Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 1. Entzug der Fahrerlaubnis beruhte auf BAK unter 1,6 Promille; Verhältnis § 13 Nr. 2 lit. c FeV zu § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 FeV

Rz. 24 Im Falle der Neuerteilung nach vorherigem Entzug der FE stellt sich die Frage, ob über § 13 Nr. d FeV nur an den Promillewert des § 13 Nr. c FeV angeknüpft werden kann, d.h., dass der Entzug der FE auf einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 Promille und mehr beruhen musste, oder ob über die über § 20 Abs. 3 FeV mögliche Ermessensvorschrift des § 11 Abs. 3 S. 1 ...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 3 StVG, §§ 46 f. FeV) – Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

A. Möglichkeiten der Entziehung der Fahrerlaubnis Rz. 1 Die FE kann entzogen werden nach:mehr

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§ 19 Erteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis (§§ 2, 3 Abs. 6 Nr. 1 StVG, § 20 FeV)

A. Grundsätze Rz. 1 Die gesetzlich in § 2 StVG geregelte Grundkonstellation ist die Erteilung einer FE, wenn noch keine FE erteilt war. Rz. 2 Für die Neuerteilung der FE gelten die Vorschriften für die Ersterteilung, § 20 Abs. 1 FeV. Rz. 3 Sind alle Voraussetzungen erfüllt und alle Nachweise erbracht, so hat der FE-Bewerber einen Anspruch auf Erteilung der FE (Art. 2 Abs. 1 GG)...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in einem anderen Staat der EU erteilten Fahrerlaubnis in Deutschland

A. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Folgende rechtliche Regelungen sind zu beachten:mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / I. Widerspruch gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 61 Zunächst muss gegen die Ablehnung der Neuerteilung der FE Widerspruch eingelegt werden, § 68 Abs. 2 VwGO. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem die Ablehnung der Neuerteilung der FE dem Betroffenen bekannt gegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die die Ablehnung erlassen hat. Die Frist wird auch durch Einlegung...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / A. Möglichkeiten der Entziehung der Fahrerlaubnis

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 2. Entzug der Fahrerlaubnis beruhte auf BAK mit 1,6 Promille oder mehr

Rz. 27 Die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 13 Nr. 2d i.V.m. Nr. 2c FeV ist bei einer Neuerteilung nach einer Entziehung der FE aufgrund einer Trunkenheitsfahrt von 1,6 Promille oder mehr zwingend.[25] Dies gilt auch, wenn die FE wegen einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt entzogen wurde.[26]mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / J. Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 42 Gegen die Entziehung der FE sind Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO) und Anfechtungsklage (§§ 42 Abs. 1, 113 Abs. 1 VwGO) möglich (dazu ausführlich: vgl. § 55 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). Bezogen auf einen denkbaren vorläufigen Rechtsschutz ist zu differenzieren. I. Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubni...mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / J. Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 7 S. 1 StVG a.F.

I. Regelung des § 4 Abs. 7 S. 1 StVG a.F. Rz. 64 Bei einem Punktestand von 14, aber nicht mehr als 17 Punkten hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 4 Abs. 8 StVG a.F. anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen. Befolgt der Betroffene diese Anordnung, die auch vollziehbar sein muss (§ 4 Abs. 7 S. 1 StVG a.F.), nicht, so hat die Fahrerlaubnis...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / IV. Frist bei Entziehung im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 10 Ist die FE auf Probe nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG entzogen worden (vgl. dazu § 17 Rdn 1 ff., 35 ff.), darf eine neue FE frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 2a Abs. 5 S. 3 StVG). Rz. 11 Für die Neuerteilung einer wegen Verweigerung eines Aufbauseminars entzogenen FE ist kei...mehr

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / C. Entziehung der Fahrerlaubnis führt zum Erlöschen weiterer Erlaubnisse

I. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Rz. 33 Gemäß § 48 Abs. 1 FeV bedarf einer FE zur Fahrgastbeförderung – als einer zusätzlichen Erlaubnis –, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine G...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / 2. Fahrerlaubnis-Verordnung

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§ 32 Anerkennung einer in e... / 2. Voraussetzung für Umtausch: gültige Fahrerlaubnis

Rz. 8 Entscheidend ist, dass einem Umtausch eine andere gültige nationale FE zugrunde liegt. Daher kann sich der Inhaber nicht darauf berufen, ihm sei durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine FE erteilt worden, die grundsätzlich von jedem anderen Mitgliedstaat anerkannt werden muss, wenn die FE, die angeblich umgetauscht werden soll, zuvor entzogen war. Art. 11 ...mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / V. Löschung der Punkte nach Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 2 S. 3 und 4 StVG a.F.)

Rz. 13 Ist so werden die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht.[10] Gelöscht werden damit die sich im VZR für die betroffene Person ergebenden Punkte, wenn die FE durch den Strafrichter oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen oder wenn eine Sperre angeordne...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / I. Aufschiebende Wirkung bei Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 43 Grundsätzlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Entziehung der FE aufschiebende Wirkung, § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO. Rz. 44 Die Fahrerlaubnisbehörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO neben der Entziehung der FE dann aber zugleich deren sofortige Vollziehung anordnen, § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO. Rz. 45 Dies setzt vorau...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / II. Fahrerlaubnis unter Auflagen – Begleitperson

Rz. 72 Die Teilnahme am begleiteten Fahren ist freiwillig und muss ausdrücklich beantragt werden. Die Fahranfänger absolvieren die normale Fahrschulausbildung, können damit aber ein Jahr früher beginnen. Kurz vor Vollendung des 17. Lebensjahres können sie die Fahrprüfung – die sich ebenfalls nicht unterscheidet – absolvieren und erhalten statt des Führerscheins eine rote Prü...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 5. Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen 8 oder mehr Punkten

Rz. 59 Hat die Fahrerlaubnisbehörde die FE wegen wiederholter Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften nach der Regelung über das Punktsystem (§ 4 Abs. 10 S. 3 StVG a.F., ab 1.5.2014: § 4 Abs. 10 S. 4 StVG) entzogen, hat sich der Betroffene in der Regel vor der Neu-/Wiedererteilung der FE der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / S. Ausnahme vom Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis

Rz. 80 Zu unterscheiden vom "begleiteten Fahren mit 17" ist die Möglichkeit, eine FE im Wege der Ausnahmegenehmigung vom gesetzlich geregelten Mindestalter nach § 74 Abs. 1 und 2 FeV zu erhalten. Eine solche Ausnahmegenehmigung steht im Ermessen der Behörde, wobei nicht zu beanstanden ist, wenn als Voraussetzung für eine Ausnahme das Festhalten an der Altersgrenze aufgrund d...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 6. Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis i.S.d. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 9 FeV

Rz. 60 War die FE wiederholt entzogen oder beruhte der Entzug der FE auf einem Grund nach § 11 Nr. 4–7 FeV, kann zur Klärung von Eignungszweifeln ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden.mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / IV. Absehen von einer Entziehung der Fahrerlaubnis unter Hinweis auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit

Rz. 32 Begründet der Strafrichter das Absehen von einer Entziehung der FE ausschließlich mit dem Hinweis auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit, so liegt darin regelmäßig keine Beurteilung der Kraftfahreignung. Die Verwaltungsbehörde ist dadurch gem. § 3 Abs. 3 S. 1 StVG nicht an einer eigenständigen Beurteilung der Fahreignung gehindert.[49]mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / VIII. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO

Rz. 36 Die vorläufige Entziehung der FE nach § 111a StPO hindert die Verwaltungsbehörde nicht, die FE gem. § 3 Abs. 1 StVG zu entziehen.[53]mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / L. Verhältnis der Bewertung von Verkehrsverstößen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (Anlage 12 zur FeV) zur Bewertung durch das Punktsystem (Anlage 13 a.F. zur FeV)

