Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Überblick über das Verfahren

I. Bewertungsschema Rz. 32 [Autor/Stand] H B 184 ErbStH 2019 und Rz. 16 AEBew JStG 2022[2] enthalten den nachstehenden Überblick über das Bewertungsverfahren II. Berechnungsbeispiel Rz. 33 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung veranschaulicht den Berechnungsweg einer Bewertung im Ertragswertverfahren in Rz. 17 AEBew JStG 2022[2] wie folgt. Praxis-Beispiel Beispiel: Der Grundbesitzwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 17 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden die Steuermesszahlen des § 15 GrStG an die geänderten bewertungsrechtlichen Vorschriften und deren steuerliche Auswirkungen sowie redaktionell an die geänderte Schreibweise und eine zeitgemäße Sprache angepasst. Rz. 18 [Autor/Stand] Die Regelungen des § 15 GrStG gelten im Bundesmodell ausschließlich für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Rheinland-Pfalz

1. Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz Rz. 290 [Autor/Stand] Auch das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, eine Anpassung bei der Grundsteuer vorzunehmen und – wie die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) zu nutzen, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Berechnungsbeispiel

I. Anwendungsbeispiele Rz. 116 [Autor/Stand] Die Anwendungsbeispiele in Rz 75 AEBew JStG 2022[2] zeigen, dass die Ermittlung des Werts des Erbbaurechts nach der finanzmathematischen Methode eine Vielzahl von Rechenschritten erforderlich macht. Die einzelnen Berechnungsschritte der Bewertung ergeben sich aus den folgenden Beispielen in Anlehnung an Rz. 75 AEBew JStG 2022[3]. II....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schema

Rz. 118 [Autor/Stand] Der Sachverhalt soll mit dem folgenden Schema veranschaulicht werden:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abwandlung (A)

1. Sachverhalt Rz. 122 [Autor/Stand] Das zu bewertende Einfamilienhaus wurde in Ausübung des Erbbaurechts in 1934 errichtet. Das Erbbaurecht läuft am 25.10.2033 ab. 2. Schema Rz. 123 3. Lösung Rz. 124mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Ermäßigung der Steuermesszahl

I. Übersicht zur Ermäßigung der Steuermesszahl Rz. 36 [Autor/Stand] Die nachfolgende Übersicht ermöglicht einen zügigen Überblick über die ab Rz. 39 aufgeführten Ermäßigungstatbestände.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schema

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Wohnraumförderung

1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2) Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

I. Überblick Rz. 80 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Allgemeines

I. Begriff Erbbaurecht/Erbbaugrundstück Rz. 19 [Autor/Stand] Das Grundstück, an dem das Erbbaurecht bestellt ist, wird als Erbbaugrundstück bezeichnet (vgl. § 194 BewG). Zwar verwendet § 192 Satz 2 BewG auch den Begriff "Erbbaurechtsgrundstück", jedoch wird in der Praxis die Formulierung des § 194 BewG verwendet. Trotz Bestellung mit dem Erbbaurecht bleibt das Erbbaugrundstüc...mehr

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ZErb 03/2025, Bemessung der... / Leitsatz

1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern. 2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht. BFH, Urt. v. 31.7.2024 – II R 20/22mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Betriebsmittel

1. Überblick Rz. 155 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Abgrenzung vom Betriebsvermögen

I. Allgemeines Rz. 215 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Instandhaltungskosten bei Garagen/Einstellplätzen

1. Klarstellender Verweis Rz. 44 [Autor/Stand] Nach Rz. 36 Satz 4 AEBew JStG 2022[2] sind die mit der Nichtwohnnutzung im Nutzungszusammenhang stehenden Garagen und ähnlichen Einstellplätze entsprechend der für die Wohnnutzung indizierten Einzelansätze je Garage oder ähnlichem Einstellplatz anzusetzen. Diese Auffassung der Finanzverwaltung ist aus Vereinfachungsgründen zu beg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Landesspezifische Regelungen zu Steuermesszahlen

