Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Fehlerhaft besteuerte Vorerwerbe/Grundlagenbescheide

Rz. 82 [Autor/Stand] Fehlerhaft besteuerte bzw. nicht besteuerte Vorerwerbe sind mit dem früheren materiell richtigen Wert anzusetzen.[2] Die zur Besteuerung der Vorerwerbe etwaig ergangenen Bescheide entfalten mangels entsprechender gesetzlicher Regelung keine Bindungswirkung.[3] Vor diesem Hintergrund ist auch eine etwaige Bestandskraft der fehlerhaften Festsetzungen auf d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten, dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Erfasst sind Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, also auch Schenkungen auf den Todesfall.[2] Rz. 2 [Autor/Stand] Für Eheleute und Leben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck der Vorschrift

Rz. 321 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde gleichzeitig mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ErbStG in das ErbStG eingefügt.[2] Seit dem 5.3.1999[3] werden daher nicht nur sämtliche Zuwendungen an (s.o. Rz. 298 f.), sondern auch von Vermögensmassen ausländischen Rechts mit zweckgebundenen Vermögen von ihrer Gründung bis zu ihrer Beendigung spezialgesetzlich als steuerbare Schenkungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zusammenrechnung bei Wahl der Jahresbesteuerung nach § 23 ErbStG

Rz. 94 [Autor/Stand] § 14 ErbStG ist auch bei der Besteuerung nach dem Jahreswert anzuwenden. Unterfällt der Letzterwerb § 23 ErbStG, so kann der für die Jahressteuer anzuwendende Steuersatz für den Gesamterwerb jedoch nicht unmittelbar aus der Tabelle in § 19 ErbStG entnommen werden, vielmehr ergibt er sich aus dem Verhältnis der auf den Letzterwerb entfallenden Steuer zum ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) grundsätzlicher Prüfungsansatz

Rz. 77 [Autor/Stand] Un-/Entgeltlichkeit bedeutet Un-/Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung.[2] Die hierbei vorzunehmende Prüfung geschieht regelmäßig anhand der zivilrechtlichen Rechtslage nach Maßgabe der herrschenden Zivilrechtsprechung[3] – aber unter vorrangiger Beachtung der tragenden Grundsätze des Schenkungsteuerrechts[4]; das sind insbesondere das Bereicherung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Übrige Personen der Steuerklasse I (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 24 [Autor/Stand] Diese Personen erhalten den Freibetrag i.H.v. 100.000 Euro. Hierunter fallen nach vorzugswürdiger Auffassung etwa Urenkel (s. Rz. 18, Rz. 23) sowie die Eltern bei Erwerben von Todes wegen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerbe vor dem 25.6.2017

Rz. 28 [Autor/Stand] Bei beschränkter Steuerpflicht (s. § 2 ErbStG Rz. 87 ff.) betrug früher der Freibetrag nur 2.000 Euro, unabhängig davon, von welcher Person erworben wurde. Für Erwerbe ab dem 14.12.2011, in denen der Erblasser und Erbe oder Schenker und Beschenkte im Ausland wohnten, gab es nach § 2 Abs. 3 Satz 1 ErbStG a.F. jedenfalls für EU-/EWR-Fälle ein Antragsrecht,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Schenkungen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren

Rz. 111 [Autor/Stand] Fällt ein Erwerb in zwei Zehnjahreszeiträume (einmal als Nacherwerb, einmal als Vorerwerb), so kann es zu einer über den Regelungszweck des § 14 ErbStG (s.o. Rz. 1) hinausgehenden sog. Überprogression kommen. Diese Fälle sind seit Einführung des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG (s.u. Rz. 125 ff.) ausschließlich über diese Norm zu lösen, die den Abzug der (höhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Mittelbare Schenkung

Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Zuwenders zusammenhängen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Übrige Personen der Steuerklasse III (Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 27 [Autor/Stand] Darunter fallen außer den nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Verlobten (vgl. § 15 ErbStG Rz. 17 und die dortigen Nachweise) alle übrigen Personen sowie die Zweckzuwendungen (§ 8 ErbStG). Sie erhalten wie Personen der Steuerklasse II einen Freibetrag i.H.v. 20.000 Euro. Zur u.U. abweichenden Bestimmung der Steuerklasse nach § 15 Abs. 2-4 ErbStG vgl. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Un-/beachtliche Gegenleistungen (Abs. 3)

