Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Berechnung des umbauten Raumes

I. Allgemeines Rz. 51 [Autor/Stand] Das Gebäudevolumen wird in der Größe "Umbauter Raum" angegeben. Die Größe wird durch DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte – bestimmt. In der Vergangenheit wurde die DIN-Norm mehrfach geändert. In der Fassung 1/2016 wurde der Begriff Umbauter Raum (UR) der Fassung 1950 durch den Bruttorauminhalt (BRI) geändert. Beide Ausdrücke werden im fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

1. Anwendung von Rahmensätzen Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermäßigung des Raummeterpreises wegen fehlenden Fußbodens

Rz. 391 [Autor/Stand] Eine Ermäßigung des Raummeterpreises wegen fehlenden Fußbodens sieht Teil B Nr. 1 der Anlage 14 BewRGr für die Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallende Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören) vor. Die den Anlagen 14 und 15 der BewRGr dazu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abschläge

a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand] Ein solche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Hintergrund der gesetzlichen Regelung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt das BVerfG aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Aufhebung von Grundsteuerwerten ist die Aufhebung eines zunächst im Wege der Haupt- oder Nachfeststellung festgestellten Grundsteuerwerts. Sie wird immer dann notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt (vgl. Rz. 28) oder für diese eine Grundsteuerbefreiung greift und die Steuerpflicht damit in Gänze endet (vgl. Rz. 45). Rz. 23 [Autor/Stand]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verkauf des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 87 [Autor/Stand] Erfolgt ein Verkauf des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden an einen Dritten, löst dies in diesem Fall keine Zurechnungsfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG aus. Hintergrund ist, dass der Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden dem Grundstückseigentümer (Verpächter) zugerechnet wird (vgl. Rz. 112).Vgl. zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 76 [Autor/Stand] Als Raummeterpreise sind nicht die tatsächlichen Herstellungskosten, sondern Erfahrungswerte als durchschnittliche Herstellungskosten anzusetzen. Damit geht es um die Kosten, die im Durchschnitt für Gebäude bestimmter Nutzung, Bauart und Bauweise aufzuwenden sind. Die Höhe des Raummeterpreises hängt in erster Linie von folgenden Umständen ab: Nutzung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Belasteter Grund und Boden

Rz. 48 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebauter (belasteter) Grund und Boden liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Rz. 49 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück (Grund und B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr

Rz. 136 [Autor/Stand] Anlage 14 Teil B enthält Festsätze, die nach der Geschosshöhe gestaffelt sind. In diesem Zusammenhang kann sich die Festlegung des zutreffenden Raummeterpreises als schwierig erweisen, wenn für bestimmte Gebäudearten (z.B. Lagerhallen) niedrigere Herstellungskosten anzusetzen sind als bei den eigentlichen Fabrikgebäuden, deren Gebäudenormalherstellungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 42 [Autor/Stand] Bei dem Wohnungserbbaurecht handelt es sich um ein Erbbaurecht, das mehreren Personen gemeinschaftlich nach Bruchteil zusteht, wobei die Anteile in der Weise beschränkt sind, dass jedem der Berechtigten das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung in einem aufgrund des Erbbaurechts errichteten oder zu errichtenden Gebäude eingeräumt wird. Ein Teilerbba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ober- und Untererbbaurecht

Rz. 34 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers (Erbbaurechtsgeber) kann an einem (Ober-)Erbbaurecht ein anderes (Unter-)Erbbaurecht bestellt werden. Belastungsgegenstand des Untererbbaurechts ist in diesen Fällen das Obererbbaurecht und nicht das Erbbaugrundstück. Dabei bleibt der Erbbaurechtsgeber bürgerlich-rechtlich Eigentümer des belasteten Grundstücks. Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Das Gebäudevolumen wird in der Größe "Umbauter Raum" angegeben. Die Größe wird durch DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte – bestimmt. In der Vergangenheit wurde die DIN-Norm mehrfach geändert. In der Fassung 1/2016 wurde der Begriff Umbauter Raum (UR) der Fassung 1950 durch den Bruttorauminhalt (BRI) geändert. Beide Ausdrücke werden im fachspezifischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung des zu bewertend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtlicher Charakter der Anlagen 13–16 zum BewRGr

