Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Vergleichswertverfahren des Bewertungsgesetzes

I. Grundsätzliches 1. Typisierende Wertermittlung Rz. 29 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren des Bewertungsgesetzes trägt einer typisierenden Wertermittlung Rechnung. Die Tatsache, dass nach dem Wortlaut des § 183 Abs. 1 BewG bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens Kaufpreise von Grundstücken herangezogen werden dürfen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes

Rz. 6 [Autor/Stand] Zu den Bewirtschaftungskosten, die zur Ermittlung des Reinertrags vom Rohertrag abzuziehen sind, gehören folgende Kosten: Verwaltungskosten Betriebskosten Instandhaltungskosten Mietausfallwagnis Rz. 7 [Autor/Stand] Nicht berücksichtigt werden Betriebskosten, die durch Umlagen gedeckt sind, weil diese Kosten bereits bei der Ermittlung des Rohertrags nicht erfas...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 8 [Autor/Stand] Mit der Einführung des Vergleichswertverfahrens bei der steuerlichen Bewertung für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 beschritt der Gesetzgeber einen neuen Weg. § 183 BewG ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sah das Bewertungsgesetz lediglich pauschalierte Bewer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Typisierende Wertermittlung

Rz. 29 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren des Bewertungsgesetzes trägt einer typisierenden Wertermittlung Rechnung. Die Tatsache, dass nach dem Wortlaut des § 183 Abs. 1 BewG bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens Kaufpreise von Grundstücken herangezogen werden dürfen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück "...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 29 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

A. Grundaussagen und historische Daten der Vorschrift I. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Durch § 29 BewG werden umfangreiche Mitwirkungspflichten der Eigentümer von Grundbesitz, Kompetenzen der Finanzämter zur Durchführung von Vorortermittlungen und dem Informationsfluss zwischen verschieden Behörden geregelt. Rz. 2 [Autor/Stand] In § 29 Abs. 1 BewG werden den Eigentümern von G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Rz. 3 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[4] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert und dabei in Abschn. 19 auch Erläuterungen zu den Bewirtschaftungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 229 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung war wegen der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung notwendig geworden.[4] Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ersetzt im ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Würdigung

Rz. 46 [Autor/Stand] Die vom Bewertungsgesetz unterstellte Annahme, dass der Gutachterausschuss über belastbare Erfahrungssätze hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten in der Weise verfügt, dass sie den Finanzämtern zur Verfügung gestellt werden können, hat sich nicht flächendeckend bestätigt. Daher ist in der Praxis der Finanzämter auch auf die Prozentsätze der Anlage 23 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonderheiten bei Belastungen

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach Rz. 14 Satz 2 der AEBew JStG 2022[2] werden Besonderheiten in dem typisierenden Vergleichswertverfahren nach § 183 Abs. 1 und 2 BewG nicht berücksichtigt. Dies betrifft insb. die den Wert beeinflussenden Rechte und Belastungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art. Dies ergibt sich aus § 177 Abs. 4 Satz 1 BewG. Ursprünglich bildete § 183 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhaltlich § 31 BewG [5] Die Vorschrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 187 (bis 2022) Bewirtschaftungskosten

Schrifttum: Krause/Grootens, Grundstücksmarktberichte zur Regionalisierung der Grundbesitzbewertung, Rückgriff auf Grundstücksmarktberichte – Regelfall oder Ausnahme?, NWB-EV 2010, 278–284. I. Grundaussagen 1. Inhalt/Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 187 BewG enthält Regelungen zum Umfang der Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten, die nach § 186 Abs. 1 BewG zur Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 229 Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] § 229 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung war wegen der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung notwendig gew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 27 Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen

A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine entsprechende Regelung – für Zwecke der Grundsteuer – in § 227 BewG. Rz. 2 [Autor/Stand] § 27 BewG beabsichtigt die Ermöglichung eine gleichmäßige Bewertung von Grundbesitz. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine unterschiedliche Behandlung der Wertverhältnisse bei Grundve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 28 Erklärungspflicht

A. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] Die Erklärungspflicht für die Hauptfeststellung wurde zum 1.1.2025 aufgehoben. Im neuen Recht besteht eine – für Zwecke der Grundsteuer – entsprechende Regelung in § 228 BewG. B. Umfang der Erklärungspflicht (Abs. 1) I. Hauptfeststellung Rz. 2 [Autor/Stand] Eine allgemeine Erklärungspflicht besteht nach § 28 Abs. 1 BewG ledigli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 228 Erklärungs- und Anzeigepflicht

