Auf einen Blick

Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen will weit über seine Bezeichnung hinaus das Ehemündigkeitsalter für Deutsche und Ausländer vereinheitlichen. Künftig soll das Recht zur Eheschließung unabhängig vom Personalstatut nur Volljährigen zustehen. Ehen von 16- und 17-Jährigen sollen per Gerichtsbeschluss aufgehoben werden. Ehen von 14- und 15-Jährigen sollen aufgrund Gesetzes per se nichtig sein. Die zuletzt genannte Rechtsfolge ist in den Verhandlungen des Bundestages (die erste Lesung des Gesetzesentwurfs fand am 28.4.2017 statt) am umstrittensten. Der Verfasser plädiert dafür, sie beizubehalten, zugleich aber Folgeregelungen zum Schutz des minderjährigen Ehegatten vorzusehen.

Autor: Von Dr. Robert Opris , Rechtsanwalt und FAFamR, Mannheim

ZErb 6/2017, S. 158 - 165

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