Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Prüfung / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 HGB enthält Regelungen zur Zielsetzung der Abschlussprüfung und benennt Gegenstand und Umfang sowie die mit der Prüfung einhergehenden Anforderungen. Im Vordergrund steht somit die Gewährleistung der erforderlichen Qualität von Abschlussprüfungen.[1] Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 317 HGB aufgeführten Prüfungsobjekte lassen si...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.1.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 225 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Eigenkapitalspiegel ist der fünfte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Seine inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB nicht näher geregelt. Die Praxis stützt sich auf DRS 22. Der Eigenkapitalspiegel soll durch eine systematische Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Konzerneigenkapitals entscheidende Informationen über d...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 9.1.2.1 Wahl der Mitglieder, deren Anzahl und Amtszeit

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 324 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die Mitglieder des alleinstehenden Prüfungsausschusses von den Gesellschaftern zu wählen. Daraus ist zu folgern, dass die Gesellschafter die Aufgaben nicht unmittelbar wahrnehmen können, wohl aber in den Prüfungsausschuss gewählt werden können.[1] Da § 324 HGB ansonsten keine Regelungen zur Wahl, zur Anzahl,...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1.2.2.1 Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ergibt sich aus den Bestandteilen des Konzernabschlusses. Bei einem HGB-Konzernabschluss[1] umfassen diese unter Bezugnahme auf § 297 Abs. 1 HGB somit Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung, Konzerneigenkapitalspiegel, den Konzernlagebericht sowie die optiona...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / 8.2.1.1 Abschlussprüfung

Rz. 295 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Als eine erste und genuin handelsrechtliche Sanktion der Bilanzierungspflicht kommt die Abschlussprüfung nach §§ 316ff. HGB in Betracht. Bekanntlich sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer zu prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB). In diese Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen (§ 317 Abs. 1 ...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 6.1.2.2.1 Tatsächliche oder rechtliche Beschränkung der Rechte

Rz. 170 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 1 Nr. 1 kann eine Einbeziehung unterbleiben, wenn erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen. In der Praxis ist dieses Wahlrecht insbesondere bei einer Konsolidierung nach § 290 Abs. 2 ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.2 Einleitender Abschnitt

Rz. 211 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit dem BilRUG wurde die vorherige überwiegende Praxis eines einleitenden Abschnittes gesetzlich verankert. Mindestbestandteile des einleitenden Abschnittes sind nach Abs. 1 Satz 3 eine Beschreibung des Prüfungsgegenstandes und die Angabe der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze. Als Gegenstand der Prüfung sind der Jahresabschluss unter Ein...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 7.1.2.1.4.2 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Rz. 218 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk hat der Abschlussprüfer nach Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 zu erklären, dass die von ihm vorgenommene Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat, der Abschluss aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse des Abschlussprüfers nach seiner Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht, der ...mehr

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Kapitel 16: Rechnungslegung... / 6.1.2.1 Pflichtpublizität

Rz. 73 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Abs. 1 regelt die allgemeinen Anforderungen an die offenzulegenden Unterlagen. Erfasst werden die Offenlegung des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB, des Konzernabschlusses und des Lage- oder Konzernlageberichts oder des (Konzern-)Bilanzeids und (Konzern-)Lageberichtseids (Abs. 1 Satz 1). Es gilt das Gebot der Vol...mehr

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Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.1.2.3 Bußgeldtatbestände in Abs. 2a

Rz. 194 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die am 10.05.2016 eingefügten Bußgeldtatbestände in § 334 Abs. 2a HGB dienen der Umsetzung von Art. 30, 30a der Abschlussprüfungs-RL 2006/43/EG, zuletzt geändert durch RL 2014/56/EU. Die prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder eines Prüfungsausschusses nach der Abschlussprüfungs-VO 537/2014/EU, die seit dem 17.06.2016 in allen EU-Mitglied...mehr

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Kapitel 12: Konzernabschlus... / 1.2.2.2.2.1 Substanzielle Rechte versus Schutzrechte

Rz. 53 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den Bestimmungen des IFRS 10 ist bei der Beurteilung bzgl. einer gegebenen Beherrschungsmöglichkeit ausdrücklich auf substanzielle Stimmrechte bzw. Stimmrechtsmehrheiten abzustellen. Sofern für relevante Entscheidungen die Zustimmung durch Dritte notwendig ist, liegt keine substanzielle Stimmrechtsmehrheit vor (IFRS 10.B36 i. V. m. IFRS ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.3.4 Schwebende Geschäfte

