Keine Ausbildung zum Polizisten bei charakterlichen Bedenken
Der Fall: Bewerber verlangt vorläufige Einstellung
Der 21-jährige Antragsteller bewarb sich um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei. Der Antragsgegner lehnte die Berücksichtigung der Bewerbung wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung des Bewerbers ab. Mit einem Eilrechtsantrag begehrte der Antragsteller die Verpflichtung des Antragsgegners, ihn vorläufig bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache in den Polizeivollzugsdienst aufzunehmen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab.
Charakterliche Eignung ist entscheidendes Kriterium
Eine Auswahlentscheidung über den Zugang zu öffentlichen Ämtern habe sich insbesondere an der Eignung des Bewerbers zu orientieren. Diese erfasse auch die charakterlichen Eigenschaften, an die bei einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst besonders hohe Anforderungen gestellt werden dürften.
Angesichts der dienstlichen Aufgaben eines Polizisten werde von einem Bewerber insbesondere erwartet, dass er die Freiheitsrechte der Bürger wahre und rechtsstaatliche Regeln beachte.
Bewerber verschwieg eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung
Berechtigte Zweifel hinsichtlich dieser Anforderungen hätten sich bei dem Antragsteller daraus ergeben, dass er im Einstellungsverfahren ein gegen ihn wegen des Vorwurfs der Körperverletzung geführtes (zuletzt eingestelltes) Ermittlungsstrafverfahren verschwiegen habe.
Mit der Nichtangabe aller gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren habe er die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn verkannt und eigene Interessen in den Vordergrund gestellt. Dies lasse befürchten, dass auch künftig mit vergleichbarem Fehlverhalten des Antragstellers zu rechnen sei. Aber auch der Vorwurf der Körperverletzung stehe im Widerspruch zur Tätigkeit eines Polizeivollzugsbeamten, zu dessen Aufgaben es gehöre, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen (VerwG Mainz, Beschluss v. 19.3.2019, 4 L 105/19.MZ).
-
TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
2.258
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.8781
-
Entgelttabelle TV-L
1.834
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.8012
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
1.139
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
862
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
737
-
Zwölftelung des Urlaubsanspruchs im öffentlichen Dienst
547
-
Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
517
-
Entgelttabelle TV-V
387
-
Krankgeschriebener Lehrer tritt in Kochshows auf
30.10.2025
-
Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung
27.10.2025
-
Einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzen soll Pflegeberuf attraktiver machen
21.10.2025
-
Herabwürdigung von Staatsangehörigen als Dienstvergehen
14.10.2025
-
Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin ist wirksam
02.10.2025
-
Kündigung unwirksam wegen fehlender Personalratsanhörung
29.09.2025
-
Berlin setzt auf Vielfalt und Chancengerechtigkeit in der Verwaltung
25.09.2025
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
24.09.20251
-
Lehrerin wird wegen Täuschung bei Gesundheitsprüfung nicht verbeamtet
23.09.2025
-
Pflegekräfte sollen mehr Kompetenzen bekommen
18.09.2025