BAMF hat bei Einstellung von Mitarbeitern Fehler gemacht

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bei der Einstellung von mehreren Hundert neuen Mitarbeitern gegen das Mitbestimmungsrecht des Personalrats verstoßen. Auch die Anordnung von Schichtarbeit war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat laut einem Gerichtsurteil rechtswidrig mehrere Hundert neue Mitarbeiter ohne Beteiligung des Personalrats eingestellt. Das stellte das Verwaltungsgericht in Ansbach fest und gab damit zwei Anträgen des Gesamtpersonalrates beziehungsweise des örtlichen Personalrats in vollem Umfang Recht, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte (Az.: AN 7 P 16.00303 und AN 7 P 16.00296).

Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt

343 BAMF-Mitarbeiter seien auf diese Weise eingestellt worden. Der Dienststellenleiter habe selbst im Verfahren eingeräumt, das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt zu haben. Er habe sich aber «erheblichem humanitären Druck und hohen politischen Erwartungen ausgesetzt gesehen», hieß es vom Gericht.

Rechtswidrige Anordnung von Schichtarbeit

Auch die Anordnung von Schichtarbeit außerhalb der geltenden Dienstvereinbarung sei rechtswidrig gewesen. Die Dienstellenleitung hatte dennoch an den Standorten Passau und Rosenheim Schichtarbeit eingeführt. Vorherige Vergleichsvorschläge zu einer gütlichen Einigung in beiden Verfahren hatte der Personalrat abgelehnt.

Bundesamt hat mehr als 2000 neue Mitarbeiter eingestellt

Das Bundesamt hatte wegen der großen Zahl von Flüchtlingen im vergangenen Jahr innerhalb kürzester Zeit mehr als 2000 neue Mitarbeiter eingestellt. Unter Leitung von Frank-Jürgen Weise wurde außerdem in einigen Ankunftszentren Nacht- und Wochenendarbeit ohne eine entsprechende Vereinbarung angeordnet. Weise selbst hatte sich mehrfach kritisch über den Rechtsstreit geäußert. Er äußerte Unverständnis am starren Festhalten an Verordnungen, während Tausende Menschen auf ihre Asylentscheidung warteten. Sollten in der Vergangenheit im BAMF Fehler gemacht worden sein, «muss man das korrigieren», sagte Weise Anfang Juli. Er frage sich allerdings, wer sich eigentlich für die Mitbestimmungsrechte der in den Ankunftszentren wartenden Flüchtlinge einsetze.

Müssen die Stellen neu ausgeschrieben werden?

Was mit den betroffenen Mitarbeitern passiert, war zunächst unklar. Gegebenenfalls müssen einige Stellen neu ausgeschrieben werden. Weise hatte vor einiger Zeit gesagt: «Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Personalrat dann sagt, dass die Leute gehen müssen.»
Beim Verwaltungsgericht Ansbach sind noch weitere Anträge der Personalvertretung anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Hier geht es um die Einstellung von 19 Mitarbeitern, ebenfalls ohne vorherige Mitbestimmung des Personalrats.

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dpa