Rz. 401 [Autor/Stand] Erfordert der Tatbestand der freigebigen Zuwendung grundsätzlich eine substanzielle Vermögensverschiebung (s. Rz. 8), mindern folgerichtig nur in Geld bewertbare Gegen-/Leistungen die Bereicherung; so – abweichend vom Zivilrecht[2] – § 7 Abs. 3 ErbStG.[3] Die Vorschrift belegt damit zugleich, dass etwaige Gegenleistung(-sverpflichtung)en ohne tatsächlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Keine einheitliche Zweckzuwendung

Rz. 239 [Autor/Stand] Ist der Erwerbsvorgang als einheitliche Zweckzuwendung zu qualifizieren (s. § 8 ErbStG Rz. 1–5, Rz. 22–30), unterliegt er bereits als solche der Schenkungsteuer nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 8 ErbStG. Dass dann die Anwendung des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeschlossen ist, hätte daher tatbestandlich nicht ausdrücklich erwähnt werden müssen, spricht all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Erstattung bei Überhang der Abzugsteuer

Rz. 131 [Autor/Stand] Zu einer Erstattung der bereits bezahlten Steuer führen die Anrechnungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 ErbStG jedoch nicht. Der BFH hielte eine derartige Erstattung zwar für vom Wortlaut ("abziehen") umfasst, verweist jedoch zurecht auf den Telos der Norm (s.o. Rz. 1 f.), der eine Erstattung nicht deckt.[2] Die Steuer für den Letzterwerb wird dann – al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wahrheitspflicht (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Satz 2 soll sicherstellen, dass der Steuerpflichtige die Gewähr für die Richtigkeit seiner Angaben übernimmt. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn er die Angaben über einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe (§ 3 StBerG) hat übermitteln lassen.[2] Eine schriftliche Versicherung der Richtigkeit der gemachten Angaben ist nach dem Wortlaut der V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Das Merkmal der erwerbsmindernden Gegenleistung

Rz. 235 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG konkretisiert den Steuerzugriff mithilfe eines negativen Tatbestandsmerkmals auf das, was... ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird. In Geld bewertbare Gegenleistungen (§ 7 Abs. 3 ErbStG) reduzieren die substantielle Vermögensmehrung des Erwerbers, ggf.bis auf null. Wenn und soweit solche berücksichtigungsfähigen Gegen-/Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Höchstbetrag der Steuer für den Nacherwerb (Abs. 3)

Rz. 146 [Autor/Stand] Durch die Höchstgrenze in § 14 Abs. 3 ErbStG wird die durch die Zusammenrechnung entstehende Steuer auf 50 % entsprechend dem Höchststeuersatz der Steuerklasse III in § 19 Abs. 1 ErbStG begrenzt. Wenn der Letzterwerb für sich bereits mit einer Steuerlast von 50 % belegt ist, kann die Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG demnach entfallen.[2] Rz. 147 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Belohnende Schenkungen

Rz. 422 [Autor/Stand] Belohnende Schenkungen erfolgen stets freigebig i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die der Leistende zwar in Anerkennung spezieller (Vor-)Leistungen,[2] doch ohne rechtliche Verpflichtung und damit freiwillig [3] vornimmt (s. auch Anm. 83, 102). Rz. 423 [Autor/Stand] Beispiele: Trinkgelder an Bedienungspersonal (s. § 13...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mindeststeuer (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG)

Rz. 132 [Autor/Stand] Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenhang mit früheren Erwerben ergibt, darf durch den Abzug der Steuer nach Satz 2 oder Satz 3 nicht unterschritten werden (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG), sog. Mindeststeuer. Diese Einschränkung durch das ErbStRG 2009 soll dafür sorgen, dass für den Letzterwerb jedenfalls die Steuer festzusetzen und zu e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wertbeeinflussende Merkmale

Rz. 24 [Autor/Stand] Im Rahmen der Wertermittlung sind Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen, denen der Grundstücksmarkt einen Werteinfluss beimisst. § 8 ImmoWertV 2021[2] unterscheidet zwischen allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen. Rz. 25 [Autor/Stand] Zu den allgemeinen Grundstücksmerkmalen gehören wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Folgen der Verletzung der Anzeigepflichten (Abs. 4)

