Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

Leitsatz 1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt. Normenkette § 10b Abs. 2, § 34g Satz 1 Nr....mehr

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Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid

Leitsatz 1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden. 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören,...mehr

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Sommer, SGB XI § 26a Beitri... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 36 Bei wirksamer Begründung einer freiwilligen Pflegeversicherung nach § 26a treten die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer freiwilligen Weiterversicherung nach § 26, nämlich die ab Beginn der Mitgliedschaft bestehende Beitragszahlungs- und Tragungspflicht. Diese Beiträge richten sich bei den Pflegekassen nach § 57 Abs. 4 i. V. m. § 240 SGB V i. V. m. den Grundsätzen des...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.1 Ehegatte bzw. Lebenspartner (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 1a)

Rz. 22 Ehegatte ist diejenige Person, die mit dem verstorbenen Berechtigten zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war. Dies können unter Berücksichtigung des § 34 auch mehrere Personen sein. Auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist und kann die Vorschrift nicht (vgl. § 31) ausdehnend angewandt werden (so auch Lilge, SGB I, 4. Aufl., § 56 Rz. 21; Lebich, in: Hauck/Noftz, S...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.1 Ehegatten-, Lebenspartner- oder Kindesunterhalt

Rz. 12 Voraussetzung für Abzweigung ist die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Zahlung von Unterhalt an seine Angehörigen durch den Sozialleistungsberechtigten. Eine lediglich abstrakte, nur an das Bestehen der Ehe, der Lebenspartnerschaft oder an das Verwandtschaftsverhältnis anknüpfende gesetzliche Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehegatten, Lebenspartner oder seinen ...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.4 Haushaltsführer (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 4)

Rz. 29 Als letztrangiger Sonderrechtsnachfolger ist der Haushaltsführer, der schon früher in einzelnen Vorschriften als Berechtigter enthalten war (§ 88 RKG, § 65 AVG) genannt, der in Anlehnung an diese Vorschriften in Abs. 4 eigenständig definiert wird. Damit dieser als Sonderrechtsnachfolger in Betracht kommt, müssen alle in Abs. 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. O...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.1.1 Abzweigungsvoraussetzungen

Rz. 4 Die Möglichkeit der Auszahlung an Ehegatten, Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder Kinder setzt voraus, dass dem Sozialleistungsberechtigten, der zugleich auch Unterhaltsverpflichteter sein muss, ein Anspruch auf eine laufende Geldleistung als Sozialleistung (§ 11) zustehen muss. Die Begrenzung der Abzweigungsbefugnis auf Ehegatten und Kinder war damit begründet worden, d...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.2.2 Gesetzliche Unterhaltspflicht

Rz. 15 Zur Abzweigung berechtigt nur die Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, also der Unterhalt nach §§ 1360 ff., §§ 1601 ff. BGB; für Lebenspartner i. V. m. § 5 LPartG. Eine nur vertragliche Unterhaltsvereinbarung reicht daher nicht für eine Abzweigung, es sei denn, diese Vereinbarung konkretisierte lediglich die ...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.4 Auszahlung an Dritte (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 35 Neben der Abzweigung an Ehegatten und Kinder lässt Abs. 1 Satz 4 auch die Abzweigung an Dritte zu, die dem Ehegatten, dem Lebenspartner (ab 26.11.2015) oder den Kindern tatsächlich Unterhalt gewähren. Dies können natürliche Personen, Einrichtungen oder Behörden sein. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Leistungsberechtigte seiner Unterhaltspflicht nicht nachk...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 2.2.2.2 Kinder (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 23 Kinder sind die leiblichen ehelichen und nichtehelichen Kinder und Adoptivkinder (§§ 1741 ff. BGB). Zum Begriff des Kindes im SGB vgl. auch Komm. zu § 10 SGB V. Rz. 24 Den eigenen Kindern werden nach Abs. 2 Nr. 1 die Stiefkinder (leibliche Kinder des Ehegatten und nicht des Berechtigten) und Enkel (Abkömmlinge der Kinder des Berechtigten) gleichgestellt, wenn sie zum T...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 3 bestimmt als Grundsatz- und Einweisungsvorschrift die solidarische Finanzierung der Krankenkassen durch Beiträge. Dabei umfasst die Finanzierung sowohl die Leistungsausgaben für die Versicherten als auch die sonstigen notwendigen Aufwendungen für Personal und Verwaltung und die Zuführungen zu den Rückstellungen. Dies entspricht den Grundsätzen der RVO, die jedoch e...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) mit Wirkung zum 1.1.1976 in Kraft getreten. Mit Art. 1 Nr. 2, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderung anderer Vor...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.3 Höhe des Abzweigungsbetrages

