Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 30 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Einheitswert enthält im Wesentlichen drei Feststellungen. Hierbei handelt es sich um die Höhe des Einheitswerts, die Art der bewerteten wirtschaftlichen Einheit oder Untereinheit und um die Zurechnung der Einheit (s. dazu im Einzelnen § 19 BewG Rz. 99 ff.). Dementsprechend muss eine Fortschreibung vorgenommen werden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 84 [Autor/Stand] Hat der Eigentümer des Erbbaugrundstücks bei Ablauf des Erbbaurechts keine oder keine volle Entschädigung für das oder die Gebäude zu zahlen, ist der nicht zu entschädigende Wertanteil bei der Ermittlung des Werts des Erbbaurechts abzuziehen. Die Frage, ob eine Entschädigung bei Ablauf des Erbbaurechts ganz oder teilweise nicht vorgesehen ist, ergibt sic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Basiswerte der Bewirtschaftungskosten

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten richtet sich bei der Feststellung der Grundbesitzwerte ausschließlich nach dem Wortlaut der folgenden Anlage 23 BewG idF des Jahressteuergesetzes 2024 v. 2.12.2024[2]:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Immerwährendes Erbbaurecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Liegt ein immerwährendes Erbbaurecht vor, beträgt der Abzinsungsfaktor nach § 193 Absatz 5 Satz 5 BewG Null. Das bedeutet, in diesen Fällen ist kein Wertanteil des Gebäudes vom Erbbaurecht abzuziehen. Damit entfällt eine Ermittlung des bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigenden Wertanteils des Gebäudes.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Keine tatsächlichen Bewirtschaftungskosten

Rz. 54 [Autor/Stand] Anzusetzen sind ausschließlich die typisierten, an den Bewertungsstichtag angepassten Bewirtschaftungskosten aus Anlage 23.Ein Ansatz der tatsächlichen Bewirtschaftungskosten kommt nicht in Betracht. Das gilt auch in den Fällen, in de nen die Bewirtschaftungskosten wegen besonderer Verhältnisse von den üblichen Durchschnittsbeträgen abweichen, weil sich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 295 [Autor/Stand] Nach § 158 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Formel

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 193 Absatz 1 BewG ist der Wert des Erbbaurechts durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem Erbbaurechtskoeffizienten zu ermitteln. Rz. 28 [Autor/Stand] Maßgebend ist also die folgende Formel:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 330 [Autor/Stand] Geldforderungen und Zahlungsmittel, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, erfolgen. Diese Trennung ist in der Praxis kaum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, ErbStB 2011, 317; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Nutzungsüberlassung in der Land- und F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 105 [Autor/Stand] § 158 Abs. 3 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden (Nr. 2) und Wohngebäuden (Nr. 3). Rz. 106 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Die baurechtliche Eignung der Räume als Wohnraum ist dafür nicht erforderlich.[3] Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Vertraglich vereinbarter Erbbauzins

Rz. 72 [Autor/Stand] Nach § 193 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BewG ist der maßgebende Erbbauzins der am Bewertungsstichtag zu zahlende Erbbauzins, der auf einen Jahresbetrag umzurechnen ist. Anzusetzen ist nicht der tatsächlich gezahlte, sondern der aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zu zahlende Erbbauzins.[2] Rz. 73 [Autor/Stand] In der Praxis können Erbbauzinse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ansatz des Mindestwerts (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Gebäudeertragswerts können sich Fälle ergeben, bei denen aufgrund des Abzugs der Bodenwertverzinsung kein Gebäudeertrag mehr verbleibt. Nach § 184 Abs. 3 Satz 2 BewG werden komplizierte Wertberechnungen vermieden, indem angewiesen wird, dass als Ertragswert (Grundbesitzwert) mindestens der Bodenwert anzusetzen ist. Rz. 26 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 175 [Autor/Stand] Zu den in § 158 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BewG angeführten immateriellen Wirtschaftsgüter, die ebenfalls dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen sind, gehören insb. Lieferrechte und von staatlicher Seite gewährte Vorteile, die die Voraussetzungen für ein Wirtschaftsgut erfüllen. Rz. 176 [Autor/Stand] In Betracht kommen hier z.B. Wassernutzungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 105 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat unter Hinweis auf R B 196.1 und R B 196.2 ErbStR 2019 auch zu der Frage Stellung genommen, wie zu verfahren ist, wenn sich das im Erbbaurecht entstehende Gebäude im Zustand der Bebauung befindet. In diesen Fällen stellen die am Bewertungsstichtag entstandenen Herstellungskosten nach § 196 BewG für die sich im Bau befindlichen Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Fehlerbeseitigende Fortschreibung

