Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 14 Das Fahrverbot / 2. Hinweispflicht nach § 265 StPO

Rz. 13 Die Verhängung eines Fahrverbotes gem. § 44 StGB setzt den vorherigen rechtlichen Hinweis gem. § 265 StPO voraus. Dies folgt aus dem Zweck des § 265 StPO, den Angeklagten vor Überraschungen zu schützen. Eine Überraschung, vor der durch § 265 StPO geschützt werden soll, ist nicht anzunehmen, wenn statt einer ursprünglich beantragten Entziehung der Fahrerlaubnis nur auf ...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in der Praxis

Rz. 33 In der Praxis ist es so, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder bei Widerspruch die höhere Verwaltungsbehörde als die für die Widerspruchsentscheidung zuständige Behörde in vielen Fällen des Fahrerlaubnisrechtes die sofortige Vollziehung, z.B. zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zu Beschränkungen und Auflagen, gemäß § 80 Abs. 3 Nr. 4 VwGO anordnet. Diese Anordnung kann zugl...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / b) Konkreter Zusammenhang mit Sicherheitsbelangen

Rz. 53 Der Große Strafsenat hat mit der Entscheidung vom 27.4.2005 – 2 GSSt 2/04 – festgehalten, dass die Fahrerlaubnis nur entzogen werden kann, wenn ein konkreter Zusammenhang mit Sicherheitsbelangen gegeben ist. Dieser Zusammenhang kann sich aber auch aus früherem Verhalten oder aus der konkreten Durchführung oder Vorbereitung der Tat – was dann aber eigens durch das Tatg...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Das Antragsverfahren

Rz. 35 Ist die sofortige Vollziehung einer Maßnahme zur Fahrerlaubnis angeordnet, so steht dem Betroffenen die besondere Verfahrensregelung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO über die gerichtliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung zur Verfügung. Der Antrag ist darauf gerichtet, dass das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs/der Klage wiederherstellen möge...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Wachsende Drogenproblematik

Rz. 58 Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Einnahme von Betäubungsmitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen hat in auffallender Weise zugenommen. Dieser Sachverhalt ist häufig auch gegeben in Verbindung mit Alkohol. Nach Geiger [77] sind in Bezug auf Drogenkonsum verschiedene Fragen zu klären, nämlich:mehr

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§ 21 Ausblick / 1. Das Alkohol-Interlock aus fachlicher Sicht

Rz. 22 Um als gleichwertige Alternative angeboten werden zu können, muss dazu jedoch zunächst die Frage geklärt werden, ob eine solche Zündsperre eine MPU ersetzen kann. Zur Annäherung an diese Frage aus verkehrspsychologischer Sicht wurde eine Reihe von Studien[15] durchgeführt. In diesen wurden die Daten von alkoholauffälligen Fahrern, die zeitweise ein Alkohol-Interlock in...mehr

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Anhang / B. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt (Auszug)

Rz. 2 Vom 25.1.2011 (BGBl. I S. 98 (Nr. 5)), zuletzt geändert durch Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 14.8.2017 (BGBl. I S. 3232 (Nr. 58)).mehr

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Anhang / § 42 Fahreignungsseminar

(1) 1Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. 2Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleiter aufeinander abzustimmen. (2) 1Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme zielt auf die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, di...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung

Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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Anhang / Anlage 8d (zu § 25b Absatz 3)

Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 Vorbemerkungenmehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / 5. Verstöße vor dem 1.5.2014, eingetragen nach dem 1.5.2014 im FaER

Rz. 89 § 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG regelt für Entscheidungen, die ab dem 1.5.2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, dass diese (unabhängig vom Datum der Rechtskraft) ausschließlich dem dann geltenden neuen Recht unterliegen. Die Vorschrift ist aus Praktikabilitätsgründen für die Handhabung der Umstellung im KBA erforderlich.[84] Eine Tilgungshemmung für Eintragungen ab ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / c) Bewertung der Befunde: Urteilsbildung

Rz. 77 Inhaltlich geht es bei der Untersuchung nicht nur um die Vorgeschichtsdaten, sondern auch um die Selbstreflexion des Klienten, sodass neben der Sachebene (aktenkundige Daten) auch die Verarbeitungsebene des Klienten (Erklärung des Geschehenen) analysiert wird. Dabei steht die Entwicklung der problematischen Verhaltensweisen bis zum Delikt/zu den Delikten und danach bi...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information zu Rechtsfragen

Rz. 39 Das Recht der Fahrerlaubnis ist umfassend geregelt, einschließlich der Regeln des internationalen Kraftverkehrs. Neben der Sachverhaltsinformation, die durch das Mandantengespräch und durch Zeugenaussagen und ggf. durch Konsultation von Sachverständigen zu erreichen ist, ist die Beschaffung von Rechtsinformationen erforderlich. Unter Rechtsinformation ist das Beschaff...mehr

