Mehr Personal für Steuerverwaltung wegen Grundsteuerreform

Bis Ende des Jahres 2019 muss die Erhebung der Grundsteuer neu geregelt werden. Da auf jeden Fall Millionen von Grundstücken neu bewertet werden müssen, benötigt die Steuerverwaltung mehr Personal. Wie die Länder reagieren können, zeigt das Bundesland Hessen.

Hessen bereitet sich auf eine deutliche Mehrbelastung für die Steuerverwaltung im Land durch die Reform der Grundsteuer vor. «Egal wie am Ende die neue Grundsteuer im Detail aussieht: Millionen von Grundstücken und Gebäuden neu bewerten zu müssen, ist für jede Steuerverwaltung eine gewaltige Herausforderung», sagte Schäfer am 26. April in Wiesbaden. Aus diesem Grund werde bereits in diesem Jahr die Zahl der Anwärter um 100 auf 800 erhöht. Wenn die Neuberechnung der Steuer dann fällig werde, habe das Land weitere gut ausgebildete Beschäftigte in den Finanzbehörden.

Für die zukünftige Bearbeitung der Grundsteuer könne er sich auch vorstellen, diese an Standorten in ländlich gelegenen Finanzämtern zu bündeln, erklärte der Finanzminister. Das wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg, mehr Arbeitsplätze aus den Ballungszentren in die ländlichen Regionen Hessens zu verlagern.

Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen.

In der Debatte um die Neuregelung der Steuer nahm Hessens Finanzminister die Bundesregierung deutlich in die Pflicht. «Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf enthält leider nicht sämtliche Vereinfachungen, auf die wir uns im Kreis der Länder mit ihm verständigt hatten», mahnte Schäfer. «Es würde nicht nur die Grundsteuer, sondern auch den ohnehin schon quälenden Prozess der Einigung vereinfachen, wenn Absprachen eingehalten würden.» Er werde sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, deutlich nachzulegen, kündigte er an.

Der Finanzminister erneuerte seine Bereitschaft, einer Öffnungsklausel zuzustimmen. «Ich bin aber sehr dafür, dass wir möglichst großflächig gleiches Grundsteuerrecht in Deutschland schaffen, sollte eine einheitliche Lösung nicht mehrheitsfähig sein», mahnte der CDU-Politiker. «Ich würde daher immer versuchen, mit möglichst vielen Ländern gemeinsame Sache zu machen.» Die Öffnungsklausel soll es jedem Bundesland selbst ermöglichen zu regeln, wie die Grundsteuer genau ausgestaltet wird.

Bundesfinanzminister Scholz hatte jüngst Kompromissbereitschaft im Streit um die Neuregelung der Grundsteuer signalisiert und sich optimistisch gezeigt, dass ein Kabinettsentwurf im Mai beschlossen werden kann.

dpa
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