Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Mittelbare Zuwendungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gebel, Einsatz von Erträgen aus hingegebenen Vermögensmitteln für eine mittelbare freigebige Zuwendung-Eigenleistung oder Zusatzschenkungen?, DStR 2005, 358; Hartmann, Mittelbare Grundstücksschenkung oder Geldschenkung?, ErbStB 2005, 224; Klümpen-Neusel, Warum die mittelbare Grundstücksschenkung auch nach der Reform nicht obsolet wird, ErbBstg 200...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Laufend zu führende Verzeichnisse (§ 6c Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 123 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die §§ 6b und 6c EStG bewirken eine Steuerverlagerung auf einen späteren Zeitpunkt. Damit die vorläufige Steuerstundung festgehalten wird und in späteren Jahren berücksichtigt werden kann, sind Verzeichnisse unumgänglich, die den Umfang der vom StPfl in Anspruch genommenen vorläufigen Vergünstigungen dokumentieren. Im Unterschied zu § 6c ES...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 EuGH-Rechtsprechung und das deutsche Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht

Rz. 189 Auch der EuGH hat in den letzten Jahren das deutsche ErbStG unter die Lupe genommen und in diesem Zusammenhang in erster Linie zu Fragen der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV sowie der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV geurteilt. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass nunmehr die Rechtsprechung deutlich kritischer mit der Vereinbarkeit von deutsch...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / Ausgewählte Literaturhinweise (vor der ErbSt-Reform 2016):

Birk, Die Erbschaftsteuer als Mittel der Gesellschaftspolitik, StuW 2005, 346; Hey, BVerfG zur Erbschaftsteuer: Bewertungsgleichmaß und Gemeinwohlzwecke, JZ 2007, 564; Korezkij, Entwurf der ErbStR 2011: Klarstellungen und Verschärfungen bei Begünstigungen für Betriebsvermögen, DStR 2011, 1733; Richter/Welling, Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge, Berliner Steuergespräc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.3 Vermächtnisse

Rz. 23 Das Vermächtnis ist in § 1939 BGB als Einzelzuwendung eines Vermögensvorteils definiert, die nur durch eine Verfügung von Todes wegen erfolgen kann und den Bedachten nicht zum Erben macht (Weidlich in Grüneberg, § 2147 Rn. 1). Beim Vermächtnis erhält der Erwerber mit dem Tod des Erblassers zwar nicht den zugedachten Vermögensvorteil selbst, wohl aber ein Forderungsrec...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.14.2 Zurückgefallene Vermögensgegenstände

Rz. 207 Die Finanzverwaltung legt hier entsprechend dem Gesetzestext strenge Maßstäbe an. Die zurückfallenden Vermögensgegenstände müssen mit den im Vorfeld zugewendeten Gegenständen identisch sein (s. R E 13.6 Abs. 2 ErbStR). Ausgeschlossen ist auch der Erwerb von Vermögensgegenständen, die im Austausch der zugewendeten Gegenstände in das Vermögen des Beschenkten gelangen, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.3.1 Allgemeines, Gesetzeskonzeption

Rz. 62 Tritt der Nacherbfall nicht durch den Tod des Vorerben ein, sondern durch ein anderes Ereignis, bspw. die Wiederverheiratung des Vorerben, die Volljährigkeit des Nacherben oder seine Heirat, ist die Vorerbfolge als auflösend bedingter Erwerb und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb zu behandeln (§ 6 Abs. 3 Satz 1 ErbStG; s. a. BGH vom 24.01.2024, ZEV 202...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Grundsteuer ab 2025 (GrStRefG des Bundes und HGrStG)

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom 26.11.2019[2] hat der Bund von seiner ihm aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis[3] umfassend Gebrauch gemacht. Mit dem GrStRefG hält das Bundesgesetz an einem wertabhängigen Modell (Bewertungsziel ist der ge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3 Berechnung der Bereicherung

Rz. 608 Zur Ermittlung, welcher Ehegatte bereichert ist, ist ein Vergleich der von jeden Ehegatten eingebrachten Vermögenswerte erforderlich. Diese sind mit dem Verkehrs- bzw. gemeinen Wert anzusetzen (zivilrechtliche Bereicherung). Da beide Ehegatten am Gesamtgut gleichermaßen beteiligt sind, besteht die Obergrenze der Bereicherung des weniger vermögenden Ehegatten in der H...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 6.1.1 Abgrenzung zwischen entgeltlicher, teilweise entgeltlicher und unentgeltlicher Bestellung

Die steuerrechtlichen Konsequenzen von entgeltlichem, teilweise entgeltlichem und unentgeltlichem Nießbrauch sind sehr unterschiedlich, sodass der Abgrenzung ein erhebliches Gewicht zukommt. Ein Nießbrauch, der vom Eigentümer für den Berechtigten bestellt ist (Zuwendungsnießbrauch), ist als entgeltlich bestellt anzusehen, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der ­Gegenl...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.6 Betagte Gegenleistungen