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§ 20 Vorbereitungsmöglichke... / E. Qualitätsmerkmale der MPU-Vorbereitung

Rz. 29 Im Gegensatz zur MPU, die durch gesetzliche Vorschriften und die regelmäßige Qualitätskontrolle durch die BASt stark reglementiert und somit qualitätsgesichert ist, ist der Markt der MPU-Vorbereitung derzeit noch nicht geregelt. Da sich mit der Angst vor der MPU schnelles Geld machen lässt, ist das Feld der Vorbereitung leider nicht frei von schwarzen Schafen. Rz. 30 ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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Anhang / Anlage 15a (zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen

1) Der Antrag nach § 71b ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu unterzeichnen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / IV. Abweichungen von der Regeldauer

Immer wieder stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen von den zeitlichen Vorgaben des BKat nach oben ("Verlängerung“) oder nach unten ("Verkürzung") abgewichen werden kann.[9] Feste Regeln sind hier nicht existent. Der Richter ist nämlich an die Indizwirkung eines Regelbeispiels des BKat nicht gebunden; ihm bleibt vielmehr Raum, im Rahmen einer Gesamtwürdigung un...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / VII. Verwaltungsrechtliche Konsequenzen bei vorgeworfener Straftat gegenüber dem Fahrer

Rz. 30 Schon bei der Übernahme des Mandats muss an die Bindungswirkung von Strafurteilen im verwaltungsbehördlichen Verfahren gedacht werden. Unabhängig von der Frage, ob es sinnvoll ist anzunehmen, dass der Strafrichter einen besseren Kenntnisstand als die Behörden haben soll, ist bei der Verteidigung zu beachten, dass jedenfalls andere Maßstäbe im Verwaltungsverfahren anzul...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / A. Verkehrszentralregister/Fahreignungsregister – Grundlagen und Zweckbestimmung

Rz. 1 Die Regelungen zum Verkehrszentralregister, die bis zum 30.4.2014 galten und im Rahmen von Übergangsfristen für Alteintragungen bis zum 30.4.2019 zur Anwendung kommen, sind im IV. Abschnitt des Straßenverkehrsgesetzes, §§ 28 bis 30 c StVG a.F., geregelt. Zusätzlich sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Regelungen hierzu getroffen in den §§ 59 bis 64 FeV a.F. Das Ve...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / c) Unterscheidung Genusstrinken – Alkoholmissbrauch – Alkoholabhängigkeit

Rz. 154 Alkoholkonsum ist nicht gleich Alkoholkonsum. Es existieren verschiedene Formen des Konsums, die von (harmlosem) Gelegenheits- oder Genusstrinken über Alkoholmissbrauch bis hin zur Abhängigkeit reichen können. Wichtige Unterscheidungsmerkmale sind erreichte BAK-Werte, Häufigkeiten und Mengen des Konsums sowie Gewöhnungseffekte. Ein Genusstrinker, der maximal 0,5 l We...mehr

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Anhang / § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten

(1) 1Die Eignung von psychologischen Testverfahren und -geräten, die Träger von Begutachtungsstellen für die Feststellung der Fahreignung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zur Erstellung von Gutachten nach Anlage 5 einsetzen, muss von Trägern unabhängiger Stellen bestätigt werden. 2Die Träger unabhängiger Ste...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

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Anhang / Anlage 17 (zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a)

Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge Abschnitt A Fahreignungsseminaremehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / III. Rechtsgrundlagen

Rz. 4 Darüber hinaus ist hinsichtlich des Vorwurfes eine rechtliche Überprüfung vorzunehmen. Rz. 5 Im Straßenverkehrsstrafrecht gelten Straf- und Bußgeldvorschriften, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthalten sind. Wichtig sind folgende:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / c) Besondere Risikogruppe: junge Fahrer

Rz. 216 Junge und unerfahrene Fahrer sind für die Verkehrssicherheit ein besonders schwerwiegendes Problem. Die Unfallbeteiligung dieser Gruppe wird – je nach Betrachtungsweise – auf das Zwei- bis Fünffache im Vergleich zu den älteren Fahrern geschätzt. Das bedeutet:mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / G. Übersicht über Rechtsbehelfsfristen im Strafrecht

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§ 14 Das Fahrverbot / XII. Fahrverbot und Fahreignungsseminar

Rz. 61 Die wohl noch h.M. ist der Ansicht, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar für Kraftfahrer per se keine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt.[77] Allerdings kann es sich im Detail anders verhalten. Hierzu hat das OLG Saarbrücken in einer jüngeren Entscheidung[78] in überzeugender Art und Weise grundsätzliche Leitlinien aufgestellt: Ein Fahrverbot solle d...mehr