Rz. 23 Stellt der Sozialleistungsträger eine Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht fest, können die laufenden Geldleistungen in angemessener Höhe an die Unterhaltsberechtigten ausgezahlt werden. Hierbei ist im Einzelnen umstritten, welche Bedeutung das "Können" einerseits und die "angemessene Höhe" andererseits haben oder ob das "Ermessen" des "Könnens" sich inhaltli...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Huster, Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, JZ 2002 S. 371. Kretschmer, Der langsame Abschied von der solidarischen Sozialversicherung?, SGb 2015 S. 357. Linke, Selbstbehalt und Bonus in der solidarischen Krankenversicherung, NZS 2003 S. 126. Mecke, Alles Pauschalen – Zur Pauschalierung von Sozialversicherungsbeiträgen, SGb 2016 S. 61. Karl Pete...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / A. Dogmatische Grundlagen

Rz. 1 Der Haushaltsführungsschaden im Tötungsfall (Anspruch der Hinterbliebenen wie Ehepartner/Partner der eingetragenen Lebensgemeinschaft oder eigene und adoptierte Kinder des Getöteten) ist ein Unterhaltsschaden (anders als im Verletzungsfall). § 844 Abs. 2 BGB gewährt den Hinterbliebenen eines getöteten Haushaltsführenden einen Schadensersatzanspruch wegen der entgangene...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / VII. Quotale Haftung

Rz. 16 Im Falle der quotalen Haftung des Schädigers verhält es sich beim Naturalunterhaltsschaden ebenso wie bei allen anderen materiellen Schadensersatzpositionen: Die Quotierung erfolgt am Ende des ermittelten Eurobetrages in Höhe der Mitverschuldensquote, die bei der Haftung dem Grunde nach festgelegt wurde. Im Falle des Mitverschuldens des Getöteten hat der erwerbstätige...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / VIII. Befristung des Naturalunterhaltsanspruchs

Rz. 17 Für Ehegatten besteht der Anspruch für die gesamte Lebensdauer. Bei Kindern beschränkt sich der Anspruch nicht auf die Minderjährigkeit. Die gegenteilige Auffassung verkennt den familienrechtlichen Anspruch auf Bar- und Naturalunterhaltsleistung des Volljährigen, solange sich dieser in der Ausbildung befindet. Volljährige Kinder sind anspruchsberechtigt, solange sie i...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / III. Mithilfepflicht des Partners oder Kindes/der Kinder feststellen

Rz. 11 Im nächsten Schritt wird die Mithilfepflicht der Unterhaltsberechtigten ermittelt. Die Mithilfepflicht des/der Kind/er muss exakt dem Anteil entsprechen, den die Kinder in zeitlicher Hinsicht bereits vor dem Tötungsfall geleistet haben. Man kann nicht pauschal auf die Rechtsprechung abstellen, wonach Kinder ab 14 Jahren grundsätzlich und immer 1 Std. pro Tag hauswirtsc...mehr

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§ 3 Der Haushaltsführungssc... / VI. Aufteilung des Ersatzbetrages auf die Hinterbliebenen

Rz. 15 Mehrere Unterhaltsberechtigte sind nicht Gesamtgläubiger, sondern Teilgläubiger. Das bedeutet, der gesamte Ersatzbetrag ist auf die Unterhaltsberechtigten aufzuteilen. Die anspruchsberechtigten Halbwaisen teilen sich den Ersatzbetrag mit dem verbliebenden Elternteil. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass je jünger ein Kind ist, der Betreuungsaufwand im Vergleich z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.4 Anwendungsbereich – Verhältnis zum BKGG