Rz. 101 [Autor/Stand] Die in den Anlagen der BewRGr (und auch durch die Ergänzungen der Länder) festgelegten Raummeterpreise haben keine rechtsverbindliche Kraft.[2] Es handelt sich hierbei lediglich um Erfahrungswerte, die Durchschnittspreise darstellen. Diese wurden von der Verwaltung auf Grund eingehender Ermittlungen und zahlreicher Probebewertungen zusammengestellt. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Raummeterpreise für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

I. Allgemeines Rz. 521 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für die nach dem Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (s. hierzu § 76 BewG Rz. 6–9) sind mit Hilfe einer besonderer Bauteil-Preistabelle zu ermitteln (s. Anlage 16 BewRGr, Rz. 530). In dieser Preistabelle sind für besondere Bauteile bzw. handwerkliche Leistungen, wie z.B. Dach Fassade A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 223 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung, in welchen Fällen eine Nachfeststellung und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 223 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen dem zur Einheit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Nachfeststellungszeitpunkt (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 70 [Autor/Stand] Einer Nachfeststellung werden gem. § 223 Abs. 2 Satz 1 BewG vorbehaltlich des § 227 BewG die Verhältnisse im Nachfeststellungszeitpunkt zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Verhältnisse zum Nachfeststellungszeitpunkt (z.B. Grundstücksgröße einer neu entstandenen Bauparzelle) sowie die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 224 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung, in welchen Fällen eine Aufhebung des Grundsteuerwerts und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 224 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie entspricht im We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Aufhebungszeitpunkt (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 55 [Autor/Stand] Aufhebungszeitpunkt i.S.d. § 224 Abs. 2 BewG ist der Zeitpunkt, auf den der Grundsteuerwert im Weg der Aufhebung aufgehoben wird. Das ist wie – wie bei allen anderen Feststellungen und Fortschreibungen von Grundsteuerwerten – stets der Beginn eines Kalenderjahres (1.1.). Der in Betracht kommende Jahresbeginn ist in § 224 Abs. 2 BewG für die e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zurechnung des Werts

I. Grundsätzliches Rz. 99 [Autor/Stand] Der für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück nach § 261 Satz 1 BewG ermittelte Gesamtwert wird gemäß § 261 Satz 2 BewG – abweichend von der bisherigen Bewertungssystematik der Einheitsbewertung – allein dem Erbbauberechtigten zugerechnet. Ihm gegenüber ergeht der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert (A 261.2 Abs. 2 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung

I. Ermittlung eines Gesamtwerts Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriffsbestimmung

I. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück Rz. 23 [Autor/Stand] Die Anwendung des § 261 BewG setzt voraus, dass ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet ist. Bei einem Erbbaurecht handelt es sich um das veräußerliche und vererbliche Recht an einem Grundstück, auf oder unter der Erdoberfläche des belasteten Grundstücks ein Bauwerk zu haben (§ 1 Abs. 1 ErbbauVO[2]). Das Erbbaurec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 ErbStG stellt sicher, dass die effektive Zugewinnausgleichsforderung von der Besteuerung ausgenommen wird. Da jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner dem anderen Ehegatten bzw. Lebenspartner die Hälfte seines Vermögenszuwachses während des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ausgleichen muss, handelt es sich bei dem Ausgle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts

I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung von Gebäuden nach Anlagen 14 und 15 BewRGr

I. Allgemeines 1. Anwendung von Rahmensätzen Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummete...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu den §§ 83... / B. Überblick über das Sachwertverfahren

I. Darstellung der Ermittlung des Grundstückswerts im Sachwertverfahren – Anlage 10 BewG (zu Abschnitt 34 Abs. 2) Rz. 11 II. Gesetzliche Regelungen: §§ 83 ff. BewG Rz. 12 [Autor/Stand] Der Ausgangswert für das Sachwertverfahren ist der Sachwert für eine einzeln zu bewertende wirtschaftliche Einheit. Dieser Ausgangswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (§ 84 BewG) Gebäudewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Aufhebung (Abs. 1)