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Anhang / Anlage 14 (zu § 66 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / I. Amtliche Anerkennung

Rz. 29 Das wichtigste Qualitätsmerkmal bei der MPU ist, dass Begutachtungsstellen für Fahreignung amtlich anerkannt sein müssen (§ 2 Abs. 13 StVG, §§ 66 und 72 FeV). Dabei haben sie eine Begutachtung (früher: Akkreditierung) durch die Bundesanstalt für Straßenwesen zu durchlaufen. Für die amtliche Anerkennung muss eine Begutachtungsstelle nachweisen, dass sie folgende Kriter...mehr

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Anhang / Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2)

Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (1) Bei Antragstellung, die von einer zur Vertretung des Trägers berechtigten Person unterzeichnet sein muss, sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 2. Absprachen in Verkehrsstrafsachen

Rz. 11 In Verkehrsstrafsachen kann es jedenfalls zu einer eingeschränkten Verständigung kommen. I.d.R. wird es sich nicht um "geeignete Fälle" i.S.v. § 257c Abs. 1 StPO handeln, da meist keine umfangreichen und schwierigen Beweisaufnahmen durchzuführen sind, die durch eine Verständigung abgekürzt werden könnten. Die neue Regelung ist über die §§ 46, 71 OWiG zudem grds. auch ...mehr

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Anhang / Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14)

Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Vorbemerkungmehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / II. Untersuchungsanlässe

Rz. 137 Insbesondere in § 10 FeV (Mindestalter), § 11 FeV (Eignung), § 13 FeV (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 FeV (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) sind die Untersuchungsanlässe für eine MPU beschrieben. Rz. 138 In welchem Umfang diese und weitere Anlässe den in den Begutachtungsstellen für Fahreign...mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der Fahrerlaubnis; Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen nach Ablauf der Überliegefrist und Löschung aus dem Fahreignungsregister; Verhältnis von Verwertungsverbot und Tattagsprinzip

StVG § 4 Abs. 5 S. 5–7 § 29 Abs. 7 S. 1 § 65 Abs. 3 Nr. 6; FeV § 47 Abs. 1 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5 S. 3 Leitsatz Nach Löschung einer Eintragung im Fahrerlaubnisregister ist eine Verwertung der Tat und der Entscheidung auch im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems nicht mehr zulässig (§ 29 Abs. 7 S. 1 StVG). BayVGH, Beschl. v. 6.10.2017 – 11 CS 17.953 Sachverhalt Der ASt. begeh...mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der Fahrerlaubnis; Kraftfahreignung; Fragen zur Ausräumung von Bedenken; Nichtbefolgen der Gutachtenanordnung; Erfordernis der Anlassbezogenheit einer auf § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 FeV gestützten Untersuchungsanordnung; "überschießende Vorermittlungen"; Fairness im Verwaltungsverfahren; rechtswidrige Erlangung von Erkenntnissen

FeV § 11 Abs. 8 S. 1 FeV § 46 Abs. 3; VwVfG § 24 Abs. 1 S. 2; BGB § 162 Abs. 2 Leitsatz Anlassbezogen und verhältnismäßig müssen auch solche Fragestellungen sein, die die Fahrerlaubnisbehörde im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren lediglich zur Vorbereitung etwa nachfolgender Anordnungen nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 FeV an behandelnde Ärzte des Betroffenen richtet. Niedersächsisc...mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Soweit sich der ASt. gegen die Zwangsgeldandrohung wendet, ist die Beschwerde unzulässig, im Übrigen zulässig und begründet." [8] 1. Der Zulässigkeit der Beschwerde steht nicht entgegen, dass der ASt. keinen ausdrücklichen Beschwerdeantrag gestellt hat. Zwar verlangt die in § 146 Abs. 4 S. 1 VwGO geforderte Begründung nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO grds. einen bestimm...mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der... / Sachverhalt

Der ASt. begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung des Bescheids v. 24.11.2016, mit dem ihm die AG gestützt auf §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG, § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, L und M entzogen und ihn unter Androhung eines Zwangsgelds und Fristsetzung zur Abgabe des Führerscheins verpflichtet hatte. In den Gründen i...mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der... / Leitsatz

Nach Löschung einer Eintragung im Fahrerlaubnisregister ist eine Verwertung der Tat und der Entscheidung auch im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems nicht mehr zulässig (§ 29 Abs. 7 S. 1 StVG). BayVGH, Beschl. v. 6.10.2017 – 11 CS 17.953mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der... / Anmerkung

