Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Unterhalt dient der Sicherstellung des allgemeinen Lebensbedarfs. Bei besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen werden regelmäßig nicht alle Einkünfte dem allgemeinen Lebensbedarf, dem Konsum, zugeführt, vielmehr in eine Vermögensbildung investiert. Unterhaltsrechtlich gilt es, eine Abgrenzung dieser Bereiche vorzunehmen. Dem dient die konkrete Bedarfsbemessung. aa) Erfo...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / VII. Unterhaltsverhältnis von Eltern gegenüber ihren Kindern

Im Verhältnis von Eltern zu ihren Kindern gewinnt die Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Kindes für den Unterhalt seiner Eltern vielfach entscheidende Bedeutung. Dabei sind die unterschiedlichen Lebensformen des Kindes zu berücksichtigen, ob es verheiratet ist oder unverheiratet in familiären Strukturen lebt. Stets gewinnen Unterhaltsverpflichtungen des Kindes Bedeutung, ...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 1. Trennungsunterhalt

a) Erwerbsobliegenheit Mit dem Einsetzen des Trennungsunterhaltsanspruchs geht die Frage einher, ab wann es dem bislang den Haushalt führenden, nicht erwerbstätigen Ehegatten obliegt, seinen Bedarf durch eigene Erwerbseinkünfte zu decken. Dies ist im Blick auf die in § 1569 BGB ab Rechtskraft der Scheidung eingeforderte Eigenverantwortung von zentraler Bedeutung. Die Rechtspr...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Bedürfnislagen des Nachscheidungsunterhalts

Der Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt rechtfertigt sich nur bei Vorliegen der in den §§ 1569 ff. BGB aufgeführten Bedürfnislagen. Sie am Einzelfall herauszuarbeiten, kennzeichnet die Rechtsprechung. aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit eine...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / 2. Nachscheidungsunterhalt

a) Bedürfnislagen des Nachscheidungsunterhalts Der Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt rechtfertigt sich nur bei Vorliegen der in den §§ 1569 ff. BGB aufgeführten Bedürfnislagen. Sie am Einzelfall herauszuarbeiten, kennzeichnet die Rechtsprechung. aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Ehebedingter Nachteil

Ein ehebedingter Nachteil liegt nicht vor, wenn bereits vor der Ehe eine psychische Erkrankung bestand und auch ohne die Ehe ein bei Ehebeginn laufendes, aber kurz danach abgebrochenes Fernstudium aufgrund dieser Erkrankung nicht erfolgreich hätte absolviert werden können.[59]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / ee) Anderer schwerwiegender Grund nach § 1579 Nr. 8 BGB

Eine äußerst kurze Zeit des Zusammenlebens mit einer extrem langen Trennung bei Kinderlosigkeit und ohne jede wirtschaftliche Verflechtung kann einen besonders gelagerten Ausnahmefall bilden, der zur Annahme eines Härtegrundes nach § 1361 Abs. 3 i.V.m. § 1579 Nr. 8 BGB führen kann.[58]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bekanntgabeerleichterungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Einheitswertbescheide, die sich an Ehegatten und deren Kinder richten, können gem. § 183 Abs. 4 AO i.V.m. § 122 Abs. 7 AO in einer Ausfertigung unter der gemeinsamen Anschrift bekannt gegeben werden, solange dem FA keine ernstlichen Meinungsverschiedenheiten bekannt sind und kein Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Diese Erleichterung betrifft jedoch...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Mutwilliges Hinwegsetzen über schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 5 BGB

Der Verstoß des Unterhaltsberechtigten gegen die Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen muss, um den Tatbestand zu erfüllen, schwerwiegend sein und mindestens zu einer Gefährdung mit einem besonderen Gewicht geführt haben. So liegt es erst dann, wenn die wirtschaftliche Grundlage des Unterhaltspflichtigen nicht nur messbar, sondern nicht unerheblich nachhaltig beeintr...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / b) Vermögenseinsatz

