Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Wird ein Grundstück geschenkt oder vererbt, muss es nach den Vorgaben des BVerfG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Verkehrswert bewertet werden. Da aus systematischen Gründen keine individuelle Bewertung des Einzelgrundstücks durch einen Gutachter erfolgen kann, hat der Gesetzgeber typisierende Bewertungsverfahren gesetzlich geregelt, deren Ziel...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.4.1 Einbeziehung der Tierbestände

Tierzucht und Tierhaltung kann nur dann zur Landwirtschaft gehören, wenn sie im Zusammenhang mit einer Bodenbewirtschaftung und einer eigenen Futtergrundlage betrieben wird oder betrieben werden könnte. Dazu ist der Tierbestand in sog. Vieheinheiten umzurechnen und mit der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu vergleichen. Übersteigen die ermittelten Vieheinheiten...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.5 Härteausgleich

Bei einem Erwerb, der knapp eine der Wertgrenzen nach § 19 Abs. 1 ErbStG übersteigt, muss die Härteausgleichsregelung des § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft werden. Grundlage dieser Überlegung ist, dass bei einem geringfügigen Mehrerwerb der Steuerpflichtige den gesamten Erwerb einem höheren Steuersatz unterwerfen muss und somit die ‹Mehrsteuer› ein Vielfaches des die letzte Wertgre...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2.1 Ableitung aus Verkäufen

Die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen wird in der Praxis ohne größere Probleme ablaufen. Allerdings wird es der Ausnahmefall sein, da solche Vermögenswerte im Regelfall selten Gegenstand entgeltlicher Erwerbsvorgänge sein werden. Der Verkauf muss nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 BewG weniger als ein Jahr zurückliegen. Verkäufe, die erst nach dem Best...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 3 Steuerbefreiung bei lebzeitiger Übertragung eines Familienheims

Schon seit Juni 1994 konnte die lebzeitige Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum unter Ehepartnern zu einer Steuerbefeiung führen. Es muss sich bei dem begünstigten Objekt um ein sog. Familienheim handeln. Dies bedeutet, dass das begünstigte Objekt von den Ehegatten zu Wohnzwecken tatsächlich genutzt werden muss. Eine Ferienwohnung, die nur unregelmäßig zu kurzen Urla...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 1 Allgemeines

Das BVerfG hatte in seinem richtungsweisenden Beschluss v. 7.11.2006[1] dem Gesetzgeber genaue Vorgaben über die Bewertung und Begünstigung von Vermögenspositionen gemacht. Danach müssen die Vermögenspositionen – also auch Grundstücke – für erbschaft- oder schenkungsteuerrechtliche Zwecke grundsätzlich mit dem Verkehrswert (gemeinen Wert) angesetzt werden. Aus bestimmten Gem...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) BMF v. 16.11.2021 zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung/Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Auf den ersten Blick mag sich nicht erschließen, weshalb o.g. BMF (BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 – S 2347/21/10001 :006, EStB 2021, 19 [Apitz]) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen i.S.d. § 3 Nr. 39, § 19a EStG ab 2021 Rückschlüsse auf die Bewertung von Genossenschaftsanteilen zulassen sollte. In Rz. 18 heißt es jedoch expl...mehr

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Genossenschaften und deren ... / b) R B 151.6 ErbStR 2019 zur gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften (im Betriebsvermögen)

Die sechs Sätze der R B 151.6 ErbStR 2019 sind eigens der gesonderten Feststellung des Werts von Anteilen an Genossenschaften gewidmet und führen aus: "1Bei zum Betriebsvermögen gehörenden Genossenschaftsanteilen gilt grundsätzlich das Folgende: 2Diese sind im Rahmen der Ermittlung des Substanzwerts als Kapitalforderungen nach § 12 BewG mit dem Nennwert zu bewerten. 3Im verei...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 1. Fehlende Legaldefinition und erforderliche Grunddifferenzierung

Der Gesetzgeber hat es zunächst und bis dato (konstitutiv und deklaratorisch) unterlassen, Anteile an Genossenschaften im ErbStG selbst einer konkreten Vermögenseinordnung zu unterziehen. Vereinfacht dargestellt richtet sich die für Zwecke der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer vorzunehmende Bewertung und wesensimmanent damit auch die vermögensspezifische Einordnung übertr...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) R B 11.5 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019 zum Substanzwert

R B 11.5 und 11.6 ErbStR 2019 dienen zur Erläuterung und Auslegung der Verwaltungsmeinung zum grundsätzlichen Ansatz und der Bewertung von Wirtschaftsgütern i.R.d. Substanzwerts, der gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG immer dann als Mindestwert anzusetzen ist, wenn er den nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199–203 BewG als simplifizierte Grundermittlung der erbschaft-...mehr

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Genossenschaften und deren ... / c) Herbeiziehung von tatsächlichen Verkaufspreisen?

