Rz. 22

Ab dem 19.1.2013 gibt es durch die Einführung des § 6a FeV die Schlüsselzahl 96 zur FE der Klasse B. Sie erlaubt das Führen von Kraftfahrzeuggespannen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg bis 4.250 kg. Diese Erweiterung der Klasse B hat wohl in erster Linie für Wohnwagengespanne Bedeutung. Daher lässt der Normgeber für deren Erwerb eine Fahrerschulung (§ 6a Abs. 3 FeV) genügen; eine Fahrprüfung ist nicht erforderlich.[5] Damit hat die Bundesrepublik bei der Umsetzung die von der Dritten Führerschein-Richtlinie (Anhang V) vorgesehene Möglichkeit mit dem geringsten Aufwand für die Betroffenen gewählt (die Führerschein-Richtlinie sieht für die nationalen Regelungen als weitere Möglichkeiten neben einer Fahrerschulung auch eine Prüfung oder eine Schulung und Prüfung vor).

[5] So Begründung BR-Drucks 660/10, S. 60.

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