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die in § 33 Abs. 1 und Abs. 3 ErbStG normierten Anzeigepflichten stellt eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 378 Abs. 2 AO) dar.[2] dar. Nach § 33 Abs. 4 ErbStG "werden" zwar Zuwiderhandlungen als Steuerordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet, wonach eine Mindestgeldbuße im Gesetz nicht festgelegt ist. Nach einhelliger Auffassung steht es ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen (Abs. 1 StKl. I Nr. 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Was Erwerbe von Todes wegen sind, wird in § 3 Abs. 1 ErbStG definiert; alle dortigen Tatbestände sind von § 15 Abs. 1 StKl. I Nr. 4 ErbStG umfasst,[2] also auch Schenkungen auf den Todesfall gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Der Rückfall von Vermögensgegenständen, die Eltern ihren Kindern oder Enkeln geschenkt hatten, bleibt gemäß § 13 Abs. Nr. 10 ErbStG ste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerbe bei Beendigung der Gütergemeinschaft

Rz. 257 [Autor/Stand] Mit der Beendigung der Gütergemeinschaft [2] haben sich die Ehegatten über das ihnen weiterhin gesamthänderisch gehörende Gesamtgut auseinanderzusetzen (§§ 1471 ff. BGB). Die Durchführung der Auseinandersetzung erfolgt, soweit nicht durch Vereinbarung geregelt (§ 1474 BGB), nach Maßgabe der §§ 1475–1481 BGB). Endet die Gütergemeinschaft durch Tod eines E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. vorzeitiger Erbausgleich (Abs. 1 Nr. 6 a.F.)

Rz. 271 [Autor/Stand] Seit 1.4.1998 sind nichteheliche Kinder ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt; §§ 1934a–1934e, 2338a BGB,[2] die das erbrechtliche Verhältnis nichtehelicher Kinder zu ihren Vätern und deren Verwandten regelten, gelten nicht mehr.[3] Damit entfiel auch der Regelungsgegenstand für § 7 Abs. 1 Nr. 6 ErbStG, wonach die durch vorzeitigen Erbausgleich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht der Standesämter (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] Jedes deutsche Standesamt führt ein Sterbebuch (§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 4 PStG). Darin sind die örtlichen Sterbefälle fortlaufend einzutragen (§ 31 PStG) und in Form sog. Totenlisten, ggf. ergänzt um Angaben über vorhandene Angehörige des Erblassers sowie Art und Wert des Nachlasses, der zuständigen Erbschaftsteuerstelle regelmäßig monatlich mitzuteilen (§§ 4,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Anzeigepflicht der Auslandsstellen (§ 9 ErbStDV)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die diplomatischen Vertreter und Konsuln des Bundes haben nach § 9 ErbStDV die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks, und die ihnen bekannt gewordenen Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker an Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt gegenüber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Geschwister (Abs. 1 StKl. II Nr. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Geschwister unterfallen der Steuerklasse II Nr. 2 unabhängig davon, ob sie zwei identische Elternteile (vollbürtige Geschwister) oder nur ein identisches Elternteil (halbbürtige Geschwister) haben, da der Gesetzeswortlaut insoweit keine Unterscheidung vorsieht.[2] Rz. 49 [Autor/Stand] Ob auch (nicht halbbürtige) Stiefgeschwister darunter fallen ist stritt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrechtliche Hinweise

Rz. 281 [Autor/Stand] Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung bedarf es eines Stiftungsgeschäfts und der staatlichen Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde (§ 80 Abs. 1 BGB). Mit dem Stiftungsgeschäft legt der Stifter insb. den Zweck der Stiftung fest und bestimmt das diesem Zweck zu widmende Stiftungsvermögen (§ 81 Abs. 1 BGB). Mit ihrer Anerkennung wird die nun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Instandhaltungskosten

Rz. 40 [Autor/Stand] Sie umfassen die Kosten, die infolge von Abnutzung oder Alterung zur Erhaltung des der Wertermittlung zugrunde gelegten Ertragsniveaus der baulichen Anlage während ihrer Restnutzungsdauer aufgewendet werden müssen. Die ImmoWertV 2021[2] betont zusätzlich, dass bei der Ermittlung der Instandhaltungskosten die Ansätze im langjährigen Mittel maßgebend sind.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 5 [Autor/Stand] Beim Grundvermögen erfordert der Begriff Wertverhältnisse solche Umstände, die nicht nur für das einzelne Grundstück oder für eine abgrenzbare Gruppe von Grundstücken von Bedeutung sind, sondern für eine zahlenmäßig und örtlich nicht näher bestimmbare Vielzahl von Grundstücken. Daher gehören z.B. die Grundstücks- und Baupreise, das Mietniveau und der Geld...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Schwiegereltern (Abs. 1 StKl. II Nr. 6)

