Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung eines einzelnen Kaufpreises

Rz. 51 [Autor/Stand] Wird der gemeine Wert aus Unterlagen des Finanzamts abgeleitet, stellt sich die Frage, ob insoweit eine größere Anzahl von Vergleichskaufpreisen zur Verfügung stehen muss als bei der Ableitung durch den Gutachterausschuss. Da die Ermittlung von Vergleichspreisen zu den unmittelbaren Aufgaben eines Gutachteraus schusses gehört und hierbei die für die Verk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßgeblichkeit des örtlichen Grundstücksmarktberichts

Rz. 75 [Autor/Stand] Die maßgebenden Vergleichswertfaktoren ergeben sich aus den jeweiligen Grundstücksmarktberichten der örtlichen Gutachterausschüsse. Die Inhalte der Grundstücksmarktberichte sind bereits deshalb von Gutachterausschuss zu Gutachterausschuss verschieden, weil die Bebauungsstrukturen in den einzelnen Re gionen unterschiedlich sind. Auch die Qualität der Date...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Gesetzestext

Rz. 40 [Autor/Stand] (1) Die Steuermesszahl beträgt abweichend von § 15 Absatz 1 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, für in der Freien Hansestadt Bremen belegene 1. unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Kaufpreissammlungen des Finanzamts

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Ableitung des gemeinen Werts aus Unterlagen, die das Finanzamt aus Kauffällen zusammengestellt hat, kann nur nachrangig erfolgen. Der gesetzlich geregelte Vorrang zu Gunsten der Vergleichspreise des Gutachterausschusses lässt erkennen, dass auch andere Ableitungen zulässig sind. Mit der Nachrangigkeit anderer Kaufpreissammlungen wird eine größere Obj...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Konkret benannte Vergleichsobjekte

Rz. 52 [Autor/Stand] Da nach der Auffassung der Finanzverwaltung auch ein einzelner Vergleichspreis ausreicht, um den gemeinen Wert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln, stellt sich die Frage, ob auch der Steuerzahler ein entsprechendes Vergleichsobjekt nennen kann. In der Praxis dürfte sich für den Steuerzahler die Hauptschwierigkeit ergeben, dass ihm ein Vergleichsobjek...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entwicklung des Begriffs

Rz. 37 [Autor/Stand] Die Regelungen zu den Bewirtschaftungskosten entsprechen § 18 Abs. 1 der Wertermittlungsverordnung.[2] Seit dem 1.7.2010 ergeben sich die Bewirtschaftungskosten aus § 19 Abs. 1 Immobilienwertermittlungsverordnung.[3] Danach sind als Bewirtschaftungskosten die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung marktüblich entstehenden jährliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berichtigung des Anteilswerts

Rz. 519 [Autor/Stand] Seit 1.1.2009 wird der gemeine Wert einer Beteiligung an einer mitunternehmerischen Personengesellschaft gebildet durch Summierung der gemeinen Werte des Gesellschaftsanteils des betroffenen Gesellschafters, d.h. seines Anteils am betrieblichen Gesamthandsvermögen, und seines Sonderbetriebsvermögens (§ 97 Abs. 1a Nr. 1 bis Nr. 3 BewG). Der gemeine Wert ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Sachwertverfahren

Rz. 11 [Autor/Stand] Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 1 BewG vorliegen und statt des grundsätzlich anzuwendenden Ertragswertverfahrens das Sachwertverfahren anzuwenden ist, ist eine Frage der Wertverhältnisse, für die auf die Verhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.1964 abzustellen ist. Hierzu gehört auch das Merkmal der "wesentlichen Unter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang der Anzeige (Abs. 2 Sätze 1 und 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich einer wirtschaftlichen Einheit, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögens- oder die Grundstücksart auswirken, zu einer erstmaligen Feststellung führen oder geht das (wirtschaftliche) Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäude über, besteht eine Anzeigepflicht an d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Örtliche Erhebungen (Abs. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 2 BewG i.d.F. des BewÄndG 1965 waren örtliche Erhebungen nur "zur Vorbereitung einer Hauptfeststellung" zulässig. Das EGAO 1977 ergänzte die Vorschrift dahingehend, dass allgemein "zur Durchführung von Feststellungen" der Einheitswerte örtliche Erhebungen vorgenommen werden können. Auf örtliche Erhebungen, die auf breiter Ebene zu erfolgen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Besteuerung des Einziehungsvorgangs