Hinweis: Der Beschl. des Niedersächsischen OVG v. 22.2.2017 – 12 ME 240/16, zfs 2017, 360, Ls., ist im Volltext abgedr. in Der Verkehrsanwalt (DV) 2017, 112 mit Anm. Kalus, S. 115 ff. zfs 12/2017, S. 716 - 719mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der... / Leitsatz

Anlassbezogen und verhältnismäßig müssen auch solche Fragestellungen sein, die die Fahrerlaubnisbehörde im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren lediglich zur Vorbereitung etwa nachfolgender Anordnungen nach § 46 Abs. 3 i.V.m. § 11 FeV an behandelnde Ärzte des Betroffenen richtet. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.9.2017 – 12 ME 136/17mehr

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zfs 12/2017, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

" … II. Die Beschwerde der AG gegen den Beschl. des VG Hannover v. 29.5.2017 – 15 B 2554/17, hat keinen Erfolg, weil die dargelegten Beschwerdegründe, auf deren Prüfung der Senat gem. § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, die mit dem Beschwerdeantrag der Sache nach begehrte kostenpflichtige Versagung vorläufigen Rechtsschutzes nicht rechtfertigen." Das VG ist nämlich in sein...mehr

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zfs 12/2017, Unbestreitbare... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die auf die Sachrüge veranlasste umfassende Prüfung des Schuld- und Rechtsfolgeausspruchs hat einen den Angekl. benachteiligenden Rechtsfehler nicht ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Das LG hat insb. ohne Rechtsfehler das Eintreten der Ausnahmevorschrift des § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV auf der Grundlage der von ihm getroffenen Feststellungen und unter Heranziehung von aus ...mehr

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zfs 12/2017, Wirksame Besch... / Sachverhalt

Das AG hat den Angekl. wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistu...mehr

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zfs 12/2017, Unbestreitbare... / Sachverhalt

Das AG hat den Angekl. eines Vergehens des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gesprochen und ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf die Berufung des Angekl. hat das LG die Höhe des Tagessatzes ermäßigt und das Rechtsmittel im Übrigen verworfen. Nach den Feststellungen des LG befuhr der Angekl. am 27.1.2014 mit einem Pkw die G-Straße in L. Dabei verfügte er le...mehr

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zfs 12/2017, Arglistiges Ve... / Leitsatz

1. Die automatisierte Fertigung von Videoaufnahmen von einem Unfallgeschehen durch einen Geschädigten entbindet den VN nicht von seiner Aufklärungsobliegenheit. 2. Es ist davon auszugehen, dass ein VN nachträgliche Feststellungen nicht nur deswegen verhindert, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern, sondern auch in dem Bewusstsein, dass der VR Kenntnis von seiner Fahru...mehr

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zfs 12/2017, Unbestreitbare... / Leitsatz

1. Will ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis die Anerkennung versagen und ergibt sich – wie hier – der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis i.S.v. Art. 7 Abs. 1 lit. e) der 3. Führerscheinrichtlinie bzw. § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FeV nicht bereits aus dem Führerscheindokument selbst, bedarf es stets der Einholung entsprechender unbestrei...mehr

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zfs 12/2017, Arglistiges Ve... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch wegen der Beschädigung des Unfallfahrzeugs zu, weil die Bekl. wegen vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungsobliegenheit nach E 1.3 gem. E 6.1 und 6.2 AKB leistungsfrei geworden ist." (1.) Nach Buchst E 1.3 AKB ist der VN verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann; insb. darf er den Unfallo...mehr

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zfs 12/2017, Vergleichbarke... / 2 Aus den Gründen:

" … Dass das LG zusätzlich zur Geldstrafe auf ein dreimonatiges Fahrverbot nach § 44 StGB erkannt hat, verstößt nicht gegen das Verschlechterungsverbot, welches von Amts wegen zu prüfen ist (Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 358 Rn 13 m.w.N.). Das LG hat die Zahl der Tagessätze von 100 auf 50 verringert und dafür und an Stelle einer Entziehung der Fah...mehr

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zfs 12/2017, Wirksame Besch... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die zulässige Revision des Angekl. hat mit der Sachrüge zumindest vorläufig Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils mit klarstellender Tenorierung und zur Zurückverweisung der Sache nach § 354 Abs. 2 S. 1 StPO." Das LG ist zutreffend von einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ausgegangen. Die Feststellungen des AG trag...mehr

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zfs 11/2017, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Behörde verpflichtet wird, vorläufig eine Fahrerlaubnis zu erteilen; Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis während des Neuerteilungsverfahrens; Zurückstellung der Entscheidung über den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bis zum Abschluss des eingeleiteten Strafverfahrens

StVG § 2; FeV § 11 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 4, Nr. 5 § 20 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 2 Leitsatz 1. Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den ASt. schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteil...mehr