Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung weiterhin unterrepräsentiert
Zuwanderer und ihre Nachkommen sind in der Bundesverwaltung trotz Bemühungen um Diversität weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung, die das Büro der Integrationsbeauftragten veröffentlicht hat. Danach arbeiteten in der Bundesverwaltung im vergangenen Jahr 16,2 Prozent Beschäftigte mit Migrationshintergrund - das sind 3,1 Prozent mehr als fünf Jahre zuvor.
Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der erwerbsfähigen Bevölkerung liegt demnach bei 31,9 Prozent und ist damit fast doppelt so groß. Als Beschäftigte mit Migrationshintergrund im Sinne der Untersuchung gelten Menschen, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen.
Integrationsbeauftragte Pawlik sieht Handlungsbedarf
«Wir nutzen noch immer nicht ausreichend das Potenzial von Menschen mit Einwanderungsgeschichte im öffentlichen Dienst. Das müssen wir ändern», sagte die Integrationsbeauftragte, Natalie Pawlik. Für die Untersuchung waren im Mai und Juni vergangenen Jahres mehr als 50.000 Beschäftigte in 73 Bundesbehörden befragt worden. Die aktuell veröffentlichten Zahlen zeigen auch, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund, die dort arbeiten, häufiger Diskriminierung ausgesetzt sehen als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Einwanderungsgeschichte. Betrachtet wurden dabei Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Geschlechtsidentität, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, familiärer Verpflichtungen, Aussehen, Hautfarbe und fehlender beruflicher Netzwerke.
Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft
Während 15,6 Prozent der Beschäftigten ohne Einwanderungsgeschichte von Diskriminierungserfahrungen berichteten, lag der Anteil bei den Menschen, die selbst eingewandert sind, bei 23,6 Prozent. Von den Nachkommen eingewanderter Menschen berichtete sogar gut jeder Vierte (25,6 Prozent) von Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Das Bundeskabinett hatte im Januar, also noch zu Zeiten der Ampel-Regierung, eine Strategie mit dem Titel «Gemeinsam für mehr Vielfalt in der Bundesverwaltung» beschlossen. Konkrete Vorgaben wurden darin nicht gemacht. Den Bundesbehörden wurde jedoch unter anderem empfohlen, «hausinterne Ziele zur Vielfaltsförderung festzulegen und daraus entsprechende individuelle Maßnahmen abzuleiten» sowie die Einrichtung von Beschäftigtennetzwerken zu fördern.
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