Von einer Befristung ist die bloße Betagung zu unterscheiden, bei der lediglich der Eintritt der Fälligkeit der bereits bei Begründung des Schuldverhältnisses entstandenen Forderung von einem bestimmten Termin abhängt (z. B. Zahlung an die Schwester bzw. deren Erben zum 30.6.2024). Hier liegen Anschaffungskosten bereits im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vor.[1] Hat sich ...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.4 Zinslose Kaufpreisstundung

Wird ein nach Höhe und Zahlungsweise festgelegtes Entgelt nicht innerhalb eines Jahres nach seiner Entstehung, sondern ratenweise zu bestimmten später liegenden Zeitpunkten erfüllt, ist der Rückzahlungsbetrag grundsätzlich in einen Tilgungs- und in einen Zinsanteil aufzuteilen.[1] Denn die Gestattung langfristiger Ratenzahlung zur Tilgung einer Schuld stellt nach der Rechtsp...mehr

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Anschaffungs- und Herstellu... / 1.5.1 Kaufpreis

Der Kaufpreis stellt oftmals den betragsmäßig bedeutendsten Teil der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts dar. Für die Höhe der Anschaffungskosten kommt es nicht darauf an, ob der Kaufpreis überhöht oder günstig ist. Nicht zu den Anschaffungskosten für eine Eigentumswohnung gehört der Teil des Kaufpreises, der auf die Übernahme der Instandhaltungsrücklage nach § 21 Abs. 5...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Allgemeines zur Abschreibun... / 5 Abschreibungsbeginn und -ende

Die AfA beginnt grundsätzlich mit der Anschaffung [1] oder im Herstellungsfall mit der Fertigstellung des Gebäudes.[2] Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt der Vornahme der AfA bereits gezahlt hat. Anschaffungskosten trägt auch, wer den Kaufpreis noch nicht beglichen hat, sondern ganz oder teilweise schuldet....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung einer fest mit dem Grundstück verbundenen Betriebsvorrichtung (Lastenaufzug in einem Kaufhaus)

Leitsatz 1. Da Betriebsvorrichtungen bewertungsrechtlich nicht zum Grundbesitz gehören, schließt deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) aus. Dies ist auch anzunehmen, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbunden ist. 2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Mitvermietung der fest mit dem Grundstück beziehungsweise dem Gebäude verbundenen Betriebsvorrichtung als begünstigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1.1 Bedingung

Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung und ab diesem Zeitpunkt,[2] sodass der Vorgang grunderwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Steuerschuldner bei der Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft – § 13 Nr. 5 GrEStG (bis 30.6.2021: 95 %)

Rz. 11 Aufgrund der Änderung, die § 1 Abs. 3 GrEStG durch Art. 15 Nr. 1 Buchst. b des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BStBl I 1999, 304) mit Wirkung ab 1.1.2000 erfahren hatte, musste zeitgleich auch § 13 Nr. 5 GrEStG entsprechend angepasst werden. Die Vorschrift stellte nicht mehr auf die Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft in einer Hand, sondern nur n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Leitsatz 1. § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.04.2024 ‐ II R 22/21, BStBl II 2025, 356). 2. Besteht die Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG in der Abtretung eines GmbH-Anteils, stimmt der Ausführungszeitpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGmehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 169 Werden Anteile eines Familienpools durch Schenkung übertragen, so unterliegt der Erwerb im Grundsatz der deutschen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer, wenn der Schenker und/oder der Erwerber in Deutschland ansässig ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ist kein Beteiligter in Deutschland ansässig, kann sich eine beschränkte Erbschaft- oder Schenkungsteuerpflicht ergeben, sowei...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 178 Bei einer gewerblichen Personengesellschaft (z.B. einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG) ist Erwerbs- und Bewertungsgegenstand aus Sicht des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts im Grundsatz der Gesellschaftsanteil selbst. Hier ist der Gesamtwert des Betriebsvermögens grundsätzlich nach den Regeln des Bewertungsgesetzes zu ermitteln (unter Berücksichtigung der Ert...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Rz. 55 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Rz. 56 Im Fallbeispiel (Rdn 3) könnte z.B. M zunächst die Rolle eines nicht am Vermöge...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Schenkungsteuerliche Aspekte

Rz. 191 Hinsichtlich der schenkungsteuerlichen Aspekte kann auf die obenstehenden Ausführungen zur gewerblichen Personengesellschaft verwiesen werden (siehe Rdn 176 ff.). Der Wert der Gesellschaft ist grds. unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen marktüblichen Methode zu ermitteln (§§ 109 Abs. 2, 97 Abs. 1 i.Vm. § 11 Abs. 2 BewG) und sodann auf dieser...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (1) Entstehung der Erbschaftsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG

Rz. 38 Grundsätzlich fällt das Vermächtnis gemäß § 2176 BGB mit dem Tod des Erblassers an. Dementsprechend bestimmt auch § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, dass die Erbschaftsteuer grundsätzlich in diesem Zeitpunkt entsteht.[53] Ein von diesem Grundsatz abweichender Anfall des Vermächtnisses kann sich aber zivilrechtlich aus §§ 2176–2178 BGB ergeben. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a E...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / f) Besteuerung der Doppelstiftung

Rz. 125 Die gemeinnützige Stiftung ist gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, möglichst viele Vermögensanteile an der Kapitalgesellschaft auf die gemeinnützige Stiftung zu übertragen. Die Erbschaftsteuerfreiheit der gemeinnützigen Stiftung schont zugleich die Kapitalbasis des Unternehmens. Die (privatn...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Erbschaftsteuerliche Schenkungsfiktionen bei Abfindungsmodifikationen

Rz. 143 Löst der Abfindungsverzicht (wie regelmäßig) noch nicht im Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus, so kann sich aber ein erbschafts- bzw. schenkungsteuerpflichtiger Erwerb im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Gesellschaft ergeben. Ist dem zu Lebzeiten aus einer Personengesellschaft ausscheiden...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Perspektiven beim Behinderten- und Bedürftigentestament durch BGH-Urteil aus 2011

Rz. 166 Aufgrund der Möglichkeit, einen wirksamen Pflichtteilsverzicht mit dem behinderten Angehörigen zu vereinbaren, erschließen sich ganz neue Gestaltungsmöglichkeiten für die Versorgung von behinderten Angehörigen, da das Problem des überleitbaren Pflichtteilsanspruchs durch einen wirksamen Pflichtteilsverzicht gelöst ist. Der behinderte Angehörige muss daher grundsätzli...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle (Hrsg.), Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 83. Auflage 2025 Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Auflage 2023 (zit.: Bamberger/Roth/Bearbeiter) Beck’scher Onlinekommentar BGB, 73. Edition 2025 (zit. BeckOK BGB/Bearbeiter) Beck Online Großkommentar, 30. Auflage 2020 (zit. BeckOGK/Bearbeiter) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbu...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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Grunderwerbsteuer: Rechtstr... / 1.1 Rechtsträgerwechsel

Rechtsträgerwechsel erforderlich Besteuert wird der Grundstückswechsel zwischen verschiedenen Rechtsträgern. Veräußerer und Erwerber müssen stets verschiedene Rechtspersonen sein. Deshalb entsteht mangels Rechtsträgerwechsels keine Grunderwerbsteuer, wenn z. B. der Grundstückseigentümer an seinem Grundstück Wohnungs- oder Teileigentum begründet oder wenn ein Gewerbetreibender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 4.3 Begünstigte Objekte

Nach § 7b Abs. 1 EStG kommen Sonderabschreibungen nur dann in Betracht, wenn durch Baumaßnahmen "neue" Wohnungen hergestellt werden.[1] Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn die Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erfolgt.[2] Die neu geschaffene Wohnung muss die bewertungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnung i. S.d § 181 Abs. 9 BewG erfüll...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 33 Beim unentgeltlichen Erwerb eines VG (z. B. im Fall einer Erbschaft oder Schenkung) erbringt der Erwerber für den Erhalt des VG keine Gegenleistung. Die Aktivierung unentgeltlich erworbener VG ist daher im Fachschrifttum umstritten; die Auffassungen erstrecken sich von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zu einem Aktivierungsgebot. Rz. 34 Di...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.3 Erwerb durch Tausch

Rz. 29 Bei der Anschaffung eines VG durch einen Tausch, bei dem die Aufwendungen für die Anschaffung nicht in Form von Zahlungsmitteln, sondern durch die Hingabe eines anderen bewertbaren VG anfallen, besteht handelsbilanziell ein Wahlrecht zwischen der Buchwertfortführung, der Gewinnrealisierung und der erfolgsneutralen Behandlung:[1] Rz. 30 Bei der Buchwertfortführung (ers...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.11 Die wirtschaftliche Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3a GrEStG)