Rz. 55 [Autor/Stand] Erwerbe von Schwiegereltern fallen auch dann unter StKl. II Nr. 6, wenn die Ehe, durch die die Schwägerschaft begründet ist, geschieden wurde, da die Schwägerschaft gem. § 1590 Abs. 2 BGB fortdauert.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wahlrecht für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 3 ErbStG a.F.

Rz. 51 [Autor/Stand] Für beschränkt Steuerpflichtige sah § 16 Abs. 2 ErbStG in der bis zum 24.6.2017 geltenden Fassung statt der Freibeträge des § 16 Abs. 1 ErbStG einen Freibetrag von lediglich 2.000 Euro vor. Im Bemühen, diese erkennbar unionsrechtswidrige Rechtslage zu entschärfen, schuf der Gesetzgeber mit dem zwischenzeitlich wieder aufgehobenen § 2 Abs. 3 ErbStG a.F. d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Durch Adoption erloschene Verwandtschaftsverhältnisse (Abs. 1a)

Rz. 57 [Autor/Stand] Selbst wenn die Verwandtschaft durch Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, gelten die Steuerklassen I und II Nrn. 1 bis 3 weiterhin (so auch § 15 Abs. 2 Nr. 2 AO). Rz. 58 [Autor/Stand] Die Regelung betrifft nach ihrem Sinn und Zweck nur die Begründung eines Adoptionsverhältnisses, nicht aber dessen Auflösung.[3] Sie vermag daher etwa keine Begünsti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuerberechnung bei der Ersatzerbschaftsteuer (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 85 [Autor/Stand] § 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG regelt für den Fall der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, die alle 30 Jahre anfällt (vgl. im Einzelnen § 1 ErbStG Rz. 27 ff.), dass der doppelte Freibetrag für Kinder (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, seit 1.1.2009: 800.000 Euro) abzuziehen ist. Im Übrigen ist die Steuer dann nach dem Steuersatz der Steuerklasse I zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Rechtslage

Rz. 149 [Autor/Stand] Wird eine Vorteilsgewährung unmittelbar zwischen zwei Personen vollzogen, ist regelmäßig klar, wer Erwerber und wer Schenker ist. Sind mindestens drei Personen an einem Bereicherungsvorgang beteiligt, stellt sich die Frage nach den Steuerschuldnern: Wer wurde auf wessen Kosten bereichert? Oder anders: Zwischen welchen Personen wurde eine unentgeltliche Le...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Erwerbe, die unter § 21 ErbStG fallen

Rz. 64 [Autor/Stand] Bei unilateraler Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer oder einem DBA mit Anrechnungsmethode nach § 21 ErbStG ist zu unterscheiden, ob der Vorerwerb oder der Letzterwerb der ausländischen Besteuerung unterlag. War für einen Vorerwerb eine ausländische Steuer für Auslandsvermögen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet worden, so betrifft dies...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbliebenen Gesellschafter

Rz. 583 [Autor/Stand] Die – nach § 34 GmbHG mögliche – Einziehung vernichtet den Geschäftsanteil des betroffenen Gesellschafters einer GmbH.[2] Sie führt keinesfalls zu einem Anteilsübergang auf die Gesellschaft selbst. Dies war einst entscheidend für den BFH, die Inanspruchnahme einer GmbH nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG (a.F.) abzulehnen.[3] Die Einziehung bewirkt alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vereine

Rz. 203 [Autor/Stand] Ebenso wie natürliche Personen können auch juristische Personen unentgeltliche Leistungen erbringen und empfangen. Grundfigur der Juristischen Person des privaten Rechts ist der rechtsfähige Verein (§§ 21 ff. BGB), der als von seinen Mitgliedern unabhängiges Rechtssubjekt[2] selbstverständlich auch zu ihnen Leistungsbeziehungen entgeltlicher und/oder un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bei Auflösung einer auf die Bindung von Vermögen gerichteten Vermögensmasse ausländischen Rechts (Satz 2 Alt. 1)

