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Nachdem ein Modellversuch in Niedersachsen mit dem "begleiteten Fahren ab 17" erfolgreich verlaufen ist,[30] wurde mit Änderungsgesetz v. 14.8.2005[31] die Möglichkeit des "begleiteten Fahrens mit 17" im ganzen Bundesgebiet eingeführt.[32] Ziel der Maßnahme ist, dass die unverhältnismäßig hohe Unfallrate insbesondere der 18- bis 20-jährigen Fahranfängerinnen und Fahranfänger nach dem Erwerb der FE gesenkt wird. Durch die Anwesenheit einer verkehrserfahrenen Begleitperson in der besonders riskanten ersten Phase der Fahrpraxis soll dem jungen Fahrer eine erweiterte fahrpraktische Kompetenzgrundlage zur Verfügung gestellt werden. Normativ verankert ist die Regelung in § 6e StVG – darin ist den Ländern die Möglichkeit für die Einführung des "begleiteten Fahrens mit 17" eingeräumt – und § 48a FeV – dort sind die Voraussetzungen im Einzelnen genannt.

Die bis zum 31.12.2010 befristete Regelung (§ 65 Abs. 12 StVG) ist durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 17.12.2010[33] in Dauerrecht übernommen worden. Das "begleitete Fahren mit 17" ist in § 48a FeV nunmehr ausdrücklich bundeseinheitlich geregelt.

[30] Nach der Pressemitteilung Nr. 091 v. 12.7.2007. des niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, haben die Teilnehmer am niedersächsischen Modellversuch nach der Begleitphase 28,5 % weniger Unfälle verursacht und 22,7 % weniger Verkehrsverstöße begangen als Fahranfänger einer Kontrollgruppe, die den Führerschein regulär mit 18 Jahren gemacht hatten; vgl. dazu auch Fischinger/Seibl, NJW 2005, 2886.
[31] BGBl I S. 2412.
[32] Niedersachsen hatte die bundeseinheitliche Regelung zum 1.3. 2006 übernommen und seine bisherige eigene Regelung abgeschafft. Nach und nach haben alle Bundesländer die bundeseinheitliche Regelung des begleiteten Fahrens übernommen. Als letztes der 16 Bundesländer hatte Baden-Württemberg das begleitete Fahren am 1.1.2008 eingeführt.
[33] BGBl I. S. 2279; vgl. zur Begründung BR-Drucks 580/10. Das "begleitete Fahren mit 17" habe sich bewährt, da das Unfall- und Auffälligkeitsrisiko bei jungen FE-Inhabern durch die Teilnahme an der Maßnahme deutlich reduziert sei (22 % weniger Unfälle, 20 % weniger Verkehrstote).

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