Die ertragsteuerliche Rspr. zeigt, dass sie nicht unumstößlich am Nennwert bei der Bewertung von Genossenschaftsanteilen festhalten will, zusätzlich behält sich der Gesetzgeber offen, dass ertragsteuerliche Wertgewinne von Genossenschaftsanteilen zu versteuern sind, und zwar nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei veräußerungsgleichen Vorgängen i.S.d. § 17 EStG. Es wäre daher...mehr

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Genossenschaften und deren ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Markus Kowanda[*] In Social-Media-Kanälen und effekthascherischen Internetauftritten wird gehäuft und teilweise in Verkennung der Sachlage und unter Vermischung insb. steuerlicher Fachausdrücke auf die ertragsteuerlichen und auch erbschaft/-schenkungsteuerlichen Vorteile von Genossenschaften aufmerksam gemacht. Dieser dreiteilige Beitrag soll eine Einschätzun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Steuererklärungspflicht kraft Gesetzes (§ 149 Abs. 1 AO)

Rz. 28 Nach § 149 Abs. 1 S. 1 AO bestimmen die Steuergesetze, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und wann die Steuererklärung abzugeben ist. Die Vorschrift hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG nur eine bestehende Rechtslage beschreibt. Gesetz i. d. S. ist jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung.[1] Verwaltungsanweisu...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas...mehr

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Grunderwerbsteuer / 7 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Urkundenaushändigung

Ein Grundstückserwerber darf in das Grundbuch erst eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen.[1] Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit...mehr

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Grunderwerbsteuer / 4.3 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Auf die Ersatzbemessungsgrundlage [1] ist zurückzugreifen, d. h. die Steuer ist nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen auf Grund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gese...mehr

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Grunderwerbsteuer / 5 Steuerberechnung und Steuerschuldner

Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5 % und ist auf volle Euro nach unten abzurunden.[1] Von der durch das Grundgesetz [2] eingeräumten Befugnis, den Steuersatz hiervon abweichend zu bestimmen, haben zwischenzeitlich fast alle Länder wie folgt Gebrauch gemacht: Steuersätze Infographicmehr

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Grunderwerbsteuer / 1.1 Grundstück und Bestandteile

Unter Grundstücken sind zunächst Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts zu verstehen.[1] Allgemein bezeichnet man als Grundstück einen begrenzten – katastermäßig vermessenen und bezeichneten – Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle hat (Grundbuchgrundstück). Soweit Grundstücke keiner Eintragung im Grundbuch bedürfen, werden sie aufgrund ihrer Lage u...mehr

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Grunderwerbsteuer / 6.2.1 Hinausschieben der Festsetzungsfrist nach § 16 Abs. 4 GrEstG

Auf die Nichtfestsetzung der Steuer, die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung nach den Vorschriften des § 16 GrEStG besteht bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Der entsprechende Antrag des Anspruchsberechtigten ist Verfahrensvoraussetzung. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden, er kann schriftlich, mündlich, ggf. auch durch ko...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.2 Erlangung der Verwertungsbefugnis

§ 1 Abs. 2 GrEStG bestimmt den Begriff der Verwertungsbefugnis nicht. Die Verwertungsmöglichkeit auf eigene Rechnung erlangt der Verwertungsberechtigte nur dann, wenn er zum einen an der gesamten Substanz des inländischen Grundstücks beteiligt ist. Dies verlangt, dass er Wertsteigerungen und Wertminderungen des Grundstücks gesichert realisieren kann. Die zivilrechtliche Rech...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3.1 Rechtsvorgang

Der Tatbestand beschränkt sich nicht auf bestimmte Rechtsvorgänge. Der Rechtsvorgang kann sowohl privatrechtlicher als auch öffentlich rechtlicher Natur sein. Es kann sich auch um ein Bündel von Rechtsvorgängen handeln, die in ihrer Gesamtheit zur Erlangung der Verwertungsbefugnis führen. Handlungen, die keine Rechtsvorgänge darstellen, können den Tatbestand des § 1 Abs. 2 G...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.1 Verpflichtungsgeschäft