Rz. 388 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein schwebendes Geschäft basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen verschiedenen Vertragspartnern zum gegenseitigen Austausch von Leistung und Gegenleistung.[1] Aus der Perspektive jedes der beteiligten Vertragspartner begründet dieser gegenseitig verpflichtende Vertrag jeweils eine Verpflichtung und zugleich einen Anspruch. Bei ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 5.2.2.2.1 Normenkonformität

Rz. 177 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Abs. 2 Satz 1 ist im Prüfungsbericht festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Eine Berichterstattung ...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 3.1 § 317 HGB

Rz. 36 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung (1) 1In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. 2Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind. 3Die...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.6 Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rz. 30 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführungspflicht beginnt bei Istkaufleuten mit dem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall nach Aufnahme des Handelsgewerbes. Vorbereitungsgeschäfte sind auch erfasst.[1] Der Kannkaufmann wird mit Eintragung ins Handelsregister buchführungspflichtig, außer es gelten Erleichterungen (§ 241a HGB). Bei Personengesellschaften, deren Un...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.3 Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 17 Zur Vereinnahmung von Gewinnanteilen aus Personengesellschaften finden sich Ausführungen in IDW RS HFA 18 (Rz 13–25). Der dem Gesellschafter unmittelbar zustehende Gewinnanteil ist im Regelfall als Mindestgewinnanteil anzusehen, der auch vor Feststellung des Jahresabschlusses der Personenhandelsgesellschaft als Beteiligungsertrag vereinnahmt werden kann. Ein darüber hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 2.1 Gewerbesteuerpflicht

Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 GewStG auch dann gewerbesteuerpflichtig, wenn sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, etwa eine Architekten- oder Rechtsanwalts-GmbH.[1] Die Gewerbesteuerpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die in die GmbH mündende Vorgesellschaft eine nach außen gerichtete Tätigkeit aufnimmt, spätestens aber mit der Eintragung der GmbH in das Handels...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.1 Abgrenzung zum Gründungsstadium

Im Gründungsstadium der GmbH sind gesellschafts- und steuerrechtlich 3 Phasen zu unterscheiden: Ab dem Zeitpunkt der Entscheidung der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen, bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung der Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) existiert eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist steuerlich von der GmbH zu unterscheiden, sie ist zivilr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 1.2 Objektive und subjektive Merkmale des § 271 HGB

Rz. 2 Vorstehende Definition des § 271 Abs. 1 HGB zeigt objektive Merkmale: es muss sich um Anteile an anderen Unternehmen handeln; subjektive Merkmale: die Anteile an den anderen Unternehmen müssen "dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen" und es muss zu den anderen Unternehmen "eine dauernde Verbindung" bestehen. Rz. 3 Zum objektiven Merkmal "Anteil" ist zunächst festzuhalten, dass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.2.1.2 Zeitpunkt des Zugangs

Rz. 25 Der Zeitpunkt des Zugangs der Beteiligung kann sein der Abschluss des Gesellschaftsvertrags, die Leistung der vertraglich vereinbarten Beträge oder die Handelsregistereintragung. Gebucht werden können grundsätzlich nur Geschäftsvorfälle, denen Zahlungen oder andere Vermögenswerte zugrunde liegen. Daher kommt als Zugang einer Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.3 Gewinnausschüttungen an Gesellschafter

Damit der Gewinn der GmbH an den Gesellschafter ausgezahlt werden kann, muss die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gewinnausschüttungsbeschluss treffen. Ein derartiger Beschluss kann folgendermaßen formuliert werden: Praxis-Beispiel Muster eines Gewinnausschüttungsbeschlusses Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung Die Gesellschafter der …-GmbH (im Folgen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen nach HGB, ESt... / 2.1 Bilanz

Rz. 9 Da § 271 Abs. 1 und Abs. 2 HGB 2 Definitionen für unterschiedlich ausgestaltete Unternehmensverbindungen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) behandelt, sind diese auch im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften zu trennen (etwa § 266 HGB und § 275 HGB). Bei den übrigen Rechtsf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Möglichkeiten der Gewinnver... / Hintergrund

