Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 654 [Autor/Stand] Die Bereicherung einer Kapitalgesellschaft aus dem Vermögen einer anderen Kapitalgesellschaft unterliegt, zumindest abstrakt, dem kumulativen Zugriff der Schenkungsteuer: stets als freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [2] und nunmehr auch nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG (s. aber Rz. 616 ff.). Beachten Sie: In Konsequenz des derzeit praktiziert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Erfüllungsübernahme

Rz. 155 [Autor/Stand] Verspricht der Schuldner dem Schenker die Vornahme einer von diesem beabsichtigten Zuwendung (Erfüllungsübernahme), hat der Bedachte noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Versprechenden erworben (§ 329 BGB); so z.B. in den Fällen bloßer Zahlungsanweisung.[2] Ergänzt durch die Regelungen der §§ 414, 415 BGB bedarf es hierzu der zustimmenden Mitwir...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Steuerbefreiung des Vorerwerbs

Rz. 69 [Autor/Stand] Hinsichtlich etwaiger Steuerbefreiungen auf den Vorerwerb differenziert der BFH in seiner älteren Rechtsprechung zwischen qualitativen Steuerbefreiungen, die wertunabhängig wegen des besonderen Charakters des Erwerbs gewährt werden, und quantitativen Steuerbefreiungen, die Erwerbe pauschal bis zu einer betragsmäßig bestimmten Höhe freistellen.[2] Diese D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überlassung eines Nutzungsrechts

Rz. 90 [Autor/Stand] Erhält ein Erwerber zunächst das Nutzungsrecht an einem Vermögensgegenstand und nachfolgend den der Nutzung unterliegenden Gegenstand, sind diese Erwerbe mit den ihnen zukommenden Werten auch dann anzusetzen, wenn die Summe dieser Werte höher ist als der Wert des Gegenstands.[2] Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Früher hatt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Zuwendungen mittels Kompetenzüberschreitung

Rz. 192 [Autor/Stand] Einschlägige Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass Vertretungsorgane von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG oder andere Personen, die mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen beauftragt sind, rechtswirksam Zuwendungen zu Lasten des ihnen anvertrauten Vermögens vornehmen oder vera...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 19 ErbStG erlangte in der Rechtsprechung des BVerfG insb. dadurch Bedeutung, dass das Gericht in seiner Entscheidung vom 7.11.2006 die Regelung als "Klammernorm" verstand, die durch ihren einheitlich anzuwendenden Steuersatz aus bloßen bewertungsrechtlichen Ungleichheiten tatsächlich ungleiche Besteuerungsfolgen mache.[2] Rz. 5 [Autor/Stand] Dessen ungea...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Vom Tod des Schenkers abhängige Zuwendungen

Rz. 162 [Autor/Stand] Soll das Leistungsversprechen des Schuldners erst nach dem Tod des Schenkers erfüllt werden, erwirbt der Bedachte die Forderung – ähnlich einem Vermächtnisnehmer,[2] aber außerhalb des Nachlasses[3] – mit dessen Ableben (§ 331 BGB).[4] Der Steueranspruch entsteht deshalb grundsätzlich in diesem Zeitpunkt – allerdings als Erbschaftsteueranspruch (§§ 3 Ab...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 3. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen einer Teilungsanordnung

Rz. 44 Der Erblasser hat zwei Söhne und zwei Töchter und möchte eine Teilungsanordnung mit einer Ertragswertanrechnung treffen. Er kann wie folgt verfügen: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 28.8: Zuwendung eines Landguts durch Teilungsanordnung Zu meinen Erben bestimme ich meinen Sohn _________________________ [S1] sowie meine Töchter __________________...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 3. Landesgesetzliche Änderung

Rz. 34 [Autor/Stand] Das BremGrStMG vermeidet die Risiken der in der Luft hängenden Steuermesszahlendifferenzierung des Bundesmodells (Rz. 32). Im Hinblick auf die landeseigenen Steuermesszahlen (§ 1 Abs. 1 BremGrStMG) zeichnen sowohl Steuertatbestand als auch Gesetzbegründung ein einheitliches Bild des Gewollten. Wohngrundstücke sollen im Vergleich zu den anderen Grundstück...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / G. Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Bremen

Rz. 53 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die Feststellung von Grundsteuerwerten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten in Bremen vollumfänglich die bundesgesetzlichen Regelungen. Rz. 54 [Autor/Stand] Allerdings gilt es zu beachten, dass die Bürgerschaft mit dem Dritten Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteu...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 4. Nachabfindungsregelungen