I. Saarland und Sachsen 1. Saarland Rz. 145 [Autor/Stand] Das Saarland hatte bereits frühzeitig durch das Saarländische Grundsteuergesetz[2] vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) festgelegt (vgl. hierzu Rz. 146). Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gilt unverändert die Grundsteuermesszahl des Bundesmodells nach § 14 GrS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nordrhein-Westfalen

1. Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz Rz. 160 [Autor/Stand] Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG), die es den Bundesländern ermöglicht, vom Bundesmodell abweichende Regelungen für die Grundsteuer festzulegen, Gebrauch gemacht und am 4.7.2024 das Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen (Abs. 1)

I. Erwerb von Todes wegen Rz. 6 [Autor/Stand] Unter die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 ErbStG fallen nur Erwerbe von Todes wegen. Anders als im Schenkungsfall fällt die Erbschaftsteuer im Todesfall ungeplant an. Diese unerwartete Belastung soll durch die Vorschrift abgemildert werden.[2] Auf das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker oder Erblasser und die St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verhältnis zu anderen Steuerbefreiungsnormen

1. Allgemeines Rz. 21 [Autor/Stand] Die Befreiungstatbestände des § 3 GrStG stehen in unmittelbaren Wirkungszusammenhang mit den weiteren Regelungen gemäß §§ 5 ff. GrStG. Diese sind, ohne dass § 3 GrStG ausdrücklich darauf verweist, in die einzelnen Katalogtatbestände des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–6 GrStG "hineinzulesen" und damit bei deren Anwendung uneingeschränkt zu berücksi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Finanzmathematische Methode (Absatz 2)

I. Fehlender Koeffizient Rz. 45 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Grundbesitzwerts für ein Erbbaurecht richtet sich in der Praxis keineswegs ausschließlich nach Maßgabe des § 193 Abs. 1 BewG. Die Bewertungsmethoden scheidet stets aus, wenn kein Erbbaurechtskoeffizient im Sinne des § 193 Absatz 1 i.V.m. § 177 Abs. 2 und 3 BewG vorliegt. In diesen Fällen ist die finanzmathematis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Angemessener Verzinsungsbetrag

Rz. 67 [Autor/Stand] Maßgebend für den angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks ist die folgende Formel: Rz. 68 [Autor/Stand] Die Restlaufzeit des Erbbaurechts ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen am Bewertungsstichtag.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nicht zu entschädigender Wertanteil (Abs. 5)

I. Vertragliche Vereinbarungen Rz. 84 [Autor/Stand] Hat der Eigentümer des Erbbaugrundstücks bei Ablauf des Erbbaurechts keine oder keine volle Entschädigung für das oder die Gebäude zu zahlen, ist der nicht zu entschädigende Wertanteil bei der Ermittlung des Werts des Erbbaurechts abzuziehen. Die Frage, ob eine Entschädigung bei Ablauf des Erbbaurechts ganz oder teilweise ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Immobilienwertermittlungsverordnung

Rz. 67 [Autor/Stand] Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen zu den Bewirtschaftungskosten nach der ImmoWertV 2021[2] vgl. Rz. 37 ff. zu § 187 für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2023 (§ 182 Rz. 37 ff.).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Verhältnis zu den Stundungsvorschriften der AO

I. Stundung nach § 222 AO Rz. 50 [Autor/Stand] Während Entscheidungen über Anträge nach § 222 AO Ermessensentscheidungen sind, hat der Steuerpflichtige nach § 28 ErbStG einen Rechtsanspruch auf Stundung.[2] Die Vorschriften schließen sich jedoch nicht aus. In Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Stundung nach § 28 ErbStG nicht erfüllt sind, kommt die Stundung nach § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitz, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck genutzt wird (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