Rz. 16 § 31 EStG gilt erstmals für den Vz 1996. § 31 EStG gilt nur für unbeschränkt stpfl. und als unbeschränkt stpfl. zu behandelnde Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG). Auf beschr. Stpfl. findet § 31 EStG keine Anwendung, da ihnen kein Kinderfreibetrag (§ 32 EStG gilt nicht; s. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG) und kein Anspruch auf Kindergeld (§ 62 EStG) zusteht. Ihr Kindergeldanspruch rich...mehr

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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

Leitsatz Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen. Normenkette § 33a Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c, § 9 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II Sachverhalt Der Kläger lebt seit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.3 Zivilrechtlicher Ausgleich bis 2003

Rz. 47 Bis 30.6.1998 war Anspruchsgrundlage für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für nichteheliche Kinder § 1615g BGB a. F., der analog auf die Unterhaltsverpflichtung des nicht sorgeberechtigten (geschiedenen oder getrennt lebenden) Ehegatten angewandt wurde.[1] Ab 1.7.1998 wurde die Anrechnung des Kindergelds und vergleichbarer Leistungen in §§ 1612b, 1612c BGB e...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.2 Rentenarten

Rz. 8 Von der in § 97 geregelten Einkommensanrechnung betroffen werden die Witwen- bzw. Witwerrenten gemäß § 46 Abs. 1 und 2, die Witwen- bzw. Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten gemäß § 46 Abs. 3, die Witwen- bzw. Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten gemäß § 243 (sog. Geschiedenen-Witwen- bzw. -Witwerrente) sowie die Erziehungsrente (§ 47). Während de...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.4 Keine Anrechnung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 14 Im sog. Sterbevierteljahr wird bei den Witwen- bzw. Witwerrenten gemäß § 46 Abs. 1 und 2 Einkommen nicht angerechnet, weil der Rentenartfaktor hier 1,0 beträgt (§ 67 Nr. 5 und 6). Dies gilt nicht für die Witwen- bzw. Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten (§ 46 Abs. 3) und die Rente an geschiedene Ehegatten (§ 243) sowie die Erziehungsrente.mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.9 Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente (Abs. 4)

Rz. 20 Der Fall des Zusammentreffens einer Erziehungsrente (§ 47) mit einer Hinterbliebenenrente bedurfte einer speziellen Regelung, weil die Erziehungsrente als Rente wegen Todes der Einkommensanrechnung gemäß § 97 unterliegt. Andererseits aber stellt die Erziehungsrente, die aus der eigenen Versicherung des Berechtigten geleistet wird, auch Einkommen i. S. d. § 18 a SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.1 Anzurechnendes Einkommen

Rz. 6 Hinsichtlich des anzurechnenden Einkommens verweist § 97 auf § 18 a SGB IV mit der Folge, dass alle in dieser Bestimmung genannten Einkommensarten und Anrechnungsvorschriften auf die von § 97 erfassten Renten (vgl. hierzu Rz. 7 und 8) anzurechnen sind bzw. Anwendung finden. Nach der bis zum 31.12.2001 geltenden Rechtslage wurden allerdings nur Erwerbseinkommen i. S. d....mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 1. Übernachtungskosten

Rz. 89 Übernachtungskosten sind zu erstatten, wenn die Übernachtung erforderlich war, weil eine Hin- und Rückreise am selben Tag nicht möglich oder zumutbar war. In der Kommentierung und in der Rechtsprechung werden unterschiedliche Zeiten als zumutbar erachtet, z.B. wird als unzumutbar erachtet, wenn der Reiseantritt vor 6.00 Uhr morgens und die Rückkehr nach 22.00 Uhr aben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Verdoppelung der Freibeträge (Abs. 6 S. 2, 3)