Rz. 590 [Autor/Stand] Als Schenker gilt der ausgeschiedene Gesellschafter, Erwerber ist/sind der/die verbliebenen Gesellschafter; sie – und nicht die GmbH[2] – sind die potenziellen Steuerschuldner nach §§ 7 Abs. 7 Satz 2, 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG. Es kommt damit, je nach Zahl der ausgeschiedenen und/oder erwerbenden Gesellschafter, zwingend zu ebenso vielen Schenkungen. Denk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch § 29 BewG werden umfangreiche Mitwirkungspflichten der Eigentümer von Grundbesitz, Kompetenzen der Finanzämter zur Durchführung von Vorortermittlungen und dem Informationsfluss zwischen verschieden Behörden geregelt. Rz. 2 [Autor/Stand] In § 29 Abs. 1 BewG werden den Eigentümern von Grundbesitz Erklärungs- und Mitwirkungspflichten auferlegt, die über...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Unterrichtung der Betroffenen (Abs. 5)

Rz. 29 [Autor/Stand] Die mitteilungspflichtigen Stellen – Behörden und Grundbuchämter – müssen nach § 29 Abs. 5 Satz 1 BewG den Betroffenen unterrichten. Die Unterrichtungspflicht umfasst nicht nur die Tatsache, dass die Finanzbehörde unterrichtet wurde, sondern auch den Inhalt der Mitteilung. Der Inhalt muss nicht wörtlich, jedoch vollständig wiedergegeben werden. Die Benac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 183 BewG enthält die Bewertungsregelungen für das Vergleichswertverfahren. Danach orientiert sich das Vergleichswertverfahren an Kaufpreisen für Vergleichsgrundstücke, die vorrangig von den Gutachterausschüssen mitgeteilt werden. Anstelle von derartigen Preisen kann der gemeine Wert unter Berücksichtigung von Vergleichsfaktor und für geeignete Bezugsein...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahren

Rz. 258 [Autor/Stand] Die Ehegatten bilden hinsichtlich des Gesamtguts eine Gesamthandsgemeinschaft (§ 1419 Abs. 1 BGB), an der sie hälftig beteiligt sind. Zur Ermittlung der nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerbaren Bereicherung ist daher der Wert ihrer Anteile an allen hierzu gehörenden Gegenständen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO) stets per Bedarfsbewertung gesondert und einheitlich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Wortlaut der Anlage 23

Rz. 11 [Autor/Stand] Liegen keine geeigneten Erfahrungssätze des Gutachterausschusses vor, hat das Finanzamt die Bewirtschaftungskosten pauschaliert nach Anlage 23 BewG zu bestimmen. In diesen Fällen richten sich die Bewirtschaftungskosten nach folgenden Sätzen der Anlage 23 BewGmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Differenzierung nach der Grundstücksart

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bewirtschaftungskosten werden für Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Geschäftsgrundstücke in unterschiedlicher Höhe ausgewiesen. Maßgebend ist stets die Grundstücksart, die nach § 181 BewG zu ermitteln ist. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Unterscheidung bei der Grundstücksart "gemischt genutztes Grundstück" zwischen Grundstücken mit einem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflichten von Grundbuchämtern (Abs. 4)