Auch beim Trennungsunterhalt ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang zur Bedarfsdeckung vorhandenes, verfügbares Vermögen eingesetzt werden muss. In der Regel besteht keine Obliegenheit, vorhandenes Vermögen einzusetzen. Alle Vermögenswerte dienen regelmäßig dazu, ergänzend zu andern Einkünften den eigenen Lebensbedarf auf Lebenszeit zu decken. Durch eine erzwungene Ver...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Erforderlichkeit konkreter Bedarfsbemessung

Die Rechtsprechung und die unterhaltsrechtlichen Leitlinien variieren in der Frage, ab welcher Einkommenshöhe die Notwendigkeit konkreter Bedarfsbemessung besteht. Jüngst hat das OLG Stuttgart dazu entschieden: Bei bereinigten Gesamteinkünften der Eheleute von 8.839 EUR monatlich errechnet sich der Unterhaltsanspruch nach dem Halbteilungsbedarf. Eine konkrete Bedarfsermittlu...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Anrechnung von Einkünften

Wird im Rahmen des Quotenunterhalts der Erwerbstätigenbonus berücksichtigt, so sind Einkünfte bei der konkreten Bedarfsbemessung ohne Erwerbstätigenbonus auf den Bedarf anzurechnen. Ferner gilt, dass Abzüge von den Einkünften dann nicht in Betracht kommen, wenn etwa mit ihnen verbundener Aufwand bereits durch die Bedarfspositionen abgedeckt ist.[47]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Unterhaltspflichtigen, § 1579 Nr. 3 BGB

Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann bei Äußerung eines Verdachts auf sexuellen Missbrauch bzw. bei versuchtem Prozessbetrug greifen, jedoch nicht, wenn das Handeln als leichter Verstoß zu bewerten ist und kein besonderes Gewicht besitzt.[54]mehr

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zerb 4/2017, § 2057a BGB – ... / 7. Rechnerische Durchführung der Ausgleichung

Für die rechnerische Durchführung der Ausgleichung ist § 2057a Abs. 4 BGB zu berücksichtigen. Zunächst wird der sog. Ausgleichungsnachlass ermittelt, d. h. der Nachlass, der nach Abzug des Anteils der nicht an der Ausgleichung teilnehmenden Erben (etwa des Ehegatten) unter denjenigen zu verteilen ist, die an der Ausgleichung teilnehmen. Von diesem Ausgleichungsnachlass werde...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Nacheheliche Solidarität

Sind ehebedingte Nachteile nicht festzustellen, streitet für die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung nur noch die nacheheliche Solidarität. Dieser kann genügt sein, wenn die Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erbracht worden sind, der bereits mehr als die Hälfte der Ehezeit umfasst, zwischen den geschiedenen Eheleuten keine wirtschaftlichen oder sonstige Verflechtungen...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / e) Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Nachscheidungsunterhaltsanspruchs nach § 1578b BGB

Soweit nicht bereits auf der Grundlage des § 1579 BGB eine Begrenzung des Nachscheidungsunterhalts erreicht werden konnte, bleibt dem Unterhaltspflichtigen stets noch die Einwendung des § 1578b BGB. Bei Anwendung dieser Vorschrift bilden der ehebedingte Nachteil und die nacheheliche Solidarität den Kern der unterhaltsrechtlichen Betrachtung. aa) Ehebedingter Nachteil Ein ehebe...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB

Besonderer Darlegungsbedarf besteht, wenn das Erwerbshindernis auf Krankheit beruhen soll. Wird nachehelicher Unterhalt als Krankheitsunterhalt eingefordert, reicht allein der Hinweis auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB XII nicht aus; der Verweis auf ein nicht schriftsätzlich aufgearbeitetes Anlagenkonvolut ersetzt konkreten Vortrag ebenfalls nicht.[44]mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit einer Erwerbstätigkeit. So kann auch bei fortgeschrittenem Alter eines Kindes, das an Autismus, Neurodermitis und einer Lebensmittelunverträglichkeit leidet, zudem von Migräne und Kopfschmerzen geplagt wird, Verlängerungsunterhalt beansprucht w...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / c) Wechselseitige Anträge

