Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Verfahrensrecht

Ehegatten müssen sich auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (BGH, Beschl. v. 26.4.2017 – XII ZB 3/16)mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte für das Verbundverfahren den Verfahrenswert auf insgesamt 27.042,70 EUR festgesetzt. Als Einzelwert hat das FamG für die Ehesache den Betrag von 17.833,00 EUR und für den Versorgungsausgleich den Betrag von 9.209,70 EUR bestimmt. Hinsichtlich des Teilwertes Ehesache hat das FamG neben der Berücksichtigung des beiderseitigen Einkommens der Antragstellerin und d...mehr

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FF 07/08/2017, FF 7_8-2017 / Ehewohnung

Die gemeinsame Wohnung kann einem der Ehegatten zugesprochen werden, um eine "unbillige Härte" zu verhindern (§ 1361b BGB). Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sonst das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt wäre oder wenn der Ehefrau ein weiteres Zusammenleben mit ihrem Mann nicht zuzumuten wäre, etwa wenn der Ehemann die Ehefrau erheblich bedroht und ...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Nachdem die Beteiligten das Verfahren nach einer Verhandlung vor dem Güterichter am 18.10.2016 durch den im Güterichterverfahren festgestellten schriftlichen Vergleich beendet haben, ist der Wert für das Beschwerdeverfahren und den abgeschlossenen Vergleich festzusetzen. a) Welcher Verfahrenswert für einen nach der Trennungszeit aus § 745 Abs. 2 BGB geltend gemachten Anspruch ...mehr

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FF 07/08/2017, Elternunterh... / 3 Anmerkung

1. Der vorstehende Beschluss klärt die Frage – möglicherweise über den Elternunterhalt hinaus –, inwieweit abzugsfähige Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie, die den Wohnwert übersteigen, auf den Abzugsbetrag in Höhe von 5 % für die Altersvorsorge in Anrechnung zu bringen sind. Die Berücksichtigung des Wohnwertvorteils im Rahmen der Leistungsfähigkeit unterlie...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / b) Systematik

Die neue Vorschrift des § 1578b BGB fasst die früheren Begrenzungsmöglichkeiten (§§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.) zusammen in Form einer jetzt alle nachehelichen Unterhaltstatbestände erfassenden Billigkeitsregelung, die systematisch beide Grundprinzipien des nachehelichen Unterhalts (Eigenverantwortung einerseits, fortwirkende nacheheliche Solidarität andererseits...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / I. Unzulässige Wertfestsetzung

Streitwertfestsetzung nur bei wertabhängigen Gerichtsgebühren Nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG setzt das Gericht den Streitwert für die Gerichtsgebühren fest, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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FF 07/08/2017, Mehr Sorgfalt! – Zur Beschwer bei güterrechtlichen Hilfsansprüchen

Zugleich Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15 § 1379 BGB gibt den im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Verheirateten[1] eine Reihe von Hilfsansprüchen, die eine verlässliche Konkretisierung ihrer (etwaigen) Ausgleichsforderung gemäß § 1378 BGB ermöglichen sollen. Hat das Familiengericht solchermaßen auf Auskunfts- und/oder Belegerteilung, a...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / b) Stellungnahme

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ist zu begrüßen. Dadurch wird nach innen und nach außen ein wichtiges Signal gesetzt, nämlich dass unabhängig vom Ort der Eheschließung und von den Staatsangehörigkeiten der Verlobten Ehen im deutschen Rechtskreis nur von Volljährigen wirksam eingegangen werden können. Der Gesetzesentwurf bedeutet zugleich zwar – auch für deutsche Staa...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten streiten über die Verteilung des hinterlegten Erlöses aus der Teilungsversteigerung eines ihnen vormals zu gleichen Teilen gehörenden Anwesens. [2] Die Beteiligten schlossen 1991 die Ehe, lebten seit April 2009 getrennt und sind seit dem 19.7.2011 rechtskräftig geschieden. Sie waren je zur Hälfte Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Familienheims. Nach...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. De lege lata

Derzeit ist es für deutsche Staatsangehörige möglich, ab 16 Jahren einen volljährigen Nupturienten zu heiraten, soweit freilich das Familiengericht die hierzu nach § 1303 Abs. 2 BGB erforderliche Befreiung erteilt. Mindestens ein Ehegatte hat deshalb volljährig zu sein, damit dieser die für eine Ehe erforderlichen Rechtsgeschäfte tätigen kann und damit für ein aus der Ehe he...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 1. Hausfrauen-Entscheidung

Dieser Entscheidung des BGH vom 13.6.2001,[39] die vielfach besprochen wurde,[40] lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Ehefrau hatte sich während des Zusammenlebens im Wesentlichen der Haushaltsführung und Kindeserziehung gewidmet. Sie war anfangs stundenweise berufstätig, später etwas mehr als halbtags, und zwar als selbstständige Fußpflegerin. Sie war Alleineigentümerin...mehr