Rz. 26 [Autor/Stand] Zu den gleichen Zwecken wie in § 29 Abs. 3 BewG – Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grundbesitzwerte, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer – haben auch die Grundbuchämter bestimmte Grundstücke betreffende Umstände von Amts wegen mitzuteilen. Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG soll (nur) die Eintragung des neuen Eigentümers oder Erbbaubere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Mitteilungspflicht der Grundbuchämter (Abs. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die sonstigen Behörden nach Abs. 3 sind die Grundbuchämter nach § 229 Abs. 4 BewG gesetzlich verpflichtet, dem für die Feststellung des Grundbesitzwertes zuständigen Finanzamt bestimmte Informationen weiterzuleiten. Nach § 229 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BewG sind bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb der neue Eigentümer oder Erbbauberechtigte mitzute...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Differenzierung nach der Restnutzungsdauer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die weitere Differenzierung der Bewirtschaftungskosten richtet sich nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes. Dabei ist nach der Auffassung der Finanzverwaltung auch die Mindest-Restnutzungsdauer nach § 185 Abs. 3 Satz 5 BewG zu berücksichtigen.[2] Diese Regelung kann in der Praxis zu überraschenden Ergebnissen führen. Praxis-Beispiel Beispiel Ein Mietwohng...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] § 229 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift, die § 228 BewG zu den Erklärungs- und Anzeigepflichten ergänzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Finanzverwaltung möglichst umfassend Besteuerungsgrundlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, um eine weitgehend automatisierte Neubewertung aller 36 Millionen wirtschaftlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Werterhöhung einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA (Abs. 9 Satz 1)

Rz. 706 [Autor/Stand] Während Abs. 8 Satz 1 die Werterhöhung "von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft" zum Gegenstand der Besteuerung macht, erfasst Abs. 9 Satz 1 die Werterhöhung "einer Beteiligung eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien". Textlich stimmen beide Tatbestände ansonsten völlig überein. Dies spricht für eine grundsätz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Erklärungs- und Anzeigepflichtiger (Abs. 3)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 228 Abs. 3 BewG regelt, wer die Erklärungspflicht nach Abs. 1 und die Anzeigepflicht nach Abs. 2 zu erfüllen hat. Nach § 228 Abs. 3 Nr. 1 ist grundsätzlich der Steuerpflichtige (§ 33 Abs. 1 AO) erklärungspflichtig, d.h. derjenige, der die Grundsteuer schuldet, sofern ihm die wirtschaftliche Einheit des inländischen Grundbesitzes nach § 219 Abs. 2 Nr. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Grundbesitz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach Abschn. 5 Abs. 2 Fortschreibungs-Richtlinien[2] umfasst der Begriff "Wertverhältnisse" bei der Land- und Forstwirtschaft das Ertrags-Aufwand-Gefüge, das für die Ermittlung des Ertragswerts auf den 1.1.1964 zugrunde gelegt wurde. Unter Wertverhältnisse fällt somit der gesamte Aufbau der für die Ertragsbewertung herangezogenen Grundlagen bezüglich Auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kürzung des Freibetrags um nicht steuerbare Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Zu den nicht der Erbschaftsteuer unterliegenden Bezügen gehören insb. nach R E 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2019:[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Immobilienrichtwerte

Rz. 98 [Autor/Stand] Die seitens der Gutachterausschüsse angebotenen Leistungen umfassen auch die Veröffentlichung von Immobilienrichtwerten. Dabei handelt es sich um georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Die Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Erklärungspflicht für die Hauptfeststellung wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine – für Zwecke der Grundsteuer – entsprechende Regelung in § 228 BewG.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Form, Inhalt und Zeitpunkt der Erklärungen

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist eine Steuererklärung i.S.d. Abgabenordnung. Steuererklärungen sind auch solche Erklärungen, die der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§§ 179, 180 AO) dienen. § 28 BewG ergänzt insoweit für die Einheitsbewertung § 181 Abs. 2 AO. Form und Inhalt der Steuererklärunge...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / aa) Bewertungsmethoden

Rz. 162 Für die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung sind die §§ 176 ff. des (steuerlichen) Bewertungsgesetzes maßgebend. Diese Vorschriften gehen von denselben Grundgedanken aus, die auch dem BauGB zugrunde liegen. Sie ermöglichen jedoch eine vereinfachte Bewertung, ohne das Objekt vor Ort besichtigen zu müssen. Rz. 163 Zum Grundvermögen gehören der Grund und Boden, die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendung der Vorschrift

