Rz. 12
Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:
▪ | Einspruchsberechtigt sind der Angeklagte und auch Nebenbeteiligte, so z.B. der Einziehungsbeteiligte gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 2, 438 StPO. |
▪ | Der Einspruch ist innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Strafbefehls einzulegen. Für die Fristberechnung ist § 43 StPO maßgebend. Ein telefonischer Einspruch ist nach herrschender Meinung unwirksam.[9] |
▪ | Der Einspruch braucht nicht begründet zu werden. |
▪ | Der Einspruch kann gem. § 410 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 302 Abs. 1 S. 1 StPO zurückgenommen werden in der Form, die auch für die Einlegung erforderlich ist.[10] |
▪ | Der Einspruch kann nach § 410 Abs. 2 StPO auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden und ebenso die Rücknahme.[11] |
▪ | Gemäß § 411 Abs. 3 StPO kann der Einspruch bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden. Jedoch ist durch die Verweisung in § 411 Abs. 3 S. 2 StPO die Regelung des § 303 StPO zu beachten, also dass nach dieser Vorschrift nach Beginn der Hauptverhandlung die Rücknahme nur mit Zustimmung des Gegners, d.h. regelmäßig der Staatsanwaltschaft, möglich ist. Nach § 303 S. 2 StPO bedarf die Rücknahme eines Rechtsmittels des Angeklagten jedoch nicht der Zustimmung des Nebenklägers. |
▪ | Die Zahlung der im Strafbefehl verhängten Geldstrafe beinhaltet nicht den Verzicht auf die Einlegung des Einspruchs oder dessen Rücknahme.[12] |
Rz. 13
Zu beachten ist, dass der Verteidiger den Einspruch nur dann zurücknehmen kann, wenn er hierzu ausdrücklich gemäß § 302 Abs. 2 StPO ermächtigt ist. Die ohne eine solche Ermächtigung vom Verteidiger erklärte Rücknahme des Einspruchs ist daher unwirksam.[13]
Rz. 14
Muster 15.2: Einspruch gegen Strafbefehl mit Bestellung
Muster 15.2: Einspruch gegen Strafbefehl mit Bestellung
In dem Strafverfahren
gegen _________________________
wegen _________________________
wird die Verteidigerbestellung angezeigt. Vollmacht wird versichert.
Namens und gem. erteilter Vollmacht wird gegen den Strafbefehl vom _________________________
Einspruch
eingelegt.
Es wird um Akteneinsicht gebeten. Nach Akteneinsicht wird zur Sache Stellung genommen.
Rz. 15
Muster 15.3: Einspruch gegen Strafbefehl in laufender Sache
Muster 15.3: Einspruch gegen Strafbefehl in laufender Sache
In der Strafsache
gegen _________________________
wird gegen den ergangenen Strafbefehl vom _________________________
Einspruch
eingelegt.
Das Rechtsmittel wird zunächst nur zur Fristwahrung eingelegt. Innerhalb von 2 Wochen wird erklärt, ob der Einspruch aufrecht erhalten bleibt. Es wird gebeten, innerhalb des genannten Zeitraumes Termin zur Hauptverhandlung nicht zu bestimmen. Sollte innerhalb von 2 Wochen die beabsichtigte Erklärung nicht eingegangen sein, so kann davon ausgegangen werden, dass der Einspruch aufrecht erhalten bleibt.
Es wird nochmals um Akteneinsicht gebeten. Nach Akteneinsicht werden – soweit erforderlich – weitere sachdienliche Erklärungen abgegeben.
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