1. Öffentlicher Dienst oder Gebrauch Rz. 115 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG befreit im Rahmen einer Grundsatz-Ausnahmeregelung solchen Grundbesitz von der Grundsteuer, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Gebrauch i.S.d. § 3 Abs. 2 GrStG (Einzelheiten s. Rz. 591 ff.) – genutzt wird. Hinsich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 180 BewG enthält im Rahmen der Grundbesitzbewertung die Begriffsbestimmung der bebauten Grundstücke. Sie nimmt damit eine Abgrenzung zu den unbebauten Grundstücken i.S.d. § 178 BewG vor. Die Vorschrift des § 180 BewG ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das BewG eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Einordnung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung unbebauter Grundstücke i.S.d. § 246 BewG bestimmt sich aus der Multiplikation ihrer Fläche und deren Bodenrichtwerte, § 247 Abs. 1 BewG. Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und den zuständigen Finanzbehörden elektronisch zu über...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zu gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken genutzter Grundbesitz (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

1. Überblick Rz. 220 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit ist Grundbesitz, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GrStG (s. Rz. 281 ff.) oder der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Öffentlicher Dienst oder Gebrauch (Abs. 2)

I. Allgemeines Rz. 591 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch genutzt wird. Der Begriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist die maßgebliche objektive Voraussetzung für die Grundsteuerbefreiung bei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Schleswig-Holstein

1. Schleswig-Holsteins Grundsteuerhebesatzgesetz Rz. 240 [Autor/Stand] Das Land Schleswig-Holstein macht ebenfalls von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch und nutzt – wie Nordrhein-Westfalen – abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG die Möglichkeit, landesrechtliche Regelungen für die Grundsteuer erlassen zu dürfen, durch die Schaffung einer Option zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Maßgebliche Einflussgrößen des Grundsteuerwerts eines unbebauten Grundstücks (Abs. 1)

I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Dienstwohnungen von Geistlichen und Kirchendienern (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

1. Allgemeines Rz. 401 [Autor/Stand] Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG bezüglich der Grundsteuerbefreiung bestimmter konfessioneller Zwecke dienender Dienstwohnungen stellt eine Ergänzung zur allgemeinen Steuerbefreiung von konfessionellem Grundbesitz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrStG dar. Die Vorschrift beinhaltet unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Allgemeine Grundsätze des Ertragswertverfahrens

I. Komponenten des Ertragswertverfahrens Rz. 15 [Autor/Stand] Im Ertragswertverfahren nach den §§ 184 bis 188 BewG wird der Grundbesitzwert (Ertragswert) aus der Summe von Bodenwert (Bodenertragswert) und Gebäudewert (Gebäudeertragswert) gebildet (Rz 15 AEBew JStG 2022).[2] Der Bodenwert ist wie bei einem unbebauten Grundstück nach Maßgabe des § 179 BewG zu ermitteln. Der Geb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bewertungsschema

Rz. 32 [Autor/Stand] H B 184 ErbStH 2019 und Rz. 16 AEBew JStG 2022[2] enthalten den nachstehenden Überblick über das Bewertungsverfahrenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sachsen-Anhalt

1. Grundsteuerhebesatzgesetz Sachsen-Anhalt Rz. 270 [Autor/Stand] Das Land Sachsen-Anhalt hat ebenfalls eine eigene Anpassung bei der Grundsteuer vorgenommen und – wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) genutzt, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Künftige Verwertungsmöglichkeiten

Rz. 195 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. als Bauland oder Land für Verkehrszwecke diene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnimmobilien

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG besteht die Stundungsmöglichkeit für sämtliche Wohnimmobilien i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG (zu Einzelheiten s. § 13d ErbStG Rz. 10 ff.). Dazu gehören alle in § 181 Abs. 1 BewG aufgezählten Grundstücksarten, also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum.[2] Ob ein bebautes Grundstück i.S. des § 13d Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wildgehege