Rz. 47 Auch wenn das Landguterbrecht keine Nachabfindungsregelungen kennt, kann die Anordnung von Nachabfindungsregelungen dem Gerechtigkeitsgedanken entsprechen. Dem Erblasser steht es frei, die Anwendung der Nachabfindungsregelungen der Nordwestdeutschen Höfeordnung anzuordnen oder aber die Nachabfindungsbestimmung selbst festzulegen. Rz. 48 Die Anlehnung an § 13 HöfeOkann ...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / a) Vermächtnisanordnungen zugunsten der Kinder und Enkelkinder

Rz. 19 Da schon bei mittleren Vermögen die Freibeträge der Kinder/Enkel nach dem Tod des Letztversterbenden meist nicht ausreichen, empfiehlt es sich, bereits beim ersten Todesfall neben der gegenseitigen Erbeinsetzung der Eltern Vermächtnisse zugunsten der Kinder bspw. in Höhe der Freibeträge vorzusehen. In Betracht kommen sowohl Geldvermächtnisse als auch Sachvermächtnisse...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Immobilienbewertung nach der ImmoWertV

Rz. 156 Die Immobilienbewertung ist in Deutschland maßgeblich durch die Wertermittlungsregeln gem. §§ 192–199 BauGB und die dazu ergangene Verordnung geprägt.[172] Aufgrund des § 199 BauGB wurde die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erlassen, derzeit in der umfangreich novellierten Fassung vom 1.1.2022. Sie bestimmt, wie die Verkehrswerte (Marktwerte) von Grund...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid

Rz. 56 [Autor/Stand] Bis zur Stufe der Feststellung des Grundsteuerwertes folgt Bremen vollständig dem Bundesrecht. Abweichungen durch die landesgesetzlichen Regelungen betreffen ausschließlich spätere Verfahrensstufen (Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerbescheid). Für den Rechtsschutz gegen den Grundsteuerwertbescheid gelten daher ausschließlich die Regelungen des Bunde...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 15 Einen Sonderfall der beschränkten Steuerpflicht bildet die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht. Sie kommt ausschließlich mit Blick auf die Person des Erblassers in Betracht.[16] Liegen die Voraussetzungen des § 4 AStG vor, wird die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG über die in § 121 BewG genannten Wirtschaftsgüter hinaus erweitert. Rz. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 1. Steuerliche Behandlung des Vorerben

Rz. 135 Der Vorerbe erlangt mit dem Erbanfall gem. § 6 Abs. 1 ErbStG steuerlich die Erbenstellung. Die erbrechtlichen Beschränkungen, die den Vorerben treffen, bleiben bei seiner Besteuerung vollständig unberücksichtigt.[145] Er wird gem. §§ 6 Abs. 2 S. 1, 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 9, 5 BewG als Vollerbe des Erblassers angesehen und der Erbanfall dementsprechend in voller H...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / b) Besteuerung des Verpflichteten

Rz. 225 Der Verpflichtete kann alle Belastungen mit ihrem nach § 12 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG ermittelten Wert als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeiten abziehen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Personifizierung des Schenkers

Rz. 94 [Autor/Stand] Der Schenker ist, neben dem Erwerber, Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)[2] und grundsätzlich ebenfalls anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 2 ErbStG). Primär nach seiner Person bestimmen sich die Zuständigkeit des Schenkungsteuerfinanzamts (§ 35 Abs. 1 ErbStG) und die Höhe der anfallenden Schenkungsteuer (§§ 14–16; § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG). Selbstver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Die Schenkungsteuer als Unternehmenssteuer

Rz. 437 [Autor/Stand] Selbstverständlich können unentgeltliche Zuwendungen auch betrieblichen und/oder geschäftlichen Zwecken dienen. Im Umsatz- und Ertragsteuerrecht ist dies völlig unstreitig. Dass sie grundsätzlich auch dem ErbStG unterliegen, macht die Schenkungsteuer konsequent zu einer ernst zu nehmenden, nicht nur auf den Anwendungsbereich der §§ 13a ff. ErbStG beschr...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / a) Besteuerung auf Ebene des Vor- und Nacherben

Rz. 148 Tritt der Nacherbfall aufgrund eines anderen Ereignisses als des Todes des Vorerben ein, findet die Sonderregelung des § 6 Abs. 3 ErbStG Anwendung. Dieser gilt für die Fälle, in denen die Nacherbfolge durch ein anderes, bereits zu Lebzeiten des Vorerben erfolgendes Ereignis eintritt. Dies kann bspw. eine abgeschlossene Berufsausbildung des Nacherben oder die erneute ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Rechtsfolge