Der häufigste vorkommende Erwerbsvorgang ist die rechtsgeschäftliche Begründung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem inländischen Grundstück.[1] Darunter sind alle auf den dinglichen Eigentumsübergang zielenden schuldrechtlichen, die Verpflichtung zur Auflassung führenden Rechtsgeschäfte zu verstehen. Das wichtigste Verpflichtungsgeschäft, den Kaufvertrag,...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 256 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingeführt und seither nicht geändert. Rz. 5 Nach seiner systematischen Stellung innerhalb des Unterabschnitts C des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes zum Grundvermögen erstreckt sich der sachliche Geltungsbereich des § 256 BewG ausschließlich auf das i...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Nach § 252 S. 1 BewG ermittelt sich der Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG aus der Summe des kapitalisierten Reinertrags (Barwert des Reinertrags) nach § 253 BewG und des abgezinsten Bodenwerts nach § 257 BewG ( § 252 BewG Rz. 29). Die Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags des Grundstücks erfolgt gem. § 253 Abs. 2 S. 1 BewG durch Anwend...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Liegenschaftszinssätze haben im Rahmen der Ertragswertermittlung eine erhebliche Bedeutung. Mit den Liegenschaftszinssätzen wird die Ertragswertermittlung an die allgemeinen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt und damit an den Verkehrswert des Grundstücks angeglichen (Marktanpassung).[1] Im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG finden Liegenschaftszinssätze sow...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 4 Abgestufte Liegenschaftszinssätze für Wohnungseigentum in hochpreisigen Lagen (Abs. 3)

Rz. 16 Analog zu den Ein- und Zweifamilienhäusern hat der Gesetzgeber zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung auch die in § 256 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG für Wohnungseigentum normierten Zinssätze in Korrelation zu bestimmten Bodenrichtwertniveaus abgestuft.[1] Nach § 256 Abs. 3 BewG verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei Wohnungseigentum um j...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 3 Abgestufte Liegenschaftszinssätze für Ein- und Zweifamilienhäuser in hochpreisigen Lagen (Abs. 2)

Rz. 14 Um eine relations- und realitätsgerechte Bewertung zu gewährleisten, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die in § 256 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG für Ein- und Zweifamilienhäuser normierten Zinssätze in Korrelation zu bestimmten Bodenrichtwertniveaus abzustufen.[1] Nach § 256 Abs. 2 BewG verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei Ein- und Zweifamilienhäusern um jeweils ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2.2 Normierung von Liegenschaftszinssätzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 12 Im typisierten Ertragswertverfahren nach den §§ 252ff. BewG werden die von den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelten und veröffentlichten Liegenschaftszinssätze (Rz. 10) aus Vereinfachungs- und Automationsgründen nicht unmittelbar herangezogen, sondern es werden grundstücksartbezogen durchschnittliche marktübliche Liegenschaftszinssätze geset...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 Liegenschaftszinssätze

1 Allgemeines Rz. 1 Liegenschaftszinssätze haben im Rahmen der Ertragswertermittlung eine erhebliche Bedeutung. Mit den Liegenschaftszinssätzen wird die Ertragswertermittlung an die allgemeinen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt und damit an den Verkehrswert des Grundstücks angeglichen (Marktanpassung).[1] Im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG finden Liegenschafts...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2.1 Definition, Funktion und Ermittlung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Nach § 256 Abs. 1 S. 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Diese Begriffsbestimmung entspricht der Definition der Liegenschaftszinssätze in der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs.[1] Mit der vorstehenden – einfachen – g...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2 Definition und Normierung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1)

2.1 Definition, Funktion und Ermittlung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1 S. 1) Rz. 9 Nach § 256 Abs. 1 S. 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Diese Begriffsbestimmung entspricht der Definition der Liegenschaftszinssätze in der Verkehrswertermittl...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 256 BewG werden die Liegenschaftszinssätze definiert und die bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren anzusetzenden Liegenschaftszinssätze bestimmt. Die Definition der Liegenschaftszinssätze in Abs. 1 S. 1 der Vorschrift erfolgte unter Rückgriff auf die in der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs geltenden Begriffsbesti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Leitsatz 1. Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.2 Merkmale

Rz. 4 Zweck der Steuererklärung ist es, der Finanzbehörde die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen Informationen zu verschaffen (Rz. 1). In den Steuererklärungen werden hierzu Angaben über Besteuerungsgrundlagen abgefordert (Rz. 9), die zur Festsetzung des Steueranspruchs benötigt werden. Besteuerungsgrundlagen sind gemäß der Legaldefinition des § 199 A...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.12 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Nr. 12)

Rz. 43 § 3 Nr. 12 GewStG befreit Personengesellschaften von der GewSt, soweit sie eine gemeinschaftliche Tierhaltung i. S. d. § 51a BewG betreiben. Nicht erfasst werden dagegen Kapitalgesellschaften und andere Gewerbebetriebe kraft Rechtsform i. S. d. § 2 Abs. 2 S. 1 GewStG. Die Steuerbefreiung ist auch auf Genossenschaften anzuwenden. Sie ist auf die Beträge begrenzt, die a...mehr