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zerb 6/2017, Anfall der Erb... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet. Sie war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung FGO). Das FG hat zu Recht entschieden, dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch beim Erben der Besteuerung aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. ErbStG unterliegt. Auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs durch den Erben kommt es ...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Aus den Gründen

Auf das vorliegende Verfahren sind entsprechend Art. 229 § 36 EGBGB das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der vor dem 17.8.2015 geltenden Fassung anzuwenden, da der Erblasser vor diesem Stichtag verstorben ist; auf die Einleitung des hiesigen Einziehungsverfahrens kommt es...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / aa) Frühere Rechtsprechung

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB). Der Gesetzgeber wollte durch diese Anknüpfung einen sozialen Abstieg des bedürftigen Ehegatten vermeiden[51] vor dem Hintergrund, dass das erreichte eheliche Lebensniveau regelmäßig als Ergebnis der Leistungen beider Ehegatten anzusehen ist. Dem entsprach der A...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 4. 2008

Durch das UÄndG vom 31.12.2007[11] wurde die – vielfach als zu stark empfundene – Stellung des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten deutlich beschränkt durch die Einführung einer erhöhten Eigenverantwortung nach der Scheidung (§ 1569 BGB). Nach der Zielsetzung des Gesetzgebers soll ein Unterhaltsanspruch die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein; er soll nur in Bet...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / I. Ausgangslage

Nach Jahrhunderten der Rechtszersplitterung wurde zum 1.1.1900 durch das BGB ein einheitliches Privatrecht für ganz Deutschland geschaffen.[1] Die aus der Ehe resultierenden Unterhaltspflichten waren verschuldensabhängig mit der Folge, dass ein schuldig geschiedener Ehegatte dem anderen Ehegatten als Nachwirkung der Ehe Unterhalt zahlen musste. Um dessen Höhe zu bestimmen, w...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) "Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse"

Anfang 2003 wurde vom BGH in der "Abfindungs-Entscheidung"[66] erstmals ausgeführt, nach der Scheidung eintretende Einkommensverminderungen seien bei der Bedarfsbemessung hinzunehmen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners beruhten oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Schuldners veranlasst seien und vo...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Versorgungsausgleich

Zur Behandlung geringfügiger Anrechte (§ 18 VersAusglG) bei Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich (§ 31 VersAusglG) (BGH, Beschl. v. 22.3.2017 – XII ZB 385/15). a) Ehegatten sind im Verfahren über den Versorgungsausgleich i.S.d. § 59 FamFG beschwert, wenn sie geltend machen, dass die angefochtene Regelung des Versorgungsausgleichs ...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / I. Eheschließungen

Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in Deutschland nicht registriert oder gar förmlich anerkannt werden.[3] Die Ehegatten müssen deshalb ihre Ehe im Grundsatz nicht publik machen. Der Nachweis der Ehe wird für die Ehegatten jedoch dann von Bedeutung sein, wenn sie in den Genuss der daran anknüpfenden vorteilhaften Rechtsfolgen gelangen wollen: z. B. eine günstigere Steuerk...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 1. Im Inland

Die EU-Verordnung Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts – die sog. ROM III-VO – bedeutet für Scheidungsanwälte und Familiengerichte eine große Rechtsanwendungserleichterung, da für das materielle Scheidungsrecht nunmehr gem. de...mehr

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zerb 6/2017, Zur Wirksamkei... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 2. war mit dem Erblasser verheiratet. Ihre erste Ehe wurde 1968 geschlossen. Unter dem 21.5.1978 errichteten die Eheleute ein eigenhändiges, – soweit ersichtlich – von der Beteiligten zu 2. geschriebenes und von beiden Ehegatten unterschriebenes Testament, in dem es hieß: Zitat "Wir, ..., erklären, dass beim Tode eines Ehegatten der Andere ihn beerbt. (Berlin...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Familienvermögensrecht

Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist [Fortführung von Senatsurt. v. 16.7.2014 – XII ZR 108/12, FamRZ 2014, 1610 m. Anm. Koch, und v. 22.10.2014 – XII ...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / c) Fazit

Trotz der wenigen kritischen Punkte ist der Gesetzesentwurf als wichtiger Meilenstein vor allem im deutschen IPR zu qualifizieren. Die hierdurch geschaffene Rechtsklarheit überwiegt die nicht ganz geglückten Punkte. Das Prüfen von ausländischen Rechtsordnungen im Hinblick auf das jeweilige Ehemündigkeitsalter und der unsichere Umgang mit dem ordre public-Grundsatz werden ent...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 2. Im Ausland