Auch wechselseitige Anträge der beteiligten Ehegatten wirken sich nicht auf den Wert aus, selbst dann nicht, wenn die wechselseitigen Anträge verschiedene Kinder betreffen. Es bleibt auch hier grundsätzlich beim einfachen Wert (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Verfahrenswert bei gegenläufigen Anträgen zum Umgangsrecht verschiedener Kinder Auch bei gegenläufigen Kindschaftssachen (hi...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / bb) Bemessung nach den bisherigen ehelichen Lebensverhältnissen

Die konkrete Bedarfsbemessung hat von den bisherigen ehelichen Lebensverhältnissen auszugehen; die für den allgemeinen Lebensbedarf genutzten Einkünfte sind heranzuziehen. Dabei ist ein objektiver Maßstab anzulegen; sowohl eine zu dürftige Lebensführung als auch ein übermäßiger Aufwand bedürfen der Korrektur. Der für eine Korrektur unangemessener Vermögensbildung heranzuzieh...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / dd) Darlegungs- und Beweislast

Im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts ist der Unterhaltspflichtige für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Begrenzung sprechen. Er kann beweisfällig bleiben, wenn er den substantiierten Darlegungen des Unterhaltsberechtigten zum Vorliegen eines ehebedingten Nachteils nicht seinerseits substantiiert entgegentritt und den Be...mehr

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FF 4/2017, Transferverluste... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich mittlerweile in sieben Entscheidungen[1] mit den Transferverlusten bei der externen Teilung und der Frage des Diskontierungszinssatzes im Rahmen der Barwertermittlung von Anrechten aus betrieblichen Direktzusagen und Unterstützungskassen beschäftigt. Auch in der vorliegenden Entscheidung stellt der BGH nochmals klar, dass die Verwendung des BilMoG-Zinses für...mehr

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zerb 4/2017, Neues aus dem ... / c) Wer zu früh erbt oder beschenkt wird – oder die Neuregelung des Einkommensbegriffs im SGB II

Seit 1.8.2016 gelten Einschränkungen für dieses Prüfungsmuster und deshalb ist die nachfolgende Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt[8] von didaktischem Interesse, weil sie heute so im SBG II nicht mehr ergehen könnte. Der Fall: Der geerbte PKW Die Antragsteller standen seit 2014 als Bedarfsgemeinschaft im Leistungsbezug nach SGB II und beantragten die Weiterbewilligung von Le...mehr

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AGK 4/2017, Die Verfahrensw... / bb) Verfahren auf Nutzungsentschädigung

aaa) Für die Zeit der Trennung Regelwert gilt auch für Nutzungsentschädigung Die Vorschrift des § 48 FamGKG und damit der Regelwert von 3.000,00 EUR gilt auch für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung. Auch insoweit handelt es sich um Ehewohnungssachen. Die Vorschrift des § 35 FamGKG (Geldforderungen) ist hier nicht anwendbar. Der verlangte Betrag spiel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft (Abs. 2)

Rz. 6 [Autor/Stand] Ergänzend bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG , dass bei Fortsetzung einer Gütergemeinschaft[2] die Erwerber des Anteils des Erblassers am Gesamtgut nur anteilig Steuerschuldner sind. Das sind regelmäßig die gemeinsamen Kinder des Ehepaars (§ 4 Abs. 1 ErbStG, § 1483 Abs. 1 BGB). Beachten Sie: Die Vorschrift wurde durch das ErbStRG an die geänderte Fassung des § 4 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt wird erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Inhaltsadressaten oder dem sonst von ihm Betroffenen bekannt gegeben ist.[2] Die Wirksamkeit tritt gegenüber demjenigen ein, an den die Bekanntgabe erfolgt ist. Der Verwaltungsakt kann bei mehreren Inhaltsadressaten bzw. Betroffenen einigen gegenüber wirksam werden, weil das FA ihnen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 77 Da es sich bei den zusammengefassten Steuerbescheiden um zwei oder mehrere selbstständige Steuerfestsetzungen handelt, sind diese Festsetzungen unabhängig voneinander anfechtbar.[1] Jeder Gesamtschuldner kann danach selbstständig einen Rechtsbehelf einlegen. Im Rahmen dieser Anfechtung des gegen ihn gerichteten (zusammengefassten) Bescheids ist jeder Gesamtschuldner b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1.1 Zulässigkeit