Rz. 14 Die Rechtsfolge der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht ist, dass sich die Besteuerung lediglich auf den Teil des gesamten Vermögensanfalls beschränkt, der sog. Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG darstellt.[14] Diese Norm enthält eine abschließende Aufzählung des zu versteuernden Vermögens (R E 2.1 Abs. 2 ErbStR 2019). Ein Schuldenabzug nach § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG ist...mehr

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§ 28 Testament des Landwirts / 2. Bestimmung von mehreren Erben unter Zuwendung des Landguts an einen einzelnen Miterben im Rahmen eines Vorausvermächtnisses

Rz. 43 Der Erblasser hat vier Abkömmlinge, zwei Söhne und zwei Töchter. Einer der Söhne und die beiden Töchter sollen zu gleichen Teilen Erben werden, wobei der Sohn im Rahmen des Vorausvermächtnisses das Landgut erhalten soll. Der andere Sohn soll so wenig wie möglich bekommen. Der Erblasser kann wie folgt testieren: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster ...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / 1. Erbschaftsteuer

Rz. 14 Nichteheliche Lebenspartner werden nach dem ErbStG grundsätzlich – auch nach langjährigem Zusammenleben[15] – behandelt wie fremde Dritte. Sie unterliegen nach § 15 Abs. 1 ErbStG bei Zuwendungen zu Lebzeiten und von Todes wegen der Steuerklasse III und haben einen persönlichen Freibetrag in Höhe von 20.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG). Der für sie geltende Steuersat...mehr

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§ 17 Auflagenanordnungen / 2. Kombination aus Bestattungsverfügung und Grabpflegeauflage

Rz. 59 Testamente bedeuten die konkrete Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod. Je nachdem, wie konkret dieser Tod bereits bei Testamentsgestaltung vor Augen tritt, sind Regelungen betreffend die Beerdigung und Grabpflege gewünscht. Erstere ist zweckmäßigerweise nicht testamentarisch, sondern in einer eigens dazu gefertigten Bestattungsverfügung zu regeln, Letztere durchaus ...mehr

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§ 10 Handels- und gesellsch... / IV. Abfindungsbeschränkungen und Abfindungsklausel

Rz. 112 Dem ausscheidenden Gesellschafter bzw. dessen Erben stehen gem. § 728 BGB, § 135 HGB (ggf. i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) als Kompensation für den Verlust der Gesellschafterstellung Abfindungsansprüche zu (siehe dazu bereits Rdn 45). Der Anspruch richtet sich gegen die Gesellschaft.[173] Anders als vor dem MoPeG ist nicht mehr der hypothetische Auseinandersetzungsanspruch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachbezug

Rn. 31 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Geldwerte Güter iSd § 8 Abs 1 EStG und damit auch Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 EStG sind alle Güter, denen ein Geldeswert beigemessen wird, vgl BFH v 01.09.1998, VIII R 3/97, BStBl II 1999, 213: jeder geldwerte Vorteil. Dafür ist entscheidend, dass ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil iS...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

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§ 23 Ehegattentestament / III. Unmittelbare Einsetzung der Kinder/Enkelkinder

Rz. 60 Vor allem im Rahmen der sog. Nießbrauchslösung (hierzu ausführlich Rdn 30) werden anders als bei der Einheits- und Trennungslösung regelmäßig die Kinder unmittelbar beim ersten Erbfall zu Erben eingesetzt. Dies kann in der Weise geschehen, dass nur sie allein erben oder in Erbengemeinschaft gemeinsam mit dem überlebenden Ehegatten. Um diesen abzusichern, bedarf es reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Berechnung der anrechenbaren Steuer

Rz. 151 Für die Berechnung der anrechenbaren Steuer ist die tatsächliche Bereicherung des Vorerben zu ermitteln.[166] Diese Bereicherung besteht aus:mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Betriebsvorrichtungen

Das sind Vorrichtungen, mit denen das Unternehmen unmittelbar betrieben wird. Sie sind selbst dann selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.[1] Die Frage, ob ein Bauwerk als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung zu beurteilen ist, kann nur unter Würdigung des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden.[2] Nicht ausrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Tiere

Tiere können zum Anlage- oder Umlaufvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder eines Gewerbebetriebs gehören. Zu den Wirtschaftsgütern gehören auch Tiere, die innerhalb eines Zeitraums von weniger als 1 Jahr genutzt werden, wie z. B. Mastlämmer, Mastschweine, Masthühner, Mastenten, Mastputen, Mastgänse oder Mastkaninchen. [1] Bei der Bestimmung des AfA-Volume...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.3.2 Bewegliche Wirtschaftsgüter