Die in anderen Mitgliedstaaten der EU, außer in Dänemark, durchgeführten Scheidungen werden in Deutschland ohne Weiteres, d. h. ohne ein besonderes Verfahren gem. Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortu...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 3. 1998

Zum 1.7.1998 wurde das KindRG [10] eingeführt. Hier wurde hinsichtlich der Unterhaltsansprüche eine annähernde Gleichstellung des ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils mit dem geschiedenen Ehegatten vorgenommen.mehr

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AGS 6/2017, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Der Wert eines selbstständigen Beweisverfahrens, in dem der Wert einer für die Berechnung des Zugewinnausgleichs maßgebenden Immobilie begutachtet werden soll, richtet sich nach der Differenz der von den beteiligten Eheleuten aufgrund ihrer jeweiligen Wertvorstellung angenommenen Ausgleichsansprüchen. Steht die Immobilie in beiderseitigem Miteigentum der Eheleute, dann ist le...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / II. Ehescheidungen

Im Gegensatz zum konstanten, an die Staatsangehörigkeit anknüpfenden Eheschließungsstatut, ist das Scheidungsstatut variabel und richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsorts der Ehegatten. 1. Im Inland Die EU-Verordnung Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und ...mehr

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FF 6/2017, FF 6/2017 / Verfahrenskostenvorschuss

Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 25.11.2009 – XII ZB 46/09, FamRZ 2010, 189 m. Anm. Borth, und v. 23.3.2005 – XII ZB 13/05, FamRZ 2005, 883 m. Anm. Borth, sowie Senatsurt. BGHZ 89, 33 = FamRZ 1984, 148] (BGH, Beschl. v. 12.4.2017 – XII ZB 25...mehr

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AGS 6/2017, Keine Wertfests... / Leitsatz

War das Familiengericht als Vollstreckungsgericht im Zwangsmittelverfahren wegen verweigerter Auskunft eines Ehegatten tätig, finden gem. Vorbem. 1.6. S. 1 u. 2 FamGKG-KostVerz. in Ansehung der Gerichtsgebühren die Vorschriften des GKG Anwendung. Gem. Nr. 2111 FamGKG-KostVerz. wird bei Anträgen auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO eine Festgebüh...mehr

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AGkompakt 6/2017, Die Verfa... / c) Zuweisung des Kindergelds

Regelwert 500,00 EUR Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt der Eltern, eines Elternteils und dessen Ehegatten, der Pflegeeltern oder der Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Kindergeldberechtigten. Wird eine Bestimmung nicht getroffen, so bestimmt das FamG auf Antrag den Berechtigten (§ 3 Abs. 2 S. 3 BKGG; § 64 Abs. 2 S. 3 EStG). Der Verfahre...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / 4

Auf einen Blick Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen will weit über seine Bezeichnung hinaus das Ehemündigkeitsalter für Deutsche und Ausländer vereinheitlichen. Künftig soll das Recht zur Eheschließung unabhängig vom Personalstatut nur Volljährigen zustehen. Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen per Gerichtsbeschluss aufgehoben werden. Ehen von 14- und 15-Jährige...mehr

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zerb 6/2017, Ausländische E... / a) Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen

Um Rechtsklarheit zu schaffen, hat die Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss vom 5.4.2017 einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen auf den Weg gebracht; dem war ein Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 17.2.2017 vorausgegangen. Der Entwurf soll nach Ankündigung der Bundesregierung im Sommer 2017 in Gesetzeskraft erwachsen. Der...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 1. 1977

Durch das 1. EheRG [4] wurde mit Wirkung zum 1.7.1977 das Verschuldensprinzip abgeschafft und das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht eingeführt. Nunmehr konnte eine Ehe auch unabhängig von einem Verschulden immer dann geschieden werden, wenn sie gescheitert war. Neu eingeführt wurde ein – ebenfalls verschuldensunabhängiges – nacheheliches Unterhaltsrecht. Angeknüpft wurde ...mehr

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FF 6/2017, Verteilung des Ü... / Leitsatz

1. Wird der Übererlös aus der Zwangsversteigerung eines Grundstücks hinterlegt, weil die Gemeinschafter während des Zwangsversteigerungsverfahrens keine Einigung über dessen Verteilung erzielen konnten, setzt sich die Bruchteilsgemeinschaft an der Forderung gegen die Hinterlegungsstelle fort. 2. Allein die Hinterlegung des Übererlöses nach § 117 Abs. 2 S. 3 ZVG führt noch nic...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 2. 1986

Durch das Anfang 1986 in Kraft getretene UÄndG [7] sollte der Gesichtspunkt der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten stärker betont werden. Die "eigentlich" als Ausnahme vorgesehenen, aber fast die Regel darstellenden zahlreichen Unterhaltspflichten führten häufig zu einer lebenslangen und starken Belastung des Unterhaltsschuldners;[8] von daher führte der Gesetzgeber in Ges...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 6. Ergebnis