Rz. 56 Abs. 3 enthält eine Sondervorschrift für die Steuerfestsetzung gegenüber Gesamtschuldnern. Schulden mehrere Stpfl. die Steuer als Gesamtschuldner, kann die Finanzbehörde gegen sie zusammengefasste Steuerbescheide erlassen. Für die Zulässigkeit der zusammengefassten Steuerbescheide wird damit auf die Regelung über die Gesamtschuld, § 44 AO, verwiesen. Gesamtschuld tritt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Adressat und Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Rz. 15 Adressat der Prüfungsanordnung ist grundsätzlich diejenige Person, der durch die Prüfungsanordnung aufgegeben wird, die Prüfung in dem in der Prüfungsanordnung näher umschriebenen Umfang zu dulden.[1] Zum Begriff des Adressaten vgl. § 122 AO Rz. 15. Adressat ist daher die natürliche Person bei Prüfung eines Einzelgewerbetreibenden bzw. die Körperschaft bei Prüfung ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Verfahren

Rz. 71 Zur Adressierung der zusammengefassten Steuerbescheide vgl. § 122 AO Rz. 47ff., zur Bekanntgabe § 122 AO Rz. 153ff. Rz. 72 Bei der Frage der Durchbrechung der Bestandskraft der zusammengefassten Steuerbescheide ist zu berücksichtigen, dass es sich einerseits um mehrere selbstständige Bescheide handelt, die ein unterschiedliches Schicksal haben können, andererseits aber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Nebenleistungen und sonstige Ansprüche

Rz. 63 Bis zum 31.12.1985 waren in der AO keine besonderen Regelungen für Nebenleistungen und sonstige Ansprüche (z. B. KiSt bei der ESt) bei zusammengefassten Steuerbescheiden vorhanden; es galten damit die allgemeinen Regeln. Danach waren zusammengefasste Festsetzungen über steuerliche Nebenleistungen, insbesondere den Verspätungszuschlag, nicht möglich, da nach § 1 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 1.2 Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten

Rz. 4 § 80a Abs. 1 AO konstituiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Übermittlung von Vollmachtsdaten. Rz. 5 Unabdingbare Voraussetzung für eine freiwillige elektronische Übermittlung ist zunächst, dass die vom Vollmachtgeber an den Bevollmächtigten übermittelte Vollmacht entsprechend dem amtlichen Vollmachtsformular erteilt worden ist.[1] Die obersten Fina...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2 Inhalt der Prüfungsanordnung

Rz. 8 Da die Prüfungsanordnung ein Verwaltungsakt ist[1], gilt für sie der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit nach § 119 Abs. 1 AO.[2] Da für die Prüfungsanordnung nach § 196 AO Schriftform vorgeschrieben ist[3], gilt auch § 119 Abs. 3 AO. Die Prüfungsanordnung muss daher die erlassende Behörde erkennen lassen und Unterschrift oder Namenswiedergabe des Behördenleiters u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

Leitsatz 1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt. Normenkette § 10b Abs. 2, § 34g Satz 1 Nr....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid

Leitsatz 1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden. 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 36 Bei wirksamer Begründung einer freiwilligen Pflegeversicherung nach § 26a treten die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer freiwilligen Weiterversicherung nach § 26, nämlich die ab Beginn der Mitgliedschaft bestehende Beitragszahlungs- und Tragungspflicht. Diese Beiträge richten sich bei den Pflegekassen nach § 57 Abs. 4 i. V. m. § 240 SGB V i. V. m. den Grundsätzen des...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.1 Ehegatte bzw. Lebenspartner (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 1a)