Rz. 504 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 Satz 1 ErbStG erlaubt eine der Höhe nach nicht gerechtfertigte Steuererhebung. Satz 2 stellt es den Steuerpflichtigen anheim, dem Schenkungsteuerfinanzamt die Beute später wieder wegzunehmen, per Antrag auf Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung (§ 5 Abs. 2 BewG). Bislang wurden, ebenso wie zu § 7 Abs. 6 ErbStG (s. Rz. 537), keine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gleichstellung mit Steuererklärungen (Abs. 5)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 228 Abs. 5 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift und hat den Zweck, Erklärungen nach Abs. 1 und Anzeigen nach Abs. 2 den Steuererklärungen gleich zu stellen. Damit finden auf diese beiden Willenserklärungen des Steuerpflichtigen insb. die §§ 149–153 AO Anwendung. Letzteres bedeutet insb. auch die Möglichkeit der Erhebung eines Verspätungszuschl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Aufforderung durch Finanzbehörde (Abs. 1 Sätze 1 und 3)

Rz. 9 [Autor/Stand] § 228 Abs. 1 BewG sieht vor, dass der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte erst nach Aufforderung durch die Finanzbehörde verpflichtet ist. Dabei kann die Aufforderung durch Bekanntgabe eines Verwaltungsakts (§ 118 Satz 1 AO) oder einer Allgemeinverfügung (§ 118 Satz 2 AO) erfolgen. Eine individuelle Aufforderu...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besteuerung des Anwachsungserwerbs

Rz. 563 [Autor/Stand] Die mit dem gesetzlichen Anteilserwerb nach § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB einhergehende Bereicherung der "übrigen" Gesellschafter führt zwar zu einer Werterhöhung ihrer Beteiligungen (s. Rz. 557), ist jedoch nicht als solche in Höhe des Unterschiedsbetrags ihrer Beteiligungswerte vor und nach der Anwachsung zu erfassen.[2] Stattdessen gibt § 7 Abs. 7 Satz 1 E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zuwendung gegen Gegenleistung/gemischte Schenkung

Rz. 64 [Autor/Stand] Ist die Leistung des Gebers rechtlich mit einer Gegenleistung(sverpflichtung) – und/oder übernommenen Leistungs- Nutzungs- und Duldungsauflagen (s. auch Rz. 224)[2] – des Empfängers verknüpft und entsprechen die beiderseitigen Leistung(spflicht)en wertmäßig einander, handelt es sich um ein nicht der Schenkungsteuer unterliegendes entgeltliches Geschäft. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgeblichkeit des gemeinen Werts

Rz. 533 [Autor/Stand] Inzwischen wurde der gemeine Wert zum Regelmaßstab der Bewertung. Im Gegensatz zu § 7 Abs. 5 ErbStG (s.o. Rz. 504) befürchtet man allerdings keine Renaissance des § 7 Abs. 6 ErbStG, sondern fordert die Abschaffung der Vorschrift "bei nächster Gelegenheit".[2] Vielleicht ist dies aber auch unnötig; sie könnte durch die mit dem ErbStRG 2009 geänderten Reg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Versorgungsfreibetrag für Kinder (Abs. 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei Kindern ist der Versorgungsfreibetrag nach dem Alter der Kinder gestaffelt. Der Freibetrag wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gewährt. Das Alter zum Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) ist maßgeblich. Anders als beim Kindergeld verlängert sich die Frist bei schwerbehinderten Kindern nicht über die Vollendung des 27. Lebensj...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vorrang von Erfahrungssätzen

Rz. 8 [Autor/Stand] § 187 Abs. 2 BewG geht davon aus, dass Bewirtschaftungskosten grundsätzlich nach Erfahrungssätzen angesetzt werden können. Der Ansatz von tatsächlichen Bewirtschaftungskosten ist somit nicht vorgesehen. Ferner unterstellt § 187 Abs. 2 Satz 2 BewG, dass Erfahrungssätze von den Gutachterausschüssen ermittelt und den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Fortschreibungen und Nachfeststellungen

Rz. 3 [Autor/Stand] Für Fortschreibungen bzw. Nachfeststellungen besteht eine Erklärungspflicht nur nach besonderer Aufforderung durch die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung ist im Hinblick auf § 28 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BewG i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO in jeden Einzelfall berechtigt, zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern, wenn sich die Möglichkeit einer Fortschreib...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Literatur