Die Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG (Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft) oder nach § 1 Abs. 3 und 4 GrEStG (Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung) ließ sich nach früherer Rechtslage dadurch vermeiden, dass ein Real Estate Transfer Tax-Blocker ("RETT-Blocker"; RETT = Real Estate Transfer Tax = Grunderwerbsteuer) eingeschaltet ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.10 Anteilsvereinigung und Weiterübertragung bereits vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Allgemeines Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück[2], stellt eine Veränderung der Beteiligungen grundsätzlich keinen grunderwerbsteuerbaren Rechtsträgerwechsel dar. Abweichend von diesem Grundsatz sieht § 1 Abs. 3 GrEStG in folgenden Fällen eine fingierte Grundstücksübertragung als gegeben an: Fingierte Grundstücksübertragung bei schuldrechtlicher V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.8 Anteilseignerwechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften i. H. v. mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.7 Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Den Übergang eines Grundstücks von einer "alten" auf eine "neue" Personengesellschaft fingiert § 1 Abs. 2a GrEStG, wenn sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand der "alten" Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Personengesellschaft Personengesellschaften i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

In folgenden Fällen ist der Grundbesitzwert[1] Bemessungsgrundlage: wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG; bei Grundstücksübertragungen i. S. d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / Zusammenfassung

Überblick Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer ist entweder die Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG) oder der nach dem Fünften Abschnitt des Bewertungsgesetzes festgestellte Grundbesitzwert (§ 8 Abs. 2 GrEStG). In den nachfolgenden Kapiteln wird auf die wesentlichen Grundsätze bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage eingegangen. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Akkreditierung von Zert... / 1. Ausgangslage und Zielsetzung

Die Anerkennung von Sachverständigengutachten im Bereich der Verkehrswertermittlung von Immobilien insb. bei Banken, Behörden oder Gerichten kann regelmäßig nur dann erfolgen, wenn das Gutachten von einem Sachverständigen erstellt wurde, welcher über ein Zertifikat von einer gem. DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle verfügt oder, die öffentlich bestellt oder vereidigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / a) Umfang der Versorgungsleistungen

Zur Bestimmung des Umfangs von auf Lebenszeit zu erbringenden Versorgungsleistungen ist auf die im Vermögensübergabevertrag vereinbarten Leistungen abzustellen, die wiederkehrend in Geld oder Geldeswert erbracht werden. Hierzu gehören insb. Geldleistungen oder die Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen. Bei Sachleistungen sind mit Ausnahme persönlicher Dienstleistunge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.1 Wohnung

Gegenstand der Sonderabschreibung ist die einzelne neue Mietwohnung einschließlich der zu ihr gehörenden Nebenräume. Die Sonderabschreibung wird nicht – wie nach den üblichen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen – für die Anschaffung oder Herstellung eines neuen Gebäudes oder selbstständigen Gebäudeteils gewährt. So ist bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG Gegenstand der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Absetzung, bei der die Bemessungsgrundlage im Regelfall mit jährlich gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer des abnutzbaren Wirtschaftsgutes verteilt wird. Bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen ist die Höhe der linearen AfA durch § 7 Abs. 4 und Abs. 5bEStG gesondert geregelt. Die A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.2.2 Definition der neuen Wohnung

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kommt nur in Betracht, wenn eine neue Wohnung geschaffen wird, die bisher nicht vorhanden war. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG kann entstehen durch den Neubau von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, den Aus- oder Umbau von bestehenden Gebäudeflächen (insbesondere Dachgeschossausbauten, aber auch Teilung bestehender Wohnflächen) oder d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.5 Förderzeitraum und Bauantragsstellung

Förderzeitraum ist der Zeitraum, für den die Förderung nach § 7b EStG dem Grunde nach in Betracht kommt. Die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG können in Anspruch genommen werden, wenn durch Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags oder einer in diesem Zeitraum getätigten Bauanzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile

Rz. 520 [Autor/Stand] Gemeiner Wert als Bezugsgröße. Den Tatbeständen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 ist immanent, dass es sich nicht um eine entgeltliche Transaktion handelt, ein "Veräußerungspreis" i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG daher nicht aus einer Gegenleistung abgeleitet werden kann. Entsprechend wäre ein uneingeschränkter Verweis auf § 17 EStG, insbesondere den "Veräußerungspreis"...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Weitere Vermeidungsstrategien

Rz. 218 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit und Steuerverstrickung. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a.F. sah noch – nach (abzulehnender) h.M. unabhängig von einer Einschränkung deutscher Besteuerungsrechte – vor, dass eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst wurde, wenn der Steuerpflichtige nach einem DBA als in dem anderen Vertragsstaat ansässig i.S.v. Art. 4 Abs. 2 OECD-MA galt. In der Neuf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einzelfälle.

Rn 27 Verlangt bei Zugewinngemeinschaft der überlebende Ehegatte neben dem Pflichtteil den güterrechtlichen Zugewinnausgleich (§ 1371 II, III), werden Schenkungen des Erblassers zwar bereits bei § 1375 II Nr 1 berücksichtigt, aber auch in voller Höhe bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eingesetzt (MüKo/Lange Rz 11). Bei gemischten Schenkungen (Rn 10) und solch...mehr