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 228 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Reform war auf Grund der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung erforderlich geworden. § 228 BewG enthält S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 231 Abgrenzung von in- und ausländischem Vermögen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 231 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Rz. 2 [Autor/Stand] § 231 BewG entspricht inhalt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 230 Abrundung

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 183 Bewertung im Vergleichswertverfahren

Literatur Brüggemann, Update: Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichs- oder Sachwertverfahren, ErbBstg 2019, 175; Cavin, Immobilienbewertung in der notariellen Praxis – insbesondere aus Perspektive des GNotKG und des BewG, RNotZ 2023, 485; Dickhöfer, Bewertung eines Einfamilienhauses im Vergleichswertverfahren bei mittelbarer Grundstücksschenkung, EFG 2020, 1198; Figatow...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 230 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] § 230 BewG entspricht § 30 BewG.[4] Diese Vorschrift enthielt eine Regelung zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 228 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Reform war auf Grund der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung erforderlich geworden. § 228 BewG enthält Steuererklärungs- und Anzeigepfl...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Ermittlung des vereinfachten Ertragswerts gem. §§ 199 ff. BewG

Rz. 180 Gem. § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Ableitung des gemeinen Werts aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften, für das Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als auch für den Wert des Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse anwen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Bewertung inländischen Vermögens (Abs. 1)

Rz. 5 [Autor/Stand] § 231 Abs. 1 BewG bestimmt, dass die Bewertung des inländischen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer nach den §§ 232 bis 262 BewG erfolgt. Das gilt auch für den inländischen Teil einer wirtschaftlichen Einheit, wenn sich diese sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckt. In erster Linie hat die Vor schrift für land- und forstwirtschaftliche B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gleichrangigkeit der Verfahren

Rz. 32 [Autor/Stand] Mit Beschluss vom 12.3.2024 hat das FG Düsseldorf[2] bestätigt, dass im Rahmen des Vergleichswertverfahrens das Vergleichspreisverfahren nach § 183 Abs. 1 BewG und das Vergleichsfaktorverfahren nach § 183 Abs. 2 BewG gleichrangig nebeneinander stehende Verfahren sind.[3] Damit folgt das FG Düsseldorf ausdrücklich nicht der in der Rechtsprechung teilweise...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück

Rz. 54 [Autor/Stand] In der Praxis wird der Steuerzahler einen Kaufpreis, der für das konkrete Bewertungsobjekt innerhalb eines Toleranzzeitraums um den Bewertungsstichtag erzielt worden ist, immer bei der Feststellung des Grundbesitzwerts geltend machen, wenn der Kaufpreis niedriger ist als der Wert, den das Finanzamt nach den typisierten Bewertungsmethoden anzusetzen hat. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 7 Schenkungen unter Lebenden

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung wurde erst in §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19 Steuersätze

A. Steuertarif (Abs. 1) I. Abstufung nach Erwerb und Verwandtschaftsgrad Rz. 1 [Autor/Stand] § 19 ErbStG definiert den Steuersatz für alle Erwerbe und sowohl für Fälle der unbeschränkten als auch der beschränkten Steuerpflicht. Der Steuersatz beträgt je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs zwischen 7 % und 50 %. Die Tarife richten sich zum einen nach der St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe

A. Allgemeines I. Normzweck Rz. 1 [Autor/Stand] Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Erwerbe – Schenkungen oder Erwerbe von Todes wegen[2] – sind bei der Besteuerung des letzten jeweiligen Erwerbs im Zehnjahreszeitraum zusammenzurechnen. Damit soll verhindert werden, dass bei aufeinanderfolgenden Übertragungsvorgängen gesetzlich vorgesehene Freibet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Anlage 23 BewG

a) Wortlaut der Anlage 23 Rz. 11 [Autor/Stand] Liegen keine geeigneten Erfahrungssätze des Gutachterausschusses vor, hat das Finanzamt die Bewirtschaftungskosten pauschaliert nach Anlage 23 BewG zu bestimmen. In diesen Fällen richten sich die Bewirtschaftungskosten nach folgenden Sätzen der Anlage 23 BewGmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

