Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren kann zu Ablehnung für Polizeivollzugsdienst führen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit vier Beschlüssen die Eilverfahren von vier Anwärtern für den gehobenen Polizeivollzugsdienst entschieden, die zum Einstellungstermin im September 2017 zum Vorbereitungsdienst an der Polizeiakademie zugelassen werden wollten.
Polizeiakademie hat Bewerber wegen früherer staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren abgelehnt
Trotz zum Teil verbindlicher Zusagen hatte die Polizeiakademie die Einstellung im September 2017 abgelehnt, weil alle Bewerber in der Vergangenheit mindestens ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren z.B. wegen Körperverletzung oder Ähnlichem - mit unterschiedlichem Ausgang - durchlaufen hatten. Zu einer Verurteilung hatten die Vorfälle, an denen die Betroffenen meist als Jugendliche oder junge Heranwachsende beteiligt waren, nicht geführt.
VG Gießen: Polizeiakademie ist an ursprüngliche Einstellungszusage gebunden
Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Anwärtern im Wege der einstweiligen Anordnung die Einstellung ermöglicht. Beiden hatte die Polizeiakademie eine verbindliche Zusage erteilt und sie für den Polizeivollzugsdienst ausdrücklich für geeignet erklärt. Nach dem unwidersprochenen Vortrag der Antragsteller waren die Ermittlungsverfahren, die in beiden Fällen eingestellt worden waren, Gegenstand des Eignungsauswahlverfahrens gewesen. Der zukünftige Dienstherr - so das Verwaltungsgericht - hat bei der Eignungsprüfung der Bewerber einen Beurteilungsspielraum, den das Gericht nur eingeschränkt überprüfen kann. Die Polizeiakademie prüft die Eignung der Bewerber in einem aufwendigen Verfahren. Das Gericht hatte daher keine rechtlichen Bedenken, dass die auf der positiven Eignungseinschätzung beruhenden Einstellungszusagen rechtswirksam ergangen waren. Zwar hatte die Polizeiakademie die Zusagen später wieder zurückgenommen. Diese Rücknahmen sind jedoch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts derzeit noch nicht wirksam, weil sie angefochten wurden. Damit sei die Polizeiakademie weiter an ihre Zusagen gebunden.
Ermittlungsverfahren kann Anlass zu erneuter Prüfung sein
In den anderen beiden Fällen hat das Verwaltungsgericht Gießen dagegen die Eilanträge abgelehnt. Auch hier waren gegen die Bewerber strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt worden, die zwar nicht zu Verurteilungen, aber zum Teil zu Einstellungen gegen Auflagen geführt hatten. Einer der Bewerber hatte dabei im Eignungstest schon nicht die erforderliche Punktzahl erreicht, so dass er einen Einstellungsanspruch nicht geltend machen konnte.
Für den anderen sah das Gericht im Ermittlungsverfahren einen genügenden Anlass, dass die Polizeiakademie die Eignung trotz ausreichender Punktzahl einer weiteren Prüfung unterzieht. Denn bis zu einer abschließenden verbindlichen Entscheidung über die Einstellung sei der zukünftige Dienstherr grundsätzlich weder gehindert seine Eignungsbewertung einer erneuten Prüfung zu unterziehen noch seine Einstellungskriterien oder Eignungsmaßstäbe zu überdenken und ggf. neu zu fassen.
(Verwaltungsgericht Gießen, Beschlüsse vom 6.9.2017, 5 L 5577/17.GI und 5 L 6579/17.GI, Beschlüsse vom 7.0.2017, 5 L 6584/17.GI und 5 L 6602/17.GI)
-
Einigung in der TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund bestätigt
7.912
-
Entgelttabelle TV-L
5.952
-
Entgelttabelle TVöD/VKA
4.769
-
Entgelttabelle TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst
3.367
-
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AUB
2.630
-
Entgelttabelle TV-V
1.809
-
Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.5041
-
Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.4152
-
Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsminderungsrente
1.073
-
Entgelttabelle TV-L Sozial- und Erziehungsdienst
926
-
Haben Beschäftigte ein Recht auf einen freien Brückentag?
13.06.2025
-
Widersprüchliches Verhalten: Probezeitkündigung treuwidrig
12.06.2025
-
Übertragung des tariflichen Mehrurlaubs in Anwendung beamtenrechtlicher Regelungen?
11.06.2025
-
Disziplinarkammer entfernt Bundespolizisten aus dem Beamtenverhältnis
10.06.2025
-
Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub ist unwirksam
05.06.2025
-
Lehrkräfte sehen Potenzial für Inklusion – doch praktische Hürden bleiben groß
04.06.2025
-
Abmahnung eines ver.di-Betriebsgruppenmitglieds der FU Berlin
28.05.2025
-
Keine Entgeltfortzahlung bei zweifelhafter AUB
28.05.2025
-
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden
26.05.2025
-
Amtshaftung bei Fehlern von Rettungsleitstellen in der Notfallrettung
16.05.2025