Rz. 119 Bei unbeschränkt stpfl. bzw. auf Antrag als unbeschränkt stpfl. zu behandelnden (§ 1 Abs. 3 EStG) Ehegatten, die nach §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, werden die vollen (doppelten) Freibeträge (Kinderfreibetrag und Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) abgezogen, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht (§ 32 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.2 Adoptivkinder

Rz. 16 Die Adoption (§§ 1741ff. BGB) erfolgt durch staatlichen Akt[1] und nicht mehr, wie bis zum 31.12.1976, durch Vertrag. Sie verschafft dem Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch die Verwandtschaft (§ 1754 BGB). Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Ehegatten des Annehmenden wird durch die Adoption nur begründet, wenn dieser auch selbst Annehmender ist, also...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag (Abs. 6 S. 1)

Rz. 117 Voraussetzung für den Abzug der Freibeträge ist zunächst, dass die gebotene Freistellung des Kinderexistenzminimums (ab 2002: neben dem sächlichen Existenzminimum durch den Kinderfreibetrag auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, sog. Sammelfreibetrag) durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wird (§ 31 S. 4 EStG). Dies betrifft zum einen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.4 Aufnahme in den Haushalt

Rz. 31 Das Pflegekind muss in den Haushalt aufgenommen sein. Der Aufnehmende muss einen Haushalt innehaben. Dazu gehört, dass er ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung führt, in der er sich persönlich und finanziell an der Haushaltsführung beteiligt. Ihm muss Eigentum oder Besitz an der Wohnung und dem Hausrat zustehen, und er muss im Regelfall auch d...mehr

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zerb 3/2017, Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei nicht datierter Unterzeichnung eines der Ehegatten

Leitsatz Ein Ehegattentestament ist auch dann wirksam, wenn einer der Ehegatten das Testament geschrieben und der andere Ehegatte das Testament ausschließlich undatiert unterschrieben hat. Ausreichend ist, dass aus dem Text heraus ersichtlich ist, dass es sich um eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten handelt, von der jeder der beiden Ehegatten sowohl im Zeitpunkt der Errich...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung einer während intakter Ehe vom anderen Ehegatten übertragenen Kapitallebensversicherung während des laufenden Scheidungsverfahrens

BGB § 313 § 667; ZPO § 138 Abs. 2 und 3 Leitsatz 1. Ob einem Ehegatten, der während des laufenden Scheidungsverfahrens vom anderen Ehegatten die Rückübertragung einer während intakter Ehe übertragenen Kapitallebensversicherung verlangt, ein Anspruch nach § 313 Abs. 1 BGB auf Rückabwicklung dieser ehebezogenen Zuwendung zusteht, kann bei einer im Güterstand der Zugewinngemeinsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.3 Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung

Rn 11 Steuerrechtlich können die Ehegatten die Wahl der Veranlagungsart gemäß §§ 26 bis 26b EStG wählen. Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander, so dass das Finanzamt Einzelveranlagung durchführen muss, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Die Zusammenveranlagung ist steuerrechtlich nicht erzwingbar.[23] Der Antrag auf Einzel...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten waren miteinander verheiratet. Ihre am 28.5.1993 geschlossene Ehe ist mit Scheidungsverbundentscheidung vom 26.4.2016 geschieden worden. Zugleich ist der Versorgungsausgleich geregelt und der Antrag des Antragstellers auf Zugewinnausgleich abgewiesen worden. Gegen die letztgenannte Entscheidung hat der Antragsteller Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverf...mehr

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zerb 3/2017, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

Ein Ehegattentestament ist auch dann wirksam, wenn einer der Ehegatten das Testament geschrieben und der andere Ehegatte das Testament ausschließlich undatiert unterschrieben hat. Ausreichend ist, dass aus dem Text heraus ersichtlich ist, dass es sich um eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten handelt, von der jeder der beiden Ehegatten sowohl im Zeitpunkt der Errichtung als...mehr

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FF 3/2017, Nutzungsentschäd... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung befasst sich mit dem Herausgabeanspruch getrennt lebender Eheleute auf Haushaltsgegenstände sowie auf die damit zusammenhängende Frage der Zahlung einer Nutzungsvergütung. 1. Pkw als Haushaltsgegenstand Der Ehemann hatte unstreitig einen Pkw zu Alleineigentum erworben, der allerdings von der Ehefrau gefahren wurde, weil der Ehemann sich beruflich auswärts aufh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.4 Nutzung Verlustvortrag gemäß § 10 d EStG

