Keine Einstellung verurteilter Straftäter als Polizeiangestellte

Das Land Berlin kann die Einstellung eines Bewerbers für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz wegen einer Jugendstrafe ablehnen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde:

Bewerber war zu Jugendstrafe verurteilt

Der Bewerber, der 2009 aufgrund einer schweren Körperverletzung als 20-jähriger zu einer Jugendstrafe von acht Monaten verurteilt worden war, bewarb sich auf eine Stelle als Polizeiangestellter im Objektschutz. Das Land Berlin stellte zunächst eine Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Leumundsprüfung in Aussicht, lehnte diese jedoch ab, nachdem es im Zuge der weiteren Prüfung Kenntnis von der Verurteilung erhalten hatte.

LAG: Kein Anspruch auf Einstellung

Das Landesarbeitsgericht hat einen Anspruch des Bewerbers auf Einstellung bzw. Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren abgelehnt.

Das Land Berlin habe trotz des längeren Zeitraums seit der strafrechtlichen Verurteilung eine fehlende Eignung für eine Tätigkeit als Polizeiangestellter im Objektschutz annehmen dürfen.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.5.2018, 10 Sa 163/18)

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