Zum 1.7.1998 wurde das KindRG[10] eingeführt. Hier wurde hinsichtlich der Unterhaltsansprüche eine annähernde Gleichstellung des ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteils mit dem geschiedenen Ehegatten vorgenommen.

[10] KindRG v. 16.12.1997, BGBl I S. 2941.

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