Rz. 275 [Autor/Stand] Auch bei Wildgehegen ist zu unterscheiden zwischen solchen, die im Rahmen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft unterhalten werden und Wildgehegen, deren Unterhaltung als gewerblicher Betrieb anzusehen ist. Eine gewerbliche Tätigkeit wird im Allgemeinen anzunehmen sein, wenn die Unterhaltung des Wildgeheges unter Würdigung der gesamten Verhältnis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Verbindlichkeiten (Abs. 5)

Rz. 345 [Autor/Stand] § 158 Abs. 5 BewG erweitert die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes um die auf dem Betrieb lastenden Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten. Diese sind zur Ermittlung des der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegenden Reinvermögens vom zuvor ermittelten Wert des Betriebes abzuziehen. Rz. 346 [Autor/Stand] Gleichzeit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Härtefallklausel

Rz. 227 [Autor/Stand] Für etwaige Einzelfälle, in denen Grundsteuern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden würden, wurde zusätzlich eine Härtefallklausel geschaffen. Nach § 2 BlnGrStMG[2] besteht die Möglichkeit, dass die Grundsteuer für eigengenutzte bebaute Wohngrundstücke i.S.d. § 249 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 BewG – also für Einfamilienhäuser,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 13d ErbStG regelt einen Bewertungsabschlag von 10 % auf den nach den §§ 157 ff. BewG zu ermittelnden Grundstückswert. Abweichend vom Wortlaut in § 13d Abs. 2 und Abs. 3 ErbStG ("verminderter Wertansatz") handelt es sich um eine sachliche Befreiungs- und nicht um eine Bewertungsvorschrift.[2] Das ergibt sich aus § 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, der Stellung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 5 GrStG: Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 GrStG wird durch § 5 Abs. 1 GrStG für Grundbesitz, der zugleich Wohnzwecken dient, grundsätzlich eingeschränkt, vgl. Ausnahmetatbestände § 5 Abs. 1 Nr. 1–4 GrStG. Unabhängig von einer im Einzelfall gemischten Zweckbestimmung sind Wohnungen für Zwecke der Grundsteuerkraft ausdrücklicher Regelung in § 5 Abs. 2 GrStG stets ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Bedeutung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Die Eigenschaft "bebautes Grundstück" ist auch für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer von Bedeutung. So kommt die Steuerbefreiung für ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG nur in Betracht, wenn das Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 200 [Autor/Stand] Die Fragen der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen bei Wohngebäuden wird im Wesentlichen in der Kommentierung zu § 159 BewG behandelt. An dieser Stelle ist nur darauf hinzuweisen, dass die Behandlung von Wohngebäuden als land- und forstwirtschaftliches Vermögen von bestimmten Eigenschaften des land- und forstwi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. § 6 GrStG: Land- und forstwirtschaftlicher genutzter Grundbesitz

Rz. 56 [Autor/Stand] Gemäß § 6 GrStG besteht die Grundsteuerbefreiung des § 3 Abs. 1 GrStG – sofern nicht ein (Rück-)Ausnahmetatbestand erfüllt ist – dann nicht, wenn ein für steuerbegünstigte Zwecke benutztes Grundstück zugleich land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz erfolgt eine Befreiung von der Grundsteuer nur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 15 GrStG bestimmt die Höhe der Grundsteuermesszahl für die Grundstücke des Grundvermögens. Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973[2] in das Grundsteuergesetz aufgenommen worden. Sie wurde zuletzt vor der Grundsteuerreform durch Art. 21 Nr. 1 des Gesetzes vom 19.12.2000[3] geändert und ist in dieser Fassung z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Altenteilswohnungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Altenteilswohnungen gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie den Altenteilern tatsächlich zu Wohnzwecken dienen, ein Altenteilvertrag vorliegt und die Altenteilswohnung der wirtschaftlichen Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen ist (§ 160 Abs. 9 BewG). Allerdings wird eine Altenteilerwohnung regelmäßig nur ...mehr