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Einstellung
































AGG-Lockerung?

Dezidiert Frau für Verkauf gesucht, um männl. und weibl. Beratung anzubieten

AGG-Strafen für diskriminierende Bewerbungen liegen im Trend.  Mit der Überschrift "Frauen an die Macht" in einer Stellenanzeige hat ein Autohaus die Werbetrommel für Verkäuferinnen gerührt und sich in das Visier des AGG gebracht. Die Entschädigungsklage des abgelehnten männlichen Bewerbers lehnte das Arbeitsgericht Köln jedoch ab und entschied: Die Benachteiligung des Mannes war zulässig.












BAG-Urteil

Altersbedingte Diskriminierung eines Stellenbewerbers

Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ und lehnt er einen 36jährigen Bewerber mit Berufserfahrung bei einer Rechtschutzversicherung und als Rechtsanwalt ab, so ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters - so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer aktuellen Entscheidung.