Rz. 110 [Autor/Stand] Über § 22 Abs. 3 Satz 2 BewG besteht bei fehlerbeseitigenden Wertfortschreibungen eine Vertrauensschutzregelung. Diese ist durch einen Verweis auf die Vorschrift des § 176 AO sichtbar. Allerdings ist dieser Verweis nur redaktioneller Art. § 176 AO enthält den allgemeinen Grundsatz, dass bei der Aufhebung oder Änderung von Feststellungen nicht zuungunste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bebautes Grundstück

Rz. 12 [Autor/Stand] Bebaute Grundstücke sind nach § 180 Abs. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Das gilt nach § 180 Abs. 2 BewG auch für Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Erbbaurrechtsbelastete Grundstücke gehören auch dann nicht zu den bebauten Grundstücken, wenn diese mit einem Wohngebäude bebaut sind, weil dieses Gebäude zivilrechtlich Bes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnungsbaugesetze und Wohnraumförderungsgesetze der Länder (Abs. 3)

Rz. 48 [Autor/Stand] Für Grundstücke, für die nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz[2], nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz[3] oder nach den Wohnraumförderungsgesetzen der Länder eine Förderzusage erteilt wurde, gilt nach § 15 Abs. 3 GrStG ebenfalls eine um 25 % ermäßigte Grundsteuermesszahl. Somit wird auch diesen Grundstücken eine entsprechende Grundsteuervergünstigung gewährt....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermäßigung der Steuermesszahl wegen Denkmalschutzes (Abs. 5)

Rz. 74 [Autor/Stand] Für bebaute Grundstücke, auf denen sich Gebäude befinden, die Baudenkmäler i.S.d. jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind, wird die Steuermesszahl i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt (§ 15 Abs. 5 Satz 1 GrStG). Die Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 5 GrStG setzt somit voraus, dass sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestands

Rz. 95 [Autor/Stand] Sofern die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 und 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zugerechnet wird, ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Aufteilung erfolgt b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsteuerhebesatzgesetz Rheinland-Pfalz

Rz. 290 [Autor/Stand] Auch das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, eine Anpassung bei der Grundsteuer vorzunehmen und – wie die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – die Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) zu nutzen, um abweichend von § 25 Abs. 4 GrStG eine zusätzliche landesrechtliche Option für differenzierende Hebesätze im G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Keine auf Dauer benutzbaren Gebäude

Rz. 28 [Autor/Stand] Ein bebautes Grundstück wird zu verneinen sein, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die auf Dauer keiner Nutzung mehr zugeführt werden können. Davon abzugrenzen sind solche Grundstücke, bei denen behebbare Baumängel und Bauschäden oder ein aufgestauter Reparaturbedarf aufgrund von unterlassenen Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten vorliegen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Modellbeschreibung

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Erbbaurechtskoeffizienten werden von den Gutachterausschüssen ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Dabei beschreiben die Gutachterausschüsse grundsätzlich unter welchen Modellannahmen und Rahmenbedingungen des Grundstücksmarkts die Ermittlung der Erbbaurechtskoeffizienten vorgenommen worden ist. Rz. 38 [Autor/Stand] So beschreiben ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 255 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 169 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Fortschreibung

Rz. 20 [Autor/Stand] Die in einem Feststellungsbescheid getroffenen Feststellungen bleiben, obwohl sie auf einen bestimmten Zeitpunkt getroffen sind, grundsätzlich während des ganzen Hauptfeststellungszeitraumes gültig. Die Fortschreibung eröffnet aber die Möglichkeit, einen Feststellungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen für die Zukunft zu ändern. Die Fortschreibung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Betriebswohnungen

Rz. 115 [Autor/Stand] Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfordert zumindest ab einer bestimmten Größe auch Arbeitskräfte. Deshalb gehören auch Gebäude oder Gebäudeteile, die Arbeitnehmern des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und deren Familienangehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (§ 160 Abs. 8 Bew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 220 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachverhalt

Rz. 122 [Autor/Stand] Das zu bewertende Einfamilienhaus wurde in Ausübung des Erbbaurechts in 1934 errichtet. Das Erbbaurecht läuft am 25.10.2033 ab.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 158 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden ist, definiert den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und dient damit beschränkt auf den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer (siehe aber Rz. 16) der Abgrenzung dieser Vermögensart von der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäude

1. Begriffsbestimmung Rz. 105 [Autor/Stand] § 158 Abs. 3 BewG unterscheidet bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden (Nr. 2) und Wohngebäuden (Nr. 3). Rz. 106 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Die baurechtliche Eignung der Räume als Wohnraum ist dafür nicht erforderlich.[3] Hierzu gehören neben der Wo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Inhalt/Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 193 BewG regelt die Bewertung von Erbbaurechten für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[2] ist die Vorschrift umfassend überarbeitet worden, um das Bewertungsgesetz an die Regelungen der ImmoWertV 2021 [3] anzupassen. Rz. 2 [Autor/Stand] Im Idealfall führt die Neuregelung zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Abgrenzung vom Grundvermögen

I. Allgemeines Rz. 180 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 158 und 176 BewG. Die Vorschrift des § 159 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen.[2] Rz. 181 [Autor/Stand] Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit Wirtschaftsgüter ganz zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbbaurechtskoeffizienten (Abs. 1)

I. Formel Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 193 Absatz 1 BewG ist der Wert des Erbbaurechts durch Multiplikation des Werts des unbelasteten Grundstücks mit einem Erbbaurechtskoeffizienten zu ermitteln. Rz. 28 [Autor/Stand] Maßgebend ist also die folgende Formel: II. Unbelastetes Grundstück Rz. 29 [Autor/Stand] Der Wert des unbelasteten Grundstücks ist der Wert des Grundstücks, der nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Inhalt/Zweck der Vorschrift Entstehung der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 187 BewG enthält Regelungen zum Umfang der Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten, die nach § 186 Abs. 1 BewG zur Ermittlung des Reinertrags vom Rohertrag abzuziehen sind. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[2] hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, Bewirtschaftungskosten ausschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzungen der Steuerermäßigung (Abs. 1)

I. Begünstigter Personenkreis Rz. 2 [Autor/Stand] Begünstigt sind nur Erwerbe von Personen der Steuerklasse I (s. § 15 Abs. 1 ErbStG; s. § 15 Rz. 20). Das gilt sowohl für den früheren Erwerb als auch für den begünstigten Erwerb. Beide Erwerbe müssen in die Steuerklasse I fallen.[2] Maßgeblich für die Beurteilung ist die beim begünstigten Erwerb geltende Rechtslage.[3] Da § 15...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Besonderheit bei Nichtwohnnutzung

1. Begriff Rz. 35 [Autor/Stand] Mit der durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024[2] vorgenommenen Erweiterung der Formulierung des bisher in Anlage 23 BewG idF des Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022[3] verwendeten Begriffs "gewerbliche Nutzung" auf "Nichtwohnnutzung" wird klargestellt, dass für alle nicht mit einer Wohnnutzung im Zusammenhang stehenden Nutzungen die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter (Abs. 4)

I. Überblick Rz. 295 [Autor/Stand] Nach § 158 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Errichtung in Bauabschnitten

1. Grundsätzliches Rz. 34 [Autor/Stand] Durch § 180 Abs. 1 Satz 2 BewG wird geregelt, dass bei einem in Bauabschnitten errichteten Gebäude der fertig gestellte Teil bzw. Abschnitt als benutzbares Gebäude anzusehen ist. Die Norm verhindert, dass ein planmäßig nicht fertiggestelltes bzw. nicht benutzbares Gebäude als unbebautes Grundstück und somit zumindest nicht in Teilen als...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Saarland und Sachsen

1. Saarland Rz. 145 [Autor/Stand] Das Saarland hatte bereits frühzeitig durch das Saarländische Grundsteuergesetz[2] vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Grundsteuer B) festgelegt (vgl. hierzu Rz. 146). Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gilt unverändert die Grundsteuermesszahl des Bundesmodells nach § 14 GrStG. Rz. 146 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erwerb von Wohnimmobilien (Abs. 3)