1. Typisierende Wertermittlung Rz. 29 [Autor/Stand] Das Vergleichswertverfahren des Bewertungsgesetzes trägt einer typisierenden Wertermittlung Rechnung. Die Tatsache, dass nach dem Wortlaut des § 183 Abs. 1 BewG bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens Kaufpreise von Grundstücken herangezogen werden dürfen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ableitung aus Vergleichsfaktoren (Abs. 2)

1. Faktoren für Bezugseinheiten Rz. 67 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert kann bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens nicht nur aus Vergleichspreisen, sondern auch aus Vergleichsfaktoren abgeleitet werden. In beiden Fällen umfasst der Vergleichswert bebauter Grundstücke im Ergebnis nicht nur den Gebäudewert, sondern auch den Bodenwert. Rz. 68 [Autor/Stand] Soweit der ör...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung aus Vergleichspreisen (Abs. 1)

1. Vorrang von Vergleichspreisen des Gutachterausschusses Rz. 33 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung von Grundbesitzwerten nach dem Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Lediglich nachrangig kann das zuständige Finanzamt nach Rz. 12 S. 7 AEBew JStG 2022[2] geeignete Vergleichspreise aus anderen Kaufpreiss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Kauf-, Miet- und Pachtpreissammlungen (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Nach § 29 Abs. 1 BewG haben Eigentümer von Grundbesitz der Finanzverwaltung auf Anforderung alle Angaben zu machen, die für die Sammlung von Kauf-, Miet- und Pachtpreisen gebraucht werden. Eigentümer i.S. dieser Vorschrift sind auch die wirtschaftlichen Eigentümer, denen der Grundbesitz bewertungsrechtlich zuzurechnen ist (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 19 Abs....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berücksichtigung von Abweichungen

Rz. 76 [Autor/Stand] Häufig wird der örtliche Gutachterausschuss nicht nur Vergleichsfaktoren veröffentlichen, sondern ebenfalls angeben, unter welchen Voraussetzungen die Vergleichsfaktoren angewandt werden können. Die Anwendung der Vergleichsfaktoren setzt voraus, dass die wertbeeinflussenden Merkmale der Vergleichsgrundstücke beziehungsweise der Grundstücke, für die Vergl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich von § 29 BewG beschränkt sich auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz. Faktisch haben damit § 29 Abs. 1 und 2 BewG aktuell keinen Anwendungsbereich mehr. Eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes ist mit Wirkung zum 1.1.2025 ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen auch für Fortschreibungen und Nachfeststell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 15 Steuerklassen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Das ErbStG stellt für die Besteuerung grundsätzlich auf das persönliche Verhältnis zwischen der erwerbenden und der übertragenden Person ab. Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[2] Die Frage, wer ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter

A. Grundaussagen Rz. 1 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt ist grundsätzlich demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird (§ 122 Abs. 1 Satz 1 AO). Steuerbescheide sind solche Verwaltungsakte (§ 155 Abs. 1 Satz 2 AO). Sie müssen inhaltlich u.a. angeben, wer die festgesetzte Steuer schuldet (§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO).[2] Erbschaft- oder Schen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 16 Freibeträge

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 16 ErbStG regelt die persönlichen Freibeträge. Der Freibetrag hängt von dem Näheverhältnis zwischen zuwendender und erwerbender Person ab.[2] Das BVerfG geht davon aus, dass die Abstufung nach dem persönlichen Verhältnis auch der Verwirklichung der Garantien von Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG dient.[3] Die gegenwär...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen

A. Grundaussagen Rz. 1 [Autor/Stand] § 33 ErbStG soll die gleichmäßige Besteuerung im Erbfall sicherstellen. Sie ergänzt die Anzeigepflichten der Erwerber und der Nachlassgerichte (§§ 30 Abs. 1, 34 ErbStG), sind allerdings keine Anzeigen i.S.d. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO.[2] In der Praxis empfiehlt sich eine Abstimmung der Erbschaftsteuererklärung mit den bekannten Kreditin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare

A. Grundaussagen Rz. 1 [Autor/Stand] § 34 Abs. 1 ErbStG verpflichtet grundsätzlich alle deutschen Gerichte, Behörden, Beamte und Notare ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangte, möglicherweise erbschaft-/schenkungsteuerpflichtige Erwerbe schriftlich anzuzeigen, um so die Entscheidung über die Aufnahme eines Besteuerungsverfahrens zu erleichtern.[2] Nähere Einzelheiten der Anzei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag

A. Grundaussagen der Vorschrift (Abs. 1 Satz 1) Rz. 1 [Autor/Stand] Neben den persönlichen Freibeträgen des § 16 ErbStG wird dem überlebenden Ehegatten, dem überlebenden (eingetragenen) Lebenspartner und den Kindern des Erblassers ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Erfasst sind Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, also auch Schenkungen auf den Todesfal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Immobilienpreiskalkulator

Rz. 85 [Autor/Stand] Die örtlichen Gutachterausschüsse bieten auf ihren Internetseiten Immobilienpreiskalkulatoren [2] zur Nutzung an. Solche Immobilienpreiskalkulatoren basieren auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren) die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mithilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Regression...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorrang von Vergleichspreisen des Gutachterausschusses

Rz. 33 [Autor/Stand] Grundlage für die Ermittlung von Grundbesitzwerten nach dem Vergleichswertverfahren sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise. Lediglich nachrangig kann das zuständige Finanzamt nach Rz. 12 S. 7 AEBew JStG 2022[2] geeignete Vergleichspreise aus anderen Kaufpreissammlungen als nach § 195 BauGB berücksichtigen oder auf d...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Steuerliche Immobilienbewertung nach den §§ 176–198 BewG

aa) Bewertungsmethoden Rz. 162 Für die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung sind die §§ 176 ff. des (steuerlichen) Bewertungsgesetzes maßgebend. Diese Vorschriften gehen von denselben Grundgedanken aus, die auch dem BauGB zugrunde liegen. Sie ermöglichen jedoch eine vereinfachte Bewertung, ohne das Objekt vor Ort besichtigen zu müssen. Rz. 163 Zum Grundvermögen gehören der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Abrundung auf volle 100 Euro

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Grundsteuerwerte werden nach dem 7. Abschnitt des 2. Teils des BewG, also der §§ 218 ff. BewG ermittelt (§ 220 Satz 1 BewG). Der sich aus diesen Vorschriften ergebende Wert wird nach dem Wortlaut der Vorschrift auf volle 100 EUR nach unten abgerundet. Gemeint ist wohl eine Abrundung auf einen durch 100 ohne Rest teilbaren Betrag.[2] Rz. 6 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Vorschrift dient als verfahrensrechtliche Vorschrift ausschließlich der Durchführung des Feststellungsverfahrens der Grunderwerbsteuerwerte i.S.d. Siebenten Abschnitts des BewG. Eine Anwendung auf allgemeiner Werte nach dem 1. Abschnitt des BewG (gemeiner Wert [§ 9 BewG], Teilwert [§ 10 BewG]) oder dem Bedarfswert für Zwecke der Erbschaftsteuer nach d...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einfluss der Bedarfsbewertung

Rz. 516 [Autor/Stand] Die Anteilsbewertung ist bereits seit dem 1.1.2007 nicht mehr Sache der Erbschaft-/Schenkungsteuerstellen, sondern von ihnen lediglich zu veranlassen (§ 12 Abs. 5 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2, Satz 2 BewG).[2] Im Verfahren der sog. Bedarfsbewertung ermittelt das beauftragte Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 BewG) den Steuerwert des Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Faktoren für Bezugseinheiten

Rz. 67 [Autor/Stand] Der Grundbesitzwert kann bei der Anwendung des Vergleichswertverfahrens nicht nur aus Vergleichspreisen, sondern auch aus Vergleichsfaktoren abgeleitet werden. In beiden Fällen umfasst der Vergleichswert bebauter Grundstücke im Ergebnis nicht nur den Gebäudewert, sondern auch den Bodenwert. Rz. 68 [Autor/Stand] Soweit der örtliche Gutachterausschuss für G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 187 BewG enthält Regelungen zum Umfang der Berücksichtigung von Bewirtschaftungskosten, die nach § 186 Abs. 1 BewG zur Ermittlung des Reinertrags vom Rohertrag abzuziehen sind.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besonderheiten der Anlage 23

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Anlage 23 BewG differenziert die Höhe der Bewirtschaftungskosten ausschließlich nach der Restnutzungsdauer und der Grundstücksart.mehr