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Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Zum Zwecke der Erbschaftsteuer enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf sehr seltene Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden. So z. B., wenn der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern di...mehr

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Betriebsausgaben / 5 Bewertung

Betriebsausgaben sind i. H. der tatsächlichen Wertabgabe zu bewerten. Werden Betriebsausgaben nicht in Geld, sondern in Sachleistungen getätigt (z. B. Tausch), ist grundsätzlich der gemeine Wert (§ 9 BewG) der Sachleistung anzusetzen. § 8 Abs. 2 EStG ist eine Bewertungsvorschrift für Einnahmen und Betriebseinnahmen in Geldeswert ohne entsprechende Korrespondenz zum Betriebsa...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Wirtschaftswert

Rz. 27 Bezugsgröße für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht von Land- und Forstwirten ist zudem ein Wirtschaftswert i. S. v. § 46 BewG von mehr als 25.000 EUR.[1] Gemäß § 141 Abs. 1 S. 3 AO sind alle vom Land- oder Forstwirt selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Flächen, ob sie vom Land- ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Objektbezogenheit der Buchführungspflicht

Rz. 13 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 141 Abs. 1 S. 1 AO besteht die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nur für den einzelnen Betrieb.[1] Die Buchführungspflicht ist folglich objektbezogen, sodass bei mehreren Betrieben eines einheitlichen Unternehmens das Bestehen der Buchführungspflicht für jeden einzelnen Betrieb gesondert festzustellen ist. Eine Zusammenfassung ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 11. Sonstiges: Gemeiner Wert der Anteile an Familien-Holding

Verkäufe unter fremden Dritten, die nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG als Maßstab für die Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen herangezogen werden können, liegen vor, wenn die Beteiligten keine Angehörigen i.S.d. § 15 Abs. 1 AO sind. Eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung zugunsten der Familienangehörigen steht der Zuordnung derartiger Verkäufe zum gewöhnli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / b) Bestimmung der Wertzahl bei mehreren anzusetzenden Bodenrichtwerten (§ 260 BewG, Anlage 43 BewG)

Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts von Nichtwohngrundstücken ist der vorläufige Sachwert des Grundstücks gem. § 260 BewG mit der in Anlage 43 BewG vorgegebenen Wertzahl zu multiplizieren. Die Wertzahl ist in Abhängigkeit vom Bodenrichtwert – der in drei Wertspannen differenziert wird "≤ 100 EUR/qm", "≤ 300 EUR/qm" sowie "> 300 EUR/qm" – und vom vorläufigen Sachwert des Grun...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 5. Anzeigepflicht auf den 1.1.2023 (§ 228 Abs. 2 Satz 1 BewG)

Steuerpflichtige sind gem. § 228 Abs. 2 Satz 1 BewG verpflichtet, nach dem 1.1.2022 eingetretene Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die den Wert oder die Art beeinflussen oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, unaufgefordert auf den Beginn des auf die Änderung folgenden Kalenderjahrs anzuzeigen. "Nach der Hauptfeststellungserklärung ist also vor der An...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / a) Ermittlung der BGF beim Teileigentum (Anlage 42 I. BewG)

Der Begriff der BGF wird in Anlage 42 I. BewG als Summe der marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen definiert. Vereinfachungen ggü. der BGF-Ermittlung in der Grundbesitzbewertung (vgl. Anlage 24 I. BewG) – wie z.B. die Anwendung von Umrechnungsfaktoren – sind nicht vorgesehen. Für eine gleichmäßige Besteuerung ist die BGF einheitlich nach den gesetzlichen Vo...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / bb) Vergleichsrechnung bei unterschiedlichen Baujahren

Beispiel Zwei in Düsseldorf belegene Einfamilienhäuser (§ 249 Abs. 2 BewG) liegen in derselben Bodenrichtwertzone, für die ein Bodenrichtwert von 1.500 EUR/qm ausgewiesen wird. Beide wirtschaftlichen Einheiten gleichen sich in ihrer Wohnfläche (149 qm) und in ihrer Grundstücksfläche (1.100 qm). Selbständig nutzbare Teilflächen i.S.v. § 257 Abs. 3 BewG liegen nicht vor. Die b...mehr

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Zweifelsfragen bei der Grun... / 3. Bewertung von Nichtwohngrundstücken im Sachwertverfahren

Nichtwohngrundstücke sind gem. § 250 Abs. 3 BewG im Sachwertverfahren zu bewerten – hierzu zählen neben dem Teileigentum (§ 249 Abs. 6 BewG) die Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke (§ 249 Abs. 7 bis 9 BewG). Für die Bewertung im Sachwertverfahren ist insb. die Brutto-Grundfläche (BGF, Anlage 42 I. BewG) und die Wertzahl (§ 260...mehr