Die Grundregel (§ 29 Abs. 3 S. 1 GmbHG) sieht vor, dass der auszuschüttende Gewinn einer Kapitalgesellschaft – insbesondere GmbH – nach dem Verhältnis der Gewinnanteile verteilt wird. Das bedeutet, wer mehr Anteile an der Gesellschaft hält, bekommt auch mehr von dem Gewinn. Die Kapitalgesellschaft kann aber auch von diesem Maßstab abweichen und den Gewinn "inkongruent" bzw. ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzverwaltung nimmt praktische Anpassungen vor

Aus diesem Anlass nimmt die Finanzverwaltung daher praktische Anpassungen vor. Demnach sind inkongruente Gewinnausschüttungen aktuell steuerrechtlich grds. dann anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Das ist nach der aktuellen Verwaltungspraxis (vgl. BMF, Schreiben v. 4.9.2024, IV C 2 – S 2742/19/10004 :003) insbesondere in den folgenden Fällen gegeben: Abweichend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.5 Investitionsfrist und Folgen bei Nichtinvestition (§ 7g Abs. 3 EStG)

Rz. 46 Die Investitionsfrist, innerhalb derer das Wirtschaftsgut, für das ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, angeschafft oder hergestellt werden muss, wurde durch UntStRefG 2008[1] von zwei auf drei Jahre verlängert. Der Stpfl. muss somit erst bis zum Schluss des 3. auf das Jahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs investieren. Gem. § 7g Abs. 3 EStG is...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 22 Aktuelle Fristen

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.3 Änderung der im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gewinnverteilung

Rz. 486 Aus den grundlegenden Urteilen des BFH v. 15.11.1967[1] und v. 25.4.1968[2] ergeben sich keine unmittelbaren Hinweise für die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der im Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG festgelegten Gewinnverteilung auch steuerlich gefolgt werden kann. Derartige Vertragsänderungen werden vor allem dann in Betrac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.2.2 Ergebnisverwendung bei der rechtsfähigen Gesellschaft

Rz. 16 Die §§ 708–718 BGB regeln das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander und der Gesellschafter zur Gesellschaft. Sie enthalten u. a. auch Regelungen zum Gewinnanteil [1] und zur Gewinnverteilung.[2] Durch den Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter von gesetzlichen Regelungen der §§ 708–718 BGB grundsätzlich beliebig abweichen.[3] Im Folgenden werden led...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.5.2 Ergebnisverwendung bei der stillen Gesellschaft

Rz. 50 Das Zustandekommen einer stillen Gesellschaft i. S. d. §§ 230–236 HGB erfordert gemäß § 231 Abs. 1 HGB i. V. m. § 231 Abs. 2 Halbsatz 2 HGB zwingend die Beteiligung des stillen Gesellschafters am Gewinn.[1] Der Anspruch des stillen Gesellschafters auf eine Beteiligung am Gewinn kann demzufolge nicht ausgeschlossen werden.[2] Das Handelsgesetzbuch beinhaltet allerdings...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.3.2 Ergebnisverwendung bei der OHG

Rz. 32 Die Ergebnisverwendung erfolgt bei der OHG regelmäßig nach den Vereinbarungen des Gesellschaftsvertrags. Danach erhalten üblicherweise zunächst die mitarbeitenden Gesellschafter ein Arbeitsentgelt, das den zur Verteilung verbleibenden Gewinn kürzt. Der Restgewinn wird sodann nach einem Schlüssel verteilt, der das Risiko des einzelnen Gesellschafters entsprechend seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 38 Die Kommanditgesellschaft (KG) – geregelt in den §§ 161–179 HGB – stellt eine Sonderform der OHG dar, bei der die Gesellschafter in zwei Grundtypen untergliedert werden. Neben den Vollhaftern (Komplementären), die wie bei der OHG unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschafts- und Privatvermögen haften, ist mindestens ein auf einen bestimmten Betrag, die sogenannte Haf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sonderbilanzen und Status / 3.1.1.1 Einlagen der Gesellschafter

Rz. 15 Gesellschaftsrechtliche Kapitalaufbringung Im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ist die Eintragung des Einzelunternehmers oder der Personenhandelsgesellschaft ins Handelsregister keine Gründungsvoraussetzung (§ 105 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 161 Abs. 2 i. V. m. § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die Eintragung hat grundsätzlich nur deklaratorischen Charakter. Auch ohne die Eintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 1.1.2 Geprägerechtsprechung