Brüggemann, Update: Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichs- oder Sachwertverfahren, ErbBstg 2019, 175; Cavin, Immobilienbewertung in der notariellen Praxis – insbesondere aus Perspektive des GNotKG und des BewG, RNotZ 2023, 485; Dickhöfer, Bewertung eines Einfamilienhauses im Vergleichswertverfahren bei mittelbarer Grundstücksschenkung, EFG 2020, 1198; Figatowski, Geri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung ausländischen Vermögens (Abs. 2)

Rz. 10 [Autor/Stand] § 231 Abs. 2 BewG stellt klar, dass für den ausländischen Teil der wirtschaftlichen Einheit, keine gesonderte Feststellung erfolgt. Dies folgt im Umkehrschluss aus § 219 Abs. 1 BewG, wonach Grundsteuerwerte nur für inländischen Grundbesitz festgestellt werden.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebskosten

Rz. 42 [Autor/Stand] Betriebskosten sind nach der Definition in § 19 Abs. 3 WertV [2] solche Kosten, die durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks sowie seiner baulichen und sonstigen Anlagen laufend entstehen. Eine vergleichbare Definition enthält die ImmoWertV 2010[3] zwar nicht. Dennoch bestehen keine inhaltlichen Unterschi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine entsprechende Regelung – für Zwecke der Grundsteuer – in § 227 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] § 27 BewG beabsichtigt die Ermöglichung eine gleichmäßige Bewertung von Grundbesitz. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine unterschiedliche Behandlung der Wertverhältnisse bei Grundvermögen einerse...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Inhalt der Feststellungserklärung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist (siehe Rz. 47). Der Steuerpflichtige kann keine Erklärung für seinen Grundbesitz nach eigenem Ermessen abgeben. Die Finanzbehörde fragt die persönlichen Daten des Steuerpflichtigen als Inhaltsadressaten des Feststellungsbescheids sowie ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Hauptfeststellung

Rz. 2 [Autor/Stand] Eine allgemeine Erklärungspflicht besteht nach § 28 Abs. 1 BewG lediglich auf einen sog. Hauptfeststellungszeitpunkt. Die Erklärungspflicht zur Hauptfeststellung der Einheitswerte beschränkt sich seit dem Wegfall der Einheitsbewertung der Mineralgewinnungsrechte (Wegfall zum 1.1.1993) und des Betriebsvermögens (Wegfall zum 1.1.1998) auf den Grundbesitz (v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Frist zur Anzeige (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Frist zur Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 beträgt im Gegensatz zu der Mindestfrist von einem Monat nach § 228 Abs. 1 BewG drei Monate.[2] Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sich die tatsächlichen anzeigepflichtigen Verhältnisse geändert haben und endet somit regelmäßig mit Ablauf des 31.1. des Folgejahres, es sei denn die Frist verläng...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Mitteilungspflichten von Behörden (Abs. 3)

Rz. 20 [Autor/Stand] Die nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Behörden haben den Finanzbehörden alle Umstände mitzuteilen, die für die Feststellung von Einheitswerten des Grundbesitzes, von Grundbesitzwerten (§ 138, 157 BewG) oder für die Grundsteuern von Bedeutung sein können (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BewG). Diese Vorschrift verpflichtet die zuständigen Behörden, be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anforderung von Angaben (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Vorschrift sieht vor, dass die Eigentümer von Grundbesitz den Finanzbehörden auf Anforderung alle Angaben zu machen haben, die sie für die Sammlung der Kauf-, Miet- und Pachtpreise benötigen. Daraus können die entsprechenden Kauf- und Mietpreissammlungen entwickelt werden, die z.B. für die Anlage 39 zu § 254 BewG oder die Anlage 42 zu § 259 BewG erfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bereicherung durch Aufwandsersparnis

Rz. 41 [Autor/Stand] Die (sonstige) freigebige Zuwendung ist begrifflich weiter als die Schenkung i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Daher sind auch die mit dem Gebrauch oder der Nutzung vermögenswerter Gegenstände verbundenen geldwerten Vorteile grundsätzlich steuerbar (vgl. § 29 Abs. 2 ErbStG).[3] Die Bereicherung des Begünstigten folgt hier regelmäßig aus der Tatsache eines fehl...mehr