Materielle Wirtschaftsgüter Zu den beweglichen Wirtschaftsgütern gehören alle anderen materiellen Wirtschaftsgüter, z. B. Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Waren sowie Betriebsvorrichtungen, und zwar selbst dann, wenn sie mit dem Grund und Boden fest verbunden sind.[1] Bewertung Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden nach § 6 Abs. 1 EStG b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / Gebäude, Gebäudeteile, Grundstücke, Grund und Boden

Aktivierung, Bewertung Der frühest mögliche Aktivierungszeitpunkt für ein Grundstück des Anlagevermögens richtet sich nach dem zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Das Grundstück ist – unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags – zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind.[1] Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung.[2] Es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.5 Betriebsvorrichtungen

Rz. 142 Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist aus § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG entnommen. Danach sind Betriebsvorrichtungen Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Betriebsvorrichtungen dienen in erster Linie und unmittelbar dem in einem Gebäude befindlichen Betrieb, nicht dagegen dem Gebäude als solchem. Die Erwähnung der Maschinen in § 68...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Aufteilung von Immobilien

Veräußerung durch Aufteilung: Soweit Immobilien auf die Gesellschafter verteilt werden, liegt insoweit eine Veräußerung vor, als das Alleineigentum an der Immobilie die zuvor bestehende Beteiligung des Gesellschafters übersteigt. Insoweit der Gesellschafter schon steuerrechtlich aufgrund der Bruchteilsbetrachtung an der Immobilie beteiligt war, liegt ein steuerliches Nullum ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 10.2 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 93 In der von der übertragenden Körperschaft zu erstellenden steuerlichen Schlussbilanz sind die übergehenden Wirtschaftsgüter nach § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt auch für nicht entgeltlich erworbene oder selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Damit sind grundsätzlich alle stillen Reserven aufzudecken. Der An...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 351 Abs. 1 AO – Bindungswirkung im Rahmen eines Änderungsbescheids bei erstmaliger Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen gem. § 13 Abs. 8 ErbStG

Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21.3.2013 übertrug der Vater des Kl. mit Wirkung zum 31.12.2012 auf den Kl. schenkweise jeweils Kommanditanteile an drei GmbH & Co. KG und zu deren Sonder-BV gehörenden Geschäftsanteilen an den jeweiligen GmbH. Mit Bescheid vom 20.4.2016 setzte das FA für den Kl. Schenkungsteuer fest. Dabei berücksichtigte es die Regelverschonung nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Nachhaltigkeit

Rz. 46 Das Merkmal "Nachhaltigkeit" grenzt den Bereich der steuerbaren Einkünfte i. S. d. dem EStG zugrunde liegenden Markteinkommenstheorie (§ 2 EStG Rz. 37ff.) von lediglich gelegentlichen Vermögensmehrungen ab. Gelegentliche Vermögensmehrungen, die nicht nachhaltig sind, unterliegen nur unter den Voraussetzungen der §§ 22, 23 EStG der ESt (z. B. gelegentliche Vermittlungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 2.3 Sonstige Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen grundsätzlich auch die Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur oder die Kosten für entsprechende Steuererklärungsprogramme und die Teilnahme an Steuerkursen, z. B. an der VHS, Fahrtkosten zum Steuerberater. Vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, insbesondere Steuerberatun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 8.2 Anteile an Kapitalgesellschaften

Tausch ist auch die Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG. Beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt, nach dem gemeinen Wert zu bemessen.[1] Die Veräußerung führt grundsätzlich zur Aufdeckung der in den hingegebenen Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Die wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tausch und tauschähnliche U... / 4.1 Was als Entgelt gilt

Gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG gilt bei einem Tausch der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes wird bestimmt durch den subjektiven Wert für die tatsächlich erhaltene und in Geld ausdrückbare Gegenleistung Als subjektiver Wert ist derjenige Wert festzustellen, den der Empfänger der Leistung beimisst, die er sich verschaffen will und de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

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Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Grundrechtliche Bindungen

Rz. 8 Spezifische verfassungsrechtliche Grenzen der Erbschaftsteuer ergeben sich zunächst aus der Erbrechtsgarantie [1], die insbesondere in Gestalt der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrechts die Eigentumsgarantie[2] ergänzt.[3] Zwar verstößt die Erbschaftsteuer als solche nicht gegen die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts.[4] Schon in seinen Beschlüssen vom 22...mehr