Rz. 22 Ehegatte ist diejenige Person, die mit dem verstorbenen Berechtigten zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war. Dies können unter Berücksichtigung des § 34 auch mehrere Personen sein. Auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist und kann die Vorschrift nicht (vgl. § 31) ausdehnend angewandt werden (so auch Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 56 Rz. 21; Lebich, in: Hauck/Noftz, S...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.4 Haushaltsführer (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4)

Rz. 29 Als letztrangiger Sonderrechtsnachfolger ist der Haushaltsführer, der schon früher in einzelnen Vorschriften als Berechtigter enthalten war (§ 88 RKG, § 65 AVG) genannt, der in Anlehnung an diese Vorschriften in Abs. 4 eigenständig definiert wird. Damit dieser als Sonderrechtsnachfolger in Betracht kommt, müssen alle in Abs. 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. O...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.1 Abzweigungsvoraussetzungen

Rz. 4 Die Möglichkeit der Auszahlung an Ehegatten, Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder Kinder setzt voraus, dass dem Sozialleistungsberechtigten, der zugleich auch Unterhaltsverpflichteter sein muss, ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung als Sozialleistung (§ 11) zustehen muss. Die Begrenzung der Abzweigungsbefugnis auf Ehegatten und Kinder war damit begründet worden, d...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Rz. 15 Zur Abzweigung berechtigt nur die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, also der Unterhalt nach §§ 1360 ff., §§ 1601 ff. BGB; für Lebenspartner i. V. m. § 5 LPartG. Eine nur vertragliche Unterhaltsvereinbarung reicht daher nicht für eine Abzweigung, es sei denn, diese Vereinbarung konkretisierte lediglich die ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.4 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 35 Neben der Abzweigung an Ehegatten und Kinder lässt Abs. 1 Satz 4 auch die Abzweigung an Dritte zu, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder den Kindern tatsächlich Unterhalt gewähren. Dies können natürliche Personen, Einrichtungen oder Behörden sein. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Leistungsberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachk...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.2 Kinder (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 23 Kinder sind die leiblichen ehelichen und nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB). Zum Begriff des Kindes im SGB vgl. auch Komm. zu § 10 SGB V. Rz. 24 Den eigenen Kindern werden nach Abs. 2 Nr. 1 die Stiefkinder (leibliche Kinder des Ehegatten und nicht des Berechtigten) und Enkel (Abkömmlinge der Kinder des Berechtigten) gleichgestellt, wenn sie zum T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 3 bestimmt als Grundsatz- und Einweisungsvorschrift die solidarische Finanzierung der Krankenkassen durch Beiträge. Dabei umfasst die Finanzierung sowohl die Leistungsausgaben für die Versicherten als auch die sonstigen notwendigen Aufwendungen für Personal und Verwaltung und die Zuführungen zu den Rückstellungen. Dies entspricht den Grundsätzen der RVO, die jedoch e...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 2, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vor...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3 Höhe des Abzweigungsbetrages

Rz. 23 Stellt der Sozialleistungsträger eine Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht fest, können die laufenden Geldleistungen in angemessener Höhe an die Unterhaltsberechtigten ausgezahlt werden. Hierbei ist im Einzelnen umstritten, welche Bedeutung das "Können" einerseits und die "angemessene Höhe" andererseits haben oder ob das "Ermessen" des "Könnens" sich inhaltli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Huster, Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, JZ 2002 S. 371. Kretschmer, Der langsame Abschied von der solidarischen Sozialversicherung?, SGb 2015 S. 357. Linke, Selbstbehalt und Bonus in der solidarischen Krankenversicherung, NZS 2003 S. 126. Mecke, Alles Pauschalen – Zur Pauschalierung von Sozialversicherungsbeiträgen, SGb 2016 S. 61. Karl Pete...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr