Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 10 Alter und Eignungszweifel / C. Untersuchungen im Rahmen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Rz. 14 Die früheren Regelungen werden unter weitgehender Übernahme des Inhalts der §§ 15d ff. StVZO aufgrund der Ermächtigung in §§ 2 Abs. 3, 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. b und g StVG durch § 48 FeV ersetzt.[14] Wer ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Pkw im Linienverkehr (§§ 42 f. PBefG) oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 PBefG) führt, bedarf dabei...mehr

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§ 21 Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Rz. 1 Auf die FE kann verzichtet werden.[1] Der FE-Inhaber kann den Verzicht auf die FE jederzeit erklären.[2] Rz. 2 Denkbar sind:mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / L. Ausnahmen von der Probezeit

Rz. 49 Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a StVG sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer FE der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die FE der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen, § 32 FeV .mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / Literaturtipps

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 2. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 35 Die aufschiebende Wirkung fehlt gem. § 2a Abs. 6 StVG ebenfalls bei Widersprüchen/Anfechtungsklagenmehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / N. Aufbauseminare (§ 35 FeV)

I. Ziel Rz. 52 Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten, § 2b Abs. 1 S. 1 StVG. II. Durchführung Rz. 53mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / I. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt im Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren

Rz. 47 In der Regel ist dies grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung. [52] Zutreffender ist es, auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen.[53] Dieses ist nämlich z.B. mit Erhebung einer Untätigkeitsklage gegen die Entziehung der FE gerade noch nicht abgeschlossen, eine letzte Behördenentscheidung liegt allerdings durchaus vor...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / Literaturtipps

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / Q. Teilnahmebescheinigung (§ 37 FeV)

I. Inhalt und Formalien (§ 37 Abs. 1 FeV) Rz. 68 Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 FeV oder § 36 FeV ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung mussmehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Widerspruch und Anfechtungsklage im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Punktsystems

Rz. 34 Die aufschiebende Wirkung ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 9 StVG) bei einem Widerspruch bzw. einer Anfechtungsklage gegen die Entziehung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG (Erreichen von acht oder mehr Punkten;[47] zu Einzelheiten zum Punktsystem siehe auch § 13 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / II. Problemfälle

1. Entzug der Fahrerlaubnis beruhte auf BAK unter 1,6 Promille; Verhältnis § 13 Nr. 2 lit. c FeV zu § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV Rz. 24 Im Falle der Neuerteilung nach vorherigem Entzug der FE stellt sich die Frage, ob über § 13 Nr. d FeV nur an den Promillewert des § 13 Nr. c FeV angeknüpft werden kann, d.h., dass der Entzug der FE auf einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von ...mehr

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§ 30 Grundsätze / C. Berechtigung der Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Rz. 9 Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-FE dürfen grundsätzlich im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. Ohne dass sie ihren Führerschein umtauschen lassen müssen, dürfen sie auch nach Wohnsitzbegründung im Inland grundsätzlich unbefristet ihr Kfz führen (§ 28 FeV). Der Umfang der Berechtigung ergibt sich aus dem Beschluss der Kommission vom 20.3.2014 ü...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / R. "Begleitetes Fahren ab 17"

I. Rechtslage Rz. 71 Nachdem ein Modellversuch in Niedersachsen mit dem "begleiteten Fahren ab 17" erfolgreich verlaufen ist,[30] wurde mit Änderungsgesetz v. 14.8.2005[31] die Möglichkeit des "begleiteten Fahrens mit 17" im ganzen Bundesgebiet eingeführt. [32] Ziel der Maßnahme ist, dass die unverhältnismäßig hohe Unfallrate insbesondere der 18- bis 20-jährigen Fahranfängerin...mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / D. Fahrerlaubnis auf Probe – Besondere Aufbauseminare für Alkohol- oder Drogenauffällige

Rz. 69 Für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, sind besondere Aufbauseminare vorgesehen, § 2b Abs. 2 S. 2 StVG i.V.m. § 36 FeV. Es handelt sich hierbei um FE-Inhaber auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, §§ 316, 323a StGB oder des § 24a StVG an einem Aufbau...mehr

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zfs 1/2017, Fahreignungs-Be... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das für die Prüfung des Senats maßgebliche Beschwerdevorbringen zeigt keine Gründe auf, aus denen die angegriffene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben wäre (vgl. § 146 Abs. 4 S. 3 und 6 VwGO)." Der ASt. wendet sich gegen die nach § 4 Abs. 9 StVG sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Das VG hat die auf § 80 Abs. 5 S. 1 Alt....mehr

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§ 33 Umschreibung von Fahrerlaubnissen

A. Allgemeines I. Überprüfung der Fahreignung Rz. 1 Bei einem Antrag auf Umschreibung einer FE hat die FE-Behörde auch die Frage der Eignung zu prüfen.[1] Zweifeln an der Eignung des Bewerbers ist mit Mitteln der FeV nachzugehen.[2] Rz. 2 Dies gilt auch für die Umschreibung einer EU-/EWR-FE.[3] Dies ergibt sich schon daraus, dass auch bei der erleichterten Umschreibung § 11 Abs...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 2. Ausnahme vom Verbot, die Hauptsache vorwegzunehmen

Rz. 71 Eine Ausnahme vom Verbot, die Hauptsache vorwegzunehmen, hat das OVG NW bei einem nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO gestellten Antrag auf Wiedererteilung der FE zur Fahrgastbeförderung angenommen, da dieser Anspruch ansonsten in angemessener Zeit nicht zu verwirklichen sei und da dies für den ASt. zu unzumutbaren Folgen führen würde. Seinen glaubhaften Angaben zufolge bestr...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Rechtslage

Rz. 71 Nachdem ein Modellversuch in Niedersachsen mit dem "begleiteten Fahren ab 17" erfolgreich verlaufen ist,[30] wurde mit Änderungsgesetz v. 14.8.2005[31] die Möglichkeit des "begleiteten Fahrens mit 17" im ganzen Bundesgebiet eingeführt. [32] Ziel der Maßnahme ist, dass die unverhältnismäßig hohe Unfallrate insbesondere der 18- bis 20-jährigen Fahranfängerinnen und Fahra...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 4. Eignung nach Alkoholabhängigkeit

Rz. 30 Bei bestehender Alkoholabhängigkeit ist die Eignung zunächst zu verneinen und kann dann nach einer Entwöhnungsbehandlung wieder gegeben sein, wenn die Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist (Anlage 4 zur FeV, Ziff. 8.4). Insoweit ist Ziff. 8 der Anlage 4 zur FeV zu entnehmen, dass wegen der Abstinenz nach Alkoholsuchtentwö...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 3. Entscheidung im Rahmen des Eilrechtsschutzes: Begrenzung auf Entscheidungsrahmen der Hauptsache

Rz. 72 Nach h.M. darf im Eilverfahren nicht über den Entscheidungsrahmen des Hauptsacheverfahrens hinausgegangen werden. Dies ist vor allem beachtlich im Zusammenhang mit Entscheidungen, die im Ermessen der Behörde stehen. Im Rahmen von Ermessensentscheidungen wird zumeist mit einer Hauptsacheklage nur eine Neuverbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts ...mehr

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zfs 1/2017, Fahreignungs-Be... / Anmerkung

Hinweis: Nach BayVGH, Urt. v. 11.8.2015 – 11 BV 15.909 (zfs 2015, 654) tritt eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 S. 3 StVG tritt nur ein, wenn der Fahrerlaubnisbehörde am Tag des Ausstellens der ergriffenen Maßnahme weitere Verkehrsverstöße bekannt sind, die zu einer Einstufung in eine höhere Stufe nach § 4 Abs. 5 S. 1 StVG führen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss sich die K...mehr

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / B. Umschreibung von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen (§ 30 FeV)

I. Freiwillige Umschreibung Rz. 5 Diese erleichterte Umschreibung erfolgt freiwillig. Eine Verpflichtung besteht hierzu nicht. Rz. 6 Gemäß § 30 Abs. 1 FeV sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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§ 31 Führerscheininhaber oh... / D. Fälle, in denen die Berechtigung zum Führen eines Kfz für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse nicht gilt (§ 29 Abs. 3 FeV)

Rz. 6 Die Berechtigung zum Führen eines Kfz gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§ 29 Abs. 4 FeV):[10]mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Durchführung

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Inhalt und Formalien (§ 37 Abs. 1 FeV)

Rz. 68 Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 35 FeV oder § 36 FeV ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muss enth...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / G. Verlängerung der Probezeit (§ 2a Abs. 2a StVG)

Rz. 28 Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre,mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / III. Datenschutz (§ 37 Abs. 3 FeV)

Rz. 70 Die für die Durchführung von Aufbauseminaren erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für diesen Zweck verarbeitet und genutzt werden und sind sechs Monate nach Abschluss der jeweiligen Seminare mit Ausnahme der Daten zu löschen, die für Maßnahmen der Qualitätssicherung oder Aufsicht erforderlich sind. Diese Daten sind zu sperren und spätestens bis zum Ablauf des ...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / 2. § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG

Rz. 19 Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung und zwingend auszusprechende Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung (innerhalb von zwei Monaten), wenn der Betroffene begangen hat.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / IV. Durchführung von Einzelseminaren

Rz. 61 Für die Durchführung von Einzelseminaren nach § 2b Abs. 1 StVG gilt § 36 Abs. 3 und Abs. 4 FeV mit der Maßgabe, dass die Gespräche in drei Sitzungen von jeweils 90 Minuten Dauer durchzuführen sind (§ 36 Abs. 5 FeV).mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / III. Frist bei Entziehung im Rahmen des Punktsystems

Rz. 9 Eine neue FE darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung, die aufgrund von 8 oder mehr Punkten erfolgt ist, erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 4 Abs. 10 S. 1 und S. 2 StVG; siehe auch Rdn 41).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Verweigerung der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung (§ 37 Abs. 2 FeV)

Rz. 69 Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmermehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / B. Antrag auf Erteilung/Neuerteilung

I. Antrag bei der zuständigen Behörde Rz. 7 Der Antrag auf Neuerteilung der FE ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (§ 21 Abs. 1 FeV). Das ist grundsätzlich die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller seine Wohnung hat. Bei mehreren Wohnungen ist es die Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV). II. Sperrfrist Rz. 8 Wurde Sperrfrist verhängt (§ 69a StGB), so muss di...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / K. Beweislast für Wiedererlangung der Fahreignung

Rz. 52 Die Beweislast für Wiedererlangung der Fahreignung liegt beim Kraftfahrer (zu weiteren Einzelheiten siehe auch § 5 Rdn 38 ff.).[38]mehr

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§ 20 Einschränkung der Fahr... / B. Auflagen und Beschränkungen im Rahmen der FE-Erteilung

Rz. 3 Ist der Bewerber allerdings nur bedingt zum Führen von Kfz geeignet (zur bedingten Eignung siehe § 4 Rdn 15 ff.), so kann die Fahrerlaubnisbehörde die FE soweit wie notwendig, erteilen, § 23 Abs. 2 S. 1 FeV.mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / F. Neuerteilung nach Entziehung wegen einer Alkoholproblematik (§ 13 FeV)

I. Grundsatz Rz. 23 War die FE wegen Alkoholabhängigkeit entzogen, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, § 13 Nr. 2 lit. e Alt. 2 FeV . War die FE aufgrund vonmehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / III. Inhalt

Rz. 54 In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssit...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / N. Rechtsschutz

I. Widerspruch gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Rz. 61 Zunächst muss gegen die Ablehnung der Neuerteilung der FE Widerspruch eingelegt werden, § 68 Abs. 2 VwGO. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Ablehnung der Neuerteilung der FE dem Betroffenen bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Ziel

Rz. 52 Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlasst werden, eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten, § 2b Abs. 1 S. 1 StVG.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / 3. § 2a Abs. 2 Nr. 3 StVG

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / V. Qualifikation des Kursleiters

Rz. 56 Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 S. 1 StVG, § 31 FahrlG).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / D. Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde (§ 2a Abs. 2 S. 1 StVG)

I. Straftat oder Ordnungswidrigkeit innerhalb der Probezeit Rz. 13 Ist gegen den Inhaber einer FE wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1–3 StVG in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist,[7] die Fahrer...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / IV. Durchführung von Einzelseminaren

Rz. 55 Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten (§ 2b Abs. 1 S. 2 StVG). Für die Durchführung von Einzelseminaren gilt § 35 FeV mit der Maßgabe, dass die Gespräche in vier Sitzungen von jeweils 60 Minuten Dauer durchzuführen sind.mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / I. Antrag bei der zuständigen Behörde

Rz. 7 Der Antrag auf Neuerteilung der FE ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen (§ 21 Abs. 1 FeV). Das ist grundsätzlich die Behörde des Ortes, in dem der Antragsteller seine Wohnung hat. Bei mehreren Wohnungen ist es die Hauptwohnung (§ 73 Abs. 2 FeV).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Einzelheiten zum mehrstufigen Verfahren

1. § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG Rz. 14 Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit der weiteren Folge der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG): Eine vollziehbare Nachschulungsanordnung (jetzt: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar) wird nicht dadurch erfüllt, dass der FE-Inhaber die FE einer weiteren Klasse (hier: frühere Klasse 3) erwirbt.[9...mehr

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§ 20 Einschränkung der Fahr... / C. Auflagen und Beschränkungen bei bereits erteilter FE

Rz. 4 Eine bereits erteilte FE wird von der Fahrerlaubnisbehörde in dem Fall, in dem sich der FE-Inhaber nur noch als bedingt geeignet erweist, gleichfalls entsprechend modifiziert, § 46 Abs. 2 FeV.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / O. Besondere Aufbauseminare (§ 2b Abs. 2 S. 2 StVG, § 36 FeV)

I. Adressaten Rz. 57 Besondere Aufbauseminare gibt es für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel am Verkehr teilgenommen haben. Rz. 58 Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind,...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / F. Bindung an rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit (§ 2a Abs. 2 S. 2 StVG)

I. Bindung der Fahrerlaubnisbehörde Rz. 22 Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach § 2a Abs. 2 Nr. 1–3 StVG an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Die in § 2a Abs. 2 Nr. 1–3 StVG vorgesehenen Rechtsfolgen dürfen nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur an eine rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswid...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Adressaten

Rz. 57 Besondere Aufbauseminare gibt es für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mittel am Verkehr teilgenommen haben. Rz. 58 Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn si...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / Literaturtipps

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / D. Umschreibung von Fahrerlaubnissen von Drittländern, die nicht in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind (§ 31 Abs. 2 FeV)

Rz. 18 Beantragt der Inhaber einer FE aus einem nicht in Anlage 11 aufgeführten Staat die Erteilung einer FE für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen, sind die Vorschriften über die Ausbildung nicht anzuwenden, d.h. von den Vorschriften über die Pflichtausbildung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG ist der Antragsteller befreit (§ 31 Abs. 2 FeV). Die Umschreibung erfolgt im Ü...mehr