Beim Stellenwert der gegenläufigen Kriterien ist eine Veränderung dahin erkennbar, dass der Gesichtspunkt der Eigenverantwortung des Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung stärker betont wird. Die Systematik des Gesetzes selbst ist dagegen unverändert geblieben; dem Grundsatz der Eigenverantwortung stehen auch weiterhin zahlreiche Unterhaltstatbestände gegenüber, die die A...mehr

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AGS 6/2017, Kosten in selbs... / II. Der Verfahrenswert

Der Verfahrenswert des selbstständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach ganz überwiegender Rspr. nach dem Wert der Hauptsache.[2] Hauptsache ist der Anspruch, über dessen Berechnung Beweis erhoben werden soll. Dabei ergibt sich beim Zugewinnausgleich eine besondere Situation. Es darf hier weder unbesehen der Verkehrswert des betreffenden Vermögensgegenstands angenommen wer...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / cc) Kurskorrektur durch das BVerfG

Durch Beschluss vom 25.1.2011 wurde die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" vom BVerfG[81] wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungswidrig erklärt. Vom Gericht wurde die geäußerte Kritik dahin bestätigt, dass mit der Berücksichtigung des Unterhalts des neuen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitverdienender Ehegatte

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 > Ehegattenbesteuerung, > Lohnsteuertarif, > Steuerklassen, > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 30 ff [33], > Veranlagung von Arbeitnehmern sowie die Tabelle zur Steuerklassenwahl im > Anh 2 Steuerklassenwahl. Zu Minijobs > Geringfügige Beschäftigung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Besonderheiten bei Hinterbliebenenversorgung

Rz. 13 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Erhält ein Versorgungsempfänger zusätzlich Hinterbliebenenbezüge, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen (§ 19 Abs 2 Satz 7 EStG). Bei Bezug von Witwen- oder Waisengeld ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitteilung an das Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die > Ermittlungspflicht des Finanzamts stützt sich nicht nur auf die > Mitwirkungspflichten für > Beteiligte, sondern auch auf Anzeigen und Mitteilungen Dritter. Im modernen Arbeitsprozess bedient sich die FinVerw eines Netzwerks iRd > Elektronische Kommunikation Rz 6, 7 sowie der > Auskunftspflicht. Zu weiteren Hinweisen > Anzeigepflichten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Teilbetrag für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Rz. 37 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Auch bei privat Versicherten sind die KV-Beitragsanteile für eine Basisversorgung als SA abziehbar, also soweit die Beiträge auf Versicherungsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der GKV vergleichbar sind – mit Ausnahme des Krankentagegelds, das dem > Krankengeld in der GKV entspricht (> Rz 33/1). Zusätzlich sind ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Niederlande

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Niederlande sind EU-Mitgliedstaat. Seit dem 01.12.2015 gilt das neue DBA vom 12.04.2012, BGBl 2012 II, 1415 =...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Stpfl, die zur ESt veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs 1 Satz 2 AO)....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wahlrecht

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Zur Wahl von SA-Abzug (§ 10a EStG) und der Altersvorsorgezulage (§§ 79 ff EStG) im Rahmen der > Betriebliche Altersversorgung > Private Altersvorsorge Rz 26. Zur Wahl des Stpfl, ganz oder teilweise von einem Verlustrücktrag abzusehen, > Verluste Rz 25 (vgl § 10d Abs 1 Satz 5 EStG). Zu einem Wahlrecht auf Grund eines Alternativschuldverhältnisses > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mittelbares Arbeitsverhältnis

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat grundsätzlich die Dienste selbst zu erbringen (vgl § 613 BGB). Stellt ein ArbN ausnahmsweise seinerseits mit Wissen seines ArbG eine andere Person (Hilfskraft) an, um die dem ArbG geschuldeten Dienste zu erbringen, ist ein mittelbares Arbeitsverhältnis gegeben. Zu arbeits- und sv-rechtlichen Hinweisen vgl Kü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 30 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Der geldwerte Vorteil aus einer unentgeltlich oder verbilligten Vermögensbeteiligung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung bei Überlassung (> Rz 42) und dem vom ArbN gezahlten Entgelt. Hat der geldwerte Vorteil aus der Überlassung der Vermögensbeteiligung durch den ArbG einen Wert von bis zu 360 EUR im Ka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wählervereinigungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Die Beteiligung des Bürgers an der politischen Willensbildung gehört zu seinen staatsbürgerlichen Rechten. Die damit verbundenen Aufwendungen gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung. Für Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen gibt es deshalb in § 34g EStG eine besonde...mehr