Rz. 323 [Autor/Stand] § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Alt. 1 ErbStG fingiert die Vermögensübertragungen als steuerbare Schenkungen, die im Zuge der Verteilung des bei Auflösung vorhandenen Zweckvermögens erfolgen. Dies ergibt sich aus der Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 ErbStG ("Dem steht gleich..."). Bei entsprechend enger Auslegung der Vorschrift erfasst sie daher stets den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kinder der Kinder i.S.d. Steuerklasse I Nr. 2 (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 23 [Autor/Stand] Enkel erhalten einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn der vorhergehende Abkömmling des Erblassers oder des Zuwendenden noch lebt (s. Rz. 18). Urenkel fallen nach vorzugswürdiger Auffassung nicht unter Nr. 3.[2] Wie bei Nr. 2 (s. Rz. 18) sind sie vom Wortlaut nicht umfasst und ist nicht erkennbar, dass eine andere Auslegung oder teleologische Extension g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einordnung der Vorschrift

Rz. 342 [Autor/Stand] Grundsätzlich entsteht die Schenkungsteuer mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), speziell bei aufschiebend bedingt, betagt oder befristeten Erwerben und dem Erwerb aufschiebend bedingter, betagter oder befristeter Ansprüche im Zeitpunkt des Eintritts des jeweils maßgebenden Ereignisses (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a/§ 1 Abs. 2 ErbStG).[2]...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / Literaturtipps

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 27 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 3. Landeseigene Steuermesszahlen für das Grundvermögen (Abs. 1)

Rz. 43 [Autor/Stand] Für in Bremen belegene Grundstücke legt § 1 Abs. 1 BremGrStMG landesgesetzlich folgende Steuermesszahlen fest: Nr. 1: 0,75 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG , damit abweichend von der bundesgesetzlichen Steuermesszahl i.H.v. 0,34 Promille (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). Nr. 2: 0,31 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / bb) Vergleichswertverfahren

Rz. 165 Eine Bewertung im Vergleichswertverfahren ist nur möglich, wenn "Vergleichsgrundstücke" oder geeignete Vergleichsfaktoren bekannt sind (§ 183 BewG). Rz. 166 Die Vergleichspreise werden aus einer ausreichenden Anzahl von tatsächlich realisierten Kaufpreisen ("Vergleichsgrundstücke") ermittelt. Eine Ableitung anhand der Vergleichspreise erfolgt nur, wenn die Vergleichsg...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Bremen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung der gru...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 2. Landesgesetzliche Abweichung

Rz. 13 [Autor/Stand] In seinem Gesetzentwurf[2] führt der Bremische Senat aus, dass nachdem 97 Prozent der Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ergangen waren, Auswertungen im Hinblick auf mögliche Belastungsverschiebungen erfolgt seien. Diese hätten bei Anwendung der bundesgesetzlichen Steuermesszahlen – unter der Annahme eines aufkommensneutralen Hebesatzes – f...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / c) Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 185 Gem. § 11 Abs. 2 S. 3 BewG bildet der Substanzwert in jedem Fall – sprich: unabhängig davon, ob der Ertragswert anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens oder anhand eines anerkannten Gutachtenverfahrens abgeleitet wurde – die Wertuntergrenze. Hierbei sind von der Summe aller gemeinen Werte der aktiven Wirtschaftsgüter die Schulden und sonstigen Abzüge abzuziehe...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / a) Besteuerung des Berechtigten

Rz. 219 Wer einen Anspruch auf eine Rente oder auf andere wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen unentgeltlich erwirbt, ist damit steuerpflichtig. Auch wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen kommen als Erwerbsgegenstände i.S.v. § 3 Abs. 1 ErbStG in Betracht. Die Bewertung richtet sich grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. §§ 13–16 BewG. Der Leistungsberechtigte kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Freie Wohnung (§ 2 Abs 4 SvEV)

Rn. 495 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der für § 2 Abs 4 SvEV maßgebende einkommensteuerliche Wohnungsbegriff bestimmt sich nach der Definition der Wohnung aus dem Bewertungsrecht. § 181 Abs 9 BewG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung lautete wie folgt: Zitat "Eine Wohnung ist die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, d...mehr