Rz. 71 Die Bewertung von Verkehrsverstößen im System der FE auf Probe enthält im Vergleich zu der Bewertung solcher Verstöße im Punktsystem keinen Wertungswiderspruch und begegnet unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken.[84]mehr

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / IX. Keine Tilgungsfristen bei dauerhafter Untersagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis

Rz. 34 Die Tilgungsfristen gelten nicht, wenn die Erteilung einer FE oder die Erteilung des Rechts, von einer ausländischen FE wieder Gebrauch zu machen, für immer untersagt ist (§ 29 Abs. 2 StVG a.F.; vgl. § 69a Abs. 1 S. 2 StGB, auch i.V.m. § 69b StGB).mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / E. Für die Fahrerlaubnis auf Probe maßgebliche Eintragungen im Fahreignungsregister (§ 2a Abs. 2 S. 1 Hs. 1 StVG)

Rz. 21 Im Rahmen der FE auf Probe wird auf Entscheidungen abgestellt, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1–3 StVG in das FER einzutragen sind (§ 2a Abs. 2 S. 1 StVG). Damit sind hier nicht alle im FER gespeicherten Entscheidungen und Maßnahmen relevant.mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / B. Verhältnis der Bewertung von Verkehrsverstößen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (Anlage 12) zur Bewertung durch das Punktsystem (Anlage 13)

Rz. 6 Die Regelung der FE auf Probe und das Punktsystem finden nebeneinander Anwendung, § 4 Abs. 1 S. 4 StVG. Rz. 7 Die Bewertung von Verkehrsverstößen im System der FE auf Probe enthält im Vergleich zu der Bewertung solcher Verstöße im Punktsystem keinen Wertungswiderspruch und begegnet unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit keinen Bedenken.[5] Rz. 8 Für die Bewertun...mehr

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§ 7 Betäubungsmittel und Ar... / I. Fahrerlaubnis auf Probe – Besondere Aufbauseminare für Alkohol- oder Drogenauffällige

Rz. 112 Für Inhaber einer FE auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Verkehr teilgenommen haben, sind besondere Aufbauseminare vorgesehen, § 2b Abs. 2 S. 2 StVG i.V.m. § 36 FeV. Es handelt sich hierbei um FE-Inhaber auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a, §§ 316, 323a StGB oder des § 24a StVG an einem Aufba...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / II. Klage gegen die Nichterteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 62 Gegen die Ablehnung der Neuerteilung der FE kann eine Verpflichtungsklage erhoben werden (zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren siehe unten § 56 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). Mit der Verpflichtungsklage kann die Verurteilung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes begehrt werden (§ 42 Abs. 1 Hs. 2 VwGO).[49] Während die Versagun...mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / V. Bindungswirkung im Verfahren um die Aberkennung des Rechts, im Inland von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

Rz. 20 Auch bei der Aberkennung des Rechts, im Inland eine ausländische FE auszunutzen, ist, wie dies die Bestimmung des § 3 Abs. 1 S. 2 StVG zeigt, die Bindungswirkung des § 3 Abs. 4 StVG zu beachten.[35]mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / A. Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis, § 21 FeV

Rz. 1 Der Antrag auf Erteilung der FE ist schriftlich zu stellen, § 21 Abs. 1 FeV. Rz. 2 Danach kann der Antrag in jedem Falle bei der FE-Behörde eingereicht werden. In Betracht kommt aber auch zusätzlich die nach Landesrecht dazu bestimmte (weitere) zuständige Behörde oder Stelle.mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / O. Zum Verhältnis "Wiederaufgreifen des Verfahrens" nach § 51 VwVfG und "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" nach § 3 Abs. 6 Nr. 1 StVG i.V.m. § 20 FeV

Rz. 75 Nach Art./§ 51 Abs. 1 LandesVwVfG hat die Behörde auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wennmehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / D. Reaktion bei ausländischer Fahrerlaubnis

Rz. 14 Bei einer ausländischen FE hat die Entziehung – auch wenn sie nach anderen Vorschriften erfolgt – die Wirkung einer Aberkennung des Rechts, von der FE im Inland Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVG). Rz. 15 Mitunter treffen die Verkehrsbehörden eine Anordnung nur hinsichtlich der Vorlage des EU-Führerscheins und verzichten auf die Feststellung der Ungültigkeit in D...mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / K. Neuerteilung der Fahrerlaubnis i.d.R. nach MPU (§ 4 Abs. 10 StVG a.F.)

