Rz. 8
Die SARL wird durch Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags (contrat de société) durch die Gesellschafter (associés) gegründet, bei der Ein-Mann-Gründung handelt es sich dabei um eine einseitige Willenserklärung. Ab der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister besteht eine Gesellschaft in Gründung (société en formation); zur Haftung in diesem Stadium siehe Rdn 54 ff.
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