I. Erwerb Rz. 35 [Autor/Stand] Voraussetzung für eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG ist ein Erwerb. Anders als nach § 28 Abs. 1 ErbStG, wonach nur Erwerbe von Todes wegen begünstigt sind, ist es für die Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG unbeachtlich, ob es sich um einen Erwerb von Todes wegen oder um eine Schenkung unter Lebenden handelt[2] und in welchem Verwandtschaftsver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Steuerbefreiungen (Abs. 1)

I. Überblick Rz. 106 [Autor/Stand] Von der Grundsteuer befreit sind ausschließlich die in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–6 GrStG genannten Rechtsträger. Aufgrund des Ausnahmecharakters des § 3 GrStG handelt es sich dabei um einen durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen begrenzten Kreis an begünstigten Rechtsträgern (subjektive Voraussetzung). Vor diesem Hintergrund eröffnet das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Von der Befreiung ausgenommene Rechtsträger (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2)

a) Ausnahmegrund Rz. 181 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GrStG regelt die Ausnahme zum Grundsatz gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG, der solchen Grundbesitz von der Grundsteuer befreit, der durch einen inländischen öffentlichen Rechtsträger für einen öffentlichen Zweck – öffentlicher Dienst oder Zweck – genutzt wird. Ausdrücklich ausgenommen von der Befre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Dienstgrundstücke von Religionsgemeinschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 6)

1. Allgemeines Rz. 466 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GrStG ist Grundbesitz der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden von der Grundsteuer befreit, wenn der Grundbesitz am 1.1.1987 und im jeweiligen Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitpunkt zu einem nach Kirchenrecht gesonderten Vermögen, insb. e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff des bebauten Grundstücks (Abs. 1)

I. Benutzbare Gebäude Rz. 17 [Autor/Stand] Die in § 180 Abs. 1 Satz 1 BewG enthaltene Formulierung entspricht inhaltlich dem § 74 Satz 1 BewG. Danach sind bebaute Grundstücke solche Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Wie die Bestimmung des Begriffs "unbebautes Grundstück" in § 178 BewG daran anknüpft, dass sich auf dem Grundstück keine benutzbaren Gebäud...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berlin

1. Anpassung der Steuermesszahlen Rz. 205 [Autor/Stand] Das Land Berlin hat ebenfalls von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch gemacht und – wie die Länder Saarland und Sachsen – für Berlin u.a. von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen festgelegt. Hintergrund ist, dass die Auswertung aller Grundsteuerwerte für Berlin gezeigt hat, dass di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Arten der Fortschreibung

I. Allgemeines Rz. 30 [Autor/Stand] Jeder Feststellungsbescheid über einen Einheitswert enthält im Wesentlichen drei Feststellungen. Hierbei handelt es sich um die Höhe des Einheitswerts, die Art der bewerteten wirtschaftlichen Einheit oder Untereinheit und um die Zurechnung der Einheit (s. dazu im Einzelnen § 19 BewG Rz. 99 ff.). Dementsprechend muss eine Fortschreibung vorg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Grundbesitz von Religionsgesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

1. Allgemeines Rz. 331 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist im Rahmen des Gebots der weltanschaulich-religiösen Neutralität dazu angehalten, eine dadurch ebenfalls gebotene Belastungsgleichheit zwischen den Religionsgesellschaften herzustellen.[2] Diese Anforderung wird für Zwecke der Grundsteuer in § 3 GrStG umgesetzt. In § 3 Abs. 1 Nr. 4 GrStG hat der Gesetzgeber alle Religion...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begünstigtes Vermögen (Abs. 3)

I. Überblick Rz. 10 [Autor/Stand] Begünstigt sind bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile (§ 13d Abs. 3 Halbsatz 1 ErbStG), die zu Wohnzwecken vermietet werden (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 1 ErbStG) und die nicht zu einem Betriebsvermögen i.S.d. § 13a ErbStG gehören (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG). Die Belegenheit des Grundstücks ist unerheblich. Ist das Grundstück jedoc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bremen

1. Anpassung der Steuermesszahlen Rz. 255 [Autor/Stand] Auch das Land Bremen hat von der Länderöffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG) Gebrauch gemacht und für Bremen – wie die Länder Saarland, Sachsen und Berlin – durch das Bremisches Grundsteuermesszahlengesetz[2] von § 15 GrStG abweichende Grundsteuermesszahlen festgelegt. Hintergrund ist, dass es bei Übernahme de...mehr