Rz. 69 Eine neue FE darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG a.F. erteilt werden. Die Frist beginnt mit Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis der Wiederherstellung der Fahreignung ist in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, § 4 Abs. 10 StV...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 8. Vorzeitige Erteilung der Fahrerlaubnis vor Vollendung des Mindestalters

Rz. 72 Soll eine Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter stattfinden, kann gem. § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FeV ebenfalls ein MPU-Gutachten angeordnet werden.mehr

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / V. Hinausgeschobener Tilgungsbeginn bei Versagung, Entziehung oder Verzicht auf Fahrerlaubnis (§ 29 Abs. 5 StVG)

Rz. 48 § 29 Abs. 5 StVG ist unverändert geblieben: Der Tilgungsbeginn wird mangels Bewährung des Betroffenen im Straßenverkehr in diesen Fällen hinausgeschoben.mehr

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§ 60 Anhang / D. Äquivalenztabelle EU

Rz. 4 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. März 2014 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 1625) (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/209/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dez...mehr

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§ 30 Grundsätze / D. Berechtigung der Inhaber einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis

Rz. 10 Inhaber einer sonstigen ausländischen FE dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz i.S.d. § 7 FeV begründet haben (§ 29 Abs. 1 S. 1 FeV). Wird ein Wohnsitz im Inland begründet, besteht diese Berechtigung noch sechs Monate (§ 29 Abs. 1 S. 3 FeV). Kann der Inhaber der FE glaubhaft machen, dass er sein...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / IV. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO)

Rz. 61 Ein als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung formuliertes Rechtsschutzbegehren ist unter Berücksichtigung des sinngemäß verfolgten Rechtsschutzzieles als Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs auszulegen.[50] Allerdings ist an die Antragstellung durch einen rechtskundigen Bevollmächtigten ein strenger Maßs...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage

Rz. 74 Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist – wie im Hauptsacheverfahren – hinsichtlich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts.mehr

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§ 3 Einteilung der Fahrerla... / S. Schlüsselzahl 96 zur Fahrerlaubnis der Klasse B

Rz. 22 Ab dem 19.1.2013 gibt es durch die Einführung des § 6a FeV die Schlüsselzahl 96 zur FE der Klasse B. Sie erlaubt das Führen von Kraftfahrzeuggespannen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg bis 4.250 kg. Diese Erweiterung der Klasse B hat wohl in erster Linie für Wohnwagengespanne Bedeutung. Daher läss...mehr

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§ 35 Tilgung und Verwertung... / V. Hinausgeschobener Tilgungsbeginn bei Versagung, Entziehung oder Verzicht auf Fahrerlaubnis (§ 29 Abs. 5 StVG a.F.)

Rz. 14 Mit Blick auf die in diesen Fällen nicht mögliche Bewährung durch Teilnahme am Straßenverkehr beginnt die Tilgungsfrist bei erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der FE, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwe...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / I. Erlöschen der Fahrerlaubnis; Ablieferungspflicht

