Der Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt rechtfertigt sich nur bei Vorliegen der in den §§ 1569 ff. BGB aufgeführten Bedürfnislagen. Sie am Einzelfall herauszuarbeiten, kennzeichnet die Rechtsprechung.

aa) Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB

Einzelfallbezogen ist die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der persönlichen Betreuung eines gemeinsamen Kindes und der Vereinbarkeit einer Erwerbstätigkeit. So kann auch bei fortgeschrittenem Alter eines Kindes, das an Autismus, Neurodermitis und einer Lebensmittelunverträglichkeit leidet, zudem von Migräne und Kopfschmerzen geplagt wird, Verlängerungsunterhalt beansprucht werden und besteht keine Verpflichtung der Kindesmutter zur Vollzeittätigkeit, wenn das Kind einen deutlich erhöhten Förderungsbedarf hat.[43]

[43] OLG Hamm, Beschl. v. 2.6.2016 – 6 WF 19/16, NJW-RR 2017, 2 = BeckRS 2016, 16746 bespr. von Schwamb, NZFam 2016, 993.

bb) Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB

Besonderer Darlegungsbedarf besteht, wenn das Erwerbshindernis auf Krankheit beruhen soll. Wird nachehelicher Unterhalt als Krankheitsunterhalt eingefordert, reicht allein der Hinweis auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB XII nicht aus; der Verweis auf ein nicht schriftsätzlich aufgearbeitetes Anlagenkonvolut ersetzt konkreten Vortrag ebenfalls nicht.[44]

[44] OLG Koblenz, Beschl. v. 19.2.2016 – 13 WF 22/16, NJW 2016, 2279 = FamRZ 2016, 1460 bespr. von Erdrich, NZFam 2016, 368.

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