Rz. 19
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung und zwingend auszusprechende Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung (innerhalb von zwei Monaten), wenn der Betroffene
▪ | nach Teilnahme an einem Aufbauseminar |
▪ | innerhalb der jetzt vierjährigen Probezeit |
▪ | eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
begangen hat.
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