Rz. 35 Mit der Entziehung erlischt die FE. Bei einer ausländischen FE erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland (§ 3 Abs. 2 S. 1 StVG; § 46 Abs. 5 FeV). Rz. 36 Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern [30] oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen (§ 3 Abs. 2 S. 2 StVG). Rz. 37 Die Verpflichtung zur Ablieferung oder z...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / E. Vorbereitung – auch bei Rechtsbehelf gegen den Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 17 Da es bei der MPU um die Erkenntnis eines Problems und eine stabile Verhaltensänderung beim Betroffenen geht, muss der Einzelne an sich arbeiten. Das ist hart und kann in der Regel nicht ohne kompetente Hilfe erfolgreich geleistet werden. Daher ist eine Begleitung zur Verhaltensänderung erforderlich; das ist die "Vorbereitung" auf die MPU. Rz. 18 Um möglichst bald die ...mehr

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§ 13 Punktsystem in der ab ... / IV. 8 Punkte und mehr: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG)

Rz. 19 Wie schon im alten Recht ist auch beim neuen Punktsystem die letzte Maßnahme der Entzug der FE. Der Betroffene gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dieser Entzug ist zwingend angeordnet; bei Erreichen von acht Punkten hat die Behörde ohne Alternativen die FE durch (kraft Gesetzes sofort vollziehbaren) Bescheid zu entziehen. Die Wiedererteilung der FE is...mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / XII. Bindung bei der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 41 Die Bindung an die Bewertung des Strafgerichts hinsichtlich der fehlenden Eignung bezieht sich nach § 3 Abs. 4 S. 1 StVG nur auf das Entzugsverfahren. Im Verfahren auf Erteilung oder Wiedererteilung der FE tritt keine Bindungswirkung hinsichtlich der Eignung ein.[61] Diese Auffassung ist zutreffend, da die Ausgangskonstellation beim Entzug einer FE eine andere ist als...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / aa) Keine Erteilung einer Fahrerlaubnis – Führerscheinausstellung ohne Eignungsprüfung

Rz. 34 Stellt sich eine Führerscheinausstellung nicht als Erteilung einer FE dar, so besteht keine Anerkennungspflicht. Denn eine in einem solchen Fall erfolgende bloße Erneuerung des Dokuments zieht keine Pflicht zur Anerkennung nach sich. Gegenseitig anzuerkennen ist nur eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte FE. Das setzt eine Prüfung des Ausstellerstaates voraus. ...mehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / H. Für die Entziehung der Fahrerlaubnis maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

Rz. 27 In der Regel ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (zu diesem Abschnitt siehe auch § 4 Rdn 47 ff.),[23] besser: den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen.[24] Rz. 28 Auch das Widerspruchsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren, so dass im Rahmen der "letzten Behördenentscheidung" auf den Zeitpunkt der Zustellung d...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / H. Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG)

Rz. 29 Ist der Inhaber einer FE einer vollziehbaren Anordnung der zuständigen Behörde nach § 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG (Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar) in der festgesetzten Frist nicht nachgekommen, so ist die FE zwingend zu entziehen. Rz. 30 Ist die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (früher: des Nachschulungskurses) nicht angefochten und damit be...mehr

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§ 27 Im Ausland begangene V... / A. Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17.6.1998 (ABl EG vom 10.7.1998 – C 216/2)

Rz. 1 Einen Schritt in diese Richtung setzt das Übereinkommen über die Vollstreckung von Maßnahmen wie Entzug der FE und Fahrverbot. Ziel dieses Übereinkommens über den Entzug der FE vom 17.6.1998[1] ist es, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass bestimmte als besonders schwerwiegend angesehene Zuwiderhandlungen, die in dem Staat, in dem die Zuwiderhandlung be...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / III. Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnis-Behörde und der Verwaltungsgerichte; Mitwirkung Privater

Rz. 51 Die rechtliche Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und im Streitfall Aufgabe der Verwaltungsgerichte.[63] Das von diesen Stellen hierzu angeforderte Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle liefert für diese behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung die fachliche Grundlage in Gestalt der Aussage, ob ...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / I. Neu-/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorausgegangener Entziehung (§ 2a Abs. 5 StVG)

Rz. 35 Ist eine FE entzogen worden weil innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen wurden, oder oder weil einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen wurde, so darf...mehr