Rn 17 Der Verlustvortrag gemäß § 10 d EStG wirkt sich steuermindernd dergestalt aus, dass er vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird. Werden Ehegatten zusammen veranlagt, so wird der Verlustvortrag, unabhängig von welchem Ehegatten er stammt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte beider Ehegatten abgezogen. Familienrechtlich besteht kein Anspruch auf Auszahlung desjenigen Betra...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / b) Die Versorgungsehe/der rückabzuwickelnde Versorgungsausgleich: Eine schöne Ergänzung im erbrechtlichen Portfolio

Von großer praktischer Relevanz sind sozialrechtliche Fragen der Hinterbliebenenversorgung. Die Versorgungsehe und die Spätehe sind Dauerbrenner in den Entscheidungen unterschiedlicher Gerichtsbarkeiten. Die Vielfalt der Entscheidungen zeigt einmal mehr, dass soziale Sicherung nicht nur durch die unterschiedlichen Bücher des Sozialgesetzbuches, sondern auch durch beamtenrech...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung von Zuwendungen

Zugleich eine Anmerkung zu dem Beschluss des OLG Bremen v. 18.10.2016 – 4 UF 61/16 (abgedruckt in diesem Heft auf Seite 120 ff.) Der Entscheidung, die ein Hinweisbeschluss ist, mit dem auf die voraussichtliche Unbegründetheit der Beschwerde gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung hingewiesen wurde, liegt ein überschaubarer Sachverhalt zu Grunde: Der Ehemann hatte in den Jahre...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / cc) Zustimmung zu einer gemeinsamen Veräußerung einer Immobilie

Zustimmung zur Veräußerung Verlangt ein Ehegatte von dem anderen die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, richtet sich der Wert nach § 42 Abs. 1 FamGKG und zwar nach dem Wert des Miteigentumsanteils des anderen Ehegatten. Das OLG Frankfurt stellt insoweit allerdings zu Unrecht auf § 36 Abs. 1 FamGKG ab und übersieht, dass diese Vorschrift nur für Verfahren ...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 1. Regeln der sozialen Sicherung oder "Hilfe, die Sozialhilfe steht ins Haus!?"

Das Sozialrecht wird häufig als ein Buch mit sieben Siegeln empfunden. Das Verständnis des Rechts der sozialen Leistungen wird zusätzlich dadurch erschwert, dass soziale Sicherung nicht nur durch sozialrechtliche Normen, sondern auch aufgrund privater Versicherungen und/oder öffentlich-rechtlicher Sonderbeziehungen erfolgt, die die sozialrechtlichen Normen verdrängen. Zuflüss...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / dd) Freistellungsansprüche

Freistellung gemeinsamer Verbindlichkeiten Verlangt ein Ehegatte die Freistellung von gemeinsamen Schulden, stellt sich die Frage, ob dies nicht bereits als Geldschuld nach § 35 FamGKG zu bewerten ist. Soweit man auf § 42 Abs. 1 FamGKG abstellt, gilt jedenfalls der freizustellende Betrag. Bei einer Mithaftung ist nur auf den anteilig freizustellenden Betrag abzustellen. Freis...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Versorgungsausgleich

Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 2.9.2015 – XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und v. 9.1.2013 – XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612] (BGH, Beschl. ...mehr

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FF 3/2017, Rückübertragung ... / Leitsatz

1. Ob einem Ehegatten, der während des laufenden Scheidungsverfahrens vom anderen Ehegatten die Rückübertragung einer während intakter Ehe übertragenen Kapitallebensversicherung verlangt, ein Anspruch nach § 313 Abs. 1 BGB auf Rückabwicklung dieser ehebezogenen Zuwendung zusteht, kann bei einer im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführten Ehe erst beurteilt werden, wenn ...mehr