danach sind auszuweisen: gesetzliche Rücklage; Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; satzungsmäßige Rücklagen; andere Gewinnrücklagen. Im Unterschied zu der Kap.-Rücklage dürfen nach § 272 Abs...mehr

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Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen

Leitsatz § 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt. Normenkette § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, § 34 Abs. 1 und 2 GmbHG Sachverhalt Der Kläg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5.4 Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

Neu ist, dass im Gesellschaftsvertrag der Ausschluss von Gesellschaftern vorzusehen ist, die in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen Pflichten, die im Steuerberatungsgesetz oder in der Berufsordnung nach § 89 Abs. 2 Nr. 2 StBerG bestimmt sind, verstoßen haben.[1] Bei einer Beteiligung berufsfremder Gesellschafter ist durch geeignete gesellschaftsrechtliche Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / 2. Zeitpunkt der Zurechnung an die Gesellschafter

Dies führt zu der Frage, wann die handelsrechtlichen Gewinnanteile den Gesellschaftern steuerrechtlich als Gewinnausschüttungen zuzurechnen sind. Nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG gelten Gewinnanteile erst als ausgeschüttet, wenn sie entnommen werden oder ihre Auszahlung verlangt werden kann. Unklar ist, wann Gewinnanteile nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG "... entnommen werden...". Hierzu r...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / a) Feststellung bei Option

Das zum Ende des letzten WJ vor der Optionsbesteuerung vorhandene Eigenkapital der Personengesellschaft ist als Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos zum fiktiven Einbringungsstichtag festzustellen (§§ 1a Abs. 2 S. 4 i.V.m. 27 Abs. 1 KStG).[9] Beispiel 3 Die A-GmbH & Co. KG (optierende Gesellschaft; WJ = KJ) optiert ab dem 1.1.2022 nach § 1a Abs. 1 KStG zur KSt. Nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / d) Zeitpunkt der Besteuerung der Gewinnanteile

In der Praxis gilt es darauf zu achten, dass Gewinnanteile weder doppelt noch gar nicht besteuert werden, da nach hier vertretener Auffassung Gewinnanteile bereits als ausgeschüttet gelten, wenn sie entnommen bzw. ausgezahlt werden (können); als zugeflossen geltende (aber noch nicht entnommene) Gewinnanteile die AK der Anteile an der optierenden Gesellschaft und das steuerlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Option zur Körperschaft... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Die wichtigsten Aussagen des zweiten Teils des Beitrags werden wie folgt zusammengefasst: 1.) Gewinne der optierenden Gesellschaft gelten als Gewinnausschüttung, wenn diese entnommen werden oder als entnommen gelten. 2.) Die Entnahmerechte aus dem Gesellschaftsvertrag sollten geprüft und ggf. vorab angepasst werden, um eine "automatische" Gewinnzurechnung an die Gesellschafter...mehr