I. Grundsätzliches Rz. 22 [Autor/Stand] Die Aufhebung von Grundsteuerwerten ist die Aufhebung eines zunächst im Wege der Haupt- oder Nachfeststellung festgestellten Grundsteuerwerts. Sie wird immer dann notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt (vgl. Rz. 28) oder für diese eine Grundsteuerbefreiung greift und die Steuerpflicht damit in Gänze endet (vgl. Rz. 45). R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Raummeterpreise für Fabrikgrundstücke gemäß Anlage 14 BewRGr

1. Allgemeines Rz. 156 [Autor/Stand] Anlage 14 der BewRGr enthält Erfahrungswerte von durchschnittlichen Raummeterpreisen bei Fabrikgrundstücken. Die Anlage besteht aus zwei am Gebäudetypus orientierten Teilen. Sie enthält in Teil A (s. Anm. 153) Gebäudeklasseneinteilung mit Raummeterpreisen für die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehörenden: Verwaltungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermäßigungen und Erhöhungen des Raummeterpreises und des nach dem angepassten Raummeterpreis errechneten Werts

I. Allgemeines Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ermäßigungen bzw. Erhöhungen des nach dem Raummeterpreis errechneten Wertes

1. Abschläge a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 261 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Erbbaurechts – einschließlich des Erbbaugrundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 261 Satz 1 und 2 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriffsbestimmung

I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

I. Grundfall Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung

I. Grundsätzliches Rz. 48 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung wird das Erbbaurecht zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d.h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG mit dem belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Das gilt auch, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beurteilung der baulichen Ausstattung bei Gebäuden nach Anlage 13 BewRGr

I. Allgemeines Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Raummeterpreise für andere Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke gemäß Anlage 15 BewRGr

1. Allgemeines Rz. 291 [Autor/Stand] Anlage 15 der BewRGr (vgl. Rz. 293 f.) enthält eine Gebäudeklasseneinteilung und Erfahrungswerte von Raummeterpreisen für Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke, die nicht zur wirtschaftlichen Einheit von Fabrikgrundstücken gehören. Sie umfasst insb. die Raummeterpreise für: Hotelgrundstücke Warenhäuser Lichtspielhäuser Sanatori...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod (Abs. 1)

I. Steuerfreiheit der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 20 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist zunächst, dass die Eheleute bzw. Lebenspartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) gelebt haben. Dieser Güterstand gilt für alle Eheleute bzw. Lebenspartner, die vertraglich keinen abweichenden Güterstand vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erhöhungen des Raummeterpreises

1. Heizungsanlagen Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 16...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / a) Ertragswertverfahren

Tz. 19 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das Ertragswertverfahren wird bei der Ermittlung des Grundsteuerwert von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und Wohneigentum angewendet (§§ 252–257 BewG). Dabei erfolgt die Bewertung über eine typisierte Ermittlung des auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisierten Reinertrags zuzüglich des auf die Restnutzungsdauer de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Sachwertverfahren

Tz. 21 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundstücke, deren Wert nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sind, werden nach dem Sachwertverfahren zu bewertet. Im Sachwertverfahren wird der Wert des Grund und Bodens (= Bodenwert) sowie des Gebäudes (= Gebäudesachwert) getrennt voneinander ermittelt und erst am Ende zusammenaddiert. Tz. 22 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der Bodenwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 521 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für die nach dem Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (s. hierzu § 76 BewG Rz. 6–9) sind mit Hilfe einer besonderer Bauteil-Preistabelle zu ermitteln (s. Anlage 16 BewRGr, Rz. 530). In dieser Preistabelle sind für besondere Bauteile bzw. handwerkliche Leistungen, wie z.B. Dach Fassade Außenmauerwerk D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Getrennte Berechnung für einzelne Gebäudeteile

Rz. 63 [Autor/Stand] Grundsätzlich ergibt die Berechnung den umbauten Raum einheitlich für das ganze Gebäude. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, den umbauten Raum für einzelne Gebäudeteile getrennt zu berechnen. Beispiele: Die Grundfläche eines oder mehrerer Geschosse weicht von der Grundfläche des Erdgeschosses ab. Für die Räume sind Raummeterpreise anzusetze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von Rahmensätzen

Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach der erhöhten oder geringeren Gü...mehr