Rz. 425 In dem Grundsatzurteil v. 17.3.1966,[1] dem sog. "Gepräge"-Urteil, traf der BFH die Feststellung, dass die Tätigkeit einer GmbH & Co. KG stets sogar bei reiner Vermögensverwaltung einen Gewerbebetrieb darstelle, wenn die geschäftsführende GmbH der alleinige Gesellschafter ist. Diese jahrzehntelange Rechtsauffassung hat der Große Senat des BFH mit Beschluss v. 25.6.198...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.1 Vorbemerkungen

Rz. 7 Die drei wichtigsten Ausgestaltungsformen von Personengesellschaften sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die auf dieser Grundform aufbauenden Personenhandelsgesellschaften: die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Vorschriften zu den Personengesellschaften im BGB und HGB wurden durch das Gesetz zur Modernisierung des ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.2.1 Grundlagen

Rz. 11 Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)[1] dient der Förderung der Erreichung eines von ihren Gesellschaftern gemeinsam verfolgten Zwecks.[2] Mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags, in dem der gemeinsame Zweck sowie die Art und Weise der Förderung dieses Zwecks festgelegt wird, wird die GbR errichtet.[3] Der Gesellschaftsvertrag bedarf dabei i. d. R. keiner b...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.2 Komplementär-GmbH

Rz. 557 Wenn die GmbH nach der Gründung der GmbH & Co. KG im Geschäftsverkehr nicht mehr auftritt und sich ausschließlich mit der Wahrnehmung der gesellschaftsrechtlichen Funktionen innerhalb der GmbH & Co. KG begnügt, so stellt sich die Frage, ob die Leistung der Komplementär-GmbH durch Beteiligung am Gewinn oder Verlust der KG abgegolten wird – dann kein Leistungsaustausch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.1 Grundlagen

Rz. 74 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – geregelt in den §§ 1 ff. GmbHG – ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden kann.[1] Sie ist selbstständig Trägerin von Rechten und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwe...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.6 Darlehensforderungen

Rz. 460 a) eines Gesellschafters Die Bezeichnung der Kapital- bzw. Gesellschafterkonten ist nicht maßgeblich. Führt eine Gesellschaft mehrere Konten mit verschiedenen Bezeichnungen (z. B. Privatkonto, Verrechnungskonto, Darlehenskonto, etc.), ist anhand des Gesellschaftsvertrags zu ermitteln, welche zivilrechtliche Rechtsnatur (Eigenkapital oder Fremdkapital) die jeweiligen K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.3 Sonderbetriebsausgaben

Rz. 496 Jeder einzelne Mitunternehmer, also auch die Komplementär-GmbH, wird einkommensteuerlich (körperschaftsteuerlich) als selbstständiger Gewerbetreibender behandelt. Ausgaben eines Mitunternehmers, die dazu dienen sollen, die Beziehungen des Mitunternehmers zum Gewinn des Gewerbebetriebs in Ordnung zu bringen, die also unmittelbar mit der Erzielung der gewerblichen Eink...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 3.5.1 Wesen der stillen Gesellschaft

Rz. 48 Die stille Gesellschaft [1] stellt einen Spezialfall bzw. eine Variante der nicht rechtsfähigen Gesellschaft (bürgerlichen Rechts) dar, welche in § 705 Abs. 2 Alt. 2 BGB kodifiziert ist.[2] Es ist dabei zwischen der stillen Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der stillen Gesellschaft des Handelsrechts zu unterscheiden. Bei ersterer beteiligt sich der stille Gesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ergebnisverwendung / 4.3.2.2 Zuständiges Entscheidungsorgan

Rz. 80 Üblicherweise ist bei einer GmbH für die Verwendung des Jahresergebnisses ausschließlich die Gesellschafterversammlung durch Beschluss mit einfacher Stimmenmehrheit zuständig.[1] Da es sich allerdings bei der Ausgestaltung des Rechts der GmbH weitgehend um dispositive Normen handelt, ist auch § 46 Nr. 1 GmbHG durch gesellschaftsvertragliche Regelungen abdingbar. Folgl...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3.2 Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG

Rz. 519 Bei bisher in der Rechtsform einer GbR geführten Unternehmen, z. B. Besitzgesellschaft, Immobilienverwaltungsgesellschaft, kann es unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung des Unternehmens sinnvoll sein, von der GbR in die Rechtsform der GmbH & Co. KG zu wechseln. Gassmann [1] zeichnet folgende Wege des Formwechsels außerhalb des UmwG au...mehr